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Ä zum 1/I/2022

26.11.2022

Zeile 9-18 Streichung und einfügen: Bund und Länder müssen eine Lösung für 2023/2024 finden. Fachpersonal und gewachsene Strukturen müssen wir halten und erhalten.

Ä1 zum 23/I/2022

26.11.2022

Ergänzung in Zeile 7:

(…) für Neu- und Umbau dringend benötigter (…)

Streichung der Zeilen 8-16

Ä2 zum 72/I/2022

25.11.2022

komplett neuer Antragstext:

Sowohl die Corona-Krise, als auch das vergangene Jahr haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Bund und die Länder finanzpolitisch handlungsfähig sind. Diese Handlungsfähigkeit gilt es zukünftig zu bewahren und gleichzeitig den Parlamenten das volle Budgetrecht über die jährlichen Ausgaben einzuräumen.  Die Deckelung von Neuverschuldung in Form der Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form ist dysfunktional. Seit ihrer Einführung musste wiederholt auf den grundgesetzlich verankerten Ausnahmetatbestand der außergewöhnlichen Notlage zurückgegriffen werden. Die Ausnahme ist in den letzten Jahren zur Regel geworden.  Die bestehenden Regelungen müssen einer grundlegenden und kritischen Evaluation unterzogen werden. Stellt sich danach heraus, dass die Schuldenbremse ein ungeeignetes Mittel ist, so sind die Konsequenzen daraus zu ziehen und eine Überarbeitung der Schuldenbremse durchzuführen, die für die Gewährleistung solider Staatsfinanzen in Ansehung europäischer Fiskalregeln steht. Wenn Sparen zum Selbstzweck wird, stranguliert dies die ökonomische und politische Handlungsfähigkeit eines Staates und untergräbt so seine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung. Kurzfristig fordern wir die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Schuldenbremse über das Jahr 2022 hinaus. Davon unberührt bleibt das langfristige Ziel, die Art. 109, 115 GG zu überarbeiten. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie die brandenburgischen SPD-Abgeordneten und Mitglieder im Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen Evaluation und erforderlichenfalls Streichung einsetzen. Analog sind die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des Art. 103 der Brandenburgischen Landesverfassung sowie §§ 18, 18a und 18b der Landeshaushaltsordnung, welche ebenfalls in einer vergleichbaren Form die Deckelung öffentlicher Ausgaben vorsieht, auf Basis dieser kritischen Evaluation bei Bedarf umzugestalten. Die sozialdemokratische Fraktion im brandenburgischen Landtag soll sich um die entsprechenden Anpassungen bemühen.

Ä1 zum 51/I/2022

25.11.2022

komplett neuer Antragstext:

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion auf, in den Haushaltsverhandlungen darauf hinzuwirken, dass das kommende und bundesweit geltende 49-Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende sowie Studierende als Bildungsticket gegenfinanziert wird, sodass diesen Statusgruppen selbiges zum Preis von 29 Euro pro Monat angeboten werden kann. Es soll mit dem 49-Euro-Ticket zeitgleich eingeführt werden und in Abstimmung mit dem Land Berlin erfolgen. Die Kosten werden durch Mittel des Landeshaushalts gedeckt.

Ä2 zum 37/I/2022

24.11.2022

komplett geänderter Antragstext:

Adressat: Bundesparteitag

Freiwilligendienste stärken – Mindestaufwandentschädigung und mehr Dienststellen

Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Während eine Debatte über die Einführung eines Pflichtdienstes geführt wird, sehen die Haushaltspläne Mittelkürzungen für die aktuell bestehenden Freiwilligendienste vor.

Wir fordern, die Freiwilligendienste zu stärken und die tatsächliche Situation der Freiwilligen zu verbessern, bevor ein so schwerer Grundrechtseingriff wie ein Pflichtdienst in Erwägung gezogen wird.  

Dies beinhaltet:

 Mehr Freiwilligendienststellen

Aktuell gibt es jährlich bei weitem mehr Bewerber*innen als Plätze für einen Freiwilligendienst. Dies zeigt, dass es nicht am Engagement der jungen Menschen fehlt, sondern an einem zufriedenstellenden Angebot und einer entsprechenden Ausstattung der Trägerorganisationen.

Wir fordern, dass ausreichend Freiwilligendienststellen geschaffen und finanziert werden, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dazu hat. Die Knappheit der Plätze und die geringe finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen führt insbesondere dazu, dass vergleichsweise immer noch wenige Menschen aus bildungsferneren Schichten angesprochen werden und hauptsächlich Menschen mit höheren Schulabschlüssen einen Platz für einen Freiwilligendienst erhalten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es also zuallererst genügend Dienststellen.

 Für eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung

Es ist sehr undurchsichtig, was Freiwillige aktuell als Aufwandsentschädigung erhalten. Fakt ist aber, dass es vielfach nicht zum Leben ausreicht und die Ableistung eines Freiwilligendienstes deshalb oft nur möglich ist, wenn man weiterhin bei den Eltern wohnen kann oder anderweitig familiäre Unterstützung hat.

Eine stichprobenartige Untersuchung der Aufwandsentschädigungen offenbart sehr große Unterschiede je nach Träger und Bundesland (z.B. 300€ – 700€). Die Unterschiede der Höhe der Aufwandsentschädigungen lassen sich in erster Linie nicht durch die unterschiedlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung stehen, den Unterschieden in den Tätigkeitsfeldern oder den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands erklären. Deshalb muss die Aufwandsentschädigung bundesweit fairer und einheitlicher gestaltet werden.

 Darum und insbesondere auch vor dem Hintergrund der steigenden Lebenshaltungskosten, muss der Gesetzgeber aktiv werden und eine angemessene Mindestaufwandsentschädigung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) festlegen. Diese könnte sich an der Mindestausbildungsvergütung orientieren.

Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Ziel sollte es in jedem Fall sein, allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, egal wie deren finanzielle Situation aussieht und ob diese von ihren Familien unterstützt werden oder nicht. Die bisherigen Aufwandsentschädigungen reichen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten für viele junge Menschen nicht aus.

Bei Freiwilligendiensten im Ausland sollen die entsprechenden Taschengelder bzw. Aufwandsentschädigungen abhängig von den entsprechenden Aufenthaltsländern festgesetzt werden.

Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwillige brauchen ein bezahlbares Ticket

Aktuell müssen Freiwillige einen Großteil ihres Taschengeldes in Fahrtkosten investieren.

Unabhängig von der Frage, ob es eine Nachfolge für das 9-€ Ticket geben wird, fordern wir, dass die Trägerorganisationen durch Bund und Land so ausgestattet werden, dass sie die Fahrtkosten, die den Freiwilligen durch ihre Fahrt zur Dienststelle entstehen, übernehmen.

 Unsere Forderungen im Überblick

  • Die Schaffung von mehr Freiwilligendienststellen, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, einen Platz bekommen kann
  • Eine faire und bundeseinheitliche Mindestaufwandsentschädigung für Freiwilligendienstleistende
  • Eine Befreiung der Freiwilligendienstleistenden von der Pflicht, die Rundfunkbeiträge zu zahlen
  • Eine bessere finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen, sodass sie auch die Fahrtkosten zur Dienststelle übernehmen können

Ä1 zum 60/I/2022

24.11.2022

Ändere Zeile 15/16 zu:

„…Fahrzeuge mit nachhaltigen Antriebssystemen und…“

Ä1 zum 2/I/2022

24.11.2022

Ergänze in Zeile 8 hinter „Jahre“:

„von den Menschen in Brandenburg“.

Ergänze in Zeile 19 hinter „Dahlewitz,“:

„BASF in Schwarzheide“

Ändere Zeile 48/49 zu:

„Auch wenn Brandenburg damit über dem Durchschnitt der neuen Bundesländer liegt, sind wir vom Bundesdurchschnitt (4.100 Euro) noch weit entfernt und ein Drittel der…“

Ändere Zeile 104/105 zu:

„…braucht es in den nächsten Jahren ca. 85.000 gut bezahlte Fachkräfte.“

Ändere in Zeile 111 „oder“ zu „und“

Ä1 zum 84/I/2022

23.11.2022

Ergänze nach Zeile 6: ….Rüstungsgütern. Ebenso unterstützen wir den Sieg der Ukraine ideologisch, da die politische Ideologie Russlands durch die Missachtung der territorialen Integrität aufs strengste zu verurteilen ist. 

Ändere Zeile 21ff. wie folgt: Auch wenn uns die Folgen dieses Krieges vor enorme Herausforderungen stellen mögen, geben wir unsere eigenen Werte nicht auf. Klar ist: Wir sind nicht verpflichtet, uns unsolidarisch zu verhalten!

Ergänze ab Zeile 25ff.: Um niemanden mit den finanziellen Mehrbelastungen in Folge des Kriegs allein zu lassen, arbeiten wir an bundesweiten sozial gerechten und auf dem Prinzip der Umverteilung fußenden Entlastungsmaßnahmen. Wo diese keine Anwendung finden, setzt das “Brandenburg-Paket” an. Wir begrüßen ausdrücklich die diesbezüglich proaktive Arbeit der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion. Wir verstehen es als Aufgabe der Sozialdemokratie, Lösungen für die berechtigten Sorgen vieler Bürger*innen mit Blick auf den Krieg und seine Folgen zu finden, ohne jemals auf hass- und angstschürende Narrative der extremen Rechten zurückzugreifen. Als Partei, die sich auf antifaschistische Werte stützt, dulden wir zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen eine Anbiederung an antidemokratische Gruppen und Denkweisen.

Ä1 zum 79/I/2022

23.11.2022

komplett neuer Antragstext:

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung einzusetzen.

Hauptziel der Reform soll sein, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens keinen steuerlichen Vorteil mehr gegenüber dem monetären Einkommen haben soll (horizontale Steuergerechtigkeit). Dadurch würden klima- und umweltschädliche Verhaltensanreize abgebaut werden und die Besteuerung wäre dadurch sozial gerechter, da bisher vor allem einkommensstarke Gruppen vom Steuervorteil profitieren (vertikale Steuergerechtigkeit)[1]. Die entstehenden fiskalischen Mehreinnahmen von ca. 4 Mrd. Euro[2] sollen dafür genutzt werden, wichtige soziale Mobilitätsprojekte, wie ein Nachfolgeprojekt zum 9 Euro Ticket und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mitzufinanzieren.

Kernpunkt der Reform sollte hierbei eine Nachfolgeregelung der jetzigen 1-Prozent-Methode sein, die meist bei der häufigen privaten Nutzung des Dienstwagens verwendet wird und bei der der geldwerte Vorteil mit einer anschaffungsbezogenen Pauschale von 1% des Listenpreises des Autos versteuert wird. Zur Umsetzung soll sich an den bereits bestehenden Konzepten[3],[4] orientiert werden. Hierzu soll sich die Höhe der Besteuerung zusätzlich zum Anschaffungspreis auch an der tatsächlichen Nutzung orientieren (durch Fahrtenbuch oder Anteil der Gesamtfahrleistung). Um einen Anreiz für emissionsärmere Fahrzeuge zu erzeugen, sollte außerdem eine CO2 Komponente in die Besteuerung integriert werden.

Bei der Reformierung soll der bürokratische Aufwand für Behörden und Besteuerte so gering wie möglich gehalten werden. Dies wurde durch die genannten Konzepte bereits sichergestellt.

[1] https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/20-11-27-_studie_impulse_f__r_mehr_klimaschutz_und_sozialvertr__glichkeit_in_der_verkehrspolitik.pdf, S.12

[2] https://foes.de/publikationen/2020/2020-11_FOES_10_klimaschaedliche_Subventionen_im_Fokus.pdf, S.10

[3] Diekmann et al.: Steuerliche Behandlung von Firmenwagen in Deutschland, 2011, S.II

[4] https://foes.de/publikationen/2021/2021-02_FOES_Klimaschaedliche_Subventionen_sozial_gerecht_abbauen.pdf, S.30

 

Ä2 zum 13/I/2022

23.11.2022

Ersetze Satzanfang in Z. 18 wie folgt: „Die SPD Brandenburg fordert daher den Parteivorstand auf, sich innerhalb der Landesregierung dafür einzusetzen, dass…“