Der Landesparteitag der SPD-Brandenburg fordert die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung, der SPD-Landtagsfraktion und die Brandenburger Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion auf, sich der kritischen Situation der Wasserversorgung aller Spreeanlieger*innen anzunehmen. Wir fordern daher: Die unverzügliche Entscheidung zur konsequenten Nutzung und Ertüchtigung von Tagebaurestlöchern – insbesondere des Cottbuser Ostsees – als Speicherseen; die Optimierung der Talsperre Spremberg; Maßnahmen zur Verbesserung des gesamten Spree-Wasserhaushalts; die Anpassung von Wassermodellen an verschiedene Klimawandelszenarien nach dem Vorbild Berlins; die Erstellung eines unabhängigen Gutachtens zur Klärung der Verursacheranteile am Wasserdefizit in der Lausitz; eine gerechte Kostenverteilung für alle daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen, einschließlich der Kosten des Baus und Betriebs eines möglicherweise nötigen Wasserüberleiters und die Förderung von Wassereinsparungsmaßnahmen.
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59/I/2025 Feministische Stadtplanung – für ein lebenswertes Brandenburg für alle Menschen!
23.05.2025- Der SPD-Landesparteitag fordern die SPD-Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, sich auf Landesebene für ein Umdenken in der kommunalen Bauleitplanung im Sinne einer feministischen Stadtplanung einzusetzen.
- Die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesvorstand sollen darauf hinwirken, dass im für Infrastruktur und Landesplanung zuständigen Landesministerium ein Konzept für einen „Gender-Check“ bei der Bauleitplanung in Brandenburg erarbeitet wird. Zudem sollen in diesem Ministerium wohnraumbezogene Fördermaßnahmen gendersensibel weiterentwickelt werden.
Außerdem sollen der Landesvorstand und die Landtagsfraktion darauf hinwirken, die brandenburgische Bauordnung, um Maßnahmen zu ergänzen, die:
- die Sicherheit im öffentlichen Raum durch bauliche Gestaltung erhöhen und durch bauliche Gestaltung Angsträume reduzieren und
- die Barrierefreiheit im ÖPNV und auf öffentlichen Straßen und Wegen deutlich erhöhen.
III. Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Bundesvorstand dazu auf, das Baugesetzbuch für genderspezifische Aspekte zu sensibilisieren und dafür:
- zukünftig einen „Gender-Check“ im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführen und sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, in § 1 Abs. 6 BauGB deutlich spezifischer gendersensible Belange als zu berücksichtigende Belange zu formulieren, und
- Gender-Aspekte in Beteiligungsprozessen (§§ 3, 4 BauGB) fest zu verankern. Dafür sollen Kommunen bei der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung:
- geschlechtersensible Beteiligungsmethoden und Methodenvielfalt berücksichtigen,
- Geschlechtergerechtigkeit bei der Priorisierung von Maßnahmen beachten,
- bei der Bauleitplanung Stellungnahmen eines explizit für Gender-Belange zuständigen Trägers (z. B. Frauenbeirat, kommunale Gleichstellungsbeauftragte) einholen,
- auf eine gendersensible Sprache achten,
- eine gleichwertige Gewichtung von Arbeitsbeiträgen aller Geschlechter berücksichtigen.
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66/I/2025 Rettet den nichtkommerziellen Radiorundfunk – weitere Kommerzialisierung des Rundfunks stoppen!
23.05.2025Wir setzen uns dafür ein, dass die Pläne des Medienrates der Medienanstalten Berlin-Brandenburg zur Streichung der UKW-Frequenzen für den nichtkommerziellen Rundfunks gekippt werden.
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13/I/2025 Vergütungspflicht für Pflichtpraktika im Studium und schulischer Ausbildung sowie Famulatur
23.05.2025Der SPD-Landesparteitag fordert, dass die SPD-Brandenburg sich für die Einführung einer Vergütungspflicht für Pflichtpraktika im Studium und schulischer Ausbildung sowie für Famulaturen einsetzt. Die Höhe der Vergütung hat sich nach den jeweils aktuellen Höchstsätzen des BaföG oder BAB (Berufs Ausbildungs-Hilfe) zu richten muss mindestens aber bei 538,00 EUR im Monat (Minijob) liegen. Die Vergütung hat Steuer- und Sozialabgabenfrei zu sein.
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37/I/2025 Zur Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)
23.05.2025Jedes Jahr geht es im politischen Diskurs um die PKS. Maßnahmen werden mit der PKS begründet (insbesondere in Bezug auf Migration), obwohl die Statistik nicht die Wirklichkeit von Kriminalität in Deutschland darstellt. Dies führt zu falschen Schlussfolgerungen vor allem in Bezug auf Kriminalität von Migrant*innen; Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden.
Unsere Forderung: Die PKS sollte nicht mehr als alleinige Grundlage im politischen Diskurs und durch die Innenministerien benutzt werden. Die Statistik könnte durch die Strafverfolgungsstatistik und Dunkelfeldstudien (wie die SKiD, LeSuBiA) zumindest ergänzt werden.
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75/I/2025 Wohnraum soll mir keiner gönnen - Wohnraum ist mein Recht! Mietendeckel. Jetzt.
23.05.2025- Die Einführung eines Mietendeckels in ganz Deutschland, unter dessen Bedingungen maximal 10EUR pro Quadratmeter Wohnfläche in gefragten Wohngegenden erhoben werden dürfen, dieser Deckel soll an regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Die Anwendung des Mietendeckels soll durch die Landesparlamente bei dem Ausrufen von “angespannten Wohnungslagen” möglich werden. Damit sollen die Länder ein weiteres Instrument über die Mietpreisbremse hinaus bekommen, um zu hohe Mieten zu verhindern.
- Als Vorstufe zur Realisierung des obenstehenden Mietendeckels soll die Mietpreisbremse verschärft werden. Künftig soll möbliertes Wohnen nicht von dieser ausgenommen werden, zusätzlich soll eine Miet-Notbremsung erfolgen und die Mieten so lange eingefroren werden, bis der Mietendeckel etabliert ist. Dabei soll die Mietpreisbremse entfristet werden.
- Bund und Länder müssen ihre Investitionen in sozialen Wohnraum erheblich ausweiten. Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen sowie andere nicht-profitorientierte Träger sollen gezielt gefördert werden und vor anderen kommerziellen Akteuren ein Vorkaufsrecht von Immobilien und Bauland bekommen. Der notwendige Ausbau darf nicht privaten Investoren überlassen werden, sondern muss durch sozialen Wohnungsbau erfolgen, um möglichen Rückgängen im Neubau durch eine Mietobergrenze entgegenzuwirken.( Wohnungsbaugenossenschaften sollen künftig vor anderen kommerziellen Akteuren ein Vorkaufsrecht erhalten von Immobilien und Bauland (Bestehende Mieter*innen in Mietshäusern behalten ihr Erstvorkaufsrecht – Wohnungsbaugenossenschaften bekommen entsprechend ein Vorkaufsrecht NACH den ansässigen Mieter*innen)
- Wohnungsbaugenossenschaften, die als sogenannte “Energiegenossenschaften” klassifiziert sind, sollen weitere steuerliche Vorteile bekommen.
- Der Deutsche Wohnungsmarkt sollte sich am sogenannten “Wiener Modell” orientieren und einen Mindestbestand von Wohnungen in öffentlicher Hand erreichen. Der Mindestbestand der Wohnungen in öffentlicher Hand muss in den Händen von Kommunen, Land oder Bund sein. Darüber hinaus sollen Kommunen gesetzlich verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen und transparente Mietinformationen bereitzustellen
- Die Kriterien für die Vergabe von WBS sollen überprüft, vereinfacht und an die aktuellen Lebensrealitäten angepasst werden, um mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
- Um bestehende Wohnraumengpässe zu beheben, muss das Land Brandenburg mehr sozialen Wohnraum bauen. Die BLB erweist sich dabei als ineffizient, weshalb wir eine Reform der BLB vorschlagen, damit die Aufträge der BLB schneller an Handwerksunternehmen in ganz Brandenburg vergeben werden können.
- Um schneller sozialverträglichen Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu schaffen, fordern wir die Etablierung eines Fast-Track-Programms, das aus Mittel des Infrastrukturfonds des Landes Brandenburg gespeist wird. Dieses Programm soll dazu führen, dass bestehende Prozesse gestreamlined werden und Prozesse bei Planung, Genehmigung und Ausführung optimiert werden. Dabei soll auch Wohnraum außerhalb der klassischen Modelle des Studierendenwohnheims oder Azubiwohnheims geschaffen werden.
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14/I/2025 Reform des Politikunterrichts
23.05.2025Die Mitglieder der Landesregierung, insb. der Bildungsminister, sowie SPD- Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Politikunterrichts in Brandenburg einzusetzen, der die politische Bildung an Schulen systematisch stärkt.
Diese Reformen sollen folgende Aspekte mit berücksichtigten:
- Die Demokratiebildung soll auf allen Schulformen gestärkt werden, indem Schulen zur konsequenten Umsetzung der Schüler*innenbeteiligung aufgerufen werden.
- Es muss ein durchgängiges Unterrichtsangebot in den Fächern Politik und Geschichte von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe I sichergestellt werden, das am Leitbild geschichtsbewusster, mündiger Bürger*innen ausgerichtet ist.
- Die Sek I – II soll dahingehend angepasst werden, dass ab der 7. Klassenstufe ein wöchentlicher Unterricht der politischen Bildung von mindestens einer Doppelstunde erfolgt.
- Die GOSTV soll dahingehend angepasst werden, dass an allen Schulen mit gymnasialer Oberstufe das Fächer Politische Bildung und Geschichte sowohl als Grund- als auch als Leistungskurs verpflichtend angeboten werden müssen.
- Die Sek I- II soll dahingehend angepasst werden, dass ab der 9. Klassenstufe ein wöchentlicher Unterricht der politischen Bildung von mindestens einer Doppelstunde erfolgt.
- Die Rahmenlehrpläne in den gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfächern werden dahingehend angepasst, dass
- Der Beutelsbacher Konsens die Grundlage des Lehrer*innenhandelns ist.
- Schüler*innen mit den Werten des Grundgesetzes und ihren Notwendigkeiten vertraut gemacht werden.
- Schüler*innen sollen praktisch zu demokratischer Partizipation animiert und befähigt werden (z.B. durch das Aufzeigen konkreter Partizipationsmöglichkeiten in der Kommune oder den Voraussetzungen zur Initiierung von Petitionen und Volksbegehren).
- Schüler*innen zur respektvollen Diskussion politsicher Werte, historischer Entwicklungen und Reflexion auf aktuelle Kontexte befähigt werden.
- Die Qualität des Politikunterrichts muss gesichert werden. Dafür sollen Lehrkräfte regelmäßig gegenseitig Unterrichtshospitation zur konstanten Evaluation und Verbesserung ihrer Unterrichtsqualität durchführen und dafür Anrechnungsstunden erhalten.
- Lehrerfortbildungen sollen intensiviert werden, damit Lehrkräfte die notwendigen Professionalisierung erhalten, um praxisorientierten und zeitgemäßen Politikunterricht anzubieten.
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71/I/2025 Keine kostenpflichtigen Rettungseinsätze in Brandenburg!
23.05.2025Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion im Brandenburger Landtag dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass in Brandenburg keine Gebührenbescheide für Rettungs- und Notarzteinsätze mehr erhoben werden.
Dafür fordern wir, dass gemeinsam mit den Kommunen und den Krankenkassen eine nachhaltige Lösung gefunden wird, um steigende Kosten zu decken.
Sollten andere Finanzierungsversuche scheitern, fordern wir die Landtagsfraktion dazu auf, die Kommunen durch Landeszuschüsse entsprechend finanziell auszustatten.
Hierfür sollte möglichst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit langfristig Rechtssicherheit hergestellt werden kann.
Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Notarzteinsätzen durch ungerechtfertigte Notfälle soll künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. Um klare Kriterien für die Einordnung von Einsätzen zu schaffen, wird eine Kommission auf Landesebene eingesetzt. Diese soll verbindlich festlegen, welche Notfälle als gerechtfertigt gelten und welche nicht, um den Rettungsdienst zu entlasten und Ressourcen effizienter einzusetzen.
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16/I/2025 Demokratie stärken, Jugend bilden, Basisdemokratie fördern!
23.05.2025Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Schüler*innen der neunten Klasse verpflichtend im Rahmen ihres Politikunterrichts kommunalpolitisch gebildet werden. Dies soll in Form eines Planspieles in kommunalen Gremien erreicht werden. Dieses Vorhaben soll die Landesregierung in ihrer aktuellen Umstrukturierung des verbindlichen Lehrplanes berücksichtigen.
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72/I/2025 Antrag auf Aufrechterhaltung einer adäquaten Versorgung der Bevölkerung
23.05.2025Die Landesregierung unterstützt die Landkreise in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Entwicklung wirksamer Maßnahmen, um die Kosten bei der Notfallversorgung zu reduzieren.
Dazu gehören beispielsweise:
- Sicherstellung eines funktionierenden und handlungsfähigen ärztlichen Bereitschaftsdienstes
- Prüfung und Schaffung rechtlich notwendiger Voraussetzungen für den Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter/innen, um diese im ländlichen Raum zum Einsatz bringen zu können
- Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vertragsärzten im hausärztlichen Bereich, um der im aktuellen Gesundheitsbericht um Unterversorgungen entgegenzuwirken und damit Rettungseinsätze auf das notwendige Maß zu reduzieren.
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