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34/II/2023 Gemeinnützige Vereine bei eintrittsfreien Festen von der GEMA freistellen

27.10.2023

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für Verhandlungen mit der GEMA einzusetzen damit Dorf-, Stadtteil- und ähnliche Feste, für die kein Eintritt erhoben wird und bei denen der oder die Veranstalter*innen bzw. die Veranstaltergemeinschaften als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht in erster Linie kommerziell ausgerichtet sind, von der GEMA befreit sind.

Die Gebühren für die GEMA für diese Veranstaltungen sollen vom Land getragen werden.

23/II/2023 Neue Wege in der Lehrkräftegewinnung

27.10.2023

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen,

  • die Abminderungsstunden von Lehrkräften (insbesondere durch den Abbau von solchen, die zugunsten externer Organisationen erteilt werden) um 10% zu reduzieren, was 200 VZÄ-Lehrkräftestellen entspräche. Die so freiwerdenden Kapazitäten sollen besser in Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen und die Übernahme von Aufgaben zur schulinternen Qualitätssicherung des Fachunterrichts verwendet werden.
  • dass die Studienanforderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung in Hinblick auf die fachlichen Praxiserfordernisse der jeweiligen Schulstufe entfrachtet werden.
  • die nicht mehr zeitgemäße und international nicht übliche Vorgabe, dass Lehrkräfte zwei Fächer der Brandenburger Schule studiert haben (oder im Seiteneinstieg nachstudieren) müssen, abzuschaffen
  • das in Senftenberg neu eingeführte Prinzip des dualen Studiums auf weitere Studiengänge auszuweiten, sodass das Lehramtsstudium intensiver, praxisorientierter und attraktiver wird.
  • über das Programm 63+ weit hinausgehend weitere Programme auf den Weg zu bringen, um die Kompatibilität der Zuverdienstmöglichkeiten mit der Pension zu gewährleisten und flexible sowie individuelle Lösungen für jede ältere Lehrkraft in Brandenburg zu ermöglichen, die weiterhin in einer an ihre Bedürfnisse angepassten Form an Schulen tätig sein möchte.

77/II/2023 Änderung Gesetz über Wohnraumförderung

27.10.2023

Die SPD-Landtagsfraktion im Landtag Brandenburg wird aufgefordert, eine Änderung des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg unverzüglich einzubringen und sich dafür einzusetzen, Regelungen zu schaffen, dass Vermieter*innen von mietpreisgebundenen Wohnraum von den Mieter*innen in einem Abstand von zwei Jahren erneut die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines verlangen dürfen. Wenn ein Wohnberechtigungsschein nicht erneut vorgelegt wird, kann die Miete (Euro/m²) ab der vierten Miete nach der Abfrage bis auf eine Höhe, die den ortsüblichen Verhältnisse entspricht, angehoben werden. Berücksichtigt werden sollen auch bestehende Mietverhältnisse, indem eine Abfrage erstmals zwei Jahre nach dem in Kraft treten der Änderung des Gesetzes zulässig ist. Die höheren Mieteinnahmen sind für die Tilgung der Darlehen, die Instandhaltung oder die energetische Sanierung der Objekte, Neubau von Sozialwohnungen, sowie Investitionen in erneuerbare Energien für die Bestandsobjekte vorzusehen. Die weiteren Bedingungen aus dem Gesetz zur sozialen Wohnbauförderung bleiben erhalten. So sind durch Vermieter*innen bis zum Ende der förderrechtlichen Bindungsfrist bei Neuvermietungen von Wohneinheiten die zulässigen Mietpreisbindungen wieder einzuhalten.

68/II/2023 Lärmblitzer in ganz Brandenburg einsetzen - gesetzliche Grundlage schaffen

26.10.2023

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Fraktionen Brandenburgs und der Brandenburger Gemeinden sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung und der Gemeinden und auch der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung setzen sich dafür ein, dass

  1. landesweit sogenannte „Lärmblitzer“ an exponierten Stellen eingerichtet werden,
  2. die gesetzlichen Grundlagen für die strafrechtliche Verfolgung von Führern von lärmverursachenden Fahrzeugen geschaffen werden.

 

67/II/2023 Grenzverkehr nach Polen in das Deutschlandticket einbeziehen und Deutschlandticket im VBB-Netz anerkennen

25.10.2023
  1. Die SPD Brandenburg befürwortet eine Anerkennung des Deutschlandtickets im ÖPNV bis zum ersten Grenzbahnhof in Polen. Sie fordert alle Mandatsträger*innen dazu auf, in ihren Gremien auf eine diesbezügliche Erweiterung des Geltungsbereichs hinzuwirken.
  2. Die SPD Brandenburg spricht sich dafür aus, dass das Deutschlandticket auch für ausländische Pendler*innen nach Deutschland leicht zugänglich ist. Es ist darauf zu achten, dass es beispielsweise auch mit einer polnischen Adresse und einer polnischen Bankverbindung erworben werden kann.
  3. Die SPD Brandenburg plädiert für eine Gleichstellung der Nutzung des Deutschlandtickets mit der Nutzung anderer VBB-Tickets im Fernverkehr der Deutschen Bahn. Sie fordert alle Verantwortlichen dazu auf, mit DB-Fernverkehr eine entsprechende Anerkennung des Deutschlandtickets in den für Nahverkehrsfahrscheinen freigegebenen Fernzügen auszuhandeln.

65/II/2023 Mobilitätsgesetz: ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen stärker berücksichtigen

25.10.2023

Im Entwurf zur Neuregelung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg, der im Ergebnis des Dialogprozesses „Verkehrswende jetzt“ im Juli 2023 vorgelegt wurde, sind die spezifischen Bedürfnisse und Aspekte von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen stärker zu berücksichtigen.

Dazu gehört:

  1. Das Mobilitätsangebot für Senior*innen auf allen Handlungsebenen (Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Kommunen) stärker mitzudenken und daraus die jeweils relevanten Planungs- Umsetzungsmaßnahmen zu entwickeln, zum Beispiel
    a) Öffentlichen Verkehr barrierefrei, zuverlässig und einfach nutzbar zu gestalten,
    b) Umsteigeverbindungen im Öffentlichen Verkehr und Ampelphasen im Fußgängerverkehr auch für langsamere Menschen erreichbar zu machen,
    c) individuelle Mobilitätsangebote wie Rufbusse und Fahrgemeinschaften gemeinsam weiterentwickeln und zeitnah realisieren, um die Nahversorgung insbesondere in kleineren Gemeinden endlich zu verbessern,
    d) Informationen an Fahrscheinautomaten intuitiv erfassbar zu machen und möglichst einheitlich aufzubauen,
    e) Ansprechpersonen in Bahnhöfen und Fahrzeugen zu benennen zur Hilfestellung und für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
  2.  Das Verkehrssystem altersgerechter und bewegungsfreundlicher zu gestalten. Hierzu zählen beispielsweise
    a) niedrige Tempolimits und mehr Verkehrsberuhigung,
    b)ausreichend breite Gehwege (insbesondere dort, wo sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Flächen teilen müssen) mit genügend Sitzmöglichkeiten (rasten),
    c) Beseitigung von Stolperfallen, Absenkung von Gehsteigkanten in Kreuzungsbereichen, ausreichende Beleuchtungssituation,
    d) wettergeschützte Warte- und Sitzmöglichkeiten sowie Beleuchtung am Weg zu und bei Haltestellen,
    e) Querungshilfen (Mittelinseln) bei schwer passierbaren Fußgängerüberwegen,
    f) gut ausgebaute und beschilderte Radinfrastruktur mit unkomplizierten Kreuzungssituationen.
  3. Die Beteiligung der Seniorenorganisationen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicherzustellen explizit in den im Gesetz (§ 17) vorgesehenen Nahverkehrsbeiräten.
  4. Die vom Kabinett nachträglich vorgenommenen Streichungen sowie überzogene Finanzierungsvorbehalte im Gesetzentwurf, insbesondere bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs, wieder zurückzunehmen.

37/II/2023 Trinkwasserversorgung langfristig und nachhaltig für Bevölkerung und Gewerbe sichern

24.10.2023

Die langfristige und nachhaltige Sicherung der Trinkwasserversorgung für Bevölkerung und Gewerbe in allen Regionen Brandenburgs ist ein wichtiges Ziel der SPD Brandenburg. Sie ist unabdingbare Grundlage für eine weitere positive Entwicklung unseres Bundeslandes sowie für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität der Brandenburger*innen.

Der Klimawandel mit weniger und anders verteilten Niederschlägen sowie einer höheren Verdunstung, die Einstellung des Braunkohlebergbaus sowie die zunehmende Verdichtung im Berliner Umland führen zu gravierenden Veränderungen bei Wasserdargebot und Wasserverbrauch. Dies stellt die Trinkwasserversorgung des Landes Brandenburg, aber auch Berlins vor große Herausforderungen. Um dieser Entwicklung gegenzusteuern, sind zahlreiche Maßnahmen notwendig, die sowohl auf Landesebene, aber zum Teil auch auf Bundesebene vorangebracht werden müssen.

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung werden aufgefordert, die notwendigen Gesetzesänderungen herbeizuführen, damit sich Brandenburg diesen Herausforderungen erfolgreich stellt und die Trinkwasserversorgung im ganzen Land langfristig und nachhaltig sichert. Dabei sollen insbesondere folgende Themenkomplexe geprüft werden und in Gesetzgebungsverfahren münden:

 

  • Klarstellung und Stärkung des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung durch öffentliche Versorger gegenüber allen anderen Wassernutzer*innen sowohl bei der Wassergewinnung als auch bei der Wasserverteilung;
  • Öffentlichkeitsarbeit und Anreize für den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Wasser;
  • Umgestaltung des Wassernutzungsentgelts (Entgelt bei Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und aus dem Grundwasser) zu einem Steuerungsinstrument bezüglich der geförderten Wassermengen als auch bezüglich der Wassernutzungsart;
  • Änderung des Kommunalabgabengesetzes, um Trinkwasserversorgern die Möglichkeit zu eröffnen, den Wasserpreis bzw. die Wassergebühr verbrauchsabhängig gestalten zu können, dabei sollen soziale Aspekte besondere Berücksichtigung finden;
  • Erhöhung der Hürden für die Errichtung privater Brunnen, insbesondere durch Einführung einer generellen Genehmigungspflicht bzw. Durchsetzung der Genehmigungspflicht sowie die verpflichtende und vollständige Führung eines entsprechenden Katasters bei den Wasserbehörden;
  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der verstärkten Regenwassernutzung vor Ort;
  • Anpassung der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der verstärkten Nutzung von Brauch- und Grauwasser vor allem im gewerblichen/industriellen Bereich, Anreize für Wasserrecycling und geschlossene Wasserkreisläufe in Gewerbe und Industrie;
  • Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Errichtung von regionalen (bzw. eines landesweiten) Wasserverbundnetzen über die Grenzen der Wasserverbände hinweg;
  • Schaffung der gesetzlichen Grundlagen einschl. Definition der Standards für die Versickerung von geklärtem Abwasser statt Einleitung in eine Vorflut;
  • Erkundung und Erschließung neuer Grundwasserreservoirs zur Entlastung überlasteter Grundwassereinzugsgebiete;
  • Ertüchtigung von stillgelegten Wasserversorgungsanlagen, um damit eine höhere Versorgungssicherheit und auch eine dezentralere Grundwasserförderung zu erreichen ;
  • Erstellung und laufende Fortschreibung einer Wasserversorgungsplanung für Brandenburg.

7/II/2023 Schwimmenlernen, kostenfrei in der Grundschule

23.10.2023

Wir fordern den Minister für Bildung, Jugend und Sport auf, das Angebot des Schwimmenlernens in den Grundschulen komplett kostenfrei zu gestalten und bitten die Mitglieder der Landesregierung, ihn dabei zu unterstützen.

64/II/2023 Stundentakt auf der Eisenbahnachse (RE-10) Cottbus-Leipzig umsetzen!

23.10.2023
  1. Die SPD Brandenburg spricht sich für die Realisierung mindestens eines Stundentaktes auf der Achse Cottbus- Leipzig (RE-10) aus. Sie fordert alle Mandatsträger auf, auf die Realisierung dieser bereits im Landesnahverkehrsplan vorgesehenen Taktung hinzuwirken.
  2. In diesem Zusammenhang wäre aus Sicht der SPD Brandenburg zu prüfen, ob für Nahverkehrsticket freigegebene Fernverkehrsangebote (auch mit Deutschlandticket) in den Takt integriert werden können, um dadurch eine bessere Fernverkehrserschließung der Lausitz zu erreichen. Hierfür wären sogar internationalen Verbindungen (Mitteldeutschland-Cottbus-Zielona Gora-Warszawa) in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig sollte aus Sicht der SPD Brandenburg die Strecke für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h ertüchtigt werden.

6/II/2023 Einführung einer Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher*innen

18.10.2023

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im brandenburgischen Landtag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Land Brandenburg in Anlehnung an das Baden-Württembergische Modell eine Hochschulausbildung für Gerichtsvollzieher*innen eingeführt wird.