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11/I/2026 Mietwagenfirmen konsequent kontrollieren – Taxiunternehmen schützen und Recht durchsetzen

13.02.2026

Die SPD Brandenburg fordert die Brandenburger Landesregierung auf, die Landkreise verbindlich anzuweisen, Mietwagenunternehmen nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit der gleichen Konsequenz und Kontrolldichte zu überwachen, wie sie derzeit im Land Berlin erfolgt.

Insbesondere ist die Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht systematisch zu kontrollieren und durchzusetzen. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Berliner Behörden erfolgen. Der Einsatz digitaler und KI-gestützter Kontrollinstrumente zur effizienteren Überwachung ist dabei ausdrücklich zu prüfen.

5/I/2026 Einführung landesweit geregelter Ehrengräber für im Dienst verstorbene Staatsdienstleistende in Brandenburg

13.02.2026

Die SPD LDS fordern den Landesparteitag der SPD-Brandenburg, die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg und die zuständigen Ministerien auf, sich für die Einführung landesweit einheitlich geregelter Ehrengräber für Staatsdienstleistende einzusetzen, die im Dienst oder infolge eines In- oder Auslandseinsatzes ihr Leben verlieren.

Diese Ehrengräber sollen als besondere Form der öffentlichen Würdigung und dauerhaften Erinnerung ausgestaltet werden und landesweit nach einheitlichen Kriterien vergeben werden.

Die konkrete Ausgestaltung (z. B. Kostenübernahme, Dauer der Grabruhe, Kennzeichnung als Ehrengrab, Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen) soll in enger Abstimmung mit den Kommunen, den zuständigen Ministerien sowie den jeweiligen Berufs- und Interessenvertretungen erfolgen.

21/I/2026 Sichere Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg gewährleisten – Folgen des OVG-Urteils zu Fehlfahrten ausgleichen

13.02.2026

Die Mitglieder der SPD Brandenburg, insbesondere die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion sowie die Mitglieder der SPD-geführten Landesministerien setzen sich dafür ein, dass die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Land Brandenburg langfristig, rechtssicher und bedarfsgerecht gewährleistet wird.

Insbesondere sind Maßnahmen zu ergreifen, um die durch das Urteil vom 28. Januar 2026 des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entstehenden Finanzierungslücken für die Träger des Rettungsdienstes auszugleichen, wonach sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Es ist sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist und für die Patient*innen kein Anlass zur Sorge besteht im Notfall mit Kosten belastet zu werden, sofern der Rettungsdienst nicht missbräuchlich genutzt wird, oder von einer Alarmierung des Rettungsdienstes abzusehen.

Dafür sind u.a. folgende Maßnahmen zur Umsetzung zu prüfen:

  1. die Schaffung einer landesrechtlichen Regelung durch Änderung des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz -BbgRettG) zur vollständigen Refinanzierung der Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze
  2. eine Übernahme dieser Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze über das Land Brandenburg bis zu einer Einigung über eine tragfähige Finanzierung, sofern eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen rechtlich ausgeschlossen ist,
  3. die Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes sowie den Krankenkassen zur Entwicklung einer tragfähigen und einheitlichen Finanzierungsstruktur, die den hohen Qualitätsstandard der Notfallversorgung sichert, ohne die Patienten zusätzlich finanziell zu belasten, abgesehen von einer exzessiven oder missbräuchlichen Nutzung des Rettungsdienstes

 

3/I/2026 Selbstbestimmung und Rechtssicherheit im Brandenburgischen Bestattungsrecht gewährleisten

13.02.2026

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, individuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit sowie Rechtssicherheit für Angehörige und Kommunen zu stärken.

Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme

Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.

Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen

Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.

13/I/2026 Sternkinder und verlässliche Bestattungsregelungen für frühverstorbene Kinder

13.02.2026

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.

Würdevollere Terminologie im Brandenburgischen Bestattungsgesetz

Der Begriff „Fehlgeburt“ ist aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz zu streichen und durch den Begriff “Sternenkind” zu ersetzen. Die gesetzliche Sprache muss der Situation betroffener Eltern gerecht werden und darf nicht zusätzlich belasten.

Verbesserte Regelungen zur Bestattung früh verstorbener Kinder

Früh verstorbene Kinder müssen unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht würdevoll bestattet werden können. Zudem ist ausdrücklich zu ermöglichen, dass eine gemeinsame Bestattung mit einem ggf. verstorbenen Elternteil erfolgen kann, sofern dies dem Willen der Angehörigen entspricht.

35/I/2026 Mietpreisbremse

13.02.2026

Die SPD Brandenburg wird beauftragt, unverzüglich und mit Nachdruck gegenüber der Landesregierung Brandenburg darauf hinzuwirken, dass die betroffenen Gemeinden wieder in den Geltungsbereich der Mietpreisbegrenzungs- und Kappungsgrenzenverordnung („Mietpreisbremse“) aufgenommen werden. Sie soll sich dafür einsetzen, dass die jetzt diesbezüglich getroffene Entscheidungen dahingehend unverzüglich durch die Landesregierung zurückgenommen und entsprechend angepasst/geändert werden.

33/I/2026 Starke Kommunen – Verlässliche Finanzierung statt Projektitis

13.02.2026

Die SPD Brandenburg setzt sich für eine strukturelle Stärkung der kommunalen Finanzausstattung durch das Land und den Bund ein. Ziel ist eine dauerhaft verlässliche, planbare und auskömmliche Finanzierung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Dafür sollen und soll, insbesondere:

Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) in der aktuellen Legislaturperiode umfassend evaluiert und weiterentwickelt werden. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Pflichtaufgaben,
  • überproportionale Belastungen wachsender Umlandkommunen,
  • strukturelle Nachteile ländlicher Räume,
  • Besonderheiten kreisfreier Städte.
  • Landesprogramme und Bundesprogramme stärker verstetigt werden.
  • Befristete Förderprogramme mit kurzer Antragsfrist („Projektitis“) zugunsten pauschaler, dauerhaft wirkender Zuweisungen an die Kommunen zurückgeführt werden.
  • Das Konnexitätsprinzip konsequent umgesetzt werden.

 

Die Finanzierung der kommunalen und landesweiten Pflichtaufgaben soll vollständig kostendeckend erfolgen. Neue gesetzliche Aufgabenübertragungen durch die Landes- und Bundesebene dürfen nur bei gesicherter Gegenfinanzierung erfolgen.

Die SPD Brandenburg setzt sich für eine Reform der Förderlogik ein: weniger Einzelanträge, mehr Globalbudgets, weniger Bürokratie, höhere Planungssicherheit.

32/I/2026 Einführung des dualen Lehramtsstudiums zur Sicherung der Bildungsqualität und Fachkräftegewinnung

13.02.2026

Die Landtagsfraktion aufzufordern in dieser Legislaturperiode das duale Lehramtsstudium mit in ihre Arbeitsplanung aufzunehmen. Zudem wird die Landespartei beauftragt das Thema in das kommende Wahlprogramm für die nächste Landtagswahl aufzunehmen und anschließend in möglichen Koalitionsverhandlungen zu vertreten. Ziel ist es eine zeitnahe Planung und Umsetzung zu erreichen, um das duale Lehramtsstudium flächendeckend für das Land Brandenburg einzuführen.

Eckpunkte des Modells:

  1. Studierende sind von Beginn an einer Ausbildungsschule zugeordnet und verbringen dort bereits im Bachelorstudium feste Praxistage.
  2. Um die soziale Durchlässigkeit zu erhöhen, erhalten dual Studierende eine monatliche Vergütung durch das Land (orientiert am Modell in Sachsen-Anhalt, ca. 1.400 Euro brutto).
  3. Das klassische Referendariat wird schrittweise in das Masterstudium integriert, um den Übergang in den Beruf fließender und weniger belastend zu gestalten.
  4. Jeder dual Studierende erhält an der Ausbildungsschule pro Fach eine*n qualifizierte*n Mentor*in mit entsprechender Anrechnung auf deren Lehrdeputat.
  5. Die Dual-Studierenden verpflichten sich nach erfolgreichem Abschluss ihrer Lehramtsausbildung eine gewisse Zeitspanne, zum Beispiel 2 Jahre, als Lehrkraft im Land Brandenburg zu arbeiten.

29/I/2026 Medienbildung für Lehrkräfte – Rechte Inhalte erkennen und gegensteuern

13.02.2026

Wir fordern die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg auf, eine effektive Strategie für die Fortbildung von Lehrkräften im Bereich Medien zu entwickeln. Der Fokus dieser Strategie muss auf der Fähigkeit liegen, rechte Social Media Inhalte zu erkennen und aktiv gegenzusteuern. Gemeint sind hierbei vor allem jene Inhalte, bei denen es sich um offensichtliche Falschinformationen handelt bzw. jene Inhalte, welche den Grundsätzen der freiheitlich demokratischen Grundordnung gegenüberstehen.

48/I/2026 Wasser

13.02.2026
  1. Das bereits in der laufenden Legislatur definierte Vorhaben einer Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften des Landes, hier insbesondere die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes, wird die SPD Brandenburg mit hohem Nachdruck vorantreiben.
  2. Die SPD Brandenburg wird die seit Jahrzehnten betriebene Fokussierung auf die Möglichkeiten der Wasserabfuhr beenden und damit die gesamte Wassergesetzgebung des Landes an die realen Bedarfe ausgeglichener Wasserbilanzen in den Binneneinzugsgebieten anpassen. Die SPD Brandenburg wird bei der Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften das gegenwärtig vollständig eigentümerbasierte Finanzierungssystem der Unterhaltung über die Wasser- und Bodenverbände um ein neues Element ergänzen. Mit dieser Ergänzung sollen künftig die dringend notwendigen Investitionen in die technischen Einrichtungen des Wasserrückhalts in der Landschaft sicherstellt.
  3. Die SPD Brandenburg wird außerdem bei der Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften auf den gemeinwohlorientierten Charakter des Wassermanagements und der Siedlungswasserwirtschaft abstellen und dabei einen besonderen Fokus auf die Belange der Kommunen legen.
  4. Die SPD Brandenburg wird insbesondere beauftragt, unverzüglich und mit Nachdruck auf eine Verbesserung der strukturellen Weiterentwicklung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur im Land Brandenburg hinzuwirken. Sie wird in diesem Zusammenhang die unmittelbare Steuerung der Verbände über die kommunale Familie wahren. Gleichzeitig wird sie in diesem Rahmen die gesetzlichen Grundlagen dahingehend überarbeiten, damit zukünftig eine übergeordnete und steuernde Sicht auf die Wasserbilanzierung im Land Brandenburg, auch über den einzelnen Verbandscharakter als Gesamtschau über alle Einzugsgebiete des Landes Brandenburg, gewährleistet ist.
  5. Die SPD Brandenburg wird auf der Ebene des Landes auf die Einrichtung eines runden Tisches zum Management des Landschaftswasserhaushaltes und der Siedlungswasserwirtschaft drängen, an dem Vertreter aus der Landesregierung, der kommunalen Familie, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft als Berater für die Herausforderungen der nächsten Jahre vertreten sind. Ziel dieses runden Tisches soll insbesondere auch sein, Projekte wie beispielsweise Vorhaben zur Schwammstadt und zum innovativen Wassermanagement zu entwickeln, welche von den unmittelbar Betroffenen mit der Unterstützung des Landes umgesetzt werden sollen.