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67/I/2022 Antrag auf Festsetzung der Position des/der Wehrführer*in der Freiwilligen Feuerwehr im örtlichen Brandschutz als Hauptamt

14.10.2022

Der Landesparteitag möge beschließen, die Position der/des Wehrführer*in der Freiwilligen Feuerwehr i.S.d. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG ausschließlich in hauptamtlicher Tätigkeit zuzulassen. Zur Finanzierung der hierdurch entstehenden Personalkosten sollen finanzschwache Kommunen eine Förderung oder vollständige Übernahme der Kosten durch das Land Brandenburg erhalten. Bei den Anwärter*innen auf dieses Amt sollen die im Freiwilligen Feuerwehrdienst erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen ebenso angesehen werden, wie diejenigen der Beamt*innen im feuerwehrtechnischen Dienst. Des Weiteren soll der Landesparteitag sich dafür aussprechen, eine weitere öffentliche Tätigkeit im Bereich des Brandschutzes, wie etwa Sachverständige*r Brandschutz oder Gerätewart*in einer örtlichen Feuerwehr, für die Amtsdauer der Wehrführung zu verbieten.

 Bezüge:

  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004

53/I/2022 Landesweite Aufklärungskampagne zu Unterleibsschmerzen und Endometriose

11.10.2022

Die Landesregierung wird aufgefordert, eine landesweite Aufklärungskampagne zu der Erkrankung „Endometriose“ umzusetzen.

Jede Form von chronischem und zyklischem Schmerz muss durch die Endometriosebetroffenen und das soziale Umfeld als Warnsignal erkannt und durch Fachärzt*innen angemessen untersucht und behandelt werden.

Deswegen bedarf es einer landesweiten Aufklärungskampagne zum Themenbereich Menstruationsbeschwerden und Endometriose. Die Umsetzung der Kampagne erfolgt sowohl über die klassischen Werbewege, wie Plakate und Flyer, als auch digital, beispielsweise über die Social Media-Auftritte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

Die Finanzierung der Aufklärungskampagne obliegt dem Land Brandenburg.

15/I/2022 Erhöhung des Brandschutzes in den Brandenburger Wäldern

11.10.2022

Der Landesparteitag fordert die SPD Brandenburg auf, sich über die SPD-Landtagsfraktion beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) dafür einzusetzen, dass die Pflege der Wälder – hier als erster Schritt konkret die Pflege der Waldbrandschutzstreifen – wieder in die zentrale Verantwortung des Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben wird.

14/I/2022 Energiesicherheit / Klimaschutz in Brandenburg

29.09.2022
  1. Die Vertreterinnen und Vertreter der SPD im Landtag Brandenburg und in den Kreisen und Kommunen Brandenburgs werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz von Photovoltaik (PV) im gesamten Land schnellstmöglich signifikant erhöht wird. In der Flächenkonkurrenz Grünland/Naturraum gegenüber bebauter Fläche ist unbedingt bebauter Fläche der Vorrang zu geben. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass große Dachflächen (z. B. Lager- und Fabrikationshallen) zur Energiegewinnung aus PV genutzt werden. Hierfür sind gegebenenfalls rechtliche Vorkehrungen zu treffen.
  2. Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz ist hinsichtlich der Dachflächen zu ergänzen:
    – Dächer, die keine prominente Position im öffentlichen Raum aufweisen, dürfen mit Modulen neu eingedeckt werden. Die Gestaltung und Form sind mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
    – Originale Ziegeleindeckungen sind mit entsprechend gestalteten PV-Modulen genehmigungsfähig, soweit ihre Sichtbarkeit untergeordnet ist.
  3. Ladestationen für PKW und Fahr- sowie Lastenräder sind zu genehmigen, wenn keine besonderen bautechnischen Sicherheitsaspekte vorliegen. In diesem Kontext kann auch die Beratungsstelle der Kommunen TINK zum Einsatz von Lastenrädern konsultiert werden.
    1. Auf Landesebene sollte eine „Steuerungsstelle PV“ geschaffen werden, die auch Leitfäden und Handlungsempfehlungen für die Kommunen Brandenburgs erarbeiten sollte. Zur Beratung von Besitzer*innen von Flächen und Gebäuden und zur aktiven Steuerung und Koordinierung sollten in den Kreisen/Kommunen „Koordinierungsstellen PV“ eingerichtet werden. In Arbeit befindliche bzw. vorhandene Instrumente wie „Solaratlas Brandenburg“, „Energiestrategie Brandenburg 2040“, „Energieagentur Brandenburg“ sollten entsprechend weiterentwickelt bzw. ergänzt werden.

    59/I/2022 Energiewandel vor Ort muss Wertschöpfung vor Ort bedeuten

    19.09.2022

    Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung soll die Energiewende bundesweit für den Klimaschutz und die Sicherheit beschleunigt werden. Dies soll mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des WindSeeGesetzes und dem Energiewirtschaftsgesetz gelingen.

    Die Landesregierung und die Brandenburg-SPD setzen sich, auch gegenüber der Bundesregierung, dafür ein,

    1. dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Konversionsflächen prioritär umgesetzt und gefördert werden.
    2.  dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Agrarflächen bestmöglich in das Landschaftsbild integriert werden und einen signifikanten naturschutzfachlichen Mehrwert bewirken.
    3. dass das EEG oder die durch Rahmengesetzgebung ermöglichten Landesgesetze die Abführung einer Mindestvergütung in den Standortkommunen verpflichtend für die Photovoltaik-Investoren werden.
    4. dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil des vor Ort regenerativ erzeugten Stroms zu Vorzugskonditionen beziehen können. Die Regelung soll bei Neu- und Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
    5. die Förderung für Energiespeicheranlagen in privaten Haushalten „1000- Speicher- Programm“ umgehend fortzusetzen.  Somit sollen Privatpersonen animiert werden, selbst Teil der Energiewende zu sein.
    6. die Netznutzungsentgelte in Brandenburg zu senken. Beispielsweise durch die Einbeziehung der Anzahl der Anlagen mit denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
    7. auch in Brandenburg benachteiligte Gebiete auszuweisen, damit eine Förderung für solche Anlagen nach § 37 EEG möglich wird.

    51/I/2021 Bekämpfung und Prävention von Hasskriminalität auf digitalen Plattformen

    22.10.2021

    Bekämpfung von Hass im Netz

    Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, das dazu führt, dass Polizei und Justiz die Menge an Straftaten schlichtweg kaum noch bewältigen kann. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar. Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein, genauso wie es in der analogen Welt ebenfalls von der Bevölkerung erwartet wird. Leider ist dies im Internet meist nicht der Fall.  In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass Ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel in autoritären Regimen das Leben und die Arbeit von Aktivist*innen und Whistleblowern in Gefahr bringt. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt auf ihren Plattformen anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die zur Strafverfolgung angezeigten Beiträge einzusehen. Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt, um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung, welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreibenden überlassen werden.

    Prävention von Hasskriminalität

    Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts, erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft. Jedoch hat sie den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird. Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach ‘Informatik und Medienbildung’ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und Brandenburg immerhin ein ‘Basiscurriculum Medienbildung’ im Bereich der ‘Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung’. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.

    40/I/2021 Mehr Mitbestimmung und Transparenz in der stationären Psychiatrie

    22.10.2021

    Die SPD Brandenburg setzt sich für eine gesteigerte Transparenz und die Stärkung der Patientenrechte in der stationär psychiatrischen Versorgung ein. Im Land Brandenburg soll, auf Hinwirken der Jusos, die Mitbestimmung der Patient*innen gefördert und die Qualität der Versorgungsstruktur damit nachhaltig verbessert werden.

    Zur Umsetzung dieser Zielformulierung fordern die Jusos, die Aufnahme folgender Punkte in das bestehende Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG):

    1. Die Landesregierung verpflichtet sich, in geeigneter Form, zur Veröffentlichung der Zahlen zur Häufigkeit, Dauer und den vorliegenden Rechtsgründen für Zwangsunterbringungen, Zwangsmedikation und Fixierungen in den jeweiligen Einrichtungen. Damit ermöglicht sie, dass Patient*innen und Angehörige einen Überblick über die Versorgungsqualität im Land Brandenburg gewinnen und erhöht weiter den Druck, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.
    2. Die Besuchskommission wird ihre Stichproben künftig nur noch unangekündigt und im regelmäßigen Turnus (mindestens 1 Besuch je Kalenderhalbjahr) in den jeweiligen Einrichtungen vornehmen. Zu jedem Besuch gibt es künftig einen Bericht, der öffentlich zugänglich ist. Dieser wird mit einer Frist von 2 Monaten nach erfolgtem Besuch veröffentlicht.
    3.   Es wird ein*e Patientenvertreter*in als festes Mitglied in die Besuchskommission berufen.
    4.   Die Mängel, die durch die Besuchskommission festgestellt werden, müssen künftig in gleicher Frist und in geeigneter Form durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden erneut geprüft und ggf. durch das Auferlegen von Sanktionen abgestellt werden.
    5. Die Einrichtung und Förderung einer eigenen Beschwerdestelle für Psychiatrie, nach Berliner Vorbild.

    49/I/2021 Unterstützung der Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren

    22.10.2021

    Die SPD Brandenburg setzt sich für eine gute Ausbildung, zeitgemäße Ausstattung und Anerkennung der Verdienste der ca. 38.000 Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg ein.

    Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

    1. Einführung einer einheitlichen Kennzeichnung von privaten PKW für Einsatzfahrten zum Feuerwehrgerätehaus „Feuerwehr im Einsatz“
    2. Start einer Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung bezüglich dieser Kennzeichnung
    3. Anpassung der landes- bzw. bundesrechtlichen Regelungen, zum Führen von Dachaufsetzern mit Beleuchtung

    79/I/2021 Reaktivierung der Bahnstrecke Ketzin-Wustermark-Ketzin RB 32

    22.10.2021

    Die SPD Brandenburg setzt sich für die Reaktivierung der Bahnlinie Ketzin-Wustermark-Ketzin ein. Anzustreben ist eine Betriebsaufnahme bis Ende 2026 mit einem Stundentakt in beiden Richtungen zwischen 4 und 1 Uhr, der Anschlüsse zum RE 4 in Wustermark in Richtung Berlin und Rathenow gewährleistet. Die SPD-Kreistagsfraktion Havelland und die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg werden aufgefordert, dieses Projekt im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu unterstützen.

    78/I/2021 Mobilität Regionalverkehr Wustermark

    22.10.2021

    Die SPD Brandenburg bekennt sich zu den drei Bahnhöfen der Gemeinde Wustermark (hier: Wustermark, Priort, Elstal), zur Taktverdichtung des RE 4 im halbstündigen Takt nach Rathenow sowie den Erhalt der Regionalbahnlinie RB 13 (neu: RB 21) inkl. der Anbindung des Bahnhofes Wustermark. Weiterhin setzt sie sich für einen bestmöglichen und zügigen Ausbau (viergleisig) der Lehrter Stammbahn noch vor dem Jahr 2030 ein. Kurzfristig setzt sich die SPD Brandenburg dafür ein, dass der Regionalverkehr zu berufstypischen Pendlerzeiten in der Kapazität – in der aktuellen Taktung -aufgestockt wird.