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Ä2 zum 13/I/2022

23.11.2022

Ersetze Satzanfang in Z. 18 wie folgt: „Die SPD Brandenburg fordert daher den Parteivorstand auf, sich innerhalb der Landesregierung dafür einzusetzen, dass…“

Ä1 zum 7/I/2022

23.11.2022

komplette Neufassung: 

Diskriminierung in der Partei vorbeugen und begegnen

Die Unterbezirksvorstände innerhalb der SPD Brandenburg sollen jeweils eine*n Anti-Diskriminierungsbeauftragte*n benennen. Die Person darf nicht stimmberechtigtes Mitglied des Unterbezirksvorstands und der Schiedskommission sein oder den Vorsitz eines Ortsvereins oder einer Arbeitsgemeinschaft im Unterbezirk innehaben.

Der jeweilige Unterbezirksvorstand und die Regionalgeschäftsstellen unterstützen die Arbeit des/der Beauftragten. Der Landesverband bietet für die Anti-Diskriminierungsbeauftragten alle notwendigen Schulungen an, um diese für ihre Arbeit zu qualifizieren und zu unterstützen.

Zu den Aufgaben der Anti-Diskriminierungsbeauftragten gehören:

Sensibilisierung der Mitglieder, insbesondere der Funktionär* innen, im Unterbezirk und seinen Gliederungen beispielsweise durch entsprechende Bildungsangebote.

Als unabhängige und vertrauliche Stelle ansprechbar zu sein für mögliche betroffene Personen. Als solche können sowohl Informationen zu Beratungsangeboten außerhalb der Partei gegeben werden, als auch eine ggf. nötige Sensibilisierung der jeweiligen Vorstände erfolgen.

Bei Zustimmung der betroffenen Person kann die/der Anti-Diskriminierungsbeauftragte auch ein vermittelndes Gespräch führen.

Bei der Notwendigkeit von ggf. erforderlichen parteiordnungsrechtlichen Schritten, ist der jeweilige Vorstand zu informieren.

Zur Notwendigkeit von privat- oder strafrechtlichen Verfahren und deren Aussichten darf sie/er die betroffene Person jedoch nicht beraten. Sie/er trifft keine Einschätzung, ob etwaige Tatbestände erfüllt sind. Insoweit kann nur zu entsprechenden fachkundigen Beratungsstellen informiert und auf eine rechtsanwaltliche Beratung verwiesen werden.

Der Landesverband soll Ende 2024 gemeinsam mit den Unterbezirksvorsitzenden beraten, wie sich die Anti-Diskriminierungsbeauftragten bewährt haben. Der Landesvorstand soll anschließend ein Votum zur möglichen Weiterentwicklung abgeben.

Ä1 zum 70/I/2022

22.11.2022

Ergänze den Satz in Z. 6 – 8 wie folgt: „Die Finanzierung soll durch eine deutliche Erhöhung der Erbschaftssteuer erfolgen, die in diesem Zusammenhang zu reformieren ist.“

Ergänze nach Z. 31: „Die Finanzierung eines solchen Grunderbes kann durch die Anhebung vermögensbezogener Steuern erreicht werden. Eine Orientierung zur etwaigen Umsetzung bieten die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung angestellten Überlegungen[1] bieten.“

Ersetze den Anfang des Satzes in Z. 32 wie folgt: „Insbesondere soll dies durch eine Erhöhung der Erbschaftssteuer finanziert werden.“

[1] https://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.831670.de/21-50-1.pdf ; S. 812 f.

Ä1 zum 72/I/2022

22.11.2022

Änderung Titel in: „Die Irrfahrt vor dem Crash beenden – Schuldenbremse überdenken?“

Neufassung des Antragstextes in folgender Form:

„Wir erkennen an, dass die Deckelung von Neuverschuldung in Form der Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form falsch und dysfunktional ist. Seit ihrer Einführung musste die Schuldenbremse immer wieder außer Kraft gesetzt werden. Die Notlagen-Regelung ist dafür kein adäquates Mittel, um die Fehler der bestehenden Regelungen auszugleichen. Die aktuellen Regelungen müssen daher einer grundlegenden und kritischen Evaluation unterzogen werden. Stellt sich danach heraus, dass die Schuldenbremse ein ungeeignetes Mittel ist, so sind die Konsequenzen daraus zu ziehen und die Schuldenbremse – in ihrer derzeit bestehenden Form, wenn nicht sogar vollständig – abzuschaffen.

Wenn Sparen zum Selbstzweck wird, stranguliert dies die ökonomische und politische Handlungsfähigkeit eines Staates und untergräbt so seine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung. Kurzfristig fordern wir die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Schuldenbremse über das Jahr 2022 hinaus. Davon unberührt bleibt das langfristige Ziel, die Art. 109, 115 GG zu streichen. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie die brandenburgischen SPD-Abgeordneten und Mitglieder im Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen Evaluation und etwaige Streichung einsetzten.

Ferner sind auch die entsprechenden landesrechtlichen Regelungen des Art. 103 der Brandenburgischen Landesverfassung, welche ebenfalls in einer vergleichbaren Form die Deckelung öffentlicher Ausgaben vorsieht, auf Basis dieser kritischen Evaluation bei Bedarf umzugestalten, erforderlichenfalls zu streichen. Die sozialdemokratische Fraktion im brandenburgischen Landtag soll sich um die entsprechenden Streichungen bemühen.“

Ä1 zum 37/I/2022

22.11.2022

Änderung Titel in: „Freiwilligendienste stärken – Mindestaufwandsentschädigung und mehr Dienststellen“

Ersetze Z. 1 – 16 des Antrags durch: „Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Stattdessen wird aktuell eine Debatte über ein Pflichtjahr geführt, die sowohl an der Realität der Freiwilligen als auch an der der vielen Trägerorganisationen vorbei geht.
Wir fordern die SPD auf, die Freiwilligendienste zu stärken und die tatsächliche Situation der Freiwilligen zu verbessern, bevor ein so schwerer Grundrechtseingriff wie ein Pflichtdienst in Erwägung gezogen wird.“

Ersetze in Z. 157: „wir als“ durch „die“

Ersetze Z. 182 – 186 durch: „Zumindest wäre die Einführung eines Pflichtdienstes, mit dem der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden soll, nicht verhältnismäßig, solange man nicht zuerst versucht hat, das bestehende System der Freiwilligendienste so auszustatten, dass es auch tatsächlich allen unabhängig von ihrem finanziellen Hintergrund offen steht“

 

Ä1 zum 31/I/2022

22.11.2022

Ergänzung in Z. 11: „mindestens“ vor „ein*e Schulsozialarbeiter*in“

Ä1 zum 13/I/2022

22.11.2022

Streichung der Zeilen 29-31 (Mindestlohn)

Ä1 zum 78/I/2022

22.11.2022

Änderung der Überschrift in „Personelle Stärkung der Ausländerbehörden in Brandenburg“

Ä1 zum 12/I/2022

22.11.2022

Änderung der Überschrift in „Ein Maßnahmepaket für mehr interkulturelle Vielfalt in den Landesbehörden“

Der Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, ein Maßnahmenpaket für die Förderung interkultureller Vielfalt in den Landesbehörden zu erarbeiten und zu beschließen. Hierbei sollen die rechtlichen Möglichkeiten zur Überarbeitung der Einstellungskriterien für eine Neueinstellung geprüft werden. Im Vordergrund sollen Maßnahmen stehen, die Hemmnisse bei der Auswahl und Einstellung von Migrantinnen und Migranten abbauen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst für kulturelle Vielfalt sensibilisieren. Auf der anderen Seite soll das Interesse von Migrantinnen und Migranten an einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst geweckt werden. Um die Erkenntnisse über den Anteil der Beschäftigten mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst zu erweitern, soll eine regelmäßige, anonymisierte Vollerhebung durchgeführt und veröffentlicht werden.

Ä1 zum 1/I/2022

22.11.2022

Ergänze am Ende von Zeile 34:

„weitgehend“

Zeile 35-39 werden zu Zeile 131-134 verschoben. Dort heißt es dann geändert:

„Die Entscheidung für ein nationales Embargo von russischem Pipeline-Öl hat direkte Auswirkungen auf die Energiesicherheit in Brandenburg. Mit der Raffinerie PCK in Schwedt sind wir unmittelbar betroffen. Das bewegt besonders die Menschen in der Uckermark und der ganzen Region. Für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind hier erhebliche Maßnahmen notwendig.“

Ergänze in Zeile 47 den Satz:

„Auch diejenigen, die von stark steigenden Preisen anderer Energieträger betroffen sind, müssen entlastet werden.“

Ändere Zeile 63-65 zu:

„Das Kindergeld steigt um bis zu 31 Euro (14%) auf einheitlich 250 Euro im Monat. Der Kinderzuschlag wurde im Höchstbetrag um 20 Euro monatlich erhöht und steigt zum 1.1.2023 um weitere 21 Euro monatlich auf dann 250 Euro.“

Ergänze am Ende von Zeile 89:

„Die Entscheidung für ein Deutschland-Ticket zu einem Einführungspreis von 49 Euro im Monat ist gefallen. Das wird viele überregionale Pendlerinnen und Pendler in Brandenburg entlasten.“

Nach Zeile 196 werden folgende Sätze eingefügt:

Ein besonderer Schwerpunkt unseres Brandenburg-Pakets ist die Entlastung von Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen. Hierzu stellen wir etwa 115 Mio. Euro bereit. Bis zu einem Nettoeinkommen von 35.000 Euro sollen Familien in den Jahren 2023 und 2024 keine Beiträge für Kita und Hort zahlen müssen. Bis zu einem Nettoeinkommen von 55.000 Euro werden wir die bisherigen Beiträge für Kita und Hort senken. Die Städte und Gemeinden sowie die Landkreise werden einen entsprechenden Ausgleich erhalten.