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Ä07 zum 01/I/2017

14.11.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, Möglichkeiten […]

Ä05 zum 01/I/2017

14.11.2017

[…] Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, […]

Ä04 zum 01/I/2017

14.11.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, bis zu den […]

Ä03 zum 01/I/2017

14.11.2017

Die SPD-Fraktion setzt sich nachhaltig dafür ein, dass der Berufsstand der freien Hebamme, als wichtiger Faktor der Daseinsvorsorge, erhalten und nicht durch die profitinteressen der Krankhäuser verdrängt wird. Dazu wird die SPD-Fraktion ein Konzept der Übernahme der Haftungsabsicherung der Hebammen entwickeln, dass diese nicht finanziell an der Ausübung des Berufes gehindert werden.

Ä02 zum 01/I/2017

14.11.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird weiterhin aufgefordert, […]

Ä01 zum 01/I/2017

14.11.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, bis zu den […]

Ä01 zum 41/I/2017

14.11.2017

Änderungsantrag bzw. Synthese der Anträge „41/I/2017 Wohnen bleibt bezahlbar – Den Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge ausfüllen“ und „43/I/2017 Sozialer Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe“

Wohnen bleibt bezahlbar – Den Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge ausfüllen

Ausreichender und auch für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbarer Wohnraum sind Voraussetzungen für eine sozialdemokratische Politik für alle Menschen in Brandenburg. Im engeren Verflechtungsraum ist das aktuell gefährdet. Politik muss gestaltend eingreifen. Die Anpassung der sozialen Wohnraumförderung und deren Aufstockung auf 100 Millionen Euro im Jahr waren erste richtige Schritte.

Konkret müssen darüber hinaus umgesetzt werden:

  1. Die Wohnraumförderung muss so gestaltet werden, dass damit neue und bezahlbare Wohnungen entstehen. Unser Ziel ist es, dass vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Förderung erhalten, um den geschaffenen bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Im Rahmen der Förderung müssen auch „neue“ Wohnformen berücksichtigt werden. Wohngemeinschaften Älterer, gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt sowie kleine Appartements für Studierende und Azubis sind hier Beispiele.
  2. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines an das Berliner Niveau anzupassen. Derzeit ist es bereits bei einem Vollzeitjob mit Mindestlohn nicht mehr möglich, einen Wohnberechtigungsschein und damit Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung zu erhalten.
  3. Die Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum bedarfsgerecht zu finanzieren. Hier gibt es einen deutlich höheren Bedarf an Wohnheimplätzen als sie die Studentenwerke im Auftrag des Landes in den Universitäts- und Hochschulstädten bisher zur Verfügung stellen können. Das Angebot muss je Hochschulstandort auf eine Versorgungsquote von 20 % aller Studierenden, auch unter Einbeziehung von Bundesfördermitteln, erhöht werden.
  4. Eine Erweiterung der Wohnraumpotenziale in der gemeinsamen Landesplanung ist nötig. Viele Kommunen haben hier entsprechende Vorschläge gemacht. Damit Wohnen gerade im Berliner Umland bezahlbar bleibt, müssen diese Potentiale durch die Landesebene besser berücksichtigt werden. Die ersten Schritte sind hier getan.
  5. Bei der Liegenschaftspolitik müssen Bund, Länder und Kommunen den sozialen Wohnungsbau im Blick haben. Das gilt sowohl für die Aufstellung von Bebauungsplänen als auch für die Veräußerung von Grundstücken, die an konkrete Bedingungen für mehr sozialen Wohnungsbau geknüpft werden muss. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss Grundstücke für sozialen Wohnungsbau vergünstigt an die Kommunen geben.
  6. Konkrete Vorgaben zur Schaffung von barrierefreien sowie barrierearmen Wohnungen sind nötig, damit der Wohnungsmarkt den Erfordernissen des demografischen Wandels rechtzeitig entspricht.
  7. Der Bund muss einkommensschwache Haushalte gezielt bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützen und ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.
  8. Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Wohnungsbestand halten. Das Ziel muss ein möglichst großer Anteil von Wohnraum sein, der gemeinwohlorientiert ist. Statt Privatisierung von Wohnraum kommen daher nur Genossenschaftsgründungen oder Mieterprivatisierungen in Betracht. Der Bund soll seine Wohnungsbestände vorrangig an kommunale Wohnungsunternehmen weitergeben, die im Gegenzug Mitpreisbindungen eingehen.

Ä08 zum 01/I/2017

14.11.2017

Seite 3 Zeile 47 bis Seite 4 Zeile 22 ersetzen durch:

„Einen besonderen Dienst an unserer Gesellschaft leisten Feuerwehr und Hilfsorganisationen. Sie investieren Ihre Freizeit und begeben sich in Gefahr, um anderen Menschen zu helfen. In vielen Dörfern und Gemeinden sind sie auch Motor des gesellschaftlichen Lebens. Neben den notwendigen technischen Modernisierungen, die durch das Land auch weiterhin unterstützt werden sollen, muss das Land dazu beitragen, den Nachwuchs im Brand- und Katastrophenschutz zu sichern und durch neue Anreize und Anerkennung die Träger und Leistungserbringer bei der Werbung von Neumitgliedern sowie der Nachwuchsgewinnung zu unterstützen.

Die SPD- Landtagsfraktion wird daher um eine Initiative für die Einführung eines jährlichen, landesweiten Bevölkerungsschutztages gebeten. An diesem Tag sollen die Akteure (Feuerwehren und Hilfsorganisationen) gemeinsam mit Kooperationspartnern, wie beispielsweise Schulen aber auch der Wirtschaft, im ganzen Land Aktionen durchführen, um so Mädchen und Jungen für die ehrenamtliche Mitwirkung in den Organisationen im Bevölkerungsschutz zu begeistern.

Um mögliche Anreize für die Werbung von Neumitgliedern zu schaffen, werden die Ortsvereine und Unterbezirke gebeten, mit ihren Wehrführern und Leitungskräften der Hilfsorganisationen in Kontakt zu treten, um so gemeinsam Vorschläge zu erarbeiten.“

Ä06 zum 01/I/2017

14.11.2017

[…] Jede Gemeinde lebt von den Bürgerinnen und Bürgern, die sich für das Gemeinwohl einsetzen. Ein Drittel der Brandenburgerinnen und Brandenburger ist ehrenamtlich engagiert – im Sport, bei der Freiwilligen Feuerwehr, den Hilfsorganisationen, in der Kommunalpolitik, der Bildung, Kirche, Kultur und im sozialen Bereich. […]

Ä10 zum 01/I/2017

10.11.2017

Sicherheit garantieren

Die Brandenburgerinnen und Brandenburger wollen – auch auf dem Land und in den Grenzregionen – sicher und zufrieden leben. Hierfür ist es erforderlich, sie möglichst umfassend vor Kriminalität und möglichen anderen Verletzungen ihrer Rechtsgüter zu schützen.

Eine gut ausgestattete Polizei ist unerlässlich, um der Kriminalität nachhaltig vorzubeugen und sie gegebenenfalls schnell und effektiv verfolgen zu können.

Die Justiz im Lande Brandenburg ist zudem dafür verantwortlich auf der einen Seite Straftaten zu verfolgen und zu ahnden und anderseits die Rechte der Bürgerinnen und Bürger – etwa in zivil-, verwaltungs-, finanz-, arbeits- oder sozialgerichtlichen Verfahren – zu schützen und gegeneinander abzuwägen. Überlange Verfahrenszeiten sind hingegen geeignet, die Rechte der Betroffenen nachhaltig zu beschädigen.

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, bis Mitte nächsten Jahres eine Bewertung vorzunehmen, ob die personelle und sachliche Ausstattung der Polizei in Brandenburg verbessert werden muss, um einen möglichst guten Schutz der Bevölkerung unabhängig vom Wohnort zu garantieren. Auch wird sie gebeten dazu Stellung zu nehmen, ob durch eine Anpassung der Ausbildung für junge Nachwuchskräfte der Kriminalpolizei zu Kriminalisten eine weitere Professionalisierung der Kriminalpolizei erreicht werden kann. Zudem soll geprüft werden, ob die personelle und sachliche Ausstattung der Justiz in Brandenburg verbesserungsbedürftig ist, um sicherzustellen, dass Kriminalität angemessen verfolgt und die Rechtsverfolgung der Brandenburgerinnen und Brandenburger schnell und effektiv erfolgen kann.“