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65/I/2017 Kommunen und demographischer Wandel

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass die SPD-geführte Landesregierung  bei Bedarf Kommunen zusätzlich unterstützt bei der Bewältigung der Aufgaben, die ihnen durch den demographischen Wandel zuwachsen. Dafür sind auch Mittel aus dem Bundeshaushalt einzufordern, um bundesweit annähernd gleiche Lebensverhältnisse herzustellen. In diesem Zusammenhang ist darüber hinaus zu untersuchen, ob die Schaffung einer Gemeinschaftsaufgabe regionale Daseinsvorsorge und deren Verankerung im Grundgesetz sinnvoll ist.

63/I/2017 Überprüfung des Schuldgeldsystems und Verbot der Geldschöpfung aus dem "Nichts"

22.10.2017

Die Bundesbank hat in ihrem Bericht vom 02.04.2017 das erste Mal bestätigt, dass die Geldschöpfung der Banken aus dem „Nichts“ erfolgt, was als gravierendes Alarmsignal zu werten ist.

Denn derzeit könnten mit dem existierenden Buchgeld, also aus dem Nichts erschaffenes virtuelles Geld, alle realen Werte der Erde rund 10 mal gekauft werden. Allein dieses Verhältnis zeigt wie fortgeschritten dieses zwangsläufig zu einem weltweitem Crash führende Geldsystem bereits ist.

Die Geldschöpfung aus dem „Nichts“ hat bisher zu Inflationen (Geldentwertung), massive Kürzungen bei den sozialen Leistungen, der Ausbau des Niedriglohnsektors und die größer werdende Armut in der Bevölkerung und dem sogenannten Wachstumsdruck der Volkswirtschaften geführt und ist indirekt auch für den zunehmenden Stress am Arbeitsplatz (Leistungsdruck) verantwortlich.

Auch trägt es die Ursache an den Kriegen, an den Flüchtlings- und humanitären Katastrophen.

Das sind nur wenige Beispiele der Folgen des vorherrschenden Geldschöpfungs- und Zinssystems.

Daher möge der Parteitag beschließen, dass das Schuldgeldsystem insgesamt überprüft und die Geldschöpfung der Banken aus dem „Nichts“ verboten wird.

22/I/2017 Einführung und Umsetzung einheitlicher Standards bei der Umsetzung einheitlicher Lehrpläne inklusive der Methodik

22.10.2017

Dazu sollen:

1. Einführung und Verwendung einheitlicher Lehrbücher.
Hierzu wird eine Kommission gebildet, die aus Vertretern der Elternschaft, der Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreter der Wirtschaft inklusive regionaler Wirtschaftsverbände besteht. Diese wählt die Lehrbücher an Hand festgelegter Bildungsinhalte sowie dem methodischen Gehalt aus. Am Schuljahresende evaluiert diese jeweils die erzielten Ergebnisse und schreibt in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium den Schulbuchverkauf für das jeweils anstehende Schuljahr aus.

2. die Notensperren in der Klasse 2 abgeschafft bzw. eingestellt werden
So wird die Vergleichbarkeit unter den Schülerinnen und Schülern gefördert, deren Leistungsbereitschaft erhöht und auch die Selbstmotivation gestärkt. Die Kinder werden in die Lage versetzt, gewinnen und auch verlieren zu können und zu dürfen. Zusätzlich werden die objektiven Leistungsgrundlagen für ein besseres, zielorientiertes Lernen geschaffen.

3. ein grundsätzliches und ganztägliches Betreungsangebot für Kinder bis zur Klasse 4 geschaffen werden
So werden einheitliche Voraussetzungen vor allem in Bezug auf die Festigung des im Unterricht vermittelten Wissens geschaffen. Zudem werden die Chancen je Kind erhöht, die jeweiligen Bildungsziele zu erreichen.

Dazu sollen grundsätzlich die Hausaufgaben in dieser Zeit erledigt werden.

62/I/2017 Mehr Steuergerechtigkeit und Nachhaltigkeit

22.10.2017

1. Jeder „Deutsche“ in Deutschland ist Steuerpflichtig.
Beispiel USA – wo jede US-Bürgerin und jeder US-Bürger steuerpflichtig ist. Wer in einem Land wohnt, wo weniger Steuern fällig sind, hat die Differenz zum deutschen Steuerbetrag an Deutschland abzuführen. Jeder der in Deutschland geboren wurde, hat auch die Infrastruktur von Deutschland genutzt, sodass diese Maßnahme gerechtfertigt ist. Wer in ein anderes Land zieht, in dem er oder sie weniger Steuer zahlen muss, ist eine Steuerbetrügerin oder ein Steuerbetrüger. Die Änderung muss nur gewollt werden von uns.

2. Wiedereinführung des Spitzensteuersatzes von 53 %
Der Höchststeuersatz wurde unter SPD – Führung um ca. 10% abgesenkt, wodurch eine Endsolidarisierung begünstigt wurde. Daher soll der Spitzensteuersatz von 53% wieder eingeführt werden um im Gegenzug die Kalte Progression abzubauen sowie untere und mittlere Einkommensschichten spürbar zu entlasten. Investitionsfremde Steuersparmodelle sind dabei auf den Prüfstand zu stellen und letztendlich abzuschaffen.

3. Einführung der Quellensteuer
Jeder Betrieb zahlt an dem Ort Steuern, wo der Betrieb sich befindet und wo die Wertschöpfung auch erfolgt. Kein Unternehmen kann seinen Hauptsitz als Steuerflüchtling in ein „Niedrigsteuerland“ verlegen. Damit fällt die Steuer auch da an, wo die Bevölkerung die Belastung durch Betriebsstätten des Unternehmens hat. Eine Steuerflucht wird dadurch erschwert. Für eine Gesellschaft mit mehreren Standorten in Deutschland kann ein „Ausgleich“ für zeitweilig unrentable Standorte angedacht werden.

4. Abschaffung der kalten Progression
Die Kalte Progression ist sozial zutiefst ungerecht. Bezieherinnen und Bezieher von mittleren Einkommen sind vom Aufschwung in Deutschland weitgehend ausgenommen. Gehalts- bzw. Lohnerhöhungen werden durch sie weitgehend aufgefressen
30.000,- = 2.805,- = 9,35 %
35.000,- = 4.270,- = 12,2 % jedoch auf die Differrenz 30 % (15 %)

Beispiel Gehaltsteigerung: 3 %
30.000,- = 2.805,-
30.900,- = 3.087,- 282,- + 207,- = 411,- (1,37 % – Inflationsrate 1,5 % = – 0,13 %]

Im Gegensatz dazu kann die Progression des Grenzsteuersatzes für Höchsteinkommen proportional spürbar erhöht werden.

5. Spürbare Vereinfachung des Steuerrechts
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer und jeder Kleinstunternehmer und jede Kleinstunternehmerin muss in der Lage sein, seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe anzufertigen.
Weltweit gibt es ca. 115.000 Steuergesetze – Anleitungen- Anordnungen- Richtlinien- und Durchführungsbestimmungen. Auf Deutschland entfallen davon allein ca. 70.000. Das Steuerrecht gehört somit gravierend vereinfacht und für jeden transparent gestaltet. Steuersparmodelle sollten dabei auf das Wesentlichste beschränkt werden. Hierzu soll bundesweit eine Kommission gebildet werden, in der nicht nur Steuerberater, Steuerprüfer, Steuerrechtler bzw. Finanzbeamte vorherrschend sind, sondern in der paritätisch auch Mitglieder des Mittelstandes und der Arbeitnehmerverbände vertreten sind.

6. Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
Auf der Grundlage des vereinfachten Steuerrechts soll für jede Bürgerin und jeden Bürger im Alter von 25 bis 60 Jahren ein bedingungsloses Grundeinkommen eingeführt werden, welches sich knapp über dem ALG II – Satz bewegt. Versuche in Finnland (560,- ) und den Niederlanden (960,-) zeigen schon jetzt gravierende Erfolge. Zudem hat es einen rapiden Abbau der Bürokratie zur Folge und setzt dringend benötigte Arbeitskräfte für andere Bereiche frei.

„Wir denken, das könnte ein großer Anreiz sein, wenigstens einen Halbtagsjob anzunehmen“.
(Marjukka Turunen, vom finnischen Sozialversicherungsinstitut Kela)

Zudem soll Bürokratie abgeschafft werden. Wer jetzt arbeitslos ist, müsse ständig Formulare ausfüllen und Anträge stellen, sagt Turunen. Das sei bei dem Grundeinkommen nicht notwendig.

Auch Loek Groot von der Universität Utrecht sieht eher administrative Vorteile und erhofft sich von seinem Experiment Einsparungen für die Staatskasse der Niederlande. „Das jetzige Wohlfahrtssystem verschwendet zu viel Geld und tut zu wenig, um seinen Empfängern wirklich zu helfen“, sagt er. Groot glaubt, dass ein garantiertes Einkommen ein effektiverer Ansatz sein könnte.“

52/I/2017 Sozialdemokratische Selbstverpflichtung: Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten.

22.10.2017

Im Sinne von SPDplusplus bittet die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) darum, diese gemeinsame Erklärung des Parteitages zu verabschieden:

Wir achten Männer und Frauen und ihre individuellen Bedürfnisse. Die SPD vertritt eine moderne Gleichstellungspolitik und lebt sie nach innen. Wir wollen jünger und weiblicher werden.

Wir pflegen eine Kultur des Miteinanders, die gekennzeichnet ist von Respekt, wechselseitiger Rücksichtnahme, Zu- und Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung von Unterschieden. Weiblichkeit wird damit auch zum Bild für eine attraktivere, offenere, Partei, die partnerschaftliche Begegnungen fördert.

Das geschieht jedoch nicht von selbst sondern bedarf „Spielregeln“, die einer sozialdemokratischen Selbstverpflichtung entsprechen.

Hierzu gehört es,

  1. dass wir Sexismus in jeder Form ablehnen,
  2. uns in Bezug auf Zeiten, zu denen wir unsere Sitzungen abhalten mit den Teilnehmenden abstimmen, welche Zeiten die besten sind,
  3. dass wir Sitzungsdauern unbedingt einhalten, damit familiären Verpflichtungen davor und danach nachgekommen werden kann,
  4. dass wir Redelisten möglichst quotieren,
  5. dass wir Frauen sichtbar machen, indem wir uns um Expertinnen auf Podien bemühen,
  6. dass wir Entwicklungswünsche in bezug auf Parteiämter langfristig planen und fördern,
  7. dass wir auf unsere Sprache achten, die geschlechtergerecht ist.

61/I/2017 Fördermittel für die politische Bildung junger Erwachsener

22.10.2017

Die Unterbezirke der SPD im Land Brandenburg sollen sich dafür einsetzen, zusätzliche Fördermittel zur politischen Bildung junger Erwachsener im kommunalen Bereich zur Verfügung zu stellen. Die Förderung soll als Projektförderung erfolgen. Ein Haushaltsansatz in Euro soll für das Jahr 2018 festgelegt werden.

77/I/2017 Ausbau von E-Bike-Ladestationen

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Ausbau von E-Bike Ladestationen geprüft und umgesetzt wird.

60/I/2017 Flexibilisierung der Fördermittel

22.10.2017

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Richtlinien zu Landesfördermitteln flexibilisiert werden. Landesförderrichtlinien sind für dünn besiedelte Flächen und dicht besiedelte Flächen unterschiedlich anzulegen. So muss zukünftig die Entscheidung, ob Mittel investiv (Neubau-) Mittel oder konsumtiv (Unterhaltung) verwendet werden, bei den betroffenen Kommunen liegen.

27/I/2017 Durchführung einer Informationskampagne Abbau von Vorurteilen gegenüber psychisch erkrankten Menschen

20.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, durch die Durchführung einer Informationskampagne zum Abbau von Vorurteilen gegenüber psychisch erkrankten Menschen beizutragen. Dies kann durch eine gesonderte Website zum Thema, durch das Herausgeben eines Informationsheftes und durch deren Bewerbung mithilfe gezielter Öffentlichkeitsarbeit erfolgen. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf folgenden Themenbereichen liegen:

  • Was genau ist eine psychische Störung? Welche Krankheitsbilder kommen in Deutschland besonders häufig vor? Was ist bspw. eine Psychose, was ist eine Angsterkrankung, ab wann spricht man von einer Depression? Etc.
  • Warum erkranken Menschen an psychischen Störungen? Wen kann es treffen? (Hier geht es darum zu zeigen, dass es absolut und ausnahmslos jeden treffen kann und dass eine solche Erkrankung nicht aus eigener Schuld oder Unwissenheit entsteht.)
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten werden angewendet? Überblick über ambulante und stationäre Psychotherapie, Psychopharmaka, Selbsthilfegruppen, psychologische Beratungsstellen etc.
  • Wie sieht die moderne Psychiatrie in Deutschland aus und wie erfolgt hier die Behandlung?
  • Wie gestaltet sich der Alltag erkrankter Menschen, welche Probleme können hier auftreten und wie kann damit umgegangen werden?
  • Ein besonderes Augenmerk kann dabei auch auf psychisch erkrankte Kinder und deren besondere Herausforderungen gelegt werden.
  • Schließlich können besonders häufige Vorurteile konkret behandelt werden: Warum ist eben nicht jeder psychisch erkrankte Mensch automatisch eine Gefahr für seine Mitmenschen? Warum stimmt es nicht, dass psychisch Erkrankte keine verantwortungsvollen Berufe ausüben können? Was ist der Unterschied zwischen „eine schlechte Phase oder Probleme zu haben“ und unter einer psychischen Erkrankung zu leiden? Wie wirken Psychopharmaka und was sind die Vor- und Nachteile ihrer Nutzung?

19/I/2017 Der Schlüssel zu Aufstieg und Wandel - Bildung

20.10.2017

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, gesetzgeberisch und fiskalisch die Rahmenbedingungen unter folgenden Prämissen zu verbessern:

  1. Eine weitere Qualitätsverbesserung in den Kitas durch gut ausgebildetes und mehr Personal noch in dieser Legislaturperiode.
  2. Den Schulen eine größere Selbständigkeit und Freiräume zu geben, um sich gemäß ihrem Schulprofil konsequent zu entwickeln und dadurch die Attraktivität der Schulen und die Unterrichtsqualität zu verbessern.
  3. Das Unterstützungssystem für die Schulen so weiterzuentwickeln, dass einzelne Schulen in Qualitätsentwicklungsprozessen kontinuierlich begleitet werden können. Insbesondere ist der Entwicklung der multiprofessionellen Teams an den Schulen große Aufmerksamkeit zu widmen. Ferner soll das Unterstützungssystem die Schulen bei der Unterrichtsentwicklung für die individuelle Förderung und die Inklusion unterstützen.
  4. Einen weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsschulen (auch bei Gymnasien), wobei den Schulen mehr Möglichkeiten und Unterstützung für eine pädagogisch begründete Rhythmisierung des Schulalltags gegeben werden soll.
  5. Den Schulen wieder mehr pädagogische Freiheit in der Gestaltung des Abiturs zu geben (nach dem Vorbild der Möglichkeiten, die es in Rheinland-Pfalz gibt).
  6. Kleine Schulen, insbesondere Grundschulen im ländlichen Raum zu erhalten und auch wieder zu eröffnen, um Dörfern und Gemeinden ihre sozialen Mittelpunkte zu erhalten. Dazu ist auch eine Änderung der Zuweisungsschlüssel notwendig. Der Erhalt kleiner Schulen darf nicht an Sparvorgaben scheitern.
  7. Eine die Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützende Digitalisierungsoffensive und begleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer.
  8. Den flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit an allen Schulen, so dass alle Schülerinnen und Schüler, alle Eltern und alle Lehrkräfte erreicht werden. Gerade im Hinblick auf die besonderen Integrationserfordernisse sind die psychologischen und sozialpädagogischen Hilfen und Leistungen einer systematischen und unterstützenden Schulsozialarbeit unverzichtbar.
  9. Außerschulische Lernorte stärken, damit freie Träger auf Augenhöhe mit Schule kooperieren und neue Potenziale erschlossen werden können.
  10. Die Potenziale der Berufsschulen für die Integration durch Bildung und im Vorfeld einer beruflichen Ausbildung stärker zu nutzen. So kann schrittweise der Übergang in eine reguläre duale Berufsausbildung besser gelingen. Die Berufsschulen sind für diese Brückenfunktion besser auszustatten.
  11. Die Bildungswege so zu gestalten, dass alle Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit haben, einen berufsqualifizierenden Abschluss zu machen. Und die Programme gegen Schulabstinenz und Schulmüdigkeit zu langfristig abzusichern.
  12. Hochschulen beim Ausbau von Sprachförder- und anderen Weiterbildungsangeboten zu unterstützen, weil Studienkollegs quantitativ nicht ausreichend sind.