13.02.2026
Die SPD Brandenburg fordert die Brandenburger Landesregierung auf, die Landkreise verbindlich anzuweisen, Mietwagenunternehmen nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) mit der gleichen Konsequenz und Kontrolldichte zu überwachen, wie sie derzeit im Land Berlin erfolgt.
Insbesondere ist die Einhaltung der gesetzlichen Rückkehrpflicht systematisch zu kontrollieren und durchzusetzen. Dabei soll eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Berliner Behörden erfolgen. Der Einsatz digitaler und KI-gestützter Kontrollinstrumente zur effizienteren Überwachung ist dabei ausdrücklich zu prüfen.
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13.02.2026
Die SPD LDS fordern den Landesparteitag der SPD-Brandenburg, die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg und die zuständigen Ministerien auf, sich für die Einführung landesweit einheitlich geregelter Ehrengräber für Staatsdienstleistende einzusetzen, die im Dienst oder infolge eines In- oder Auslandseinsatzes ihr Leben verlieren.
Diese Ehrengräber sollen als besondere Form der öffentlichen Würdigung und dauerhaften Erinnerung ausgestaltet werden und landesweit nach einheitlichen Kriterien vergeben werden.
Die konkrete Ausgestaltung (z. B. Kostenübernahme, Dauer der Grabruhe, Kennzeichnung als Ehrengrab, Zuständigkeiten zwischen Land und Kommunen) soll in enger Abstimmung mit den Kommunen, den zuständigen Ministerien sowie den jeweiligen Berufs- und Interessenvertretungen erfolgen.
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13.02.2026
Täter*innen von häuslicher Gewalt werden nach einer Verurteilung verpflichtet an Gewaltpräventionsmaßnahmen teilzunehmen.
Dabei ist auf eine fachlich anerkannte, geschlechtersensible und interdisziplinäre Ausgestaltung der Maßnahmen zu achten.
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13.02.2026
Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg wird aufgefordert, sich für die Aufnahme des Grundwertes Antifaschismus in die Landesverfassung des Landes Brandenburg einzusetzen und hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag in den Landtag Brandenburg einzubringen.
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13.02.2026
Wir fordern die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg auf, eine wirkungsvolle Strategie für Digitale Souveränität zu entwickeln und umzusetzen.
Konkret fordern wir einen Umstieg des Verwaltungsapparates von Land und Kommunen weg von proprietärer Software hin zu quelloffenen Programmen. Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins sollten dabei zuallererst sämtliche Software und Prozesse der Verwaltung zu Open Source Alternativen migriert werden. Für echte Souveränität muss nach Abschluss dieses Prozesses auch Windows als Betriebssystem durch eine verwaltungsorientierte Alternative ersetzt werden.
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13.02.2026
Die Mitglieder der SPD Brandenburg, insbesondere die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion sowie die Mitglieder der SPD-geführten Landesministerien setzen sich dafür ein, dass die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Land Brandenburg langfristig, rechtssicher und bedarfsgerecht gewährleistet wird.
Insbesondere sind Maßnahmen zu ergreifen, um die durch das Urteil vom 28. Januar 2026 des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entstehenden Finanzierungslücken für die Träger des Rettungsdienstes auszugleichen, wonach sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Es ist sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist und für die Patient*innen kein Anlass zur Sorge besteht im Notfall mit Kosten belastet zu werden, sofern der Rettungsdienst nicht missbräuchlich genutzt wird, oder von einer Alarmierung des Rettungsdienstes abzusehen.
Dafür sind u.a. folgende Maßnahmen zur Umsetzung zu prüfen:
- die Schaffung einer landesrechtlichen Regelung durch Änderung des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz -BbgRettG) zur vollständigen Refinanzierung der Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze
- eine Übernahme dieser Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze über das Land Brandenburg bis zu einer Einigung über eine tragfähige Finanzierung, sofern eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen rechtlich ausgeschlossen ist,
- die Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes sowie den Krankenkassen zur Entwicklung einer tragfähigen und einheitlichen Finanzierungsstruktur, die den hohen Qualitätsstandard der Notfallversorgung sichert, ohne die Patienten zusätzlich finanziell zu belasten, abgesehen von einer exzessiven oder missbräuchlichen Nutzung des Rettungsdienstes
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13.02.2026
Die SPD geführten Ministerien und die SPD-Landtagsfraktion wird beauftragt,
- zu prüfen, welche rechtlichen Regelungen anzupassen sind, um sicherzustellen, dass kommunale Wahlbeamt*innen mit Amtsantritt keine Versorgungs- und Besoldungsansprüche erwerben, die einer Versorgung nach voller Amtszeit gleichkommen.
- zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Wahlleitungen so weiterentwickelt werden können, dass ihre Unabhängigkeit gesichert, politisch motivierte Abberufungen verhindert und ordnungsgemäße Wahlen dauerhaft gewährleistet werden.
- Auf Grundlage der Prüfungen sollen Handlungs- und Änderungsoptionen erarbeitet werden.
- Anschließend sollen die Handlungs- und Änderungsoptionen mit dem Koalitionspartner beraten und entsprechende gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden.
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13.02.2026
Die SPD Brandenburg bekennt sich zu einer Integrationspolitik, die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration als zusammenhängende staatliche Kernaufgabe begreift. Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
Der Bund wird aufgefordert, die bundesgesetzlichen Zuständigkeiten zu reformieren. Dazu gehören, dass:
Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktzugang, Integrationskurse und Anerkennungsverfahren systematisch aufeinander abgestimmt werden, Doppelstrukturen zwischen Bundesbehörden, Ländern und Kommunen abgebaut werden und bundeseinheitliche Verfahrensstandards eingeführt werden.
Der Bund soll die Zuständigkeiten für Integrationspolitik insbesondere zwischen:
- dem Bundesministerium des Innern,
- dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
- dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
in einem Integrationsministerium zusammenführen.
Integrationsleistungen des Bundes – insbesondere Sprach- und Integrationskurse – müssen:
- ausreichend finanziert,
- flächendeckend verfügbar,
- qualitativ gesichert,
- schneller zugänglich sein.
Der Bund wird aufgefordert, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.
Bund und Länder sollen eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung treffen, die Kommunen dauerhaft und planbar bei Integrationsaufgaben unterstützt.
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13.02.2026
Die SPD Brandenburg setzt sich für einheitliche, hohe rechtliche und ethische Standards beim Einsatz digitaler Analyse- und Polizeisoftware ein, die den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte gewährleisten. Dies schließt den Einsatz der Analysesoftware Palentir bei den Sicherheits- und Polizeibehörden im Land Brandenburg aus. Statt auf intransparente privatwirtschaftliche Anbieter zu setzen, sollen Polizei- und Sicherheitsbehörden in Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Bund für mehr digitale Souveränität in den Aufbau eigener, staatlich kontrollierter und quelloffener IT-Lösungen investieren. Es soll möglichst eine bundes- und europaeinheitliche Lösung angestrebt werden.
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13.02.2026
Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, individuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit sowie Rechtssicherheit für Angehörige und Kommunen zu stärken.
Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme
Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.
Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen
Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.
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