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66/I/2025 Rettet den nichtkommerziellen Radiorundfunk – weitere Kommerzialisierung des Rundfunks stoppen!

23.05.2025

Wir setzen uns dafür ein, dass die Pläne des Medienrates der Medienanstalten Berlin-Brandenburg zur Streichung der UKW-Frequenzen für den nichtkommerziellen Rundfunks gekippt werden.

13/I/2025 Vergütungspflicht für Pflichtpraktika im Studium und schulischer Ausbildung sowie Famulatur

23.05.2025

Der SPD-Landesparteitag fordert, dass die SPD-Brandenburg sich für die Einführung einer Vergütungspflicht für Pflichtpraktika im Studium und schulischer Ausbildung sowie für Famulaturen einsetzt. Die Höhe der Vergütung hat sich nach den jeweils aktuellen Höchstsätzen des BaföG oder BAB (Berufs Ausbildungs-Hilfe) zu richten muss mindestens aber bei 538,00 EUR im Monat (Minijob) liegen. Die Vergütung hat Steuer- und Sozialabgabenfrei zu sein.

11/I/2025 20 Stunden Arbeitszeit für BAföG-Empfänger: Der Schlüssel zur praktischen Erfahrung und finanziellen Stabilität.

23.05.2025

Wir fordern, dass BAföG-Empfänger*innen die reguläre Stundenanzahl von 20 Stunden pro Woche nutzen können, ohne dafür finanzielle Einbüße zu erhalten. Dieses Streben soll sich der Bundesparteitag annehmen und für eine Anpassung der Hinzuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger*innen aussprechen.

6/I/2025 SPD als Kümmerpartei

23.05.2025

Die SPD muss (wieder) Kümmerpartei werden! In den Anfängen der Parteigeschichte war die SPD neben den Gewerkschaften eine Organisation, die für die Belange der Arbeiter*innen da war und bei der Bewältigung der Alltagsherausforderungen geholfen hat. Diese Tradition möchten wir wieder beleben. In diesem Zuge soll bei den SPD-Ortsverbänden oder Unterbezirken (beispielsweise im Rahmen der Sprechstunden der Abgeordneten) Angebote geschaffen werden, Bürger*innen bei ihren Alltagsproblemen zu unterstützen unter anderem durch die Vermittlung zu Sozialhilfeverbänden und-Beratungsstellen. Wir fordern in einem ersten Schritt den SPD-Landesvorstand dazu auf, dieses Programm als eine Art Pilotprojekt aufzusetzen. Die Abgeordneten werden aufgefordert mindestens einmal wöchentlich eine barrierefreie Bürger*innensprechstunde in ihren Wahlkreisbüros anzubieten.

96/I/2025 Für mehr Klimapolitik in Brandenburg

23.05.2025

Die SPD Landtagsfraktion wird Maßnahmen in der Klima-, Umwelt- und Naturschutzpolitik ergreifen, die zu einer messbaren Verbesserung und Stabilisierung des Grundwasserspiegels und zu einem nachhaltigen Wasserhaushalt in Brandenburg führen. Weiterhin wird die SPD Landtagsfraktion Naturschutz und Biodiverisität messbar vorantreiben. Sie sind für unser Leben unerlässlich.

65/I/2025 „Tolerantes Brandenburg“ weiterentwickeln – Für ein zeitgemäßes Handlungskonzept gegen Demokratiefeindlichkeit

23.05.2025

Die SPD-Brandenburg sowie die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg werden aufgefordert, sich für eine umfassende Aktualisierung und Fortschreibung des Handlungskonzepts „Tolerantes Brandenburg – für eine starke und lebendige Demokratie“ und unsere weitergehenden Forderungen einzusetzen.

Das Konzept soll an die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen der letzten
zwei Jahrzehnte angepasst und um folgende Schwerpunkte erweitert werden:

  1.  Online-Radikalisierung und digitale Demokratiefeindlichkeit:
    •  Verankerung digitaler Medienkompetenz in Lehrplänen und Lehrer*innenausbildung
    •  Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte zur Bekämpfung von Hassrede und Extremismus im Netz
    •  Einsatz für bessere Nachverfolgung und konsequente Löschung extremistischer Inhalte
    •  Verbesserung der Ausbildung der Strafverfolgungsbehörden mit Fokus auf digitale Phänomene
  2.  Neue Phänomenbereiche demokratiefeindlicher Strömungen:
    •  Berücksichtigung aktueller extremistischer Bewegungen wie Reichsbürger*innen, Querdenker*innen, Antisemitismus, antifeministische und queerfeindliche Strömungen
    •  Ausbau von Bildungs- und Sensibilisierungsprogrammen zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit
  3.  Prävention demokratiefeindlicher Einstellungen bei Jugendlichen
    •  Ausbau und Verstetigung präventiver, sozialpsychologischer und psychosozialer Angebote für Jugendliche mit erhöhtem Risiko für politische Radikalisierung – z. B. im Schul- oder Freizeitumfeld
    •  Einrichtung multiprofessioneller Jugend-Teams aus Schulsozialarbeit, Psychologie und politischer Bildung zur Früherkennung demokratiefeindlicher Tendenzen
    •  Systematische Fortbildung pädagogischer Fachkräfte zur Ansprache gefährdeter Jugendlicher und zur Arbeit mit ambivalenten, verunsicherten oder isolierten Jugendlichen
  4.  Sicherheit und Schutz für Engagierte und Betroffene:
    •  Ausbau konkreter Schutzmaßnahmen für zivilgesellschaftliche Akteur*innen, insbesondere in Regionen mit hoher rechtsextremer Präsenz
    •  Einrichtung niedrigschwelliger Meldestellen für Drohungen, Übergriffe und digitale Gewalt
    •  Ausbau psychosozialer Begleitung und Rechtshilfestrukturen für Betroffene von rechter Gewalt und engagierte Demokrat*innen, auch an Schulen
  5. Monitoring, Strategieanpassung und ressortübergreifende Koordination:
    • Flächendeckendes Monitoring demokratiefeindlicher und rechtsextremer Aktivitäten, sowie von Falschinformationen
    • Einrichtung einer ressortübergreifenden Koordinierungsstelle gegen Demokratiefeindlichkeit
    • Förderung wissenschaftlicher Begleitung und Evaluation von Demokratieförderprogrammen

37/I/2025 Zur Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

23.05.2025

Jedes Jahr geht es im politischen Diskurs um die PKS. Maßnahmen werden mit der PKS begründet (insbesondere in Bezug auf Migration), obwohl die Statistik nicht die Wirklichkeit von Kriminalität in Deutschland darstellt. Dies führt zu falschen Schlussfolgerungen vor allem in Bezug auf Kriminalität von Migrant*innen; Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden.

Unsere Forderung: Die PKS sollte nicht mehr als alleinige Grundlage im politischen Diskurs und durch die Innenministerien benutzt werden. Die Statistik könnte durch die Strafverfolgungsstatistik und Dunkelfeldstudien (wie die SKiD, LeSuBiA) zumindest ergänzt werden.

75/I/2025 Wohnraum soll mir keiner gönnen - Wohnraum ist mein Recht! Mietendeckel. Jetzt.

23.05.2025
  1. Die Einführung eines Mietendeckels in ganz Deutschland, unter dessen Bedingungen maximal 10EUR pro Quadratmeter Wohnfläche in gefragten Wohngegenden erhoben werden dürfen, dieser Deckel soll an regionalen Gegebenheiten angepasst sein. Die Anwendung des Mietendeckels soll durch die Landesparlamente bei dem Ausrufen von “angespannten Wohnungslagen” möglich werden. Damit sollen die Länder ein weiteres Instrument über die Mietpreisbremse hinaus bekommen, um zu hohe Mieten zu verhindern.
  2. Als Vorstufe zur Realisierung des obenstehenden Mietendeckels soll die Mietpreisbremse verschärft werden. Künftig soll möbliertes Wohnen nicht von dieser ausgenommen werden, zusätzlich soll eine Miet-Notbremsung erfolgen und die Mieten so lange eingefroren werden, bis der Mietendeckel etabliert ist. Dabei soll die Mietpreisbremse entfristet werden.
  3. Bund und Länder müssen ihre Investitionen in sozialen Wohnraum erheblich ausweiten. Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmen sowie andere nicht-profitorientierte Träger sollen gezielt gefördert werden und vor anderen kommerziellen Akteuren ein Vorkaufsrecht von Immobilien und Bauland bekommen. Der notwendige Ausbau darf nicht privaten Investoren überlassen werden, sondern muss durch sozialen Wohnungsbau erfolgen, um möglichen Rückgängen im Neubau durch eine Mietobergrenze entgegenzuwirken.( Wohnungsbaugenossenschaften sollen künftig vor anderen kommerziellen Akteuren ein Vorkaufsrecht erhalten von Immobilien und Bauland (Bestehende Mieter*innen in Mietshäusern behalten ihr Erstvorkaufsrecht – Wohnungsbaugenossenschaften bekommen entsprechend ein Vorkaufsrecht NACH den ansässigen Mieter*innen)
  4. Wohnungsbaugenossenschaften, die als sogenannte “Energiegenossenschaften” klassifiziert sind, sollen weitere steuerliche Vorteile bekommen.
  5. Der Deutsche Wohnungsmarkt sollte sich am sogenannten “Wiener Modell” orientieren und einen Mindestbestand von Wohnungen in öffentlicher Hand erreichen. Der Mindestbestand der Wohnungen in öffentlicher Hand muss in den Händen von Kommunen, Land oder Bund sein. Darüber hinaus sollen Kommunen gesetzlich verpflichtet werden, qualifizierte Mietspiegel zu erstellen und transparente Mietinformationen bereitzustellen
  6. Die Kriterien für die Vergabe von WBS sollen überprüft, vereinfacht und an die aktuellen Lebensrealitäten angepasst werden, um mehr Menschen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen.
  7. Um bestehende Wohnraumengpässe zu beheben, muss das Land Brandenburg mehr sozialen Wohnraum bauen. Die BLB erweist sich dabei als ineffizient, weshalb wir eine Reform der BLB vorschlagen, damit die Aufträge der BLB schneller an Handwerksunternehmen in ganz Brandenburg vergeben werden können.
  8. Um schneller sozialverträglichen Wohnraum für Studierende und Auszubildende zu schaffen, fordern wir die Etablierung eines Fast-Track-Programms, das aus Mittel des Infrastrukturfonds des Landes Brandenburg gespeist wird. Dieses Programm soll dazu führen, dass bestehende Prozesse gestreamlined werden und Prozesse bei Planung, Genehmigung und Ausführung optimiert werden. Dabei soll auch Wohnraum außerhalb der klassischen Modelle des Studierendenwohnheims oder Azubiwohnheims geschaffen werden.

      80/I/2025 Tax the Rich - Steuervermeidung durch Familienstiftungen entgegenwirken!

      23.05.2025

      Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Bundestagsfraktion und den SPD-Bundesvorstand auf, sich dafür einzusetzen, dass Steuervermeidung durch Familienstiftungen konsequent bekämpft und die Steuergerechtigkeit gestärkt wird.

      Dafür fordern wir die Umsetzung der folgenden Punkte:

      • Transparenz schaffen! Die Einführung eines öffentlich zugänglichen Stiftungsregisters mit Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten. Verpflichtende jährliche Berichte über Vermögen, Erträge, Ausschüttungen und Begünstigte gegenüber der Finanzaufsicht.
      • Steuerprivilegien abbauen! Abschaffung der weitgehenden Befreiung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Übertragung von Vermögen auf Familienstiftungen. Zahlung einer fiktiven Erbschaftssteuer für Familienstiftungen alle 30 Jahre auf ihr Vermögen.
      • Nutzung einschränken! Begrenzung der Ausschüttungen an Familienmitglieder; diese sind in voller Höhe zu besteuern. Verbot der Rückübertragung von Vermögen an Stifter*innen oder deren Nachkommen.
      • Gemeinnützigkeit schützen, aber nicht missbrauchen! Steuerliche Begünstigungen nur für Stiftungen mit klar nachgewiesenem gemeinnützigem Zweck und Mindestverwendungsquote (mind. 40 % jährlich).
      • Internationale Zusammenarbeit stärken! Konsequente Anwendung und Verschärfung der Maßnahmen gegen Steueroasen.

      70/I/2025 Psychologische Perspektive auf Flucht, Migration und Gewalterfahrung

      23.05.2025

      Der SPD-Landesparteitag fordert, dass die psychischen Perspektiven in der Geflüchtetenpolitik stärker berücksichtigt werden. Eine umfassendere psychische Versorgung ist dringend notwendig, um erfolgreiche Integration zu ermöglichen. Darüber hinaus ist sie ein wichtiger Bestandteil der Prävention von Gewalt und möglicherweise auch sinnvoll gegen Radikalisierung.

      Es muss darauf geachtet werden, dass immer härtere Maßnahmen gegen Geflüchtete und gegen eine sichere Zukunftsperspektive (wie z.B. der Ausschluss vom Familiennachzug, die Unterbringung in Lagern, Bezahlkarten, Arbeitsverbote und ständige Angst vor Abschiebung) auch die psychische Gesundheit von Asylsuchenden beeinflussen können. Fluchterfahrungen und die oftmals belastende Behandlung von Geflüchteten in Deutschland können zu psychischen Problemen führen.

      Eine konkrete Maßnahme könnte darin bestehen, dass Geflüchtete bei ihrer Ankunft eine erste psychologische Betreuung erhalten, um ihren aktuellen psychischen Gesundheitszustand bestmöglich behandeln zu können. Dies ist notwendig, um die Belastungen der Fluchterfahrung nicht zu vernachlässigen.

      Außerdem sollte den Geflüchteten ein neutraler Sprachmittler zur Seite gestellt werden, um sprachliche Barrieren zu überwinden. Darüber hinaus haben Geflüchtete nach § 4 AsylbLG nur einen eingeschränkten Anspruch auf Gesundheitsleistungen (in den ersten 36 Monaten). Psychologische Betreuung ist unter diesen Paragraphen nicht enthalten, obwohl sie für die Prävention lebensbedrohlicher psychischer Zustände dringend erforderlich wäre.

      Zudem sollten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagnen zu psychischer Gesundheit in mehreren Sprachen und durch verschiedene Formate angeboten werden, um Stigmatisierungen entgegenzuwirken und den Zugang zu Hilfsangeboten zu erleichtern.