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14/I/2025 Reform des Politikunterrichts

23.05.2025

Die Mitglieder der Landesregierung, insb. der Bildungsminister, sowie SPD- Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Politikunterrichts in Brandenburg einzusetzen, der die politische Bildung an Schulen systematisch stärkt.

Diese Reformen sollen folgende Aspekte mit berücksichtigten:

  1. Die Demokratiebildung soll auf allen Schulformen gestärkt werden, indem Schulen zur konsequenten Umsetzung der Schüler*innenbeteiligung aufgerufen werden.
  2. Es muss ein durchgängiges Unterrichtsangebot in den Fächern Politik und Geschichte von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe I sichergestellt werden, das am Leitbild geschichtsbewusster, mündiger Bürger*innen ausgerichtet ist.
  3. Die Sek I – II soll dahingehend angepasst werden, dass ab der 7. Klassenstufe ein wöchentlicher Unterricht der politischen Bildung von mindestens einer Doppelstunde erfolgt.
  4. Die GOSTV soll dahingehend angepasst werden, dass an allen Schulen mit gymnasialer Oberstufe das Fächer Politische Bildung und Geschichte sowohl als Grund- als auch als Leistungskurs verpflichtend angeboten werden müssen.
  5. Die Sek I- II soll dahingehend angepasst werden, dass ab der 9. Klassenstufe ein wöchentlicher Unterricht der politischen Bildung von mindestens einer Doppelstunde erfolgt.
  6. Die Rahmenlehrpläne in den gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfächern werden dahingehend angepasst, dass
    1. Der Beutelsbacher Konsens die Grundlage des Lehrer*innenhandelns ist.
    2. Schüler*innen mit den Werten des Grundgesetzes und ihren Notwendigkeiten vertraut gemacht werden.
    3. Schüler*innen sollen praktisch zu demokratischer Partizipation animiert und befähigt werden (z.B. durch das Aufzeigen konkreter Partizipationsmöglichkeiten in der Kommune oder den Voraussetzungen zur Initiierung von Petitionen und Volksbegehren).
    4. Schüler*innen zur respektvollen Diskussion politsicher Werte, historischer Entwicklungen und Reflexion auf aktuelle Kontexte befähigt werden.
  7. Die Qualität des Politikunterrichts muss gesichert werden. Dafür sollen Lehrkräfte regelmäßig gegenseitig Unterrichtshospitation zur konstanten Evaluation und Verbesserung ihrer Unterrichtsqualität durchführen und dafür Anrechnungsstunden erhalten.
  8. Lehrerfortbildungen sollen intensiviert werden, damit Lehrkräfte die notwendigen Professionalisierung erhalten, um praxisorientierten und zeitgemäßen Politikunterricht anzubieten.

97/I/2025 Ladesäulen in der Fläche – Ladeinfrastruktur in ländlichen Räumen fördern!

23.05.2025

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion auf, ein Förderprogramm aufzulegen, das gezielt den Ausbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in kleineren Städten, Dörfern und Ortsteilen unterstützt. Die Förderung soll insbesondere Kommunen zugutekommen, die bisher über keine oder nur unzureichende öffentliche Lademöglichkeiten verfügen. Dabei soll – sofern die Infrastruktur es erlaubt – der Fokus auf dem Ausbau von Schnellladesäulen gelegt werden, um eine alltagstaugliche Nutzung für Berufspendler*innen und Anwohneri*nnen zu gewährleisten. Ziel ist es, die Mobilitätswende auch im ländlichen Raum voranzutreiben und Pendler*innen, sowie die ländliche Bevölkerung beim Umstieg auf klimafreundliche E-Mobilität zu unterstützen.

71/I/2025 Keine kostenpflichtigen Rettungseinsätze in Brandenburg!

23.05.2025

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD-Landtagsfraktion im Brandenburger Landtag dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass in Brandenburg keine Gebührenbescheide für Rettungs- und Notarzteinsätze mehr erhoben werden.

Dafür fordern wir, dass gemeinsam mit den Kommunen und den Krankenkassen eine nachhaltige Lösung gefunden wird, um steigende Kosten zu decken.

Sollten andere Finanzierungsversuche scheitern, fordern wir die Landtagsfraktion dazu auf, die Kommunen durch Landeszuschüsse entsprechend finanziell auszustatten.

Hierfür sollte möglichst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit langfristig Rechtssicherheit hergestellt werden kann.

Die missbräuchliche Inanspruchnahme von Notarzteinsätzen durch ungerechtfertigte Notfälle soll künftig mit einem Bußgeld geahndet werden. Um klare Kriterien für die Einordnung von Einsätzen zu schaffen, wird eine Kommission auf Landesebene eingesetzt. Diese soll verbindlich festlegen, welche Notfälle als gerechtfertigt gelten und welche nicht, um den Rettungsdienst zu entlasten und Ressourcen effizienter einzusetzen.

41/I/2025 Erwiesene Verfassungsfeinde nach Einzelfallprüfung aus Staatsdienst entfernen

23.05.2025

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, darauf hinzuwirken, dass alle Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit AfD-Mitgliedschaft einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Es muss geprüft werden, ob diese zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft die rassistischen, national-völkischen und rechtsextremen Positionen der Partei unterstützen und für diese einstehen.

Wenn dies der Fall ist, muss es das Ziel sein, diese Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir fordern – auch von der zukünftigen Spitze des Innenministeriums – gegen erwiesene extremistische Verfassungsfeinde nicht nur politisch, sondern auch juristisch entschieden vorzugehen und entsprechende Verfahren einzuleiten.

Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst soll bei einer bekannten AfD-Mitgliedschaft geprüft werden, ob Bewerber*innen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestellt sind und somit nicht angestellt werden sollten.

16/I/2025 Demokratie stärken, Jugend bilden, Basisdemokratie fördern!

23.05.2025

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Schüler*innen der neunten Klasse verpflichtend im Rahmen ihres Politikunterrichts kommunalpolitisch gebildet werden. Dies soll in Form eines Planspieles in kommunalen Gremien erreicht werden. Dieses Vorhaben soll die Landesregierung in ihrer aktuellen Umstrukturierung des verbindlichen Lehrplanes berücksichtigen.

17/I/2025 Aufstiegs-Bafög

23.05.2025

Zur Stärkung des Handwerks und der Unterstützung von Fortbildungsmöglichkeiten in Ausbildungsberufen soll der Aufstiegs-BaföG in Bezug auf die Meisterausbildung durch eine Bearbeitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes reformiert werden.

Forderungen:

Folgende Veränderungen sollen am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz vorgenommen werden:

  1.  Erhöhung der Obergrenze für die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren  von 15.000 auf 20.000 Euro.
  2.  Erhöhung der Obergrenze für die Förderung für die Erstellung der fachpraktischen  Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbarer Arbeiten in  anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen dem Teilnehmer oder  der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten von 2.000 auf 5.000 Euro.
  3.  Reduktion des Darlehensanteils (aktueller Stand 50%) an der Förderung.

18/I/2025 Aufklärung über Sexualdelikte in den Sexualkundeunterricht integrieren

23.05.2025

Sexualdelikte sollen im Rahmen des Sexualkunde- bzw. Aufklärungsunterrichts in brandenburgischen Schulen thematisiert werden und somit im Rahmenlehrplan niedergeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere die Erfordernisse von Konsens, die Abgrenzung strafbarer sexueller Handlungen, sowie die Konsequenzen eines Strafverfahrens im Falle eines Sexualdelikts altersgerecht vermittelt werden. Hierbei muss es die Möglichkeit für Schüler*innen geben, die Lehrkraft nach Geschlecht und/oder Vertrauen wählen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre eigenen sexuellen Grenzen zu erkennen und deutlich zu machen, die Grenzen anderer zu respektieren und im Falle eines Übergriffs selbstbewusst Hilfe suchen zu können.

Um einen geschützten und professionellen Rahmen für die Thematisierung sexualisierter Gewalt zu schaffen, soll der entsprechende Unterrichtsteil durch externe, geschulte Fachkräfte durchgeführt werden. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Schülerinnen und Schüler sich bei Bedarf an unabhängige Ansprechpersonen wenden können, gerade wenn das Vertrauen zur Lehrkraft nicht gegeben ist.

Das Land, als verantwortlicher Akteur in der Bildungspolitik, muss die Bereitschaft zeigen dafür auch finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen.

Gleichzeitig sollen auch die unterrichtenden Lehrkräfte verpflichtend an Fortbildungen zur Sensibilisierung und Erkennung sexualisierter Gewalt teilnehmen. Ziel ist es, ihnen das nötige Wissen und die Handlungssicherheit zu vermitteln, um Anzeichen besser deuten und betroffenen Schülerinnen und Schüler im Schulalltag als vertrauliche Ansprechpersonen zur Seite stehen zu können.

Damit Lehrkräfte, die dazu verpflichtet werden, nicht noch stärker im Beruf belastet werden als ohnehin schon, sollen diese für ihre Weiterbildungen unterrichtstechnisch entlastet werden. Dafür greift das Land explizit auch auf neue Institute zur Lehrkräfte-Weiterbildung zurück, wie das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA).

Durch diese doppelte Herangehensweise – externe Expertise im Unterricht und sensibilisierte Lehrkräfte im Schulalltag – schaffen wir einen sicheren Raum für alle Schülerinnen und Schüler und tragen dazu bei, Übergriffe frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre eigenen sexuellen Grenzen zu erkennen und deutlich zu machen, die Grenzen anderer zu respektieren und im Falle eines Übergriffs selbstbewusst Hilfe suchen zu können. Der Unterricht soll dabei durch pädagogisch geschulte Fachkräfte begleitet werden, um eine sensible und traumasensible Vermittlung zu gewährleisten.

Der Unterricht soll außerdem vermitteln, welche Rechte Betroffene haben, dass  Opfervertretung durch die Staatskasse finanziert wird, die Option der psychosozialen  Prozessbegleitung und welche Stellen im Falle eines Übergriffs unterstützend zur  Seite stehen, wie der Wildwasser e.V., Pro Familia, der Opferhilfe Land Brandenburg  e.V. oder das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch.

43/I/2025 Wehrhafte Demokratie sichern: Für einen starken Verfassungsschutz in Brandenburg

23.05.2025
  1. Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Reformkommission zur Überprüfung der aktuellen Struktur des Brandenburger Verfassungsschutzes einzurichten. Die Kommission soll aus unabhängigen Experten, Angehörigen des Verfassungsschutzes, des Ministerium des Inneren und für Kommunales (MIK) sowie des Brandenburger Landtags bestehen.
  2. Die Reformkommission soll insbesondere die Herauslösung des Verfassungsschutzes aus dem MIK und dessen Überführung in ein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz (LfV Brandenburg) als Landesoberbehörde unter Fachaufsicht des MIK und Kontrolle der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), analog zu Modellen in anderen Bundesländern (beispielsweise Sachsen), prüfen.
  3. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, zusätzlich zu den notwendigen nicht-öffentlichen Sitzungen der PKK auch regelmäßige öffentliche Sitzungen abzuhalten, analog zur Vorgehensweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages.

72/I/2025 Antrag auf Aufrechterhaltung einer adäquaten Versorgung der Bevölkerung

23.05.2025

Die Landesregierung unterstützt die Landkreise in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Entwicklung wirksamer Maßnahmen, um die Kosten bei der Notfallversorgung zu reduzieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Sicherstellung eines funktionierenden und handlungsfähigen ärztlichen Bereitschaftsdienstes
  • Prüfung und Schaffung rechtlich notwendiger Voraussetzungen für den Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter/innen, um diese im ländlichen Raum zum Einsatz bringen zu können
  • Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vertragsärzten im hausärztlichen Bereich, um der im aktuellen Gesundheitsbericht um Unterversorgungen entgegenzuwirken und damit Rettungseinsätze auf das notwendige Maß zu reduzieren.

73/I/2025 Die Arbeit der brandenburgischen Seniorenbeiräte soll evaluiert werden.

23.05.2025