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49/I/2020 Aufnahme von Geflüchteten von den griechischen Inseln

9.10.2020

Für echte europäische Solidarität, die diesen Namen verdient, und für ein brandenburgisches Landesaufnahmeprogramm

Wir begrüßen die Entscheidungen der Bundesregierung, zuerst 53 minderjährige Asylsuchende, anschließend 243 behandlungsbedürftige Kinder, sowie ihre Kernfamilien und zuletzt 1553 anerkannte Asylbewerber von den griechischen Inseln aufzunehmen. Auch wenn Deutschland mit 2750 Personen im Vergleich zu anderen EU-Ländern einen hohen Anteil an Geflüchteten aufnimmt, sind die Lager weiterhin überfüllt und Abstandsregeln schwer einzuhalten, weshalb sich die Bundesregierung in ihren Bemühungen um eine europäische Lösung nicht zurücklehnen darf. Der neue Vorschlag der EU-Kommission kann nicht die endgültige Antwort auf die Probleme im europäischen Asyl- und Migrationsrecht sein. Wir erwarten von der Bundesregierung und insbesondere von der SPD, dass sie sich weiterhin für echte Solidarität einsetzt und vor allem dafür, dass das Recht auf Asyl, auf faire rechtsstaatliche Verfahren und Menschenrechtsschutz nicht unter dem Druck populistischer und rechtsnationaler Regierungen immer weiter ausgehöhlt wird.

Der Beschluss vom 23.09. zeigt, dass sich Länder wie Ungarn, die von „religiös-kultureller Überfremdung“ reden durchsetzen, wenn in der Migrationspolitik fortwährend am kleinsten gemeinsamen Nenner und nicht an einer langfristigen, grundlegenden Reform des europäischen Asylsystems gearbeitet wird. Auch wenn die Verbindung von finanziellen Anreizen und der Aufnahme von Geflüchteten aus anderen Mitgliedstaaten begrüßenswert sind (10.000 Euro pro Person, 12.000 bei Minderjährigen), mangelt es an einer verpflichtenden Umverteilung von Schutzsuchenden nach Quoten auf alle EU-Länder. Da Hilfe weiterhin auf Freiwilligkeit beruht, werden die EU-Außengrenzstaaten Griechenland, Italien, Spanien und Malta bei der Bewältigung der Migrationsströme weiter im Stich gelassen.

Der Vorschlag, dass ein Land, das unter Druck geraten ist, einen sogenannten Mechanismus für verpflichtende Solidarität auslösen können soll, bei der die EU-Kommission überprüft, wie viele Menschen dem Land abgenommen werden müssen, ist eine Notlösung, die weit hinter unseren Erwartungen an die EU hinsichtlich einer geregelten, menschenwürdigen Asylpolitik zurückbleibt. Dass Länder, die sich weigern Geflüchtete mit Aussicht auf einen Schutzstatus aufzunehmen dies durch Unterstützung beim Migrationsmanagement oder durch sogenannte „Abschiebe-Patenschaften“ ausgleichen können sollen, ist ein zynischer Vorschlag, der genau die falschen Signale an Länder sendet, die sich ihrer humanitären Verantwortung entziehen.

Nachdem Berlin und Thüringen sich schon länger bereit erklärt haben, 300 bzw. 500 Geflüchtete von den griechischen Ägäis Inseln aufzunehmen und 58 Kommunen in Deutschland mehr Geflüchtete aufnehmen wollen, als sie nach dem bundesweiten Verteilschlüssel müssten, fordern wir die Brandenburger Landesregierung auf, sich an diesen Initiativen zu beteiligen. Brandenburg soll ebenfalls ein eigenes humanitäres Aufnahmeprogramm auf den Weg bringen, um einen Beitrag zur Verbesserung der Situation in den Elendslagern zu leisten!

Hinsichtlich der hohen Aufnahmebereitschaft von Ländern und Kommunen, fordern wir den Bund auf, Hilfsbereitschaft zu fördern und nicht zu verbieten!

Deshalb fordern wir Ministerpräsident Woidke auf, den Vorsitz im Bundesrat zu nutzen, um Druck auf Bundesinnenminister Seehofer auszuüben, damit dieser seine Verweigerungshaltung gegenüber Landesaufnahmeprogrammen und Initiativen von Kommunen aufgibt. Ferner fordern wir, dass die brandenburgische Landesregierung im Bundesrat eine neue Initiative zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes startet, wonach § 23 Abs. 1 S. 3 AufenhG in Zukunft wie folgt lauten soll: „Die Anordnung ergeht im Benehmen mit dem Bundesministerium des .“

Darüber hinaus gilt es eine humanitäre Flüchtlingspolitik in der EU durchzusetzen. Die SPD steht daher für:

  • Eine echte europäische Seenotrettungsmission mit dem Ziel alle Geflüchteten auf dem Mittelmeer vor dem Ertrinken zu retten
  • Entkriminalisierung von privater Seenotrettung
  • Menschenwürdige Bedingungen in der Flüchtlingsunterbringung
  • Beendigung der Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache
  • Untersuchungen bezüglich vermuteter Push Backs an den europäischen Außengrenzen
  • Europäische Verteilungsschlüssel zur Verteilung von Geflüchteten
  • Echte Möglichkeiten zur Asylantragstellung außerhalb der europäischen Außengrenzen
  • Nachhaltige europäische Entwicklungspolitik die Demokratie und Friedensschaffung in den Herkunftsländern sichert und Fluchtursachen effektiv angeht

 

18/I/2020 Eine globale Pandemie später: neue Lern- und Arbeitswelten

9.10.2020

Solidarität mit unseren aktuellen und zukünftigen Schulabgänger*innen, Azubis* und Studienbeginner*innen

Die Homeschooling-Zeit war für alle schwer: Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte. Die Schulabgänger*innen standen lange vor der Unsicherheit, ob ihre Prüfungen stattfinden oder nicht, was zu einer erschwerten Situation beim diesjährigen Abitur sowie dem Abschluss am Ende der 10. Klasse beitrug. Weiterhin fielen typische Highlights am Ende der Schulzeit – darunter Abistreiche, Mottowochen oder Abschlussbälle – aus, wohingegen jedoch alle Prüfungen stattfanden. Deshalb muss der Abschluss der diesjährigen Absolvent*innen als gleichwertig zu dem vorheriger und folgender Jahrgänge anerkannt werden; die Schulabschlüsse dürfen bei Bewerbungen für Ausbildungs- oder Studienplätze nicht abgewertet werden und beim Ausbildungs- bzw. Unistart muss mehr Fokus, auf den sozialen Umgang gelegt werden. Nach Möglichkeit sollen vor allem die Anfänger*innen die Möglichkeit der Präsenzveranstaltungen bekommen.

Doch nicht nur der Abschluss dieses Abiturjahrgangs wurde durch das Corona-Geschehen beeinträchtigt, auch die Schüler*innen, die im Schuljahr 2020/21 einen Abschluss anstreben, spüren die Folgen der Corona-Maßnahmen. Besonders für die Schüler*innen der Oberstufe ist fast ein halbes Schuljahr unter außergewöhnlichen Bedingungen abgelaufen, welches aber gleichwohl in die Gesamtbewertung des Abiturs eingeht. Wir zeigen uns solidarisch auch mit diesem Jahrgang und fordern, dass die außergewöhnliche Situation Berücksichtigung findet.

Wir brauchen die bedingungslose Lernmittelfreiheit und die Digitalisierung der Schule

Die SPD steht seit jeher für ein Aufstiegsversprechen: kostenlose Bildung von der Kita bis zum Uni- oder Meisterabschluss.

Gleichzeitig müssen auch die Lernmittel für jede*n zur Verfügung gestellt werden. Wie wichtig es ist, unabhängig vom Geldbeutel der Eltern über jegliches Unterrichtsmaterial zu verfügen, hat uns die Corona-Krise nochmal deutlich vor Augen geführt. In vielen Familien gab es nicht genug Endgeräte, damit Homeoffice und Homeschooling für alle gleichzeitig möglich wurden. Kinder aus wirtschaftlich schwächeren Familien waren noch mehr benachteiligt, als ohnehin schon. Es wird Zeit dies zu ändern – jetzt!

Zudem reichten die Übertragungsraten in vielen Regionen für die Vielzahl an Web-Seminaren nicht aus. Wir brauchen Internet an jeder Milchkanne, das auch leistungsfähig ist. Die Beseitigung von grauen Flecken allein reicht nicht.

Darüber hinaus zeigte sich die fehlende Medienkompetenz von Schüler*innen, Lehrkräften und in Azubi-Jahrgängen. Wir brauchen mehr selbstorganisiertes Lernen und Recherche statt sturem Auswendiglernen von Informationen, die frei im Internet verfügbar sind. Lehrkräfte brauchen Schulungen, nicht nur zur Nutzung von digitalen Medien, sondern auch wie sich pädagogische Konzepte dem digitalen Klassenraum anpassen können und müssen.

Homeoffice Arbeitnehmer*innen freundlich beibehalten

Die Jusos Brandenburg haben dafür gesorgt, dass das Recht auf Homeoffice mit ins Wahlprogramm 2019 kam. Dabei geht es nicht nur darum, dass es durch die Betriebe ermöglicht wird, soweit es möglich ist, sondern einen flächendeckenden Glasfaserausbau voranzutreiben.

Wir unterstützen Hubertus Heils Forderungen auf das Recht auf Homeoffice.

Als Sozialdemokrat*innen stehen wir für Arbeitnehmer*innenrechte – auch im Homeoffice: keine Entgrenzung von Arbeitszeiten, keine ständige Erreichbarkeit, ergonomische Arbeitsplätze und ein zuverlässiger Versicherungsschutz muss auch zuhause gewährleistet werden.

39/I/2020 Statt Generalverdacht: gemeinsam gegen strukturellen Rassismus innerhalb der Polizei

9.10.2020

Black Lives Matter!

Rassismus ist für People of Colour (Black, Indigenous and People of Color – BIPoC) Alltag in Deutschland. Dabei handelt es sich nicht nur um Beleidigungen oder gar körperlicher Gewalt (auch die gibt es regelmäßig), sondern v.a. um Diskriminierung auf struktureller und staatlicher Ebene. Das reicht vom Gebaren in den Ausländerbehörden über das Racial Profiling und rassistischer Gewalt der Polizei bis hin zu der faktisch mörderischen Asylgesetzgebung und dem Sterben an Europas Außengrenzen. Gleichzeitig werden schwarze Menschen über ungleichen Zugang zu schulischer Bildung, über Medien und dem Zugang zu Arbeits- und Wohnungsmärkten systematisch benachteiligt. Rassistische Diskriminierung erfolgt dabei meistens nicht offen, sondern subtil und über unsichtbare Strukturen, über jahrhundertealte Vorurteile und Abwertungsmechanismen. Wir stellen uns klar gegen jegliche Form von Rassismus und Diskriminierung und solidarisieren uns klar mit der Black Lives Matter Bewegung.

Dein Freund und Helfer?

Die “Black Lives Matter Bewegung” entstand nicht zuletzt als Reaktion auf die besonders gegen Afroamerikaner*innen gerichtete Polizeigewalt in den USA. Nicht nur dort sind viele Menschen auf die Straßen gegangen und haben ihre Solidarität mit den Opfern von Diskriminierung und Polizeigewalt gezeigt. Doch nicht nur in den Vereinigten Staaten und anderswo – auch in Deutschland begegnet uns alltäglich noch zu viel Diskriminierung und Rassismus in staatlichen Strukturen und der Polizei, bspw. in Form von Racial-Profiling (obwohl dieses verboten ist). Hinzu kommen immer wieder Vorfälle von meist rechten Netzwerken, die bis in staatliche Institutionen hineinreichen. Hierbei zeigte sich, dass die Polizei extrem dünnhäutig auf Kritik reagiert und diese pauschal als Angriff verurteilt. Wir betrachten die Polizei nicht als Feind und halten sie für kritik- und lernfähig. An ihr als faktische Inhaberin der staatlichen Gewaltmittel muss die Gesellschaft trotzdem einen besonders hohen Maßstab ansetzen, anstatt sich einfach nur pauschal “hinter unsere Beamtinnen und Beamten” zu stellen. Unsere Demokratie kann nur funktionieren, wenn alle Bürgerinnen und Bürger auch Vertrauen in die staatlichen Institutionen haben.

Gerade von Rassismus betroffene Bürgerinnen und Bürger erfahren immer wieder, von der Polizei nicht ernst genommen zu werden. Brandenburg muss dabei mindestens den Vorschlag des niedersächsischen SPD-Innenministers Pistorius unterstützen, eine unabhängige Länder-Studie zum Thema Rassismus in der Polizei durchzuführen. Die im Koalitionsvertrag versprochenen Polizeibeauftragten müssen jedoch auch endlich eingeführt und dringend Fälle von Polizeigewalt, nicht nur an schwarzen Menschen, aufgearbeitet werden. Schon die im Ergebnis des NSU-Untersuchungsausschusses aufgestellten Forderungen haben akuten Handlungsbedarf bei unseren Sicherheitsbehörden angezeigt. Leider fehlt es bis heute an einer Umsetzung. Nur eine wirklich unabhängige Beschwerdestelle kann ein effektiver Ansprechort für von polizeilichem Fehlverhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger sein.

70/I/2020 SPD 4.0 – digital, solidarisch, basisdemokratisch

9.10.2020

1. Themen setzen: wie wir miteinander arbeiten und ein gemeinsames Ziel finden

Die SPD Brandenburg braucht klar kommunizierte langfristigen Ziele, damit auch nach außen klar ist, wo die Partei hin will. Momentan hat sie zu wenig Antworten auf Zukunftsfragen, in denen sich insbesondere die junge Generation wiederfindet.

Wir müssen daher wieder Themen außerhalb von Koalitionen setzen, langfristige Ziele aufstellen und diese für Wahlprogramme herunterdividieren, anstatt schon mit einem Minimalkompromiss anzutreten. Dazu müssen Landesregierung und Landtagsfraktion, sowie die SPD Brandenburg eigenständige Institutionen bleiben und nicht zu eng miteinander verzahnt werden. Amt und Mandat müssen getrennt werden. Die Rollen als Fraktionsvorsitzende*r und Generalsekretär*in sollte sich gegenseitig ausschließen.

Die SPD Brandenburg repräsentiert eine breite Basis an Menschen: Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, Jung und Alt, Urbrandenburger*innen und Zugezogene, Frauen, Männer und Trans*-Personen, Alleinlebende und Familien, aus allen Teilen dieses Landes. Wir müssen unsere Basis durch die Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise der Partei endlich ernsthaft programmatisch und strategisch beteiligen. Dazu brauchen die AGs und AKs Stimmrecht im Landesvorstand.

Zudem muss mehr Transparenz im Landesvorstand herrschen. Seit der Parteitag den wegweisenden Beschluss gefasst hat, den Landesvorstand mitgliederöffentlich tagen zu lassen, wird ein Großteil der Entscheidungen schon im geschäftsführenden Vorstand getroffen. Der erweiterte Landesvorstand und dessen beratende Mitglieder werden mehr informiert als beteiligt. So entscheidet ein noch kleinerer, elitärer Personenkreis. Das muss aufhören.

Die SPD ist eine kritische und diskussionsfreudige Partei. Wir müssen wieder Angebote zum Miteinander-diskutieren schaffen und Debatten, Nachfragen und Kritik nicht an der Wurzel unterbinden. Wenn man parteiintern nicht in den Austausch mit Entscheidungsträger*innen kommen kann, entsteht Frust. Debatten werden aus Alternativlosigkeit über die Öffentlichkeit geführt. Das gilt es zu verhindern. Unterbezirke tagen fast ausschließlich auf Vorstandsebene und verwalten dort, während in den Kreistagsfraktionen gestaltet wird. Der geschäftsführende Landesvorstand stellt entscheidungsfertige Beschlüsse vor. Wir müssen diese Strukturen aufbrechen. Unterbezirkskonferenzen etablieren, programmatisch von der Basis aus arbeiten, mit den Verantwortlichen vor Ort besser kommunizieren, den mitgliederöffentlichen Landesvorstand als Austauschgremium nutzen, Debatten auf Landesparteitagen nicht abbrechen. Es braucht mehr Verständnis und Kommunikation zwischen den Fraktionen und Parteigliederungen auf allen Ebenen. Wir dürfen entstehende Reibung nicht scheuen, sondern produktiv nutzen.

Wir müssen eine neue Kritik-Kultur schaffen. Kritik darf nicht sofort abgeblockt werden. Vielmehr sollten Entscheidungsträger*innen die Möglichkeit bekommen, zu erklären wie sie zu Entscheidungen gekommen sind und warum sie diese getroffen haben. Verschiedene Deutungsmuster von Situationen und Prioritäten führen zu gegenseitigem Unverständnis. Dieses lässt sich durch Gesprächsangebote und gemeinsame Diskussion lösen – nicht durch das blinde Beklatschen von Entscheidungen, Augenrollen bei Kritik und Kritiker*innen als unkonstruktiv darzustellen. Durch ein solches Verhalten entfernen sich Fraktionen und Basis.

Die SPD hat ihre zivilgesellschaftliche Anbindung verloren. Sie ist nur noch selten auf Demonstrationen, zivilgesellschaftlichen Bündnissen oder Kundgebungen anwesend. Wir müssen uns wieder in den Vereinen und Initiativen engagieren und gleichzeitig Themen setzen, die diese mitnehmen.

2. Themen repräsentieren: Wie wir geeignete Kandidierende finden

Wir brauchen Kandidat*innen, die Themen authentisch vertreten und vor allem frischen Wind in allen Fraktionen.

Junge Menschen sind in Parlamenten und unserer Partei unterrepräsentiert. Ihre Anliegen werden nicht genug aufgenommen, was sich 1:1 in den Wahlergebnissen niederschlägt. Wir müssen endlich junge Menschen ernst nehmen, auf Augenhöhe mit ihnen arbeiten und ihnen Angebote machen. Die Jusos Brandenburg haben in der Vergangenheit beweisen müssen, dass sie produktiv zusammenarbeiten können – und haben es getan. Wir müssen diese Zusammenarbeit auf allen Ebenen verbessern und institutionalisieren. Jusos können mehr als Plakate hängen und Beisitzer*innen im OV sein. Man braucht Jusos nicht erst bei Kommunalwahlen fragen, weil Kandidierende unter 50 Jahren fehlen. Wir müssen jungen Menschen den Raum geben, sich rechtzeitig einbringen zu können. Jusos können nicht nur „Quoten-jung&wild“ sein, sondern ebenso junge Bürgermeisterkandidat*innen oder Fraktionsvorsitzende sein.

Bei Kandidat*innenaufstellungen müssen wir ein offenes und chancengerechtes Verfahren sicherstellen. Auch wenn sich „Promis“ aufstellen, müssen alle Kandidierenden die Chance bekommen, sich gleichermaßen vorzustellen. Mehrere Kandidaturen sind ein Zeichen einer starken innerparteilichen Demokratie. Kandidaturen gegen Amtsinhaber*innen sind keine „Kampfkandidaturen“, sondern die (notwendige) Frischblutinfusion und fortwährende Erneuerung einer Partei. Bevor Vorstände ihre Unterstützung für eine*n Kandidierende*n der Presse gegenüber aussprechen, braucht es die volle Transparenz gegenüber den Mitgliedern.

Der (geschäftsführende) Vorstand SPD Brandenburg hat sich einmal zu oft über innerparteilich faire Verfahren hinweggesetzt: Kandidierende nominiert bevor Bewerbungsfristen abgelaufen sind, einseitig für Koalitionen und Kandidierende geworben. Das stößt Aktive vor den Kopf und respektiert nicht eine basisorientierte innerparteiliche Demokratie. Wir müssen unseren Mitgliedern endlich zutrauen, eigene Entscheidungen zu treffen, sie nicht bevormunden und ehrlich zu kommunizieren. Unnötige Provokationen in so sensiblen Situationen wie Kandidierendenaufstellungen gilt es gänzlich abzustellen oder alle Seiten gleichermaßen zu Wort kommen zu lassen.

3. Themen verwalten: wie wir besser zusammenarbeiten

Die SPD Brandenburg muss im digitalen Zeitalter ankommen. Die digitale Umstellung hat unter den gegebenen Bedingungen der Corona-Krise gut funktioniert. Wir müssen unsere digitalen Systeme weiter ausbauen und stärken. Wir brauchen Videokonferenzserver, Co-Working-Systeme und Projektmanagement-Tools, eine Cloud- oder Intranetlösung zur unverzerrten Informationsweitergabe und Austausch von best-practice Lösungen.

Dies ist auch eine Möglichkeit, insbesondere kleinen Ortsvereinen Unterstützung und Instrumente für gelingende und moderne Parteiarbeit zu bieten. Dazu gehören nicht nur digitale Werkzeuge, sondern auch andere Ressourcen wie Fortbildungen in Moderation, Öffentlichkeitsarbeit etc. sowie bspw. Moderationsmaterialien für moderne Veranstaltungen. Nur wenn wir auf Augenhöhe mit den Menschen in modernen Formaten in Kontakt kommen, bleiben wir auf der Höhe der Zeit.

11/I/2020 Für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der sozialen Arbeit

9.10.2020

Der SPD-Parteitag schließen sich den Forderungen des am 28. Januar 2020 gegründeten Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht an und kämpfen innerhalb der SPD für deren Umsetzung. Das Bündnis für ein Zeugnisverweigerungsrecht erhebt folgende Forderungen:

  1. Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO.
  2. Zusätzliche Aufnahme entsprechender Verschwiegenheitspflichten als arbeitsrechtliche vertragliche Nebenpflichten in die Arbeitsverträge aller Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit.
  3. Bis zur Realisierung einer Reform des § 53 StPO werden die Arbeitgeber*innen aufgefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Nichterteilung einer Aussagegenehmigung in vollem Umfang auszuschöpfen. Die Bereitstellung eines rechtsanwaltlichen Zeugenbeistands für betroffene Mitarbeiter*innen muss obligatorisch sein.

44/I/2020 Direkte Demokratie stärken – Online-Unterschriftensammlungen für Volksinitiativen

9.10.2020

Der SPD-Parteitag fordern die SPD-geführte Landesregierung zur Einführung eines Tools auf, das es ermöglicht, Unterschriften für Volksinitiativen auch online zu sammeln sowie die Sammlung von Unterschriften für ein Volksbegehren auch außerhalb von Ämtern zu gestatten. Zusätzlich wird die Prüfung der Online-Unterschriftensammlung für Volksbegehren gefordert.

07/I/2020 Einrichtung einer neutralen Anlaufstelle für Auszubildende (Ausbildungs-Ombudsstelle)

9.10.2020

Die duale Berufsausbildung ist ein guter Weg für junge Menschen eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu beginnen. Damit die berufliche Ausbildung weiterhin attraktiv bleibt, wurde durch den Gesetzgeber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum 01.01.2020 novelliert und entsprechende Änderungen in der Handwerksordnung (HwO) vorgenommen. Kernpunkte waren mehr Flexibilität in der Ausbildung in Teilzeit und die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Die Durchsetzung fairer Ausbildungsbedingungen und eine hohe Ausbildungsqualität ist jedoch kein Selbstläufer.

Nicht in jedem Unternehmen wird die Ausbildung so durchgeführt, wie es gesetzlich durch das BBiG sowie die HwO geregelt ist. Häufig kann es zu Konflikten in den Ausbildungsbetrieben und an der Berufsschule kommen. In der Folge werden Ausbildungsverträge vorzeitig abgebrochen. Eine neutrale Beschwerde- und Schlichtungsstelle kann in solchen Fällen helfen.

In Brandenburg soll eine Anlaufstelle für Auszubildende (sog. Ausbildungs-Omdudsstelle) und für Jugendliche in der Berufsvorbereitung bei der zuständigen obersten Landesbehörde für Berufliche Bildung (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie) eingerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, soll die Ombudsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und den Sozialpartnern (Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften) errichtet werden. Aufgabe ist die neutrale und kostenfreie Beratung von Auszubildenden und Jugendlichen in der Berufsvorbereitung im Land Brandenburg in konkreten Konfliktsituationen.

59/I/2020 Qualitativ hochwertigere Radverkehrswegesysteme

9.10.2020

Die Prinzipien für ein leistungsfähiges und von einer breiten Masse der Bevölkerung angenommenes Radverkehrswegenetz sind die folgenden:

  • Zusammenhang: Die Routen bilden ein zusammenhängendes und dichtes Netz, das keine Lücken aufweist und alle wichtigen Quellen und Ziele des Radverkehrs, alle Ortsteile und wichtige Nachbarorte verbindet und erschließt.
  • Direktheit: Für den Alltagsverkehr werden möglichst immer optimale Routen angeboten. Umwege werden minimiert.
  • Reisegeschwindigkeit: Für den Alltagsverkehr mit längeren Reiseweiten ist eine hohe Reisegeschwindigkeit mit Minimierung der Anzahl der Halte von herausragender Bedeutung.
  • Lesbarkeit / Kontinuität: Die Radverkehrsverbindungen sind so gestaltet, dass durchgehende Verbindungen eindeutig erkennbar sind. Daher kommt der Gestaltung der Übergänge zwischen den Netzabschnitten eine besondere Bedeutung zu. Eine einheitliche Farbe für alle Radwege bietet klare Orientierung für alle Verkehrsteilnehmer*innen.
  • Attraktivität: Die Radwege sind so gestaltet, dass sie sich in die Umgebung einpassen und das Radfahren attraktiv ist. Hierzu zählen eine geringe Lärm- und Abgasbelästigung sowie die Führung durch ein möglichst reizvolles städtebauliches und landschaftliches Umfeld.
  • Sicherheit: Eine konsequente räumliche Trennung von Fahrrad, Auto- und Fußverkehr erhöht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen signifikant. Längere und häufigere Grünphasen für Radfahrer*innen vermeiden das Überfahren von roten Ampeln durch Fahrradfahrer*innen. Zur Trennung der Verkehrsströme empfiehlt sich eine Ampelphase nur für Fahrräder und Fußgänger*innen. Außerdem ist es essenziell die Ampelphasen nach 19 Uhr, durch bspw. Bedarfsampeln fortzuführen.
  • Komfort: Die Führung der Radfahrer*innen ermöglicht einen zügigen und störungsarmen Verkehrsfluss, was insbesondere durch die Minimierung der Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmer*innen und eine anspruchsgerechte Befahrbarkeit erreicht wird. Bedarfsgerecht sind Fahrradwege mit angemessener Breite und ohne Unebenheiten (Schwellen, Bordsteine, Schlaglöcher).

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, in der Landes- und Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass Investitionen in das Radverkehrswegenetz nach diesen Prinzipien getätigt werden. Des weiteren fordern wir die Landesregierung auf, den Kommunen bei der Umsetzung dieser Prinzipien für deren kommunales Radverkehrswegenetz planerische Hilfestellung zu leisten. Als Vorbild könnte bspw. das Niederländische Schnellradwege Netz genommen werden.

56/I/2020 Für eine echte Verkehrswende in Brandenburg

9.10.2020

Eine sinnvolle Verkehrswende, kann nur gelingen, wenn der öffentliche Personennahverkehr so gestaltet wird, dass er für Autofahrende als Alternative attraktiv wird. Eine Stärkung des ÖPNV ist daher unabdingbar.

Ziele einer sozialdemokratischen Verkehrspolitik:

Wir bekennen uns zu einer sozialdemokratischen Verkehrspolitik; das heißt für uns:

Mobilität, nicht ein privates Auto zu besitzen, ist ein Recht, das jedem Menschen unabhängig von Bildung, Alter, Einkommen oder körperlicher Beeinträchtigung zusteht. Mobilität sollte im Idealfall die Gesundheit der Menschen fördern, in keinster Weise die Lebenszeit von Menschen verkürzen. Wir bekennen uns zur Vision Zero, die Vision einer Region ohne Verkehrstote, sowie zu CO2- und schadstofffreier Mobilität. Das Auto kann nicht das bevorzugte Verkehrsmittel sein, da etwa Kinder keine Autos fahren dürfen, viele Menschen im Zuge des Alterns irgendwann und einige etwa durch Beeinträchtigungen grundsätzlich kein Auto fahren können bzw. dürfen.

Wir weisen die Behauptung zurück, es gäbe Menschen, die in Mittel-, Großstädten oder Berlins Speckgürtel auf ein Auto angewiesen seien, entschieden zurück. Sie ist das Ergebnis einer jahrzehntelang fehlgeleiteten Verkehrspolitik, die nahezu ausschließlich auf das Auto ausgerichtet war. Wir fordern die sozialdemokratische Landesregierung sowie alle Genoss*innen auf, diese Behauptung ebenso entschieden abzulehnen und diese Fehlentwicklung zu korrigieren.

Neuordnung der Verkehrsflächen:

Wir fordern daher eine gerechte Aufteilung der Verkehrsräume, besonders in Städten und Speckgürteln. Wo Platz für zwei Autospuren pro Richtung ist, muss es auch Platz für einen sicheren, modernen Standards entsprechenden Radweg geben. Diese Standards umfassen mindestens eine bauliche Trennung von Auto- Bus- und Straßenbahnverkehr sowie von parkenden Autos sowie eine Breite von mindestens 2 Metern. Auf das gesetzliche Mindestmaß von 1,5 Metern sollte nur zurückgegriffen werden, wenn es verkehrstechnisch anders nicht möglich ist. Solange es mehr als 2 Fahrspuren pro Richtung für PKWs gibt, ist auch genügend Platz für einen 2 Meter breiten Radweg! Bestehende Radwege sollten auf den neuen Standard ausgebaut werden. Wir fordern alle Mittel- und Großstädte auf, den Grundsatz “Farbe ist keine Infrastruktur!” umzusetzen und neue sowie bestehende Fahrradwege entsprechend auszubauen. Wir fordern die Landesregierung auf, hierzu ein Zuschussprogramm aufzulegen, dessen Höhe sich an Mitteln zum Straßenbau orientiert und mindestens 60 Millionen € umfasst, was das doppelte der Kosten der Abschaffung der Straßenbaubeiträgen entspricht.

Wie (viel) darf Individualverkehr sein?

Ziel in brandenburgischen Universitätsstädten: Anteil des Autos am Modal Split auf 35% reduzieren. (Wie in Kopenhagen) Dennoch wird der Individualverkehr auch langfristig nicht vollständig durch den ÖPNV und Regionalverkehr ersetzbar sein. Skandale, wie der Dieselskandal und die zunehmende Knappheit von Rohöl auf der Erde, zeigen, dass der Individualverkehr mit Verbrennungsantrieben keine Zukunft haben kann und darf. Verschiedene Studien haben gezeigt, dass Elektrofahrzeuge in jedem Fall, auch bei CO2-intensiver Stromproduktion, das Klima weniger belasten.

In der Folge, ergibt sich, dass Elektro bzw. batteriebetriebene PKW die einzige ernstzunehmende Alternative zu den Verbrennungsmotoren aktuell sind. Um dennoch die umwelt- und kostenfreundlichste Produktion zu ermöglichen, muss es Autofahrenden möglich sein, eigenen Strom über hauseigene Solarpaneele zu produzieren und rechtliche Hürden soweit möglich abzubauen. Wasserstoff- bzw. Brennstoffzellenautos haben aktuell durch den schlechten Wirkungsgrad und die hohen wirtschaftlichen Kosten bei dem Bau von Tankstellen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil und können daher zeitnahe nicht die dringend nötige Kompensation der CO2-Emissionen erbringen.

Stichpunkt Taktung:

Für eine echte Verkehrswende ist ein attraktiver öffentlicher Nah- und Fernverkehr notwendig. Eine Möglichkeit diese Attraktivität zu erhöhen ist eine bessere Nutzbarkeit der verschiedenen Verkehrsmittel. Hierzu gehört unter anderem die Vertaktung, die im Regionalverkehr in den Bundesländern schon Realität ist. Bundesweit ist der sogenannte ‘Deutschlandtakt’, ein integrierter Taktfahrplan, in Planung. Hierbei sollen Züge des Nah- und Fernverkehrs nach einem Takt von höchstens 30 bzw. 60 Minuten zwischen Orten verkehren. Abfahrts- und Ankunftszeiten von Zügen so gelegt werden, dass ein einfacherer Umstieg an Knotenpunkten möglich ist. Mit Abfahrtszeiten zur gleichen Minute an großen Bahnhöfen. Ziel sind häufigere und komfortablere Verbindungen ab 2030. Die Regierung des Landes Brandenburg hat sich bereits in ihrem Landesnahverkehrsplan 2018 zum Deutschlandtakt bekannt und Pläne vorgestellt, diesen in Brandenburg umzusetzen.

Bisher ist als Ziel im Landesnahverkehrsplan 2018 jedoch nur ein Ausbau des Fernverkehrs zu einem Zweistundentakt zwischen den sogenannten Oberzentren vorgesehen. Dies ist jedoch nicht ausreichend für die Pläne zur Umsetzung des ‘Deutschlandtakts’. Wir fordern daher, für die derzeit in Entwicklung befindliche ‘Mobilitätsstrategie’, die Planungen auf einen 30 bzw. 60 minütigen Takt auszurichten. Für den Nordosten (Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern) wurde für den geplanten ‘Deutschlandtakt’ ein Zielfahrplan erstellt. Dieser enthält jedoch aus unserer Sicht und aus der von Verbänden einige Mängel. So sind etwa auch Fernverkehrszüge vorgesehen, die nur zweistündlich verkehren. Entscheidender aber ist überhaupt der Anschluss an den Fernverkehr. Für die Landeshauptstadt Potsdam fällt der Fernverkehrsanschluss möglicherweise vollständig weg. Laut Planung ist ein zweistündiger ‘FR’ zwischen Magdeburg und Berlin über Potsdam vorgesehen. ‘FR’ steht für Fernverkehr oder ‘schnellen Regionalverkehr’. Ebenso ist von Berlin in Richtung Norden an die Ostsee nur ‘FR’ (zweistündig) vorgesehen. Das bedeutet auch hier den möglichen Wegfall des Fernverkehrs. Auch für die Lausitz stellen sich durch die heutige Planung Probleme. Laut Fahrgastverband proBahn werden zum Beispiel aus Richtung Cottbus die Fernverkehrszüge in Leipzig um wenige Minuten verpasst. Damit wäre der angedachte komfortable Umstieg zwischen Nah- und Fernverkehr zunichte.

Wir fordern daher die Landesregierung auf, mit dem Bundesverkehrsministerium und den zuständigen Behörden die Planungen dahingehend zu überarbeiten, Umstiege zum Fernverkehr gemäß den Ideen des ‘Deutschlandtakts’ zu ermöglichen. Zudem muss der Erhalt bestehender Fernverkehrsverbindung eine Selbstverständlichkeit sein.

Jedoch ist eine Vertaktung des Schienenverkehrs nicht allein entscheidend. Es kommt auch auf den Anschluss an andere Verkehrsmittel an. Hier nimmt gerade in ländlichen Regionen der Busverkehr eine besondere Stellung ein. Seit 2014 gibt es in Brandenburg die sogenannten ‘PlusBusse’, die wochentags und auch am Wochenende nach festen Takten fahren. So gilt eine Mindestanzahl von 15 Fahrtenpaaren unter der Woche und 12 am Wochenende. Des Weiteren und entscheidend für die Vernetzung der Verkehrsmittel untereinander ist ein Übergang an Bahnhöfen zum Zug mit höchstens 15 Minuten Umsteigezeit.

In ihrem Landesnahverkehrsplan 2018 stellt die Landesregierung den regionalen Nahverkehrsanbietern (Landkreise und kreisfreie Städte) Mittel zur Verfügung zur Errichtung von PlusBus-Linien. Bisher haben noch längst nicht alle Anbieter dies angenommen, daher ist das Liniennetz noch recht dünn (Stand Juli).

Diesen Jahres gibt es 27 Linien in 10 Landkreisen und kreisfreien Städten. In Frankfurt (Oder) und den Landkreisen Oberhavel, Oder-Spree und Oberspreewald-Lausitz gibt es bis heute noch keine Linien. Dabei wäre es ideal, vertaktete Buslinien passend zu den Zügen an Bahnhöfen ankommen bzw. abfahren zu lassen. Für Orte, in denen keine PlusBus-Linien eingerichtet werden können, sollen andere Formen des ÖPNV entwickelt und eingerichtet werden. Hierbei ist auch darauf zu achten, dass der für die Nutzung dieser Angebote notwendige zeitliche und organisatorische Aufwand (z.B. notwendige Frist der Anmeldung bei Rufbussen, Ort der Abfahrt und Rufen des Verkehrsmittels) möglichst gering bleibt und keine Zusatzkosten für die Nutzung über den regulären VBB-Tarif hinaus erhoben wird. Die Nutzerzahlen von sowohl Bus, als auch Bahn ließen sich so gerade im ländlichen Raum steigern.

Daher fordern wir die Landesregierung auf, den Landkreisen bessere Anreize zu bieten, ob bei Planungen oder Anschaffung der Busse. Ziel muss es sein, jede Bahnstation an dieses Netz anzuschließen. (Ausgenommen jene, die durch andere Verkehrsmittel wie Tram oder regelmäßige Stadtbusse angeschlossen sind).

Stichpunkt Fahrrad:

Als klimafreundliches Fortbewegungsmittel sollte auch das Fahrrad eine wichtige Rolle spielen. Im Zuge der Förderung solcher Fortbewegungsmittel sind auch Radschnellwege eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden sollte. Zum Beispiel als schnelle Verbindungen zwischen Kommunen des ‘Speckgürtels’ und Berlin. Eine Errichtung von Radschnellwegen auf stillgelegten Eisenbahntrassen lehnen wir ab, da so eine mögliche späterer Reaktivierung dieser erschwert oder verhindert würde.

Andere Bundesländer planen oder bauen bereits Radschnellweg-Netze. Ein Erfahrungsaustausch mit diesen ist sinnvoll.

Ridesharing:

Wir fordern das Land Brandenburg auf, den Kommunen Plattformen für Ridesharing-Modelle zur Verfügung zu stellen. Dadurch soll Bürger*innen vor Ort die Möglichkeit zur Vernetzung ihrer Autofahrten gegeben werden. Ziel ist es, insgesamt Fahrten zu sparen und im Gegensatz zu den Flotten von Carsharing-Unternehmen nicht mehr, sondern besser weniger Verkehr auf den Straßen zu haben. Ein möglicher positiver Nebeneffekt wäre in kleinen Orten eine Stärkung des Gemeinschaftsgefühls. Autonomes Fahren könnte in der Zukunft im lokalen ÖPNV im ländlichen Raum eine Rolle spielen. Wir fordern daher ein Modellprojekt zur Erforschung von autonomen Kleinbussen in kleinen Gemeinden. Dies kann zur sinnvollen und effizienten Nutzung von Wegen dienen. Außerdem kann so eine Anbindung an Regionalbahnstrecken verbessert werden.

Schiene:

Wir fordern das Land Brandenburg auf die WSB Mittel so zu verwenden, dass Straße und Schiene paritätisch ausgebaut werden, also pro zugebautem Kilometer Straße auch ein Kilometer Schiene neu gebaut wird, wobei die Reaktivierung von Schienen nicht als Neubau zählt. 30 Jahre nach der Wiedervereinigung blickt man zurück auf ein großes Reservat stillgelegter Schienenstrecken, auch in Brandenburg. Zwar werden die Stimmen lauter, bestimmte Abteile zu reaktivieren. Doch es ist und bleibt auch in dieser Zeit von großer Bedeutung, so viele stillgelegte Schienen wie möglich zu erschließen. Anhand fehlender Anbindung bleibt auch die Trennung von Stadt und Land weiterhin von großer Bedeutung. Und doch ist es Pflicht und Aufgabe, den Menschen im Lande Brandenburg eine ausreichende und gute Anbindung zu bereiten, damit man nicht auf das Kraftfahrzeug angewiesen ist, oder wenn, nur noch im kleineren Maße. Seit 2018 und 2019 kommt ein Umdenken im Bereich der Verkehrsgestaltung. Man muss jedoch jetzt beginnen, den Menschen in diesem Land die nötigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, sodass mit einem verstärkten Wandel in der Verkehrspolitik nicht noch mehr Bürgerinnen und Bürger abgehängt werden. Ziel soll es daher sein, nicht nur einen minimalen Teil der Schienennetze zu reaktivieren, sondern selbige auf ein Maximum zu erhöhen. Des Weiteren sollen auch mehr Züge auf den Schienen rollen, sodass auch eine nötige Anbindung gewährleistet wird, sodass bewusst auf das Kraftfahrzeug verzichtet werden kann. Dafür soll vor allem das Land weiterhin für Sorgen, diesen Ausbau so intensiv wie möglich zu betreiben. Darüber hinaus sollen auch die Züge öfter und länger fahren, sodass man auch in den Abendstunden und nicht nur im Berufsverkehr nach Hause oder in die Stadt kommt. Mithin ist und bleibt es möglich, den Fahrzeugverkehr auf dem Lande und in den Städten zu reduzieren – einen Schritt hin zu einer klimafreundlichen Zukunft, von der alle Menschen profitieren.

Aktuell wird der Großteil des Schienenverkehrs zwischen dem Land Brandenburg und dem Land Berlin über die West-Ost abgewickelt. Die aktuellen Planungen, die sogenannte “Alte Stammbahn” über Kleinmachnow und Dreilinden zu reaktivieren, sind ausdrücklich zu unterstützen.

Dies würde eine erhebliche umweltfreundliche Entlastung, des Pendelverkehrs zwischen Berlin und Brandenburg bedeuten. Wir begrüßen ebenfalls den dritten Entwurf des Bundes im Projekt “Deutschlandtakt” ausdrücklich, die Planungen Regional- und S-Bahnverkehr auf der neuen Stammbahn über Kleinmachnow (Düppel) und Europarc zu ermöglichen.

Ein weiterer Missstand findet sich in der Gestaltung der Tarife des ÖPNV. Zwar ist anzumerken, dass dieser im Verhältnis zu anderen Bundesländern geringer ist. Doch trotzdem ist und bleibt der Fahrpreis für viele Haushalte immer noch hoch. Nicht nur für Studierende ist die Erhöhung der Semesterkosten durch steigende Tarife für einige nicht oder nur schwer zu bewerkstelligen. Auch andere Jugendliche und junge Erwachsene sind durch die steigenden Kosten maximal belastet. Indes sollen die Tarife des VBB neu durchdacht werden. Dafür soll das Land Brandenburg kraft seines 1/3-Anteils in die Pflicht genommen werden, bei den Tarifverhandlungen mit Finanzkraft neben einer allgemeinen Tarifsenkung auch das 365€ Ticket durchzusetzen. Vor allem sollen die Kommunen hierbei Entlastung erfahren. Gegebenenfalls muss auch der Bund kraft seines Einflusses auf die Deutsche Bahn hinzugezogen werden, sodass in Zukunft eine effektive Nutzung des ÖPNV für alle Menschen des Landes Brandenburgs zugänglich gemacht wird, unabhängig ihres Einkommens.

75/I/2020 CO2-Emissionen Brandenburgs reduzieren

9.10.2020

Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, den im Koalitionsvertrag vorgesehenen und nun auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderten Klimaplan für Brandenburg als einen thematischen Schwerpunkt im kommenden Jahr zu betrachten und seiner zügigen Erarbeitung höchste Priorität einzuräumen. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen nach Sektoren soll spätestens 2021 starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt. Die Landesregierung verpflichtet sich im Koalitionsvertrag zur zügigen Umsetzung und zu einem überdurchschnittlichen Beitrag zum Klimaschutz. Dafür ist es zwingend notwendig, neben den Sektoren, die bisher in der Auswertung der Emissionen separiert aufgeführt worden sind und denen, die in der beschlossenen Drucksache 7/1420 B genannt werden, auch den Bereich Landwirtschaft, sowohl im Klimaplan als auch im Monitoring zu behandeln und die Emissionen, die auf diesen Bereich zurückgehen, auszuweisen. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, muss zudem zum Ziel haben Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Sollte sich die Notwendigkeit neuer Klimastrategien ergeben, so muss der Klimaplan auch für diese offen sein, statt sich von vornherein nur auf bestehende Strategien zu begrenzen. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich, jedoch spätestens ab 2022, aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden. Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen muss auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Diesen Einschätzungen seitens der Wissenschaft steht hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die Einschätzungen der Effizienz durch Wissenschaftler*innen müssen unkompliziert, öffentlich einsehbar sein.

Schnelle Wiederaufforstung und Bepflanzung/Begrünung von (öffentlichen) Flächen und Gebäuden

Wir begrüßen die Pläne, die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag zum Thema Wald niedergeschrieben wurden, jedoch bleiben sie bisher sehr vage. Wir fordern daher, dass auch das Wiederaufforstungsprogramm so schnell wie möglich, mindestens in der ersten Hälfte der Legislaturperiode, auf den Weg gebracht wird und als Teil der Klimastrategie zur Reduktion der Nettoemission von CO2 in Brandenburg gesehen wird. Der Wald, der bisher aus vielen brandanfälligen Monokulturen besteht, soll möglichst schnell in einen gesunden Mischwald umgewandelt werden, der aus möglichst robusten Arten besteht, die außerdem möglichst viel CO2 binden können sollen. Zusätzlich zur im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufforstung fordern wir weitere Maßnahmen zur Bewaldung und Begrünung öffentlicher Flächen, um möglichst viele klimaschädliche Gase aus der Luft binden zu können. Bei öffentlichen Gebäuden soll geprüft werden, ob die Dächer und/oder die Fassaden begrünt werden können. Auch auf öffentlichen Plätzen und Parks sollen, wo möglich, zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung, sondern auch dem Lärmschutz und macht viele öffentliche Plätze einladender und schöner. Hinsichtlich privater Bauten soll es nicht nur Anreize geben, klimafreundliche Rohstoffe einzusetzen, wie es schon im Koalitionsvertrag angedeutet ist, sondern darüber hinaus auch Anreize geben, Fassaden und Dächer zu bepflanzen.

Einrichtung eines Landesklimafonds für Kommunen und Landkreise

Wir fordern die Neuauflage bzw. Weiterführung des Kommunalen Investitionsprogramms (KIP). In der bisherigen Fassung sah dies Investitionen in Bildung (80 Mio.), Verkehrsinfrastruktur (20 Mio.), Feuerwehrinfrastruktur (35 Mio.) und Freizeit/Sportinfrastruktur (23 Mio.) vor. Die finanziellen Mittel, welche aus Bundesmitteln für den Kohleausstieg und den Klimaschutz fließen, sollen daher unter anderem das Kommunale Investitionsprogramm (KIP) um einen Fonds zur Förderung kommunaler Klima- und Nachhaltigkeitsinitiativen erweitern. Den Gemeinden und Landkreisen sollen so Möglichkeiten eröffnet werden, selbst klimafreundliche Akzente setzen zu können. Ziel dieses Fonds soll es sein, dass Kommunen die finanziellen Möglichkeiten bekommen, Projekte, die der Nachhaltigkeit, Klimaneutralität oder einer grünen Energieerzeugung dienen, umzusetzen. Die Kommunen und Landkreise sollen dabei vor allem Ideen und eine positive Bürgerbeteiligung besteuern, die Finanzierung soll mit der erfolgreichen Beantragung der notwendigen Mittel gedeckt sein. Hierzu ist der wieder eingesetzte Nachhaltigkeitsrat in der Mittelvergabe einzubinden. Anzustreben ist eine Vollfinanzierung der Projekte, sodass die Gemeinden und Landkreise sich um eine weitere Finanzierung keine Gedanken machen müssen. Zur Verwaltung der Anlagen und Einnahmen muss auch den Projektträger*innen die Möglichkeit gegeben werden, die daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben auslagern zu können. Die Förderungen sollen beispielsweise folgende Projekte umfassen können: Bau kommunaler Windkraftanlagen (mit Grundstückserwerb auf dem Gemeindegebiet), Biomassekraftwerken und anderen klimaneutralen Energieträgern; der Bau von klimaneutralen Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Sporthallen und Gemeindehäusern; oder zukunftsweisende klimaschonende Bauprojekte, die vermehrt recycelte Baumaterialien verwenden.

Besonders finanzschwachen Kommunen sollen außerdem über eine Stelle im Umweltministerium bereits bei der Beantragung Unterstützung erfahren, z.B. durch gezielte Ansprache geeigneter Kommunen und teilweise Übernahme der Verwaltungsaufgaben in der Beantragung.