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54/I/2021 Für ein brandenburgisches Antidiskriminierungsgesetz

22.10.2021

Wir fordern die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf, sich innerhalb der Regierungskoalition für die Ausarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes nach dem Vorbild des im vergangenen Jahr 2020 in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetzes des Landes Berlin auszusprechen, ein solches Gesetz auszuarbeiten und in den Landtag einzubringen.

28/I/2021 Strategie – IT-Ausstattung, Befähigung und Qualifizierung von Lehrer*innen und Schüler*innen

21.10.2021

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, eine langfristige Strategie zur IT-Ausstattung, Befähigung und Qualifizierung von Lehrer*innen und Schüler*innen in Bezug auf die Digitalisierungsoffensive an Schulen auszuarbeiten, um moderne und digitale Arbeit (z. B. Homeschooling in Krisenzeiten) zu ermöglichen. Jede Schule hat neben dem Medienentwicklungsplan eine auf die Schule ausgerichtete Digitalstrategie zu erarbeiten inkl. einem Konzept zur Umsetzung von Homeschooling. Die Schulen erhalten für die Erarbeitung der Digitalstrategie inhaltliche und administrative Unterstützung von der DigitalAgentur Brandenburg. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel sollen der DigitalAgentur Brandenburg zur Verfügung gestellt werden.

45/I/2021 Feiertagsregelung zu Gedenktagen

18.10.2021
  1. Die SPD geführte Landesregierung wird aufgefordert, zu runden Jahrestagen von historischen Ereignissen von besonderer Bedeutung per Rechtsverordnung zusätzliche, einmalige arbeitsfreie Feiertage als Gedenktage gem. § 2 Abs. 3 des Feiertagsgesetzes einzurichten und langfristig in Form einer Liste zur besseren Planbarkeit zu regeln.

Diese Liste könnte bspw. folgende Tage beinhalten:

  • Mittwoch, 13. August 2031: 70. Jahrestag des Mauerbaus
  • Samstag, 27. Januar 2035: 90. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz
  • Dienstag, 13. August 2041: 80. Jahrestag des Mauerbaus
  • Montag, 27. Januar 2045: 100. Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz
  • Montag, 24. Mai 2049: 100 Jahre Grundgesetz
  • Diese Aufzählung soll weder vollständig noch abschließend sein.
  1. Außerdem soll der Frauentag am 8. März sowie der Tag der Befreiung am 8. Mai als gesetzlich anerkannte Feiertage gem. §2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes eingeführt werden.
  2. Die Regelungen zu sog. stillen Feiertagen in den §§ 5 und 6 des Feiertagsgesetzes ist an die Regelungen des Landes Berlin anzugleichen.

06/I/2021 Einführung des Mindestlohns in Behindertenwerkstätten

18.10.2021

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich im Bundestag für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns für die Arbeit in Behindertenwerkstätten einzusetzen. Damit einher geht die Bedingung, dass Arbeitnehmer*innen in den Werkstätten den notwendigen Arbeitnehmer*innenstatus erhalten.

82/I/2021 Stärkung der Personalstrukturen der SPD Brandenburg in der Fläche

14.10.2021

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg überarbeitet sein Personalkonzept zu den Mitarbeitenden in der Fläche Brandenburgs. Die zusätzlichen Einnahmen des Landesverbandes Brandenburg durch Sonderbeiträge der brandenburgischen SPD-Mandatsträger*innen im Deutschen Bundestag werden zur Verbesserungen der Personalstruktur und zur Hebung des Arbeitszeitbudgets der Mitarbeitenden des Landesverbandes in der Fläche genutzt. Dies soll insbesondere dazu dienen, die ehrenamtliche Arbeit in den Unterbezirken und Ortsvereinen im Landesverband zu unterstützen.

25/I/2021 Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

21.09.2021

Die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg und die SPD-Abgeordneten des Landtages Brandenburg werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass der Wiederaufbau eines Studienseminars für die Lehrkräftebildung in der zweiten Ausbildungsphase (Referendariat) und für die Qualifikation von Seiten- und Quereinsteiger*innen im Schuldienst im Landkreis Ostprignitz-Ruppin bis zum Ende der Wahlperiode abgeschlossen wird.

05/I/2021 Einrichtung einer neutralen Anlaufstelle für Auszubildende (Ausbildungs-Ombudsstelle)

20.09.2021

Die duale Berufsausbildung ist ein guter Weg für junge Menschen eine erfolgreiche berufliche Zukunft zu beginnen. Damit die berufliche Ausbildung weiterhin attraktiv bleibt, wurde durch den Gesetzgeber das Berufsbildungsgesetz (BBiG) zum 01.01.2020 novelliert und entsprechende Änderungen in der Handwerksordnung (HwO) vorgenommen. Kernpunkte waren mehr Flexibilität in der Ausbildung in Teilzeit und die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende. Die Durchsetzung fairer Ausbildungsbedingungen und eine hohe Ausbildungsqualität ist jedoch kein Selbstläufer.

Nicht in jedem Unternehmen wird die Ausbildung so durchgeführt, wie es gesetzlich durch das BBiG sowie die HwO geregelt ist. Häufig kann es zu Konflikten in den Ausbildungsbetrieben und an der Berufsschule kommen. In der Folge werden Ausbildungsverträge vorzeitig abgebrochen. Eine neutrale Beschwerde- und Schlichtungsstelle kann in solchen Fällen helfen.

In Brandenburg soll eine Anlaufstelle für Auszubildende (sog. Ausbildungs-Omdudsstelle) und für Jugendliche in der Berufsvorbereitung bei der zuständigen obersten Landesbehörde für Berufliche Bildung (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie) eingerichtet werden. Wie im Koalitionsvertrag bereits vereinbart, soll die Ombudsstelle in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und den Sozialpartnern (Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften) errichtet werden. Aufgabe ist die neutrale und kostenfreie Beratung von Auszubildenden und Jugendlichen in der Berufsvorbereitung im Land Brandenburg in konkreten Konfliktsituationen.

03/I/2021 Verpflichtung von Arbeitgeber*innen zur Besetzung von freien Teilzeitanteilen

20.09.2021

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) soll eine Regelung aufgenommen werden, die Arbeitgeber*innen verpflichtet, freie Teilzeitanteile nachzubesetzen.

Gemäß § 6 TzBfG hat der/die Arbeitgeber*in den Arbeitnehmer*innen, auch in leitenden Positionen, Teilzeitarbeit nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermöglichen.

Nach § 8 Absatz 4 TzBfG hat der*die Arbeitgeber*in der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht.

Große Arbeitgeber*innen haben danach nur erheblich eingeschränkte Möglichkeiten, eine Verringerung der Arbeitszeit aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Der steigende Teilzeitanteil führt zu einer Mehrbelastung aller Mitarbeitenden eines/einer Arbeitgebenden und zur Arbeitsverdichtung. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mitarbeitenden sollen Arbeitgeber*innen verpflichtet werden, die durch die Teilzeit frei gewordenen Finanzmittel für Ersatzpersonal einsetzen zu müssen.

58/I/2021 Neubau von kommunalen Radwegen

16.09.2021

Die SPD-Landtagsfraktion möge in der Koalition dafür eintreten, dass die Landesregierung beauftragt wird, ein Konzept zu entwickeln, wie eine finanzielle Förderung kommunaler (straßenunabhängiger) Radwege (Bau und Unterhaltung) einschließlich von Radschnellwegen über das Jahr 2023 hinaus sichergestellt werden kann.

23/I/2021 Verbesserung der digitalen Bildungsmöglichkeiten in Brandenburgs Schulen

14.09.2021

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg auf, die folgenden Punkte zu forcieren bzw. in eine unmittelbare Umsetzung zu überführen:

  1. Schaffung von Kompetenzzentren im ganzen Land zur technischen und methodischen Unterstützung der Lehrkräfte
  2. Auflegung eines Sonderprogramms zur Qualifizierung von Lehrkräften im Umgang mit digitalen Medien
  3. Implementierung eines Regelsystems um die digitale Bildung nachhaltig an den Schulen zu etablieren
  4. Einführen einer Projektwoche zum Thema Medienkompetenzen für Schüler*innen
  5. Etablierung von Anerkennungsmechanismen für Lehrkräfte, die sich besonders im Bereich der digitalen Bildung engagieren
  6. Anpassung des § 65 Brandenburgisches Schulgesetzes Abs. 5 und 6 hinsichtlich einer möglichen einwilligungsfreien Nutzung nichtöffentlicher Dienste
  7. Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erstellung/Nutzung von digitalen Lernmaterialien
    • Einrichten eines schulspezifischen Budgets für den Erwerb von lizensierten Lernmaterialien
    • Förderung von brandenburgischen Lehrkräfte bei der eigenen Erstellung und freien Lizensierung eigener Materialien