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10/I/2016 Frühkindliche Bildung stärken

12.09.2016

Bildung darf weder vom Geldbeutel der Eltern, noch vom Wohnort und schon gar nicht von der Finanzlage der Heimatkommune abhängen.

  1. Die SPD Brandenburg unterstützt den Leitantrag „die schrittweise Abschaffung der Elternbeiträge für alle Kinderkrippen und Kindertagesstätten“ des SPD-Parteikonvents  vom 16. Juni 2013.
  2. Die SPD Brandenburg setzt sich für die Einführung des beitragsfreien Vorschuljahres im gesamten Land Brandenburg ab dem Jahr 2017 ein. Dies wird aus Landesmitteln finanziert.

54/I/2016 Änderung der Satzung §§ 17-19

20.08.2016

Änderung der Satzung § 17 Landesausschuss

§ 17 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus den auf den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten, deren Zahl auf 45 begrenzt ist. Die Verteilung erfolgt nach den Mitgliederzahlen, für die im vorausgegangenen Geschäftsjahr Beiträge an den Landesvorstand abgeführt wurden. Ist ein/e Delegierte/r an der Ausübung ihres/seines Mandats gehindert, so wird sie/er durch eine/en gewählten Ersatzdelegierte/n vertreten.

(2) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil:
a) der/die im Landesvorstand der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft benannte Vertreter/in für dieses Gremium,
b) die Mitglieder der Schiedskommission,
c) die Revisoren/innen,
d) die Geschäftsführer/innen,
e) der/die Vorsitzende der SGK,
f) der/die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
g) die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung,
(h) der/die Sprecher/in der Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten und
(i) die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Brandenburg.

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil. Der Landesausschuss kann über die Teilnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen. Insgesamt darf der Anteil der beratenden Mitglieder die Zahl der gewählten Mitglieder nicht übersteigen.

Änderung der Satzung § 18 Turnus und Einberufung

§ 18 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss wird mindestens vier Mal im Jahr unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung soll den Mitgliedern des Landesausschusses sowie den mit beratender Stimme Teilnehmenden in der Regel spätestens zehn Tage vor der Sitzung zugehen.

(2) Darüber hinaus ist der Landesausschuss einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
a) vom Landesparteitag,
b) vom Landesvorstand,
c) von mehr als der Hälfte der Unterbezirksvorstände und
d) auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder.

(3) Der Landesausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n und mindestens zwei Stellvertreter/innen.

Änderung der Satzung § 19 Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 19 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesparteitagen und in dieser Zeit Kontrollgremium gegenüber dem Landesvorstand. Um dies sicherzustellen, steht dem Landesausschuss ein umfassendes Auskunftsrecht zu.

(2) Der Landesausschuss ist zu hören vor Beschlüssen des Landesvorstandes über :
a) grundsätzliche politische Fragen,
b) grundsätzliche organisatorische Fragen,
c) die Vorbereitung von Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen und
d) die Neufestsetzung von Unterbezirksgrenzen.

(3) Die von einem Landesparteitag an den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesausschuss abschließend.

(4) Über die von einem Landesparteitag an den Landesvorstand und den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesvorstand, nachdem der Landesausschuss zuvor eine Empfehlung abgegeben hat.

(5) Ein außerordentlicher Landesparteitag ist einzuberufen auf Beschluss des Landesausschusses.

66/I/2016 BAB-Umleitungsstrecken gehören zum Grundnetz der Landesstraßen

20.06.2016

Die Umleitungsstrecken der Bundesautobahnen in Brandenburg werden sämtlich dem Grundnetz des Brandenburger Straßennetzes zugeordnet.

Die immer stärker werdende Verkehrsbelastung der Bundesautobahnen führt auch zu vermehrten Unfällen mit der Folge von Umleitungen über das Landesstraßennetz.

Die Umleitungsstrecken werden durch Unfälle und andere Ereignisse erheblich beansprucht. Sie müssen instandgehalten oder ausgebaut werden, damit die volle verkehrliche Funktion der Bundesautobahnen in Brandenburg erhalten bleibt. Wenn lediglich die Verkehrssicherheit aufrechterhalten wird, steigen die Kosten für Erhaltung und Instandsetzung im Laufe der Zeit überproportional. Sie werden lediglich auf folgende Jahre verschoben. Das liegt nicht im gesellschaftlichen Interesse.

Die Landesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen Mittel für den sachgerechten Ausbau und die erforderliche Instandhaltung der Strecken zur Verfügung zu stellen.

Ini02/I/2015 Aktiv und Präventiv gegen rechtsextremistische Strukturen vorgehen – Rechtsterrorismus lückenlos aufklären

28.11.2015

Die SPD setzt sich dafür ein, dass es keine Behinderungen der Aufklärungsprozesse, wie beispielsweise im anhängigen Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (OLG) und im zweiten Untersuchungsausschuss des Bundestages gibt. Hierzu zählt unter anderem, dass die SPD weiterhin an der Bereitstellung aller Akten an das OLG und den Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages festhält, um die möglichen Verstrickungen Brandenburger Sicherheitsbehörden mit rechten Einzelpersonen, Gruppen und Netzwerken seit 1990 lückenlos aufzuklären.

Die SPD Brandenburg erachtet parlamentarische Untersuchungsausschüsse als Teil einer möglichen, adäquaten Aufklärung.

Die SPD Brandenburg fordert eine wissenschaftliche und öffentliche Debatte zur Aufarbeitung rechter Gewalt und wird Forschungsprojekte, wie das des Moses-Mendelsohn-Zentrums weiterhin unterstützen.

Die SPD Brandenburg setzt sich für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschuss in dieser Frage ein.

Der Landesparteitag der SPD Brandenburg fordert den Landesvorstand und die SPD Landtagsfraktion Brandenburg dazu auf, gemeinsam mit interessierten der Partei ein Konzept für die Etablierung eines Institutes zur Analyse der Entwicklungen neonazistischer Strukturen im Land Brandenburg zu erarbeiten. Ziel soll es sein u. a., ein wissenschaftliches Frühwarnsystem vor militanten Neonazis und rechten Radikalisierungstendenzen zu entwerfen. Dieses Konzept sollte bis spätestens Juni 2016 vorliegen. Im Zusammenspiel mit bereits existierenden Strukturen in der Zivilgesellschaft, die zur Aufklärung über die neonazistische Szene Brandenburgs beitragen, soll es eine wichtige Rolle im Bereich der Aufklärung und Beobachtung rechter Demokratiefeinde einnehmen. Insbesondere sollen Rückschlüsse aus der Radikalisierungswelle der 1990er und 2000er Jahre gezogen werden, um adäquate Lösungsvorschläge zu erneut aufkeimendem Rechtsradikalismus unterbreiten zu können.

24/I/2015 Schulsozialarbeit in Brandenburg rechtlich sichern

1.11.2015

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, hinsichtlich der Zuständigkeit für Schulsozialarbeit eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen und die Aufgabe den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe zu übertragen.

23/I/2015 Klassenfrequenzen an Oberstufenzentren flexibler gestalten

1.11.2015

Der SPD-Landesvorstand Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg werden beauftragt darauf hinwirken, dass die Mindestfrequenzwerte von 24 Schülerinnen und Schülern zur Einrichtung von kreiseigenen Fachklassen an Oberstufenzentren im Bildungsgang der Berufsschule zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (Anlage zur VV-Unterrichtsorganisation) deutlich abgesenkt wird, damit von den Vorgaben der Landesschulbezirksverordnung abweichende Berufsschulklassen weiterhin gebildet werden können.

12/I/2015 Erstattung der Kosten für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die Kommunalen Träger dieser Aufgaben in Brandenburg

1.11.2015

Den Kommunalen Trägern in Brandenburg sind die gesamten entstehenden Kosten für die Unterbringung, Betreuung sowie der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Land Brandenburg zu erstatten.

Die rechtlichen Vorschriften, die bisher die Kostenerstattung regeln (u. a. das Landesaufnahmegesetz und die Erstattungsverordnung), sind entsprechend der eintretenden Kostenentwicklung durch Preissteigerungen und Entwicklung der Gehälter anzupassen und laufend fortzuschreiben. Eine mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Pauschalierung ist möglich.

Die bei den Trägern z. B. in den Verwaltungen entstehenden zusätzlichen Personalkosten für die zu bewältigenden Aufgaben und die Personalkosten für begleitende Maßnahmen sowie die Aufwendungen für ehrenamtliche Leistungen sind den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen und zu berücksichtigen.

58/I/2015 SPD als Inklusionspartei etablieren

1.11.2015

Die SPD Brandenburg erklärt sich zur Inklusionspartei in Brandenburg und setzt sich mit besonderem Engagement für die Inklusion aller Menschen in Brandenburg ein.

Unter Berücksichtigung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes, der bereits gefassten Beschlüsse und der vorliegenden Berichte, insbesondere der Monitoringstelle, wird die SPD die Aufgabe leisten, die Inklusion in allen Lebensbereichen umzusetzen und damit auch einen Beitrag zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen. Sie begrüßt den am 24. September 2015 gefassten Beschluss des Landtages zur Weiterentwicklung des Maßnahme-Paketes.

Die SPD sieht die Inklusion als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur in allgemeiner gesellschaftlicher Akzeptanz erfüllt werden kann. Sie ist sich bewusst, dass es sich trotz aller Fortschritte um einen langwierigen Prozess handelt. Sie hält es deshalb für besonders wichtig, nicht nur besondere Schwerpunkte zu setzen, sondern die Aufgabe in allen Entscheidungen auf landes- und kommunalpolitischer Ebene zu berücksichtigen.

Wegen der großen Bedeutung eines entsprechenden gesellschaftlichen Verständnisses wird die SPD innerhalb und außerhalb der Partei durch Informationsmaterial und Veranstaltungen zur Inklusion leisten.
Sie wird durch ihr eigenes Verhalten beweisen, dass sie Teilhabe und Selbstbestimmung der betroffenen Menschen durch die Mitwirkung ihrer Arbeitsgemeinschaften an der Umsetzung ernst nimmt. Sie wird deshalb einen Arbeitskreis INKLUSION einrichten, in dem alle Arbeitsgemeinschaften fachübergreifend zusammenarbeiten.

Neben dieser gesellschaftlichen Arbeit ist in der Umsetzung des Behindertenpolitischen Maßnahme-Paketes besonders dringlich eine Reihe von Schwerpunkten umzusetzen.

Im Handlungsfeld Erziehung und Bildung muss die Inklusions-Pädagogik verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung sein. Die Ergebnisse der Schulmodelle sind alsbald umzusetzen.

Im Handlungsfeld Ausbildung und Beruf sind nach dem Schulabschluss von Menschen mit Behinderungen vor allem Ausbildungsplätze am ersten Arbeitsmarkt oder in Integrationsbetrieben zu schaffen, die Auszubildenden durch eine sozialpädagogische Begleitung zu unterstützen ihnen das Recht zum Besuch der Berufsschule zu geben.
Neben den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind weitere Formen der Arbeitsmöglichkeiten im ersten Arbeitsmarkt oder in Mischformen zu fördern.

Im Handlungsfeld Inklusiver Sozialraum und Wohnen sind insbesondere die Bemühungen um die Entwicklung von Wohnformen außerhalb stationärer Einrichtungen fortzusetzen und eine möglichst wirtschaftliche Betreuung und Pflege zu entwickeln.

Im Handlungsfeld Barrierefreiheit wird die SPD- geführte Landesregierung aufgefordert, in ganz Brandenburg eine vollumfängliche Barrierefreiheit anzustreben und gesetzgeberisch abzusichern. Insbesondere ist zu klären, ob die geplante Änderung der Landesbauordnung diesen Anforderungen genügt.

Es sind sicherzustellen:

Der barrierefreie Zugang für mobilitätseingeschränkte Personen zu allen öffentlichen Räumen;

Der barrierefreie Zugang für Menschen mit einer Sehbehinderung zu öffentlich zugänglichen Internetseiten;

Die Einführung von Programmen mit Untertiteln beim RBB;

Im Gesundheitswesen die Kommunikation mit dem medizinischen Personal in Krankenhäusern und Polikliniken zumindest bei der Aufnahme insbesondere durch Schrift, Blindenschrift oder Gebärdensprache.

Im ÖPNV sind einheitliche Regeln zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen einzuführen. Dabei sollte auf vorliegende positive Erfahrungen zurückgegriffen werden. Ziel ist es, allen Menschen zu ermöglichen, öffentliche Verkehrsmittel selbständig zu nutzen.

Die SPD-Brandenburg wird die Entwicklung und Einführung von Teilhabeplänen auf der kommunalen Ebene unterstützen und sicherstellen, dass die Kommunen ihre Verpflichtungen, die sich aus der UN-BRK ergeben, erfüllen.

Sie strebt im Sinne des Handlungsfeldes Bewusstseinsbildung, Partizipation und Interessenvertretung an, dass in allen Kreisen und Gemeinden Behindertenbeauftragte bestellt werden.

Zwischen Land und kommunaler Ebene ist ein regelmäßiger Gedanken- und Erfahrungsaustausch und ein entsprechendes Fortbildungsangebot sicher zu stellen.

56/I/2015 Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten. Für die Entwicklung eines Selbstverständnisses einer Kultur des Respekts und der Akzeptanz

1.11.2015

Die SPD gewinnt nur Wahlen, wenn Sie auch bei den Wählerinnen Erfolg hat. Maßgeblich dafür sind Inhalte die Frauen betreffen, Themen die Gerechtigkeit aufgreifen und eine gezielte Ansprache von Frauen.

Noch ist dies nicht selbstverständlich. Doch wer nach außen glaubwürdig für eine moderne Gleichstellungspolitik einsteht, muss sie auch nach innen leben.

Der Beschluss Nr. 20 des ordentlichen Bundesparteitages in Leipzig titelt mit: „Die SPD weiblicher machen“. In dem Beschluss ist die für die Parteireform dafür notwendige Programmatik formuliert.

Wenn es darum geht, die SPD weiblicher zu machen, gilt es zum einen den Strukturwandel weiterhin zu ermöglichen. Die andere Seite der Medaille ist, eine Kultur des Miteinanders zu etablieren, die gekennzeichnet ist von Respekt, wechselseitiger Rücksichtnahme, Zu- und Vertrauen, Wertschätzung und Anerkennung von Unterschieden. Weiblichkeit wird damit auch zum Synonym für eine attraktivere, offenere, diskursive Partei, die partnerschaftliche Begegnungen fördert.

Das geschieht jedoch nicht von selbst sondern bedarf „Spielregeln“, die einer sozialdemokratischen Selbstverpflichtung entsprechen.

Die ASF fordert dafür eine werteorientierte Selbstverpflichtung (Compliance-Richtlinie) die als sozialdemokratische Marke für mehr Partnerschaftlichkeit in der Parteiarbeit stehen soll.

Der SPD Landesverband nimmt eine Regelung ins Leitbild auf, die einer werteorientierten Selbstverpflichtung entspricht. Hierzu ist die Zuarbeit der Unterbezirksvorstände und der Arbeitsgemeinschaften notwendig. In einer Arbeitsgruppe, aus der die Unterbezirke und Arbeitsgemeinschaften Mitglieder entsenden, wird ein Entwurf erarbeitet,

Dieser wird im Laufe des Jahres in den Parteigremien vor- und zu Diskussion gestellt, zum ordentlichen Landesparteitag im Herbst 2016 verabschiedet.

Die Achtung einer Einhaltung dieser Regelung betrifft alle Genossinnen und Genossen im SPD-Landesverband Brandenburg. Zur Wahrung dieses gemeinsamen Interesses gibt es Ansprechpersonen in der Funktion einer Ombudsfrau oder -mann. Diese Aufgabe kann auch von der UB-Geschäftsführung wahrgenommen werden.

Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein bietet der Landesverband Qualifizierungsmöglichkeiten zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Fragestellungen an und schafft Angebote die Handlungsorientierung geben.

55/I/2015 Jede Person ist besonders. Dafür ist sie zu achten.

1.11.2015

Der SPD Landesverband erarbeitet eine Compliance-Regel, die das Leitbild ethisch ergänzt.

Die UB-Vorstände und Arbeitsgemeinschaften werden mit der Erarbeitung eines gemeinsamen Entwurfes beauftragt. Dieser wird im Laufe des Jahres in den Parteigremien vor- und zu Diskussion gestellt, zum ordentlichen Landesparteitag im Herbst 2016 verabschiedet.

Die Einhaltung dieser Compliance betrifft alle Genossinnen und Genossen im SPD-Landesverband Brandenburg. Zur Wahrung dieses gemeinsamen Interesses gibt es Ansprechpersonen in der Funktion einer Ombudsfrau oder -mann. Diese Aufgabe kann auch von der UB-Geschäftsführung wahrgenommen werden.

Um dieser Herausforderung gewachsen zu sein bietet der Landesverband Qualifizierungsmöglichkeiten zur Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Fragestellungen an und schafft Angebote die Handlungsorientierung geben.