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53/I/2015 Bedingungen für die Zustimmung zu Freihandelsabkommen wie CETA,TTIP, TISA

1.11.2015

Die SPD begrüßt grundsätzlich Verbesserungen der internationalen Zusammenarbeit, die den Interessen der beteiligten Völkerrechtssubjekten gerecht werden. Das schließt auch Vereinbarungen zum Freihandel ein, den Freihandel kann die Quelle für mehr Wohlstand und technologischen Fortschritt sein. Die zunehmende Bedeutung dieser Form der internationalen Zusammenarbeit offenbart jedoch auch einen zunehmenden Bedarf an international gültigen Regeln und Standards, die den Handel einfacher, fairer, sicherer und gerechter machen und dafür Sorge tragen, dass Handel ein Gewinn für alle Menschen bedeutet.

Die SPD formuliert daher folgende Bedingungen für alle aktuellen und zukünftigen Freihandelsabkommen (aktuell: CETA, TTIP, TISA):

  1. Grundlage aller Freihandelsabkommen müssen Positivlisten sein, die genau definieren, welche Handelsbereiche in welcher Form harmonisiert, dereguliert oder neu reguliert werden sollen. Eine Absenkung von Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsstandards, sowie von ökologischen Standards darf es nicht geben. Das Harmonisierungsniveau ergibt sich aus dem jeweils höheren nationalen Standard. Als offene Listen werden sie regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung unterworfen.
  2. Investoren dürfen keine weitergehenden Rechte als unter dem Grund-gesetz erhalten. Der Investorenschutz sieht neben dem Klageweg vor nationalen Gerichten ausschließlich eine Klagemöglichkeit vor einem unabhängigen internationalen Handelsgerichtshof – etwa nach dem Beispiel des Straßburger Gericht für Menschenrechte – vor. Bis zur Schaffung dieser gemeinsamen multinationalen Rechtsinstitution wird ein auf 5 Jahre befristeter Investorenschutz, analog dem Reformpapier der sozialdemokratischen Handels- und Wirtschaftsminister, gewährt. Die Regulierungen wirtschaftlicher Betätigung durch europäische oder nationale Normen muss weiter möglich sein, solange keine Diskriminierung vorliegt.
  3. Die regulatorische Zusammenarbeit in Freihandelsabkommen darf die demokratischen Entscheidungsprozesse in der EU und in den USA nicht in Frage stellen. Die Einrichtung sogenannter „Regulatorischer Räte“ erfolgt streng nach dem Prinzip des Primates der Politik gegenüber der Wirtschaft. Eine Einbeziehung betroffener Wirtschaftsinteressen erfolgt ausschließlich nach der Einbringung von Gesetzesinitiativen in die beschließenden politischen Gremien.
  4. Freihandelsabkommen der Europäischen Union sollen prinzipiell als „Gemischte Abkommen“ „konstruiert“ werden, um innerhalb eines nationalen Entscheidungsprozesses ein Höchstmaß an Beteiligungskultur für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Freihandelsabkommen haben als völkerrechtliche Verträge langfristige Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Ebenen.

Daher ist eine breite und transparente gesellschaftliche Diskussion notwendig die dem politischen Entscheidungsprozess, zeitlich angemessen, vorgelagert ist. Der Entwurf des CETA-Abkommens umfasst ca. 500 Seiten mit ca. 1000 Seiten Anhängen. Die amtliche deutsche Übersetzung liegt frühestens Ende 2015 vor. Das CETA-Abkommen ist das Vorbild für TTIP. Was Kanada gewährt wird, kann den USA kaum verwehrt werden. Wir fordern, dass der Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.9.2014 auch auf den Entwurf des CETA-Abkommens angewandt wird und der Entwurf entsprechend nachgebessert wird.

50/I/2015 Sexistische Werbung verbieten

1.11.2015

„Die Landesregierung Brandenburg wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein Verbot sexistischer Werbung einzusetzen, indem das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) um folgende Norm erweitert wird:

„§ 7a UWG Diskriminierende Werbung

(1) Eine geschäftliche Handlung, durch die Marktteilnehmende in diskriminierender Weise angesprochen werden, ist unzulässig, wenn nicht verfassungsrechtlich geschützte Interessen ausnahmsweise überwiegen. Die Diskriminierung kann sich aus der Aussage einer Werbung, ihrem Gesamteindruck oder der Gesamtheit der einzelnen Teile einer Werbekampagne ergeben.

(2) Werbung ist geschlechtsdiskriminierend, wenn sie Geschlechtsrollenstereotype in Form von Bildern oder Texten wiedergibt oder sich in sonstiger Weise ein geschlechtsbezogenes Über-/Unterordnungsverhältnis zwischen den Personen in der Werbung oder im Verhältnis zu den von der Werbung adressierten Personen ergibt. Werbung ist insbesondere geschlechtsdiskriminierend, wenn sie

  1. Menschen aufgrund ihres Geschlechts Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen in Familie und Beruf zuordnet oder
  2. sexuelle Anziehung als ausschließlichen Wert von Frauen darstellt oder
  3. Frauen auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau sei wie das Produkt käuflich.“

47/I/2015 Wahlverfahren modernisieren – Wahlbeteiligung steigern – mehr Demokratie wagen!

1.11.2015

Die SPD setzt sich für eine Modernisierung der Wahlverfahren ein. Das Wahlverfahren soll dahingehend verändert werden, dass mit Zustellung der Wahlunterlagen sogleich die Briefwahlunterlagen inkl. Stimmzettel versendet werden.

Weiterhin sollen zentrale Wahllokale in Rathäusern und Bürgerämtern eingerichtet werden, die bereits bis zu 2 Wochen im Voraus die Stimmabgabe ermöglichen.

Eine Modernisierung und Flexibilisierung des Wahlrechts muss einhergehen mit der Sicherstellung, dass die Wahlgrundsätze eingehalten und Möglichkeiten zum Wahlbetrug verhindert werden.

33/I/2015 Prognosesoftware „precobs“ nicht einführen

1.11.2015

Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, die Prognosesoftware „precobs“ nicht bei den Polizei- und Ermittlungsbehörden in Brandenburg einzuführen.

30/I/2015 Konkrete Maßnahmen für den Aufbau regionaler Netzwerkstrukturen für Medienkompetenz

1.11.2015

Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, die in der Landeskonzeption „Stärkung der Medienkompetenz“ vom November 2011 und der Rahmenvereinbarung „Stärkung der Medienkompetenz“ zwischen MBJS und Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2012 dargelegte Unterstützung beim Aufbau regionaler Netzwerkstrukturen für Medienkompetenz mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, dass für regionale Medienbildungs-Netzwerke ein landeszentrales Unterstützungsangebot aufgebaut werden kann. Darin eingeschlossen sein sollen auch Beratungsleistungen für Bildungsträger, die landeszentrale Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, die Entwicklung von Medienbildungsstandards im außerschulischen Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie die Koordination regionaler Medienbildungsnetzwerke.