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Ä1 zum 25/I/2026

11.03.2026

Neuer Titel: Geschlechterungleichheit im Gesundheitswesen abbauen – eine Positionierung für eine Gesundheitspolitik für alle

Ersetze Zeile 1-87 durch:

 

Die SPD Brandenburg steht für eine Gesundheitspolitik, die alle Menschen in den Blick nimmt. Noch immer orientieren sich viele medizinische Standards vor allem am männlichen Körper. Das führt dazu, dass Beschwerden von Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen sowie von queeren Menschen zu spät erkannt oder nicht ernst genug genommen werden.

Wir wollen, dass Gesundheitsversorgung in Brandenburg gerecht, respektvoll und auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft ist. Niemand darf aufgrund des Geschlechts oder der geschlechtlichen Identität benachteiligt werden.

Deshalb setzt sich die SPD Brandenburg für eine Gesundheitspolitik für alle ein. Sie soll bestehende Ungleichheiten abbauen und sicherstellen, dass alle Menschen die medizinische Versorgung erhalten, die sie brauchen – in der Stadt wie auf dem Land.

Diese Ungleichheiten gilt es systematisch abzubauen:

 

Auf Landesebene werden die zuständigen SPD-geführten Häuser sowie die Fraktion aufgefordert, sich dafür einzusetzen, das:

  1. Curricula-Reform in Ausbildung und Studium
    Die zuständigen Ministerien im Land Brandenburg eine verbindliche Reform der Curricula in medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Studiengängen sowie Ausbildungsberufen vorantreiben.
    Dabei sind aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zu geschlechtsspezifischen Unterschieden in Diagnostik, Symptomatik und Therapie systematisch zu integrieren. Dies umfasst insbesondere Unterschiede zwischen Cis-Männern und Nicht-Cis-Männern.
  2. Schutz und Gleichbehandlung queerer Menschen im Gesundheitswesen
    Konkrete Maßnahmen zum Schutz queerer Menschen im Gesundheitswesen entwickelt und umgesetzt werden. Dazu gehören diskriminierungssensible Leitlinien, verpflichtende Fortbildungen für medizinisches Personal sowie die Schaffung notwendiger struktureller Vorkehrungen (z. B. geschlechtersensible Anamnese, inklusive Formulare, geschützte Räume).
  3. Mobile Beratungsangebote im ländlichen Raum
     Mobile, niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen im ländlichen Raum ausgebaut und dauerhaft finanziert werden, um Versorgungslücken insbesondere außerhalb urbaner Zentren zu schließen.
  4. Geschlechtersensible Erste-Hilfe-Kurse gefördert werden
    Initiativen zur Entwicklung und Durchführung geschlechtersensibler Erste-Hilfe-Kurse unterstützt und finanziell gefördert werden, um stereotype Annahmen über Symptome (z. B. bei Herzinfarkten) abzubauen und die Versorgungssicherheit zu erhöhen.

 

Auf Bundesebene werden die Fraktionsmitglieder der SPD Brandenburg aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

  1. Forschungsförderung in geschlechtsspezifischer Medizin ausgebaut wird
     Die Forschungsförderung im Bereich der geschlechtsspezifischen Medizin deutlich erhöht wird, insbesondere bei bislang untererforschten Erkrankungen wie Endometriose.
  2. Arzneimittelforschung diverser gestaltet wird
    Klinische Studien zur Erforschung und Zulassung von Medikamenten verpflichtend geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Medikamente dürfen nicht weiterhin überwiegend an Cis-Männern getestet werden; vielmehr müssen Frauen, inter*, nicht-binären, trans* und agender Personen systematisch einbezogen werden, um Nebenwirkungen, Dosierungen und Wechselwirkungen realitätsgerecht zu erfassen.
  3. Selbstbestimmungsrechte gestärkt werden
    Das Selbstbestimmungsrecht weiterentwickelt und rechtlich abgesichert wird, insbesondere im Hinblick auf geschlechtliche Identität, körperliche Selbstbestimmung und diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Ä1 zum 18/I/2026

11.03.2026

Ersetze Zeile 1-6 durch :

 

Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg wird aufgefordert, sich für die Aufnahme des Grundwertes Antifaschismus in die Landesverfassung des Landes Brandenburg einzusetzen und sich zukünftig im parlamentarischen Prozess für eine entsprechende Änderung der Landesverfassung stark zu machen.

Ä1 zum 17/I/2026

11.03.2026

Ersetze Zeile 1-43 durch folgenden Text:

Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für die umfassende Sicherheit von CSD-Veranstaltungen im Land Brandenburg einzusetzen und dafür konkrete Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Hintergrund ist der alarmierende Anstieg queerfeindlicher Übergriffe auf CSDs und andere queere Veranstaltungen im vergangenen Jahr, wie sie u.a. im Bericht des Centers für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS) dokumentiert sind. In Brandenburg kam es 2024 zu queerfeindlichen Vorfällen, die das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und den Schutz queerer Menschen gefährdeten.

Gleichzeitig wird deutlich, dass CSDs im Land Brandenburg maßgeblich vom ehrenamtlichen Engagement zahlreicher Unterstützerinnen, Initiativen und Bündnisse getragen werden. Dieses Engagement ist ein unverzichtbarer Beitrag für Sichtbarkeit, Solidarität und demokratische Teilhabe. Ebenso leisten viele kommunale Verwaltungen vor Ort bereits einen wichtigen Beitrag, indem sie CSDs organisatorisch begleiten, Auflagen transparent abstimmen und die Durchführung der Veranstaltungen unterstützen. Dieses Zusammenspiel von Zivilgesellschaft und Verwaltung gilt es zu stärken und verlässlich abzusichern.

Wir fordern konkret:

  1. Sicherheitskonzepte für CSDs: Kommunen und Polizei müssen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Veranstalter*innen verbindliche, queersensible Sicherheitskonzepte für CSDs und ähnliche Demonstrationen entwickeln. Diese sollen Präventionsmaßnahmen ebenso umfassen wie einen sensiblen und solidarischen Umgang mit Betroffenen queerfeindlicher Gewalt.
  2. Ausbau von Schulungsangeboten für Polizei und Behörden:
    Wir wollen gezielt Fort- und Weiterbildungsangebote für Polizeikräfte und Mitarbeitende kommunaler Ordnungsbehörden zu den Themen LSBTIQ*, Queerfeindlichkeit und Diskriminierung schaffen. Ziel ist es, die Kompetenzen für einen diskriminierungsfreien, sensiblen und unterstützenden Umgang mit queeren Demonstrationen zu stärken.
  3. Erfassung und Monitoring queerfeindlicher Vorfälle: Die Erfassung queerfeindlicher Übergriffe muss verbessert und regelmäßig veröffentlicht werden – sowohl im Kontext von CSDs als auch im Alltag. Dabei ist auf eine queersensible und transparente Kategorisierung zu achten.
  4. Queere Sichtbarkeit und Aufklärung stärken: Kommunen sollen in Kooperation mit queeren Initiativen gezielt in Bildungsarbeit, Öffentlichkeitskampagnen und Empowerment investieren, um einem weiteren gesellschaftlichen Rechtsruck und dem Erstarken queerfeindlicher Tendenzen entgegenzuwirken.

Ä1 zum 1/I/2026

11.03.2026

Ersetze Zeile 1-5 durch folgenden Text:

In allen Satzungen, Anträgen, Programmen und sonstigen offiziellen Dokumenten der SPD Brandenburg ist auf eine gendergerechte und inklusive Sprache zu achten. Ziel ist es, alle Geschlechter sichtbar zu machen und eine diskriminierungssensible, respektvolle Ausdrucksweise sicherzustellen.

Zur praktischen Umsetzung wird der Landesvorstand beauftragt, künftig gemeinsam mit den Unterlagen zum Landesparteitag ein Musterbeispiel für gendergerechte und inklusive Formulierungen zu versenden. Dieses soll als Orientierungshilfe für Antragsteller*innen dienen und konkrete Hinweise zum antragsgerechten, inklusiven Schreiben enthalten.

Damit wird sichergestellt, dass Antragsschreibende eine klare Handreichung erhalten und eine einheitliche, verständliche sowie inklusive Sprachpraxis innerhalb des Landesverbandes gefördert wird.

Ä1 zum 16/I/2026

9.03.2026

Ersetze Zeile 9-14:

Gleichzeitig arbeitet die Landesregierung darauf hin, dass die öffentliche Verwaltung in Brandenburg Ende-zu-Ende digitalisiert und schrittweise das Once-Only-Prinzip umsetzt. Die bisherigen OZG-Leistungen sollen nach dem Reifegradmodell 2.0 zeitnah in einem höheren Reifegrad angeboten werden.

Ä1 zum 44/I/2026

9.03.2026

Neuer Titel: SPNV in Südbrandenburg

Ersetze Zeile 1-85 durch:

In Abstimmung mit dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), den betroffenen Landkreisen und Kommunen sowie der Deutschen Bahn AG und weiteren Infrastrukturunternehmen ein integriertes Konzept für einen zukunftsfähigen SPNV im Süden Brandenburgs vorzulegen. Das Konzept soll insbesondere Maßnahmen für bessere Reisezeiten, Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit, die mittelfristige Angebotsentwicklung (Takte, Linienführungen, Direktverbindungen) sowie die Verzahnung mit Strukturstärkungsgesetz und Deutschlandtakt darlegen.

Es soll nicht der Ausbau einzelner Verbindungen, sondern deren ganzheitliche Ansatz im Vordergrund stehen. Insbesondere die Umsetzung der im Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) verankerten Strecken soll prioritär vorangebracht werden. Diese Vorhaben sollen Hand in Hand mit den Projekten von i2030 realisiert werden. Neben dem grundhaften Ausbau sind -dort wo es möglich ist- u.a. Zweigleisigkeit, Elektrifizierung, Erhöhung der Streckengeschwindigkeit sowie die Ertüchtigung der Bahnhofsinfrastruktur umzusetzen. Als Beispiele sind folgende Strecken zu nennen:
– Achse Cottbus – Senftenberg – Ruhland – Priestewitz – Dresden
– Achse Berlin – Lübbenau – Calau – Altdöbern – Großräschen – Senftenberg
– S-Bahn-Verlängerung Dresden – Kamenz – Senftenberg
– RE 10 Linie Frankfurt (Oder) – Leipzig

Die Region braucht zudem mehr Knotenpunkte für den Schienenfernverkehr. Großstädte wie Cottbus sowie Umsteigepunkte in Lübbenau oder Falkenberg (EE) müssen verstärkt mit Fernverkehrsangeboten ausgestattet werden. Außerdem sind die Verbindungen in Richtung Polen zu verbessern. Dort wo es möglich ist, müssen Züge der Klasse IC oder ICE vermehrt halten. Entsprechend notwendige, bauliche Maßnahmen sind durch die Deutsche Bahn vorzunehmen. Der Fernverkehr sorgt für mehr Tourismus und Geschäftsreisen in die Region.

Ä1 zum 48/I/2026

9.03.2026

Ändere Zeile 14-23:

Die SPD Brandenburg wird bei der Überarbeitung der wasserrechtlichen Vorschriften prüfen, wie und in welchem Rahmen das gegenwärtig vollständig eigentümerbasierte Finanzierungssystem der Unterhaltung über die Wasser- und Bodenverbände um ein neues Element ergänzt werden kann. Mit dieser Ergänzung des Wasserrückhalts sollen künftig die dringend notwendigen Investitionen in die technischen Einrichtungen des Wasserrückhalts in der Landschaft sichergestellt werden.

Ä1 zum 3/I/2026

9.03.2026

Zusammenlegung der Anträge 3 und 14

Ein modernes, selbstbestimmtes Bestattungsgesetz für Brandenburg

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für Angehörige und den Staatsapparat abzubauen sowie selbstbestimmte, rechtssichere und würdige Abschiede zu ermöglichen.

  1. Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme
    Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.
  2. Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen
    Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.
  3. Flexibilisierung der Aufbahrungsfrist
    Die bestehenden Aufbahrungsfristen sind häufig zu starr ausgestaltet. Sie erschweren einen würdevollen Abschied und führen zu unnötigem organisatorischem und bürokratischem Druck auf Angehörige sowie auf medizinische Einrichtungen. Eine flexibilisierte Aufbahrungsfrist schafft mehr Zeit für Trauer, Abschied und Organisation und reduziert zugleich Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren der Gesundheitsbehörden.
  4. Abbau unnötiger bürokratischer Strukturen
    Das Brandenburgische Bestattungsgesetz ist systematisch auf Entbürokratisierung zu überprüfen. Anzeige-, Genehmigungs- und Meldeverfahren sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.

 

Ä1 zum 13/I/2026

9.03.2026

Ersetze Zeile 1 bis 23 durch:

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.

  1. Einführung einer würdevollen gesetzlichen Terminologie
    Im Brandenburgischen Bestattungsgesetz ist der Begriff „Fehlgeborene“ durch eine zeitgemäße und würdige Bezeichnung – etwa „Sternenkind“ – zu ersetzen. Hierfür ist eine klare Legaldefinition aufzunehmen, die Gewicht und weitere medizinische Kriterien bestimmt regelt, um Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden. Auch für den bislang verwendeten Begriff „Fehlgeburt“ ist eine sprachlich respektvolle und juristisch präzise Ersatzbezeichnung vorzusehen.
  2. Weiterentwicklung der Bestattungsregelungen unter Wahrung elterlicher Entscheidungsfreiheit
    Das bestehende System, das unterhalb von 500 Gramm ein Bestattungsrecht und ab 500 Gramm eine Bestattungspflicht vorsieht, ist im Lichte praktischer Erfahrungen zu evaluieren. Ziel muss es sein, die Entscheidungsfreiheit der Eltern zu achten und gleichzeitig klare sowie praktikable Regelungen zu gewährleisten.
  3. Gesetzliche Klarstellung zur gemeinsamen Bestattung
    Es ist ausdrücklich zu regeln, dass auf Antrag mindestens eines Elternteils eine Beilegung eines Sternenkindes zu dem Leichnam eines gleichzeitig oder in engem zeitlichen Zusammenhang verstorbenen Elternteils zwecks gemeinsamer Erd- oder Feuerbestattung zulässig ist.