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41/I/2025 Erwiesene Verfassungsfeinde nach Einzelfallprüfung aus Staatsdienst entfernen

23.05.2025

Der SPD-Landesparteitag fordert die SPD Landtagsfraktion und den SPD-Landesvorstand dazu auf, darauf hinzuwirken, dass alle Beamt*innen und Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit AfD-Mitgliedschaft einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Es muss geprüft werden, ob diese zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft die rassistischen, national-völkischen und rechtsextremen Positionen der Partei unterstützen und für diese einstehen.

Wenn dies der Fall ist, muss es das Ziel sein, diese Verfassungsfeinde aus dem Staatsdienst zu entfernen, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Wir fordern – auch von der zukünftigen Spitze des Innenministeriums – gegen erwiesene extremistische Verfassungsfeinde nicht nur politisch, sondern auch juristisch entschieden vorzugehen und entsprechende Verfahren einzuleiten.

Bei Einstellungen in den öffentlichen Dienst soll bei einer bekannten AfD-Mitgliedschaft geprüft werden, ob Bewerber*innen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung eingestellt sind und somit nicht angestellt werden sollten.

16/I/2025 Demokratie stärken, Jugend bilden, Basisdemokratie fördern!

23.05.2025

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass Schüler*innen der neunten Klasse verpflichtend im Rahmen ihres Politikunterrichts kommunalpolitisch gebildet werden. Dies soll in Form eines Planspieles in kommunalen Gremien erreicht werden. Dieses Vorhaben soll die Landesregierung in ihrer aktuellen Umstrukturierung des verbindlichen Lehrplanes berücksichtigen.

17/I/2025 Aufstiegs-Bafög

23.05.2025

Zur Stärkung des Handwerks und der Unterstützung von Fortbildungsmöglichkeiten in Ausbildungsberufen soll der Aufstiegs-BaföG in Bezug auf die Meisterausbildung durch eine Bearbeitung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes reformiert werden.

Forderungen:

Folgende Veränderungen sollen am Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz vorgenommen werden:

  1.  Erhöhung der Obergrenze für die Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren  von 15.000 auf 20.000 Euro.
  2.  Erhöhung der Obergrenze für die Förderung für die Erstellung der fachpraktischen  Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks sowie vergleichbarer Arbeiten in  anderen Wirtschaftsbereichen bis zur Hälfte der notwendigen dem Teilnehmer oder  der Teilnehmerin entstandenen Materialkosten von 2.000 auf 5.000 Euro.
  3.  Reduktion des Darlehensanteils (aktueller Stand 50%) an der Förderung.

18/I/2025 Aufklärung über Sexualdelikte in den Sexualkundeunterricht integrieren

23.05.2025

Sexualdelikte sollen im Rahmen des Sexualkunde- bzw. Aufklärungsunterrichts in brandenburgischen Schulen thematisiert werden und somit im Rahmenlehrplan niedergeschrieben werden. Dabei sollen insbesondere die Erfordernisse von Konsens, die Abgrenzung strafbarer sexueller Handlungen, sowie die Konsequenzen eines Strafverfahrens im Falle eines Sexualdelikts altersgerecht vermittelt werden. Hierbei muss es die Möglichkeit für Schüler*innen geben, die Lehrkraft nach Geschlecht und/oder Vertrauen wählen zu können.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre eigenen sexuellen Grenzen zu erkennen und deutlich zu machen, die Grenzen anderer zu respektieren und im Falle eines Übergriffs selbstbewusst Hilfe suchen zu können.

Um einen geschützten und professionellen Rahmen für die Thematisierung sexualisierter Gewalt zu schaffen, soll der entsprechende Unterrichtsteil durch externe, geschulte Fachkräfte durchgeführt werden. So kann sichergestellt werden, dass betroffene Schülerinnen und Schüler sich bei Bedarf an unabhängige Ansprechpersonen wenden können, gerade wenn das Vertrauen zur Lehrkraft nicht gegeben ist.

Das Land, als verantwortlicher Akteur in der Bildungspolitik, muss die Bereitschaft zeigen dafür auch finanzielle Mittel in die Hand zu nehmen.

Gleichzeitig sollen auch die unterrichtenden Lehrkräfte verpflichtend an Fortbildungen zur Sensibilisierung und Erkennung sexualisierter Gewalt teilnehmen. Ziel ist es, ihnen das nötige Wissen und die Handlungssicherheit zu vermitteln, um Anzeichen besser deuten und betroffenen Schülerinnen und Schüler im Schulalltag als vertrauliche Ansprechpersonen zur Seite stehen zu können.

Damit Lehrkräfte, die dazu verpflichtet werden, nicht noch stärker im Beruf belastet werden als ohnehin schon, sollen diese für ihre Weiterbildungen unterrichtstechnisch entlastet werden. Dafür greift das Land explizit auch auf neue Institute zur Lehrkräfte-Weiterbildung zurück, wie das Landesinstitut Brandenburg für Schule und Lehrkräftebildung (LIBRA).

Durch diese doppelte Herangehensweise – externe Expertise im Unterricht und sensibilisierte Lehrkräfte im Schulalltag – schaffen wir einen sicheren Raum für alle Schülerinnen und Schüler und tragen dazu bei, Übergriffe frühzeitig zu erkennen und angemessen zu handeln.

Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, ihre eigenen sexuellen Grenzen zu erkennen und deutlich zu machen, die Grenzen anderer zu respektieren und im Falle eines Übergriffs selbstbewusst Hilfe suchen zu können. Der Unterricht soll dabei durch pädagogisch geschulte Fachkräfte begleitet werden, um eine sensible und traumasensible Vermittlung zu gewährleisten.

Der Unterricht soll außerdem vermitteln, welche Rechte Betroffene haben, dass  Opfervertretung durch die Staatskasse finanziert wird, die Option der psychosozialen  Prozessbegleitung und welche Stellen im Falle eines Übergriffs unterstützend zur  Seite stehen, wie der Wildwasser e.V., Pro Familia, der Opferhilfe Land Brandenburg  e.V. oder das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch.

42/I/2025 AfD-Verbot einleiten: Prüfantrag jetzt stellen!

23.05.2025

Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion im Bundestag, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung in der Regierung und die Vertreter*innen der sozialdemokratischen Landesregierung von Brandenburg im Bundesrat dazu auf, einen Prüfantrag beim Bundesverfassungsgericht zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens zu stellen.

Die Möglichkeit des Parteiverbots ist Ausdruck des Prinzips der wehrhaften Demokratie. Nicht zuletzt als Lehre aus der NS-Zeit soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde, die den Parteien durch das Grundgesetz garantierten, Privilegien nutzen, um die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Es ist nicht erforderlich, dass sich die Verfassungswidrigkeit bereits aus dem offiziellen Programm der Partei ergibt. Äußerungen von Vertreter*innen der Partei, Gliederungen oder Aussagen auf Werbematerialien können der Partei zugerechnet werden.

Die Neubewertung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem spiegelt diese fortschreitende Radikalisierung wider. Diese Hochstufung bestätigt, was viele Menschen in Brandenburg seit Jahren erleben: Einschüchterung, Hetze und Angriffe auf demokratische Institutionen. Es liegen mittlerweile detaillierte und umfassende Materialsammlungen von privaten Initiativen, Journalist*innen und Aktivist*innen (sog. OSINT) vor, die die Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen.
Seit Jahren wird die AfD zudem als rechtsextremistischer Verdachtsfall oder in einzelnen Ländern als gesichert rechtsextrem beobachtet. Es ist fest davon auszugehen, dass den Behörden neben den öffentlich zugänglichen Erkenntnissen weitere Informationen vorliegen, die einen Prüfantrag vor dem BVerfG untermauern können.

Mit einer Partei, die sich nicht an die demokratischen Spielregeln hält, ist kein Wettbewerb auf Augenhöhe möglich. Jeder Versuch, sie „im demokratischen Diskurs zu stellen“, läuft ins Leere. Sie sabotiert das demokratische System, denn sie ist kein politischer Mitbewerber, sondern ein Feind des demokratischen Systems. Käme sie an die Macht, ist fest davon auszugehen, dass sie nicht mehr abgewählt werden kann. Parlamentarische Demokratien leben davon, dass die politischen Akteure einen demokratischen Konsens teilen. Die AfD ist nicht Teil dieses Konsens. Sie lehnt die
Gewaltenteilung ab, würde die demokratischen Oppositionsrechte abschaffen und die Ablösbarkeit der Regierung durch demokratische Wahlen zumindest de facto aufheben.
Die internationalen Verbündeten der AfD sind autokratische Politiker*innen und Regime. Ebenso wie sie, strebt die AfD eine autokratische Verfasstheit der Bundesrepublik an.

Das Parteiverbot ist ein scharfes Schwert der wehrhaften Demokratie. Seit den zwei gescheiterten NPD-Verbotsverfahren verfolgt Karlsruhe eine restriktive Linie bei der Anwendung des Instruments. Teilweise bestehen Zweifel, ob die politische Entscheidung, einen Prüfantrag zu stellen, klug ist oder die AfD in ihrem Opfernarrativ stärken würde.

Die Entscheidung über das Einleiten eines Partei-Verbots kann nicht taktisch getrieben, sondern muss Ergebnis grundsätzlicher Erwägungen sein. Sobald überzeugende Belege für die Verfassungswidrigkeit einer Partei vorliegen, ist es die demokratische Pflicht der Antragsberechtigten Verfassungsorgane, mit einem Antrag die Prüfung der Verfassungsgemäßheit einer Partei zu ermöglichen. Die Antragsberechtigten Verfassungsorgane müssen mit ihrem Prüfantrag in Verantwortung für den Schutz unserer Demokratie und Verfassung die Voraussetzung für ein AfD-Verbotsverfahren schaffen.

43/I/2025 Wehrhafte Demokratie sichern: Für einen starken Verfassungsschutz in Brandenburg

23.05.2025
  1. Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, unverzüglich eine Reformkommission zur Überprüfung der aktuellen Struktur des Brandenburger Verfassungsschutzes einzurichten. Die Kommission soll aus unabhängigen Experten, Angehörigen des Verfassungsschutzes, des Ministerium des Inneren und für Kommunales (MIK) sowie des Brandenburger Landtags bestehen.
  2. Die Reformkommission soll insbesondere die Herauslösung des Verfassungsschutzes aus dem MIK und dessen Überführung in ein eigenständiges Landesamt für Verfassungsschutz (LfV Brandenburg) als Landesoberbehörde unter Fachaufsicht des MIK und Kontrolle der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), analog zu Modellen in anderen Bundesländern (beispielsweise Sachsen), prüfen.
  3. Die Landtagsfraktion wird aufgefordert, zusätzlich zu den notwendigen nicht-öffentlichen Sitzungen der PKK auch regelmäßige öffentliche Sitzungen abzuhalten, analog zur Vorgehensweise des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages.

72/I/2025 Antrag auf Aufrechterhaltung einer adäquaten Versorgung der Bevölkerung

23.05.2025

Die Landesregierung unterstützt die Landkreise in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung, bei der Entwicklung wirksamer Maßnahmen, um die Kosten bei der Notfallversorgung zu reduzieren.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Sicherstellung eines funktionierenden und handlungsfähigen ärztlichen Bereitschaftsdienstes
  • Prüfung und Schaffung rechtlich notwendiger Voraussetzungen für den Einsatz von Gemeindenotfallsanitäter/innen, um diese im ländlichen Raum zum Einsatz bringen zu können
  • Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung mit Vertragsärzten im hausärztlichen Bereich, um der im aktuellen Gesundheitsbericht um Unterversorgungen entgegenzuwirken und damit Rettungseinsätze auf das notwendige Maß zu reduzieren.

73/I/2025 Die Arbeit der brandenburgischen Seniorenbeiräte soll evaluiert werden.

23.05.2025

85/I/2025 Gleichstellung in Gremien organisieren, die SeniorInnen in der Bundesrepublik vertreten

23.05.2025

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion dazu auf, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass

  1. Der neunte Altersbericht der Bundesregierung bei Veranstaltungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nicht nur in westdeutschen Städten (bisher angekündigt Mannheim, Köln, Vechta, Dortmund) und Berlin vorgestellt wird, sondern dies 2025 auch in den großen Städten Brandenburgs bzw. der neuen Bundesländer geschieht.
  2. Der deutsche Seniorentag im Wechsel in einer westdeutschen und einer ostdeutschen Stadt stattfindet.

81/I/2025 Erhöhung der jährlichen Abgeordnetenentschädigung des Landtages Brandenburgs bis zum Ende der Achten Wahlperiode im Jahr 2029 aussetzen

23.05.2025

Die Mitglieder der SPD, insbesondere die Mitglieder der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburgs der achten Wahlperiode, setzen sich dafür ein, dass die jährliche Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg (Abgeordnetengesetz – AbgG) analog zu § 5 Abs. 7 AbgG bis zum Ende der Achten Wahlperiode im Jahr 2029 ausgesetzt wird.