Archive

54/I/2021 Für ein brandenburgisches Antidiskriminierungsgesetz

22.10.2021

Wir fordern die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion auf, sich innerhalb der Regierungskoalition für die Ausarbeitung eines Landesantidiskriminierungsgesetzes nach dem Vorbild des im vergangenen Jahr 2020 in Kraft getretenen Antidiskriminierungsgesetzes des Landes Berlin auszusprechen, ein solches Gesetz auszuarbeiten und in den Landtag einzubringen.

53/I/2021 Luftsicherheit in staatliche Hände geben

22.10.2021

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, sich für die Streichung des §16a des Luftsicherheitsgesetzes einzusetzen. Weiterhin soll der Beruf der*des Luftsicherheitsassistent*in ein vollständiger Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit werden. Während der Ausbildung sollen aktuelle Technik und aktuelle Materialien eingesetzt werden. Weiterhin fordern die Jusos die SPD-Fraktionen im Landtag sowie im Bundestag auf, sich für die Kündigung des an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eingesetzten Luftsicherheitsunternehmens sowie der Gründung eines staatlichen Unternehmens nach Vorbild der „Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH“ einzusetzen. Die SPD geführte Landesregierung wird parallel dazu aufgefordert, mit Berlin in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, für die Übergangszeit ein staatliches Unternehmen zu gründen, welches die Kontrolle übernimmt.

52/I/2021 Ablösung der Staatsleistungen – Verfassungsauftrag nach über 100 Jahren erfüllen!

22.10.2021

Wir bekennen uns zum Verfassungsauftrag, die Ablösung von Staatsleistungen an die Evangelische und Katholische Kirche voranzutreiben und wirken bei der Gestaltung dieser Vision uneingeschränkt mit. Im Bewusstsein vergangener gemeinsamer und von den Kirchen anerkannter Initiativen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 19. Deutschen Bundestages sind wir gewillt:

  1. die Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion aus dem Land Brandenburg dazu aufzufordern, den, im 19. Deutschen Bundestag eingebrachten, Entwurf eines Grundsätzegesetzes zur Sicherstellung der Ablösung der Staatsleistungen gemäß Artikel 140 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 2 WRV der Fraktionen der FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksachen 19/19273) aufzugreifen, neu zu denken und durchzusetzen.
  2. sofern das Anliegen derweil nicht durch den Deutschen Bundestag verfolgt werden kann, zu erreichen, dass das Land Brandenburg ein Grundsätzegesetz erarbeitet und über den Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 3 Grundgesetz ordentlich einbringt.

Die SPD Brandenburg bekennt sich zu den zweckungebundenen Leistungen an die jüdischen Gemeinden, die durch das Grundsätzegesetz nicht abgelöst werden, in Verantwortung vor der Geschichte und der gesellschaftlichen Verpflichtung, die jüdischen Einrichtungen und Verbände in Stadt und Land zu fördern, zu erhalten sowie zu schützen.

51/I/2021 Bekämpfung und Prävention von Hasskriminalität auf digitalen Plattformen

22.10.2021

Bekämpfung von Hass im Netz

Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, das dazu führt, dass Polizei und Justiz die Menge an Straftaten schlichtweg kaum noch bewältigen kann. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar. Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein, genauso wie es in der analogen Welt ebenfalls von der Bevölkerung erwartet wird. Leider ist dies im Internet meist nicht der Fall.  In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass Ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel in autoritären Regimen das Leben und die Arbeit von Aktivist*innen und Whistleblowern in Gefahr bringt. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt auf ihren Plattformen anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die zur Strafverfolgung angezeigten Beiträge einzusehen. Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt, um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung, welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreibenden überlassen werden.

Prävention von Hasskriminalität

Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts, erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft. Jedoch hat sie den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird. Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach ‘Informatik und Medienbildung’ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und Brandenburg immerhin ein ‘Basiscurriculum Medienbildung’ im Bereich der ‘Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung’. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.

80/I/2021 CO2-Emissionen Brandenburgs reduzieren

22.10.2021

Zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr 2022

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, den im Koalitionsvertrag vor bereits zwei Jahren vorgesehenen und zwischenzeitlich auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderten Klimaplan für Brandenburg unbedingt als einen thematischen Schwerpunkt im kommenden Jahr zu betrachten und seiner zügigen Erarbeitung höchste Priorität einzuräumen. Er soll noch 2022 vom Kabinett beschlossen werden. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen nach Sektoren soll schnellstmöglich starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status Quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt.

Die Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur zügigen Umsetzung und zu einem überdurchschnittlichen Beitrag zum Klimaschutz verpflichtet – beides ist inzwischen lange überfällig. Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, neben den Sektoren, die bisher in der Auswertung der Emissionen separiert aufgeführt worden sind und denen, die in der beschlossenen Drucksache 7/1420 genannt werden, auch den Bereich Landwirtschaft, sowohl im Klimaplan als auch im Monitoring zu behandeln und die Emissionen, die auf diesen Bereich zurückgehen, auszuweisen. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, muss zudem zum Ziel haben Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Sollte sich die Notwendigkeit neuer Klimastrategien ergeben, so muss der Klimaplan auch für diese offen sein, statt sich von vornherein nur auf bestehende Strategien zu begrenzen. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden.

Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen muss auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Diesen Einschätzungen seitens der Wissenschaft steht hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die Einschätzungen der Effizienz durch Wissenschaftler*innen müssen unkompliziert öffentlich einsehbar sein.

Schnelle Wiederaufforstung und Bepflanzung/Begrünung von (öffentlichen) Flächen und Gebäuden

Wir begrüßen die Pläne, die von der Landesregierung im Koalitionsvertrag zum Thema Wald niedergeschrieben wurden, jedoch bleiben sie bisher sehr vage. Wir fordern daher, dass auch das Wiederaufforstungsprogramm so schnell wie möglich, mindestens noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode, auf den Weg gebracht wird und als Teil der Klimastrategie zur Reduktion der Nettoemission von CO2 in Brandenburg gesehen wird. Der Wald, der bisher aus vielen brandanfälligen Monokulturen besteht, soll möglichst schnell in einen gesunden Mischwald umgewandelt werden, der aus möglichst robusten Arten besteht, die außerdem möglichst viel CO2 binden können sollen. Zusätzlich zur im Koalitionsvertrag vorgesehenen Aufforstung fordern wir weitere Maßnahmen zur Bewaldung und Begrünung öffentlicher Flächen, um möglichst viele klimaschädliche Gase aus der Luft binden zu können. Bei öffentlichen Gebäuden soll geprüft werden, ob die Dächer und / oder die Fassaden begrünt werden können. Auch auf öffentlichen Plätzen und Parks sollen, wo möglich, zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung, sondern auch dem Lärmschutz und macht viele öffentliche Plätze einladender und schöner. Hinsichtlich privater Bauten soll es nicht nur Anreize geben, klimafreundliche Rohstoffe einzusetzen, wie es schon im Koalitionsvertrag angedeutet ist, sondern darüber hinaus auch Anreize geben, Fassaden und Dächer zu bepflanzen.

Einrichtung eines Landesklimafonds für Kommunen und Landkreise

Die finanziellen Mittel, welche aus Bundesmitteln für den Kohleausstieg und den Klimaschutz fließen, sollen unter anderem den Zukunftsinvestitionsfonds oder ein neu aufgelegtes Kommunales Investitionsprogramm um einen Landesklimafond zur Förderung kommunaler Klima- und Nachhaltigkeitsinitiativen erweitern. Den Gemeinden und Landkreisen sollen so Möglichkeiten eröffnet werden selbst klimafreundliche Akzente setzen zu können. Ziel dieses Fonds soll es sein, dass Kommunen die finanziellen Möglichkeiten bekommen, Projekte, die der Nachhaltigkeit, Klimaneutralität oder einer grünen Energieerzeugung dienen, umzusetzen. Die Kommunen und Landkreise sollen dabei vor allem Ideen und eine positive Bürgerbeteiligung besteuern, die Finanzierung soll mit der erfolgreichen Beantragung der notwendigen Mittel gedeckt sein. Hierzu ist der wieder eingesetzte Nachhaltigkeitsrat in der Mittelvergabe einzubinden. Anzustreben ist eine Vollfinanzierung der Projekte, sodass die Gemeinden und Landkreise sich um eine weitere Finanzierung keine Gedanken machen müssen. Zur Verwaltung der Anlagen und Einnahmen muss auch den Projektträger*innen die Möglichkeit gegeben werden, die daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben auslagern zu können. Die Förderungen sollen beispielsweise folgende Projekte umfassen können: Bau kommunaler Windkraftanlagen (mit Grundstückserwerb auf dem Gemeindegebiet), Biomassekraftwerke und anderer klimaneutralen Energieträger; der Bau von klimaneutralen Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Sporthallen und Gemeindehäusern; oder zukunftsweisende klimaschonende Bauprojekte, die vermehrt recycelte Baumaterialien verwenden

40/I/2021 Mehr Mitbestimmung und Transparenz in der stationären Psychiatrie

22.10.2021

Die SPD Brandenburg setzt sich für eine gesteigerte Transparenz und die Stärkung der Patientenrechte in der stationär psychiatrischen Versorgung ein. Im Land Brandenburg soll, auf Hinwirken der Jusos, die Mitbestimmung der Patient*innen gefördert und die Qualität der Versorgungsstruktur damit nachhaltig verbessert werden.

Zur Umsetzung dieser Zielformulierung fordern die Jusos, die Aufnahme folgender Punkte in das bestehende Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG):

  1. Die Landesregierung verpflichtet sich, in geeigneter Form, zur Veröffentlichung der Zahlen zur Häufigkeit, Dauer und den vorliegenden Rechtsgründen für Zwangsunterbringungen, Zwangsmedikation und Fixierungen in den jeweiligen Einrichtungen. Damit ermöglicht sie, dass Patient*innen und Angehörige einen Überblick über die Versorgungsqualität im Land Brandenburg gewinnen und erhöht weiter den Druck, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.
  2. Die Besuchskommission wird ihre Stichproben künftig nur noch unangekündigt und im regelmäßigen Turnus (mindestens 1 Besuch je Kalenderhalbjahr) in den jeweiligen Einrichtungen vornehmen. Zu jedem Besuch gibt es künftig einen Bericht, der öffentlich zugänglich ist. Dieser wird mit einer Frist von 2 Monaten nach erfolgtem Besuch veröffentlicht.
  3.   Es wird ein*e Patientenvertreter*in als festes Mitglied in die Besuchskommission berufen.
  4.   Die Mängel, die durch die Besuchskommission festgestellt werden, müssen künftig in gleicher Frist und in geeigneter Form durch die jeweiligen Aufsichtsbehörden erneut geprüft und ggf. durch das Auferlegen von Sanktionen abgestellt werden.
  5. Die Einrichtung und Förderung einer eigenen Beschwerdestelle für Psychiatrie, nach Berliner Vorbild.

01/I/2021 Klimaschutz und Gerechtigkeit – Brandenburg nutzt seine Chancen

22.10.2021

Der Kampf gegen die Erderwärmung und die gleichzeitige Sicherung des Wohlstands unserer Gesellschaft ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte. Der Ausbau der Erzeugung und die Verwendung erneuerbarer Energien ist die Grundlage für weitgehendende Klimaneutralität in Wirtschaft und Gesellschaft. Hier geht es also nicht nur um den Schutz unserer Umwelt und unserer Lebensgrundlagen, sondern auch um den künftigen Wohlstand unseres Landes. Gleichzeitig muss die soziale Gerechtigkeit und der Zusammenhalt unseres Landes gestärkt werden. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten war und ist deshalb Umweltschutz und Klimaschutz auch immer eine sozialpolitische Aufgabe.

Die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine globale Herausforderung. Brandenburg geht mit Lösungen zur Verbindung von Wohlstand und Klimaneutralität voran. Wir zeigen schon heute, dass Arbeit, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Klimaneutralität und damit Wohlstand und Klimaschutz zusammen funktionieren. Damit schaffen wir die Voraussetzungen für eine gute wirtschaftliche und zugleich soziale Zukunft unseres Landes und eine erfolgreiche globale Bekämpfung des menschengemachten Klimawandels.

Herausforderungen meistern – Energiewende als Chance für Brandenburg

Brandenburg ist Energieland. Und seit langem führend bei der Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Nirgendwo in Deutschland wird pro Einwohner mehr Strom aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt als hier bei uns in Brandenburg. Mit fast 4.000 Windenergieanlagen und tausenden Photovoltaik- und Biomasseanlagen hat Brandenburg bereits heute die höchste installierte elektrische Leistung pro Einwohner.

Brandenburg ist Zukunftsland. So könnte Brandenburg bereits heute seinen Strombedarf fast vollständig allein aus installierter Leistung an erneuerbaren Energien decken. Damit ist Brandenburg Vorreiter und macht die Umweltpolitik der Zukunft bereits heute. Nicht Bayern und Baden-Württemberg, sondern Brandenburg und Niedersachsen sind Vorreiter. Das ist und wird ein immer größerer Standortvorteil unseres Landes. Viele Unternehmen wollen heute schon vor allem dort produzieren, wo es klimaneutral, unter Nutzung erneuerbarer Energien, möglich ist. Die Versorgung mit erneuerbaren Energien aus regionalen standortnahen Quellen spielt heute eine ebenso wichtige Rolle wie die bisherigen klassischen Standortfaktoren gute Infrastruktur, Fachkräfte und Nähe zu Forschungsreinrichtungen.

Brandenburg ist das Land der Mobilität der Zukunft. Das Land der klimaneutralen Mobilität. Bei uns in Brandenburg wird in klimaneutrale Autoproduktion investiert, in klimaneutralen Bahnverkehr und in zunehmend klimaneutralere Luftfahrt. Klimaneutrale Mobilität ist  bereits heute Made in Brandenburg.

Dennoch braucht es große Veränderungen:

Für Unternehmen und Kommunen, die Klimaneutralität unter Nutzung erneuerbarer Energien anstreben, muss es künftig noch stärker wirtschaftlich vorteilhaft sein, regional erzeugte erneuerbare Energie vor Ort zu nutzen. Dazu müssen alle noch bestehenden Hemmnisse abgebaut werden.

Der Mehrwert des Ausbaus der erneuerbaren Energien muss für die Menschen in den Regionen deutlich spürbar sein. Es ist nur gerecht, wenn es erstens durch günstigere Energiepreise als heute bei der Nutzung regional erzeugter erneuerbarer Energien und zweitens durch die direkte Nutzung erneuerbarer Energien zum Aufbau von Arbeitsplätzen und damit der Schaffung von Perspektiven für die Menschen in den Regionen führt und so auch die Akzeptanz für den Ausbau steigt.

Die Akzeptanz der Menschen für den Ausbau der Erzeugung der erneuerbaren Energien ist, vor dem Hintergrund eines weiter steigenden Strombedarfs, entscheidend. Deshalb müssen Maßnahmen des Klimaschutzes, besonders beim Ausbau erneuerbarer Energien, mit positiven Botschaften für die Menschen in den betroffenen Regionen verbunden sein. Mit der Schaffung von Arbeitsplätzen, mit der Steigerung des Wohlstands, mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit regionaler Wirtschaftsstrukturen und mit einem wichtigen Beitrag zum weltweiten Klimaschutz. Erneuerbare Energien dürfen nicht zu einem sozialen Problem werden, das wäre nicht gerecht.

Der endgültige Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie in 2022 und das Ende der Kohleverstromung spätestens im Jahre 2038 dürfen nicht zu einer dauerhaft stärkeren Abhängigkeit Deutschlands bei Energieimporten führen. Die Ablösung eines fossilen Energieträgers, wie beispielsweise der Braunkohle, darf nicht dauerhaft zur stärkeren Nutzung anderer fossiler Energieträger, wie beispielsweise Erdgas, führen.

Deutschland muss eine möglichst weitgehende eigenständige Energieversorgung anstreben. Zum einen aus Gründen der Preisentwicklung für fossile Energieträger, die sich immer stärker in gestiegenen Verbraucherpreisen bemerkbar machen und zum anderen darf Deutschland durch die Abhängigkeit von ernergieliefernden Ländern nicht politisch erpressbar werden.

Eine eigenständige Versorgung vor dem Hintergrund des gleichzeitigen Atom- und Kohleausstiegs kann Deutschland nur durch eine stärkere Nutzung erneuerbarer Energien und die gleichzeitige Entwicklung von Technologien, die für eine zuverlässige und preisgünstige Versorgung benötigt werden, erreichen.

Wir befinden uns in Deutschland und in Brandenburg am Beginn eines umfassenden Transformationsprozesses. Ein Prozess, der den Übergang einer fossil geprägten Energieversorgung zu einer weitgehend klimaneutralen aus erneuerbar erzeugten Energien umfasst. Das bringt eine Reihe von Herausforderungen mit sich, die wir bewältigen müssen.

  1. Energie darf kein Luxusgut werden. Alle Menschen in Brandenburg müssen sich weiter Strom, Heizung und Kraftstoff leisten können. Deshalb ist es nur gerecht, in Zeiten massiv steigender Energiepreise, Entlastungen für die Menschen in unserem Land auf den Weg zu bringen.
  2. Energie muss für die Wirtschaft zu wettbewerbsfähigen Bedingungen zur Verfügung stehen. Der Umstellungsprozess, den die Wirtschaft auch bei uns in Brandenburg in den kommenden Jahren und Jahrzehnten durchlaufen wird, wird viele Investitionen nötig machen. Diese Investitionen müssen unterstützt und begleitet werden, um den wirtschaftlichen Aufschwung unseres Landes abzusichern und nicht zu gefährden.
  3. Die Menschen die heute in Tagebauen, Kraftwerken und vielen Serviceunternehmen für eine sichere und preisgünstige Energieversorgung einstehen, müssen sich auf die Zusagen des Strukturstärkungsgesetzes verlassen können. Wir bedanken uns ausdrücklich bei all denen, die dafür sorgen und gesorgt haben, dass die Lichter in Deutschland nicht ausgehen.

Der Transformationsprozess ist in vollem Gange. Die Frage ist also nicht, wann der Ausstieg aus der Nutzung der Braunkohle erfolgt, sondern: Wann kann sich ganz Deutschland zuverlässig aus erneuerbaren Quellen mit Energie versorgen?

Die Herausforderungen, bezahlbare Energie für alle Menschen zur Verfügung zu stellen, so das Kosten für Strom und Heizung nicht zum Luxusgut werden und Klimaneutralität nicht zu Lasten der Menschen und der Industrie geht, müssen dabei aber künftig von allen bewältigt werden. Die Belastungen durch den Ausbau erneuerbarer Energien sind bereits heute nicht gerecht verteilt. So wurden 2020 über 600 Millionen Euro für nicht verbrauchten Strom an EEG-Umlage bezahlt, bezahlt von den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es ist nur gerecht, wenn diese Kostenumlage künftig abgeschafft wird.

Brandenburg ist bereits heute auf dem Weg zum Ausbauziel, 2 % der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie bereit zu stellen. Das war und ist nicht leicht und wird von vielen kritischen Diskussionen begleitet. Andere Bundesländer sind von diesem Ausbauziel noch weit entfernt. Es ist nur gerecht, wenn der Ausbau und die damit verbunden Belastungen für die Menschen, künftig stärker von allen Ländern getragen werden. Es wird nicht funktionieren, wenn sich Länder wie bspw. Baden-Württemberg und Bayern beim Ausbau der erneuerbaren Energien aus Angst vor mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung zurückhalten.

Für das Gelingen des Transformationsprozesses ist es entscheidend, dass unsere Bürgerinnen und Bürger wissen, dass er nicht auf ihre Kosten von statten geht. Wir werden die Förderung der erneuerbaren Energien über den Strompreis beenden. Das ist nur gerecht, denn damit werden unsere kleinen und mittleren Unternehmen genauso entlastet wie unsere Bürgerinnen und Bürger.

Speichertechnologien, Sektorenkopplung, Wasserstoff und Digitalisierung als Bausteine der Energiewende

Da Wind- und Solarenergie aufgrund ihrer natürlichen Schwankungen in der Erzeugung nicht immer in gleichbleibendem Maße zur Verfügung stehen, um den Verbrauch zu decken, ist die weitere Entwicklung der Speichertechnologien unverzichtbar. Hier ist Brandenburg ein Vorreiter bei Forschung und Entwicklung. Die bereits bestehenden hervorragenden Potentiale in unserer Forschungslandschaft werden wir weiter konsequent fördern und entwickeln.

Für bestimmte Bereiche des Verkehrs, der Wärmeversorgung und auch für Teile der Industrie wird Wasserstoff eine Ergänzung sein. Wasserstoff ist ein Schlüsselelement der Energiewende. Unverzichtbar bleibt dabei der Anspruch, Wasserstoff klimaneutral und perspektivisch in großem Maße aus erneuerbaren Stromquellen zu erzeugen. Die Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig, von der Nutzung im Verkehr, in der Wärmeversorgung und auch als Speicher- und Transportmedium. Damit ist Wasserstoff auch ein Schlüsselelement zur Sektorenkopplung. Brandenburg hat gute Voraussetzungen, um eine funktionierende Wasserstoffwirtschaft aufzubauen. Diese wollen wir nutzen und Wasserstoff zu einem weiteren Wirtschaftsfaktor entwickeln.

Für eine verstärkte Nutzung von klimaneutralem Wasserstoff bestehen noch erhebliche Forschungsbedarfe. An den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Brandenburg sollen Forschungskompetenzen und die dazu erforderliche Forschungsinfrastruktur sowie die Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern aus der Industrie koordiniert und weiter ausgebaut werden.

Die Energiewende verfolgt aber nicht das Ziel, Deutschland bei der Versorgung vollständig autark zu machen. Wenn es gelingt, die Produktion von klimaneutralem Wasserstoff global zu organisieren, ist der Wasserstoffimport eine richtige Ergänzung zur regionalen Energieerzeugung.

Auch Digitalisierung ist ein zentraler Baustein der Energiewende. Sie ist wesentliche Voraussetzung, um dezentrale Erzeugungsanlagen miteinander zu verknüpfen und Netze intelligent zu steuern. Mit einer flexiblen Steuerung der Verbräuche kann auf die schwankende Stromproduktion reagiert werden. Dies betrifft nicht nur die Wirtschaft, sondern auch den häuslichen Bereich. Die dafür erforderliche technische Umrüstung der Geräte liegt im Interesse der Allgemeinheit und darf nicht mit höheren Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher verbunden sein.

Mobilität klimaneutral organisieren.

Brandenburg ist das Land der Pendlerinnen und Pendler. Gerade im ländlichen Raum sind die Bürgerinnen und Bürger darauf angewiesen, dass sie mobil und flexibel auch weite Strecken zurücklegen. Mobilität wird auch in Zukunft ein wichtiger Teil unserer Lebensqualität sein. Ein bedarfsgerecht ausgebautes Angebot an öffentlichen Verkehrsmitteln wird daher ein wesentlicher Faktor sein, um Individualverkehr und damit den Ausstoß von klimaschädlichen Gasen zu reduzieren.

Doch daneben wird gerade auf dem Land der Individualverkehr weiterhin sinnvoll und unverzichtbar sein, weshalb nötige Umstellungen im Verkehrssektor bezahlbar sein müssen. Durch die Energiewende entstehende finanzielle Mehrbelastungen dürfen nicht zu neuen sozialen Härten führen.

Neben dem kontinuierlichen Ausbau des ÖPNV und SPNV wollen wir vor allen Dingen die sukzessive Umstellung der hierbei genutzten Fahrzeuge auf klimaneutrale Technik bis zum Jahr 2030 fördern. Klimaneutralität wird nur dann erreichbar sein, wenn es gelingt, unsere Mobilität auf CO2-freie bzw. CO2-arme Antriebstechniken umzustellen.

Um dieses Ziel für Nutzfahrzeuge sowie für das selbstgenutzte Automobil zu erreichen, sind wirtschaftliche Anreize genauso wichtig, wie der zügige Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Für Transportsysteme, bei denen Elektroantriebe bzw. Wasserstoff technisch und betriebswirtschaftlich ungeeignet sind, können E-Fuels, hergestellt mit Strom aus erneuerbaren Quellen, eine Alternative darstellen.

Ein weiterer Beitrag zur Einhaltung der Klimaziele wird durch die Förderung der Radnutzung erreicht. Insbesondere durch verstärkte E-Bike-Nutzung erfährt das Fahrrad in allen Altersgruppen einen echten Aufschwung. Im Berufsverkehr sind deshalb Strecken von 15-20 km Entfernung keine Ausnahme mehr. Ziel ist es, die Potentiale des Radverkehrs zu nutzen und das Fahrrad als gleichberechtigtes Fahrzeug im Gesamtverkehr nachhaltig zu etablieren.

Wärmewende und Energieerzeugung bei Kleinverbraucherinnen – und verbrauchern

Auf über 1.000 Quadratkilometern bieten Gebäudeflächen im Land Brandenburg ein herausragendes Potential zur verbrauchsnahen Erzeugung von Strom und Wärme aus Solaranlagen. Dieses Potential wollen wir durch Erweiterung der Brandenburgischen Bauordnung nutzen. In Analogie zu den bereits bestehenden Regelungen aus der Energieeinsparverordnung soll der Bau von Solaranlagen bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden die bestehenden Vorgaben sinnvoll ergänzen. Für öffentliche Neubauten und Dachsanierungen wird eine Pflicht zu Errichtung von Solaranlagen eingeführt.

Wichtig ist auch, dass wir die Wärmewende angehen. Mit 58 % des Endenergieverbrauchs ist die Wärmeversorgung unserer Gebäude der verbrauchsintensivste Sektor in Brandenburg. Die aktuell stark steigenden Preise für Öl und Gas zeigen deutlich den Handlungsbedarf. Mit guten und innovativen Versorgungskonzepten für Wohnquartiere und Gewerbegebiete wollen wir dafür sorgen, dass Klimaschutz und Bezahlbarkeit in Einklang gebracht werden.

Um perspektivisch alle Neubauten klimaneutral zu machen und den Bestand energetisch zu sanieren, werden braucht es weiterhin entsprechende Förderungen.

50/I/2021 Erhalt und Verstetigung des Integrationsbudgets

22.10.2021

In den vergangenen zwei Monaten ist die Prognose des Innenministeriums (MIK) für die Zuwanderung nach Brandenburg von 2.000 auf 5.000+ im Jahr 2021 gestiegen (ohne Aussicht auf Abflachung für 2022). Diese Einschätzung bezieht sich auf die Sekundärmigration aus Griechenland über den BER seit April 2021, die gezielten Schleusungen des belarussischen Regimes von Lukaschenko über Weißrussland und Polen seit August 2021 sowie die Aufnahme von afghanischen Ortskräften, Menschenrechtsaktivist*innen und Familienangehörigen. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf des von der grünen Ministerin Frau Dr. Nonnemacher geführten Gesundheitsministeriums (MSGIV) eine Kürzung der Migrationssozialarbeit II auf 66 % und eine Total-Streichung des Integrationsbudgets für die Landkreise auf null vor. Bei der Debatte über die genannte Thematik wurde deutlich, dass sich das SPD-geführte Finanzministerium (MdFE) und das Grün-geführte MSGIV gegenseitig für die anstehenden Streichungen und Kürzungen verantwortlich machen. Angesichts der steigenden Migrationszahlen nach Brandenburg wird ein Hin- und Herschieben der politischen Verantwortlichkeiten dem Ernst der Lage allerdings nicht gerecht. Um zu verhindern, dass die Menschen, die dieses Jahr nach Brandenburg gekommen sind oder noch kommen, zurückgelassen werden, fordern wir die Landesregierung auf, sich gemeinsam für den Erhalt sowie eine Verstetigung des Integrationsbudgets einzusetzen. Integrationsarbeit zahlt sich aus durch ein besseres und friedlicheres gesellschaftliches Miteinander.  Sie ist aber eine langfristige Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn dauerhaft die nötigen Ressourcen gesichert sind. Deshalb fordern wir die SPD geführte Landesregierung auf, auch im nächsten Haushalt ausreichende Mittel für das Integrationsbudget bereitzustellen.

49/I/2021 Unterstützung der Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren

22.10.2021

Die SPD Brandenburg setzt sich für eine gute Ausbildung, zeitgemäße Ausstattung und Anerkennung der Verdienste der ca. 38.000 Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg ein.

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

  1. Einführung einer einheitlichen Kennzeichnung von privaten PKW für Einsatzfahrten zum Feuerwehrgerätehaus „Feuerwehr im Einsatz“
  2. Start einer Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung bezüglich dieser Kennzeichnung
  3. Anpassung der landes- bzw. bundesrechtlichen Regelungen, zum Führen von Dachaufsetzern mit Beleuchtung

79/I/2021 Reaktivierung der Bahnstrecke Ketzin-Wustermark-Ketzin RB 32

22.10.2021

Die SPD Brandenburg setzt sich für die Reaktivierung der Bahnlinie Ketzin-Wustermark-Ketzin ein. Anzustreben ist eine Betriebsaufnahme bis Ende 2026 mit einem Stundentakt in beiden Richtungen zwischen 4 und 1 Uhr, der Anschlüsse zum RE 4 in Wustermark in Richtung Berlin und Rathenow gewährleistet. Die SPD-Kreistagsfraktion Havelland und die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg werden aufgefordert, dieses Projekt im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu unterstützen.