Die SPD Brandenburg bekennt sich zu den drei Bahnhöfen der Gemeinde Wustermark (hier: Wustermark, Priort, Elstal), zur Taktverdichtung des RE 4 im halbstündigen Takt nach Rathenow sowie den Erhalt der Regionalbahnlinie RB 13 (neu: RB 21) inkl. der Anbindung des Bahnhofes Wustermark. Weiterhin setzt sie sich für einen bestmöglichen und zügigen Ausbau (viergleisig) der Lehrter Stammbahn noch vor dem Jahr 2030 ein. Kurzfristig setzt sich die SPD Brandenburg dafür ein, dass der Regionalverkehr zu berufstypischen Pendlerzeiten in der Kapazität – in der aktuellen Taktung -aufgestockt wird.
Archive
77/I/2021 Schaffung eines Landesprogramms zur Förderung von On-Demand-Bussen
22.10.2021Die SPD Brandenburg setzt sich für die Schaffung eines Landesprogramms zur Förderung von On-Demand-Bussen ein, die bei Bedarf fahren und mit bestehenden ÖPNV Angeboten verknüpft werden.
76/I/2021 Vollständig barrierefreien Bus- und Regionalbahnverkehr
22.10.2021Die SPD Brandenburg setzt sich für einen vollständig barrierefreien Bus- und Regionalbahnverkehr ein, insbesondere der Busverkehr, das Bahnhofsumfeld sowie die Bahnhofszugänge sollen nachhaltig hierzu ertüchtigt werden.
33/I/2021 Aufnahme des Humanistischen Verbandes in den Rundfunkrat
22.10.2021Die sozialdemokratischen Mitglieder der Brandenburgischen Landesregierung werden aufgefordert, sich bei den anstehenden Verhandlungen zu einem neuen Rundfunk-Staatsvertrag des rbb für die Aufnahme des Humanistischen Verbandes in den Rundfunkrat einzusetzen.
88/I/2021 Kein Bestellerprinzip auch bei Grundstücken zum Bau des Eigenheims bezüglich der Maklerprovision
21.10.2021Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion, die SPD-Bundestagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Maklergebühren für Einfamilienhäuser, Wohnungen und Grundstücke zum Zwecke der Bebauung von Einfamilienhäusern (und zur Eigennutzung) zwischen Verkäufer*in und Käufer*in geteilt werden. Das derzeitige Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser (vom 12. Juni 2020) muss bezüglich des Erwerbs von Grundstücken (für das Eigenheim) ausgeweitet werden.
87/I/2021 Kein Bestellerprinzip bei Notarkosten ohne Kaufvorvertrag
21.10.2021Die Landesgruppe Brandenburg in der SPD-Bundestagsfraktion und die Bundestagsfraktion werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass Notargebühren bei Vorliegen eines Kaufvorvertrages bei Erwerb und Veräußerung von Einfamilienhäusern und Grundstücken zwischen Käufer*in und Verkäufer*in geteilt werden. Insbesondere bei Rücktritt – auch bei Kaufvertragsentwürfen – der Kauf und Verkaufsparteien müssen die jeweiligen Notarkosten durch den Verursacher des nicht zustande gekommenen Vertragsentwurfs/Kaufvertrags übernommen werden.