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Ä01 zum 52/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 89, Zeilen 1 bis 8: Ändere  den ersten Absatz wie folgt:

Wir begrüßen eine Umsetzung des bekennen uns zum Verfassungsauftrags, die Ablösung von Staatsleistungen an die Evangelische und Katholische Kirche voranzutreiben und wirken bei der Gestaltung dieser Vision uneingeschränkt mit. Im Bewusstsein vergangener gemeinsamer und von den Kirchen anerkannter Initiativen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 19. Deutschen Bundestages sind wir gewillt:

Ä03 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 4, Zeile 177: Füge nach „…Akzeptanz in der Bevölkerung zurückhalten..“ ein:

Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird nur gelingen, wenn ausreichend geeignete Flächen für Windenergie- und Solaranlagen zur Verfügung stehen. Die zur Sicherung des im brandenburgischen Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus der Windenergie auf 10,5 GW erforderlichen Landesflächen müssen tatsächlich nutzbar gemacht werden. Dabei muss eine Abwägung mit anderen Belangen, wie dem Landschaftsschutz, erfolgen. Den Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung wollen wir grundsätzlich beibehalten.

Wir wollen hierbei die planungsrechtlichen Kompetenzen der Städte und Gemeinden stärken. Zugleich müssen die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar von dem Betrieb der Anlagen profitieren. Im Land Brandenburg haben wir mit der Schaffung des „Wind-Euro“ einen guten Hebel geschaffen, um den Kommunen durch die Energiewende auch finanzielle Vorteile zu ermöglichen. Dies wollen wir sichern und möglichst auf andere erneuerbare Energieträger erweitern.

Darüber hinaus wollen wir auf die Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für ein vereinfachtes Repowering-Verfahren hinwirken. Die Regeln für den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf werden radikal vereinfacht. Das schließt auch die Möglichkeiten des Netzanschlusses ein.

Ä06 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 7, Zeile 310: Füge nach „…Förderungen.“ ein:

Bepflanzung von (öffentlichen) Flächen und Gebäuden und schnelle Wiederaufforstung

Wir werden Maßnahmen zur Bewaldung und Begrünung öffentlicher Flächen umsetzen, um möglichst viele klimaschädliche Gase aus der Luft binden zu können. Bei öffentlichen Gebäuden soll geprüft werden, ob die Dächer und / oder die Fassaden begrünt werden können. Auch auf öffentlichen Plätzen und Parks sollen, wo möglich, zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung, sondern auch dem Lärmschutz und macht viele öffentliche Plätze einladender und schöner. Hinsichtlich privater Bauten soll es nicht nur Anreize geben, klimafreundliche Rohstoffe einzusetzen, wie es schon im Koalitionsvertrag angedeutet ist, sondern darüber hinaus auch Anreize geben, Fassaden und Dächer zu bepflanzen.

Schließlich bringen wir auch das Wiederaufforstungsprogramm so schnell wie möglich, in jedem Fall im Laufe des nächsten Jahres, auf den Weg und sehen es als Teil der Klimastrategie zur Reduktion der Nettoemission von CO2 in Brandenburg an. Der Wald, der bisher aus vielen brandanfälligen Monokulturen besteht, soll möglichst schnell in einen gesunden Mischwald umgewandelt werden, der aus möglichst robusten Arten besteht, die außerdem möglichst viel CO2 binden können sollen.

Ä02 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 2, Zeile 91: Füge nach „…nicht gerecht.“ ein:

Einrichtung eines Landesklimafonds für Kommunen und Landkreise

Um die Akzeptanz der Bürger*innen für nachhaltige Projekte und deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu verbessern, sollen die finanziellen Mittel, welche aus Bundesmitteln für den Kohleausstieg und den Klimaschutz fließen, unter anderem den Zukunftsinvestitionsfonds oder ein neu aufgelegtes Kommunales Investitionsprogramm um einen Landesklimafond zur Förderung kommunaler Klima- und Nachhaltigkeitsinitiativen erweitern. Den Gemeinden und Landkreisen sollen so Möglichkeiten eröffnet werden selbst klimafreundliche Akzente setzen und davon vor Ort profitieren zu können. Ziel dieses Fonds soll es sein, dass Kommunen die finanziellen Möglichkeiten bekommen, Projekte, die der Nachhaltigkeit, Klimaneutralität oder einer grünen Energieerzeugung dienen, umzusetzen. Die Kommunen und Landkreise sollen dabei vor allem Ideen und eine positive Bürgerbeteiligung beisteuern, die Finanzierung soll mit der erfolgreichen Beantragung der notwendigen Mittel gedeckt sein. Hierzu ist der wieder eingesetzte Nachhaltigkeitsrat in der Mittelvergabe einzubinden. Anzustreben ist eine Vollfinanzierung der Projekte, sodass die Gemeinden und Landkreise sich um eine weitere Finanzierung keine Gedanken machen müssen. Zur Verwaltung der Anlagen und Einnahmen muss auch den Projektträger*innen die Möglichkeit gegeben werden, die daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben auslagern zu können. Die Förderungen sollen beispielsweise folgende Projekte umfassen können: Bau kommunaler Windkraftanlagen (mit Grundstückserwerb auf dem Gemeindegebiet), Biomassekraftwerke und anderer klimaneutralen Energieträger; der Bau von klimaneutralen Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Sporthallen und Gemeindehäusern; oder zukunftsweisende klimaschonende Bauprojekte, die vermehrt recycelte Baumaterialien verwenden.

Ä01 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 5, Zeile 239: Füge nach „Dies betrifft nicht nur die Wirtschaft, … verbunden sein.“ ein:

Zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr 2022

Im kommenden Jahr wird der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene und zwischenzeitlich auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderte Klimaplan für Brandenburg als ein thematischer Schwerpunkt betrachtet und seiner zügigen Fertigstellung und Umsetzung wird höchste Priorität eingeräumt. Er soll noch 2022 vom Kabinett beschlossen werden. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen soll für alle Sektoren, einschließlich der Landwirtschaft, schnellstmöglich starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status Quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, wird zum Ziel haben, Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Zudem wird der Klimaplan offen für die Anpassung an möglicherweise notwendige neue Klimastrategien sein. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden.

Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen wird auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Den Einschätzungen seitens der Wissenschaft kommt hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die wissenschaftlichen Einschätzungen bezüglich der Effizienz der Maßnahmen werden unkompliziert öffentlich einsehbar sein.

Ä01 zum 53/I/2021

18.11.2021

Antragsbuch Seite 93, Zeile 1 bis 19: Ändere den gesamten Antragstext wie folgt:

Die SPD Brandenburg fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf den Beruf der*des Luftsicherheitsassistent*in zu einem vollständigen Ausbildungsberuf mit dreijähriger Ausbildungszeit umzugestalten. Während der Ausbildung sollen aktuelle Technik und aktuelle Materialien eingesetzt werden. Weiterhin fordern die Jusos die SPD-Fraktionen im Landtag sowie im Bundestag auf, sich für die Kündigung des an der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH eingesetzten Luftsicherheitsunternehmens sowie der Gründung eines staatlichen Unternehmens nach Vorbild der „Sicherheitsgesellschaft am Flughafen München mbH“ einzusetzen. Die SPD geführte Landesregierung wird parallel dazu aufgefordert, mit Berlin in Verhandlungen zu treten, mit dem Ziel, für die Übergangszeit ein staatliches Unternehmen zu gründen, welches die Kontrolle übernimmt.

Ä01 zum 47/I/2021

18.11.2021

Antragsbuch Seite 80, Zeilen 1 bis 3: Ändere den Antragstext wie folgt:

In § 1 des AGG soll „körperliche Merkmale“ als Aufzählung aufgenommen werden und die Aufzählung „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden.

Ä01 zum 40/I/2021

18.11.2021

Antragsbuch Seite 66, Zeilen 17 bis 22: Streiche im Punkt 1 den 2. Satz:

  1. Die Landesregierung verpflichtet sich, in geeigneter Form, zur Veröffentlichung der Zahlen zur Häufigkeit, Dauer und den vorliegenden Rechtsgründen für Zwangsunterbringungen, Zwangsmedikation und Fixierungen in den jeweiligen Einrichtungen. Damit ermöglicht sie, dass Patient*innen und Angehörige einen Überblick über die Versorgungsqualität im Land Brandenburg gewinnen und erhöht weiter den Druck, Zwangsmaßnahmen zu reduzieren.

Ä01 zum 07/I/2021

18.11.2021

Antragsbuch Seite 18, Zeile 144: Ersetze „Was wir fordern“ durch:

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, auf folgende Punkte hinzuwirken:

Ä05 zum 01/I/2021

8.11.2021

Antragsbuch Seite 5, Zeile 239: Füge nach dem Satz „Die dafür erforderliche … Verbraucher verbunden sein.“ als neuen Absatz ein:

In geeigneten Pilotprojekten sind die technischen und ökonomischen Aspekte der Verknüpfung und Steuerung von dezentral erzeugter Energie (Solar, Wind, Geothermie) in der sogenannten dritten Ebene sowie deren Speicherung bzw. Einspeisung in lokale Verbundnetze zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten.