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Ä04 zum 01/I/2021

1.11.2021

Antragsbuch Seite 4, Zeile 185: Füge vor dem Satz „Für das Gelingen … von statten geht.“ als neuen Absatz ein:

Seit Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromproduktion ist die Frage ungeklärt, an welcher Stelle Endlager für atomaren Müll entstehen sollen. In der Diskussion sind Prioritäten ausschließlich nach der geologischen Eignung solcher Endlager erörtert worden. Diese selbstverständlich zu lösende Grundfrage ist aus Sicht Brandenburgs nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Zu berücksichtigen ist auch, dass es Länder gibt, die sich bei der Nutzung erneuerbarer Energien besonders engagiert haben, wie z.B. Brandenburg. Es wäre völlig unverständlich, wenn diese Länder auch noch Belastungen durch atomare Endlager tragen sollten, während diejenigen Länder, die vom Betrieb von Atomkraftwerken profitiert haben, auch noch von den Lasten der Endlager befreit wären. Sie sollen die hieraus folgende gesellschaftliche Pflicht erfüllen und Endlager bereitstellen. Brandenburg hat zu keiner Zeit von Atomenergie profitiert. Es ist daher selbstverständlich, dass Brandenburg als Standort für ein Endlager radioaktiver Abfälle nicht in Betracht kommen kann.

Ä10 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 101, Zeile 261: Ersetze den Punkt 6 wie folgt:

 

  1. Auf innerdeutsche und möglichst auch auf innereuropäische Flugverkehre ist zu verzichten und eine Verlagerung dieser Verkehre auf die Schiene vorzunehmen.
  1. Innerdeutsche Flüge sind möglichst zu vermeiden und die Verlagerung auf die Schiene und den Fernbus ist zu fördern.

Ä09 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 100, Zeile 222: Füge als weitere Aufzählung ein:

 

  1. Das Land Brandenburg wird sich in Abstimmung mit dem Land Berlin auf Bundesebene für weitere Autobahnanschlüsse an vorhandenen Autobahnen einsetzen, sofern eine Dringlichkeit besteht. Brandenburg soll mehr Ortsumfahrungen erhalten, um auch die innerstädtischen Verkehre zu entlasten und ein zügiges Vorankommen außerhalb der Ortschaften zu ermöglichen.

Ä08 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 100, Zeile 216: Ersetze den Punkt 4 wie folgt:

 

  1. Das Land wird seinen eigenen Fuhrpark spätestens bis 2027 auf alternative Antriebssysteme umstellen und neue Ansätze für den Einsatz von elektrischer Mobilität in der Landwirtschaft, dem Katastrophenschutz oder bei Lieferketten im Rahmen von Modellvorhaben unterstützen.
  1. Das Land wird seinen eigenen Fuhrpark spätestens bis 2030 auf alternative Antriebssysteme umstellen, sofern es für das Einsatzgebiet der Fahrzeuge machbar ist.
  2. Neue Ansätze für den Einsatz von elektrischer Mobilität in der Landwirtschaft, dem Katastrophenschutz oder bei Lieferketten sind im Rahmen von Modellvorhaben zu unterstützen.

Ä07 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 100, Zeile 204: Ersetze den Punkt 2 wie folgt:

 

  1. Notwendiger motorisierter Individualverkehr muss mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor stattfinden. Dazu soll das Land in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der (Energie-) Wirtschaft deutliche Maßnahmen zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ergreifen.
  1. Der Umstieg auf Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor soll erleichtert werden, indem das Land in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der (Energie-)Wirtschaft deutliche Maßnahmen zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ergreift. Das Land wird auch Förderprogramme für den privaten und gewerblichen Aufbau von Ladesäulen erarbeiten.

Ä06 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 99, Zeile 162: Streiche den Satz: „So sind Mischverkehre … auszuweisen.“:

 

  1. Die unterschiedlichen Verkehrsarten, Motorisierter Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr sind gleichberechtigt zu betrachten und zu entwickeln. Dies bedeutet, der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmende muss auf die Sicherheitsbedürfnisse des schwächeren Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und sich entsprechend anpassen. So sind Mischverkehre innerorts von Kraft- und Radverkehr mit Tempo 30 km/h auszuweisen.

Ä05 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 99, Zeile 158: Streiche den Satz: „Dies bedeutet, … entsprechend anpassen.“:

 

  1. Die unterschiedlichen Verkehrsarten, Motorisierter Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr sind gleichberechtigt zu betrachten und zu entwickeln. Dies bedeutet, der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmende muss auf die Sicherheitsbedürfnisse des schwächeren Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und sich entsprechend anpassen. So sind Mischverkehre innerorts von Kraft- und Radverkehr mit Tempo 30 km/h auszuweisen.

Ä04 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 98, Zeile 101: Streiche das Wort „weiterhin“, setze das Wort „gleichrangig“:

 

  1. Das Land unterstützt weiterhin gleichrangig den heute schon elektrischen ÖPNV durch Ausbau von Straßenbahnen und O-Bus-Netzen in den brandenburgischen Städten und Gemeinden. Das Land unterstützt weiterhin den heute schon elektrischen ÖPNV durch Ausbau von Straßenbahnen und O-Bus-Netzen in den brandenburgischen Städten und Gemeinden.

Ä03 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 98, Zeile 99: Füge als weitere Aufzählung ein:

 

  1. Das Land Brandenburg wird gemeinsam mit den Kommunen die Parkmöglichkeiten an den Bahnhöfen verbessern. Dazu gehören komfortable Parkplätze in Parkhäusern und gut beleuchtete Wege zum Bahnhof. Die Parkhäuser sollen mit ausreichenden Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden. Um Pendler*innen den Umstieg auf ein reines Elektroauto zu ermöglichen, können bis zu 500 kWh kostenlos im Jahr geladen werden. Diese Fördermöglichkeit soll auf 10 Jahre beschränkt werden.

Ä02 zum 55/I/2021

29.10.2021

Antragsbuch Seite 96, Zeile 17: Streiche das Wort „große“:

Die große Resonanz der Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt!“ zeigte in den vergangenen Monate noch einmal die hohe gesellschaftliche Bedeutung einer klugen und nachhaltigen Mobilitätspolitik.