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Ä01 zum 51/I/2021

21.11.2021

Antragsbuch Seite 87 bis 88, Zeilen 1 bis 75: Ändere  den Antragstext wie folgt:

Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, das zu einer streckenweisen Überlastung von Polizei und Justiz führt und aufgrund der hohen Anzahl und der oftmals in Filterblasen stattfindenden Hetze viele Straftaten erst gar nicht zur Anzeige gebracht werden. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar. Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein, genauso wie es in der analogen Welt ebenfalls von der Bevölkerung erwartet wird. Leider ist dies im Internet meist nicht der Fall. In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass Ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel in autoritären Regimen das Leben und die Arbeit von Aktivist*innen und Whistleblowern in Gefahr bringt. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt auf ihren Plattformen anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die zur Strafverfolgung angezeigten Beiträge einzusehen. Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt, um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung, welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreibenden überlassen werden. Deshalb fordern wir eine Reform, des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, dass die Verantwortung bei der Einschätzung der Strafbarkeit von Inhalten von privaten Plattformbetreiber*innen in Richtung der Strafjustiz verlagert.

Prävention von Hasskriminalität

Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts, erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft. Jedoch hat sie den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird. Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach ‘Informatik und Medienbildung’ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und Brandenburg immerhin ein ‘Basiscurriculum Medienbildung’ im Bereich der ‘Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung’. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.

Ä01 zum 52/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 89, Zeilen 1 bis 8: Ändere  den ersten Absatz wie folgt:

Wir begrüßen eine Umsetzung des bekennen uns zum Verfassungsauftrags, die Ablösung von Staatsleistungen an die Evangelische und Katholische Kirche voranzutreiben und wirken bei der Gestaltung dieser Vision uneingeschränkt mit. Im Bewusstsein vergangener gemeinsamer und von den Kirchen anerkannter Initiativen von FDP, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im 19. Deutschen Bundestages sind wir gewillt:

Ä03 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 4, Zeile 177: Füge nach „…Akzeptanz in der Bevölkerung zurückhalten..“ ein:

Denn der Ausbau erneuerbarer Energien wird nur gelingen, wenn ausreichend geeignete Flächen für Windenergie- und Solaranlagen zur Verfügung stehen. Die zur Sicherung des im brandenburgischen Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbaus der Windenergie auf 10,5 GW erforderlichen Landesflächen müssen tatsächlich nutzbar gemacht werden. Dabei muss eine Abwägung mit anderen Belangen, wie dem Landschaftsschutz, erfolgen. Den Abstand von 1000 Metern zur Wohnbebauung wollen wir grundsätzlich beibehalten.

Wir wollen hierbei die planungsrechtlichen Kompetenzen der Städte und Gemeinden stärken. Zugleich müssen die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger auch unmittelbar von dem Betrieb der Anlagen profitieren. Im Land Brandenburg haben wir mit der Schaffung des „Wind-Euro“ einen guten Hebel geschaffen, um den Kommunen durch die Energiewende auch finanzielle Vorteile zu ermöglichen. Dies wollen wir sichern und möglichst auf andere erneuerbare Energieträger erweitern.

Darüber hinaus wollen wir auf die Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für ein vereinfachtes Repowering-Verfahren hinwirken. Die Regeln für den Auf- und Ausbau von Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien für den Eigenbedarf werden radikal vereinfacht. Das schließt auch die Möglichkeiten des Netzanschlusses ein.

Ä06 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 7, Zeile 310: Füge nach „…Förderungen.“ ein:

Bepflanzung von (öffentlichen) Flächen und Gebäuden und schnelle Wiederaufforstung

Wir werden Maßnahmen zur Bewaldung und Begrünung öffentlicher Flächen umsetzen, um möglichst viele klimaschädliche Gase aus der Luft binden zu können. Bei öffentlichen Gebäuden soll geprüft werden, ob die Dächer und / oder die Fassaden begrünt werden können. Auch auf öffentlichen Plätzen und Parks sollen, wo möglich, zusätzliche Bäume und Sträucher gepflanzt werden. Dies dient nicht nur dem Klimaschutz und der Luftreinhaltung, sondern auch dem Lärmschutz und macht viele öffentliche Plätze einladender und schöner. Hinsichtlich privater Bauten soll es nicht nur Anreize geben, klimafreundliche Rohstoffe einzusetzen, wie es schon im Koalitionsvertrag angedeutet ist, sondern darüber hinaus auch Anreize geben, Fassaden und Dächer zu bepflanzen.

Schließlich bringen wir auch das Wiederaufforstungsprogramm so schnell wie möglich, in jedem Fall im Laufe des nächsten Jahres, auf den Weg und sehen es als Teil der Klimastrategie zur Reduktion der Nettoemission von CO2 in Brandenburg an. Der Wald, der bisher aus vielen brandanfälligen Monokulturen besteht, soll möglichst schnell in einen gesunden Mischwald umgewandelt werden, der aus möglichst robusten Arten besteht, die außerdem möglichst viel CO2 binden können sollen.

Ä02 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 2, Zeile 91: Füge nach „…nicht gerecht.“ ein:

Einrichtung eines Landesklimafonds für Kommunen und Landkreise

Um die Akzeptanz der Bürger*innen für nachhaltige Projekte und deren Durchsetzbarkeit vor Ort zu verbessern, sollen die finanziellen Mittel, welche aus Bundesmitteln für den Kohleausstieg und den Klimaschutz fließen, unter anderem den Zukunftsinvestitionsfonds oder ein neu aufgelegtes Kommunales Investitionsprogramm um einen Landesklimafond zur Förderung kommunaler Klima- und Nachhaltigkeitsinitiativen erweitern. Den Gemeinden und Landkreisen sollen so Möglichkeiten eröffnet werden selbst klimafreundliche Akzente setzen und davon vor Ort profitieren zu können. Ziel dieses Fonds soll es sein, dass Kommunen die finanziellen Möglichkeiten bekommen, Projekte, die der Nachhaltigkeit, Klimaneutralität oder einer grünen Energieerzeugung dienen, umzusetzen. Die Kommunen und Landkreise sollen dabei vor allem Ideen und eine positive Bürgerbeteiligung beisteuern, die Finanzierung soll mit der erfolgreichen Beantragung der notwendigen Mittel gedeckt sein. Hierzu ist der wieder eingesetzte Nachhaltigkeitsrat in der Mittelvergabe einzubinden. Anzustreben ist eine Vollfinanzierung der Projekte, sodass die Gemeinden und Landkreise sich um eine weitere Finanzierung keine Gedanken machen müssen. Zur Verwaltung der Anlagen und Einnahmen muss auch den Projektträger*innen die Möglichkeit gegeben werden, die daraus resultierenden Verwaltungsaufgaben auslagern zu können. Die Förderungen sollen beispielsweise folgende Projekte umfassen können: Bau kommunaler Windkraftanlagen (mit Grundstückserwerb auf dem Gemeindegebiet), Biomassekraftwerke und anderer klimaneutralen Energieträger; der Bau von klimaneutralen Kindergärten, Schulen, Jugendtreffs, Sporthallen und Gemeindehäusern; oder zukunftsweisende klimaschonende Bauprojekte, die vermehrt recycelte Baumaterialien verwenden.

Ä01 zum 01/I/2021

19.11.2021

Antragsbuch Seite 5, Zeile 239: Füge nach „Dies betrifft nicht nur die Wirtschaft, … verbunden sein.“ ein:

Zügige Umsetzung des im Koalitionsvertrag beschlossenen Klimaplans einschließlich Maßnahmenpaket und Monitoring als thematischer Schwerpunkt im kommenden Jahr 2022

Im kommenden Jahr wird der bereits im Koalitionsvertrag vorgesehene und zwischenzeitlich auch vom Landtag (Drucksache 7/1420) geforderte Klimaplan für Brandenburg als ein thematischer Schwerpunkt betrachtet und seiner zügigen Fertigstellung und Umsetzung wird höchste Priorität eingeräumt. Er soll noch 2022 vom Kabinett beschlossen werden. Auch das im Koalitionsvertrag beschlossene wissenschaftlich begleitete Monitoring der Treibhausgasemissionen soll für alle Sektoren, einschließlich der Landwirtschaft, schnellstmöglich starten, sodass ein aktueller Bericht über den Status Quo der Emissionen schon zum Start des Klimaplans vorliegt. Der Klimaplan, bestehend aus Klimastrategie und Maßnahmenpaket, wird zum Ziel haben, Emissionen im Land Brandenburg auch abseits des Energiesektors umfassend zu reduzieren. Daher muss ein realistischer Umfang der Einsparung von Emissionen durch erarbeitete Maßnahmen im Klimaplan für alle Sektoren ersichtlich sein. Zudem wird der Klimaplan offen für die Anpassung an möglicherweise notwendige neue Klimastrategien sein. Erarbeitete Maßnahmen, die sich aus der Klimastrategie ergeben, müssen so früh wie möglich aktiv verfolgt und Verstöße geahndet werden.

Eine wie beim Monitoring festgelegte wissenschaftliche Begleitung und einhergehende Einschätzung der Effizienz von Maßnahmen wird auch für die Erarbeitung des gesamten Klimaplans gelten. Den Einschätzungen seitens der Wissenschaft kommt hierbei eine besondere Gewichtung zu. Der Klimaplan inklusive Klimastrategie und Maßnahmenpaket, das Monitoring sowie die wissenschaftlichen Einschätzungen bezüglich der Effizienz der Maßnahmen werden unkompliziert öffentlich einsehbar sein.

Ä01 zum 47/I/2021

18.11.2021

Antragsbuch Seite 80, Zeilen 1 bis 3: Ändere den Antragstext wie folgt:

In § 1 des AGG soll „körperliche Merkmale“ als Aufzählung aufgenommen werden und die Aufzählung „Rasse“ durch „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden.

Ä01 zum 07/I/2021

18.11.2021

Antragsbuch Seite 18, Zeile 144: Ersetze „Was wir fordern“ durch:

Die SPD-Landtagsfraktion wird gebeten, auf folgende Punkte hinzuwirken:

Ä05 zum 01/I/2021

8.11.2021

Antragsbuch Seite 5, Zeile 239: Füge nach dem Satz „Die dafür erforderliche … Verbraucher verbunden sein.“ als neuen Absatz ein:

In geeigneten Pilotprojekten sind die technischen und ökonomischen Aspekte der Verknüpfung und Steuerung von dezentral erzeugter Energie (Solar, Wind, Geothermie) in der sogenannten dritten Ebene sowie deren Speicherung bzw. Einspeisung in lokale Verbundnetze zu erproben und wissenschaftlich zu begleiten.

Ä04 zum 01/I/2021

1.11.2021

Antragsbuch Seite 4, Zeile 185: Füge vor dem Satz „Für das Gelingen … von statten geht.“ als neuen Absatz ein:

Seit Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromproduktion ist die Frage ungeklärt, an welcher Stelle Endlager für atomaren Müll entstehen sollen. In der Diskussion sind Prioritäten ausschließlich nach der geologischen Eignung solcher Endlager erörtert worden. Diese selbstverständlich zu lösende Grundfrage ist aus Sicht Brandenburgs nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Zu berücksichtigen ist auch, dass es Länder gibt, die sich bei der Nutzung erneuerbarer Energien besonders engagiert haben, wie z.B. Brandenburg. Es wäre völlig unverständlich, wenn diese Länder auch noch Belastungen durch atomare Endlager tragen sollten, während diejenigen Länder, die vom Betrieb von Atomkraftwerken profitiert haben, auch noch von den Lasten der Endlager befreit wären. Sie sollen die hieraus folgende gesellschaftliche Pflicht erfüllen und Endlager bereitstellen. Brandenburg hat zu keiner Zeit von Atomenergie profitiert. Es ist daher selbstverständlich, dass Brandenburg als Standort für ein Endlager radioaktiver Abfälle nicht in Betracht kommen kann.