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66/I/2017 Zukunft der Lausitz

19.10.2017

Die brandenburgische SPD fordert die künftige Bundesregierung auf, ihre struktur- und wirtschaftspolitische  Verantwortung, insbesondere für die Lausitz, unter Berücksichtigung der nachfolgenden  Aspekte,  wahrzunehmen.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland hängt in hohem Maße von der Planungs- und Versorgungssicherheit sowie der Preisstabilität und Umweltverträglichkeit bei der Energiewende ab. Diese Faktoren sind gleichrangig zu betrachten, denn mit jeder Komponente sind unabsehbare, wirtschaftliche Risiken für die energieintensiven Unternehmen verbunden.

Der mit der Energiewende verbundene, tiefgreifende Strukturentwicklungsprozess kann nicht en passant bewältigt werden, sondern es müssen sukzessive nachhaltig neue, zusätzliche wirtschaftliche Strukturen in den betroffenen Regionen entwickelt werden, die ein solides Fundament und eine soziale Perspektive für die Menschen  in den Regionen bieten.

Wenn 2022 die letzten Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen, muss der Verlust dieser Erzeugungskapazität u. a. auch durch moderne, umweltfreundliche Kohlekraftwerke ausgeglichen werden.  Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es aus technischen und wirtschaftlichen sowie strukturpolitischen Gründen nicht möglich, auf die Verstromung von heimischer Braunkohle zu verzichten. Ein weiterer Preisanstieg und weitere Importabhängigkeit von Gas und Öl, würde den Industriestandort Deutschland in seinem Bestand gefährden und eine Rückentwicklung vom Industrie- zum Agrarland einleiten. Um dies zu verhindern und um den Wohlstand in unserem Land dauerhaft sichern zu können, müssen die klimapolitischen Ziele zunächst dahinter zurückstehen.

Der Landesparteitag begrüßt, dass sich die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen in ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung am 13.06.2017 in Großräschen, auf ein umfassendes Konzept und Forderungen für die Strukturentwicklung der Lausitz verständigt haben.

Der Landesparteitag fordert die zukünftige Bundesregierung auf, sich die von den Landesregierungen beschriebenen Notwendigkeiten zur Strukturentwicklung der Lausitz zu eigen zu machen, die finanziellen Bundesmittel zur Verfügung zu stellen und mit der europäischen Union über Veränderungen der Förderpolitik Verhandlungen aufzunehmen, damit schon heute, aufgrund einer veränderten Förderkulisse, neue, zusätzliche Wirtschaftsstrukturen entwickelt und gefördert werden können.

Der Landesparteitag fordert die regionalen Gebietskörperschaften auf, zum Wohle der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Lausitz, ohne Rücksicht auf Stadt-, Kreis- und Ländergrenzen, unverzüglich eine Struktur (z. B. Wirtschaftsregion GmbH) zu schaffen, die es ermöglicht , gemeinsame Konzepte zu entwickeln, auf die unterschiedlichen nationalen und europäischen Fördertöpfe zugreifen, sowie ganzheitlich für die Region, national und international, Investorenansprache vornehmen zu können.

69/I/2017 Konzept für Kohleausstieg in Brandenburg bis 2035

18.10.2017

Wir fordern die brandenburgische Landesregierung auf, zeitnah ein Konzept für einen sozialverträglichen, vollständigen Kohleausstieg bis zum Jahr 2035 in Brandenburg auszuarbeiten.

Da der Kohle-Tagebau in Regionen im Süden Brandenburgs eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielt, ist es besonders wichtig, diesen Ausstieg klar zu kommunizieren und sozialverträglich zu gestalten. Deshalb fordern wir die Landesregierung weiterhin auf, dieses konkrete Datum als Ausstiegsdatum zu benennen. Da ein Ausstieg auf lange Sicht unumgänglich ist, erfordert es die Fairness gegenüber den Menschen, die ihr Auskommen oft seit vielen Jahren in der Kohlewirtschaft finden, rechtzeitig ein klares Ausstiegsdatum zu kommunizieren. Der Problemlage auszuweichen erscheint uns angesichts ihrer Dringlichkeit und da sie im hohen Maße mit der Zukunft menschlicher Schicksale verbunden ist, als nicht angemessen.

31/I/2017 Umfassendes Sicherheitskonzept für das Land Brandenburg

14.10.2017

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesparteitag werden aufgefordert, sich für die Erarbeitung einer umfassenden Sicherheitskonzeption für das Land mit den folgenden Zielen einzusetzen:

  • Verstärkung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der „Alltagskriminalität“, gegen Risiken aus dem Internet und zunehmende Terrorismusbedrohungen.
  • Bessere Ausstattung der Polizei.
  • Start einer Initiative zur Stärkung der im Lande ansässigen „Sicherheitsindustrie“ in Verbindung mit der Intention, die Ansiedlung nationaler und internationaler Unternehmen in der Region aktiv zu begleiten.
  • Neue Akzente in der zivilen Sicherheitsforschung setzen. Dazu gehört auch, sich in verstärktem Maße für die Errichtung neuer Forschungseinrichtungen im Land aktiv einzusetzen.

Zu einem umfassenden Sicherheitskonzept gehören nicht nur die „klassischen“ Kriminalitätsfelder und die Terrorismusbekämpfung, sondern auch Themen wie:

  • Sicherheit und Industrie 4.0
  • IT-Sicherheit
  • Flughafensicherheit
  • Sicherheit bei Großereignissen, insbesondere im Sportbereich
  • Katastrophenrisikomanagement
  • Notfallrettungssysteme
  • Smart Cities
  • Sicherheit in der Medizintechnik und
  • Entwicklungen im Verkehrsbereich wie das automatisierte Fahren.

Die Landesregierung hat in den letzten Jahren bereits in der Polizeiarbeit wichtige Initiativen gestartet. Jetzt gilt es auch im Bereich der Wirtschaft und der Forschung neue Akzente zu setzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei ein integraler Ansatz der relevanten Politikbereiche.

Ein erster wichtiger Schritt dafür ist die Etablierung einer Dialogplattform zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft.

Ziel einer solchen Sicherheitskonzeption ist es nicht, jedwede technologische Neuerung zu realisieren, sondern eine sachliche Abwägung zu treffen zwischen den Sicherheitsbedürfnissen des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger und der umfassenden Gewährleistung der individuellen Freiheitsrechte.

11/I/2017 Verbesserung des Betreuungsschlüssels von Hortkindern

10.10.2017

Der SPD-Landesvorstand, die SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesparteitag werden aufgefordert, sich für eine Verbesserung der Personal- und Betreuungsrelation in der außerschulischen Kindertagesbetreuung einzusetzen. Die Personalrelation soll dabei von derzeit 1:18 auf 1:17 in einem ersten Schritt und auf 1:16 in einem zweiten Schritt verbessert werden.

50/I/2017 Gründung eines Landesarbeitskreises Städtebau und Wohnen

6.10.2017

Der Landesvorstand wird aufgefordert, einen Arbeitskreis „Städtebau und Wohnen“ einzurichten.

67/I/2017 EEG-Umlage anpassen – Strompreise senken

6.10.2017

Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) -EEG Umlage- ist dahingehend anzupassen, dass die Energieanbieter verpflichtet werden, den Gewinn, der durch einen geringeren Einkaufspreis an der Strombörse erzielt wird, an die Endkunden weiterzugeben und die in Milliardenhöhe gewährten Industrierabatte für sogenannte energieintensive Industrien nicht bei der Ermittlung der Höhe der Umlagen einzubeziehen und damit letztendlich jedem Haushalt aufzuerlegen.

74/I/2016 Initiativantrag: Bildung ins Leben

26.09.2016
  1. Die SPD Brandenburg begrüßt ausdrücklich die Intentionen des ab dem Schuljahr 2017/2018 geltenden Rahmenlehrplans, einen konsequent aufeinander aufbauenden Schulunterricht in Berlin und Brandenburg von der ersten bis zur zehnten Klasse zu fördern. Dazu zählt insbesondere, die Inklusion aller Schüler*innen von Anfang an zu ermöglichen.
  2. Die SPD Brandenburg spricht sich für die Stärkung folgender Themenfelder innerhalb des Rahmenlehrplans aus:
    • In der Doppeljahrgangsstufe 9/10 soll das Unterrichtsfach WAT einen neuen, zusätzlichen Schwerpunkt erhalten: Es sollen Themen und Fertigkeiten behandelt und vermittelt werden, die die Schüler*innen im täglichen Leben sowohl während als auch nach der Schulzeit beherrschen müssen. Dazu gehören etwa ein Einblick in das Versicherungswesen, das Mietwesen, Arbeitsverträge und Steuerwesen. Dieser Schwerpunkt wird den Anforderungen des neuen Rahmenlehrplans gerecht, der die Auseinandersetzung mit dem nachschulischen Leben als zu erlernende Kompetenz beschreibt. Es ist zu diesem Zweck von Vorteil, das Fach WAT auch in der 10. Klasse als Pflichtfach einzustufen.
    • Die Berufs- und Studienorientierung im Fach WAT soll durch praktische Erfahrungen ergänzt werden. Die Kooperation mit lokalen Unternehmen und Verbänden ist hierbei besonders wichtig. Sie ermöglicht Besichtigungen der Unternehmen sowie Gastbesuche der Unternehmensangehörigen in der Schule. Diese Kooperationen ermöglichen es darüber hinaus, den Kindern die Perspektiven in der Region zu zeigen.
      In der 9. Klasse soll jede*r Schüler*in ein mindestens zweiwöchiges Praktikum absolvieren. Wir begrüßen es, wenn die Schulen diesen Zeitraum verlängern. Damit die Schüler*innen von diesem Praktikum profitieren können, ist eine Vorbereitung nötig, welche sich im wesentlichen auf die Einschätzung der eigenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Interessen sowie die Identifikation von Anforderungen an Berufe konzentriert. Wir schlagen zur Vertiefung dieser Inhalte eine Projektwoche in der 8. Klasse vor, welche auch die Bekanntschaft mit lokalen Unternehmen beinhalten soll.
      Weitere Praktika nach der 9. Klasse soll gefördert werden. Es ist wünschenswert, dass jede*r Schüler*in mindestens zwei Praktika in der Schullaufbahn absolviert. Die 10. Klasse und für Abiturienten die 11. sowie 12. Klasse sind für solche Erfahrungen besonders wertvoll. In diesem Zeitraum soll das erste Mal – nach Möglichkeit regionale – Hochschulen besucht werden.
    • Im Einklang mit der in Teil B des neuen Rahmenlehrplans beschriebenen fächerübergreifenden Kompetenz „Medienbildung“ soll bereits in Grundschulen altersgerecht der sichere Umgang mit sozialen Medien vermittelt werden.
    • Im Rahmen des Politik- bzw. Gemeinschaftskundeunterrichts soll als oberster Leitwert die Demokratieerziehung stehen. Daher ist in den Lehrplänen und der Umsetzung gesteigerter Wert auf die Funktionsweise der Demokratie, ihrer Organe sowie auf die Bedeutung von Wahlen und Abstimmungen zu legen. Insbesondere soll auch ein Einblick in die Kommunalpolitik vermittelt werden. Die Schulen werden angehalten, durch Praxistage, Planspiele und Zusammenarbeit mit der Politik demokratische Werte und Wissen „am lebenden Objekt“ zu vermitteln.
      Im Einklang damit sollen den Schüler*innen in allen Fächern ihre Beteiligungsmöglichkeiten über die Mitwirkungsgremien innerhalb der Schule und darüber hinaus aufgezeigt werden. Innerhalb des Rahmenlehrplans ist den Schülern in geeigneten Fällen ein Mitspracherecht bei der Unterrichtsgestaltung einzuräumen.

30/I/2016 Diskriminierung lesbischer Paare bei der Kinderwunschbehandlung beenden

16.09.2016

Das geltende Recht diskriminiert lesbische Paare, indem es diesen den Zugang zu Samenbanken in Deutschland verwehrt. Die SPD Brandenburg fordert, dass diese Diskriminierung bei der Kinderwunschbehandlung beendet wird. SPD-Mitglieder der Landesregierung und die Abgeordneten der Landtags- und der Bundestagsfraktion fordert die SPD Brandenburg auf, entsprechende Gesetzesänderungen anzustoßen. Deutsche Samenbanken sollen, wie in den meisten europäischen Ländern auch, lesbischen Paaren für Behandlungen zugänglich gemacht werden. Die Gesetzesänderungen sollen auch die gleiche Kostenübernahme von Kinderwunschbehandlungen unabhängig vom Partnerschaftsmodell und der sexuellen Identität vorsehen.

63/I/2016 Negative Emissionen - Beschlüsse der UN-Klimakonferenz in Paris 2015 umsetzen

16.09.2016

Die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister der Landesregierung werden aufgefordert, entsprechend der Beschlüsse der UN-Klimakonferenz statt der bisher praktizierten “Energiewende” konkrete Schritte zur kurzfristigen Erlangung negativer Emissionen einzuleiten und im Bund dafür die Schrittmacherrolle zu übernehmen.

64/I/2016 Energiekosten senken - Energiearmut lindern

16.09.2016

Die Landtagsfraktion der SPD und die SPD-Minister der Landesregierung werden aufgefordert, alle landesrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und darüber hinaus im Bundesrat initiativ zu werden, um die Kosten der Energiewende zukünftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Zumindest aber all den Menschen die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, die Kosten die ihnen aus dem Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) auferlegt werden, zu erstatten.