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8/I/2022 Einrichtung einer AG „Innere Sicherheit“ in der SPD

28.10.2022

Antrag an den Bundesparteitag:

Der Bundesparteitag bittet den Bundesvorstand um Prüfung der Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft „Innere Sicherheit“ gemäß § 10 Organisationsstatut der SPD.

57/I/2022 Kostenlose Menstruationsprodukte in öffentlichen Einrichtungen des Landes Brandenburg

28.10.2022

Die Landtagsfraktion der SPD Brandenburg soll sich dafür einsetzen, dass auf den Toiletten aller Einrichtungen des Landes Brandenburg kostenlose Menstruationsprodukte zur Verfügung gestellt werden. Um alle menstruierenden Personen zu berücksichtigen, sind hierbei nicht nur Frauentoiletten, sondern besonders Unisex-Toiletten oder auch Männertoiletten mit diesem Angebot auszustatten.

2/I/2022 Für gute Arbeit. Für Brandenburg. Für Dich.

28.10.2022

Der Landesparteitag der SPD Brandenburg stellt fest:

Die 32-jährige Entwicklung des Landes Brandenburg seit seiner Wiedergründung im Jahr 1990 ist eine Erfolgsgeschichte. Es ist unbestritten, dass dieser erfolgreiche Weg insbesondere nach den massiven Umbrüchen und der darauffolgenden Transformation zu Beginn der 1990er Jahre hart erarbeitet wurde. Aus dieser Entwicklung ist ein stabiler Mittelstand erwachsen, der sich trotz einiger Krisen in den vergangenen Jahren als robuste Säule des Arbeitsmarktes erwiesen hat. Trotz der massiven Deindustrialisierung nach der Wende ist es gelungen, wichtige Standorte und Unternehmen im Land zu halten (bspw. PCK, EKO Stahl, Riva Stahl, CEMEX Zementwerk Rüdersdorf, Mercedes Benz Ludwigsfelde, GMB Zschernitz) oder neu anzusiedeln. Besonders positive Beispiele für eine erfolgreiche Ansiedlungspolitik sind Rolls-Royce in Dahlewitz, und die jüngsten Ansiedlungen von Microvast in Ludwigsfelde, RockTech in Guben und nicht zuletzt auch Tesla in Grünheide. Im anstehenden sozial-ökologischen Transformationsprozess, wie wir ihn beispielhaft am Industrie- und Energiestandort Schwedt/Oder erleben, werden wir die Betriebe und ihre Beschäftigten begleiten und unterstützen. Mit dem Strukturstärkungsgesetz wird der Strukturwandel in der Lausitz auf einen erfolgreichen Pfad gesetzt und mit der Erweiterung des Bahnwerkes in Cottbus entsteht ein weiterer Pfeiler neuer Industriearbeitsplätze. Das sind lang gesäte Früchte sozialdemokratischer Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik.

Die Beschäftigtenzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten sind seit dem Jahr 2011 fortwährend gestiegen. Die Zahl der Erwerbstätigen in Brandenburg betrug im 1. Quartal 2022 1.125.100. Hatte die Arbeitslosenquote im Land im Januar 1998 mit 20,9 % ihren Höchststand erreicht, konnte für den September 2022 eine Quote von 5,7 % verzeichnet werden. Auch die Anzahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse ist in Brandenburg in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen. In der Lohnentwicklung sind Fortschritte erzielt worden. Während der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst im Jahr 2011 noch bei 2.737 Euro lag, erhielten die Brandenburgerinnen und Brandenburger im Jahr 2021 durchschnittlich 3.459 Euro. Trotz der positiven Entwicklung darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass noch rund ein Drittel der Erwerbstätigen zu den Geringverdienenden zählt. Das betrifft im Besonderen in Teilzeit arbeitende Frauen. Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro seit dem 1. Oktober 2022 steuern wir dagegen. Davon profitieren allein in Brandenburg über 28 % der Beschäftigten, über 300.000 Menschen, die hart arbeiten, ihre Familien versorgen müssen und einen anständigen Lohn verdient haben. Für diese Menschen bedeutet der Mindestlohn von 12 Euro eine Lohnsteigerung um bis zu über 20 % im Vergleich zu 2021.

Seit bald drei Jahren steht unser Land vor der besonderen Herausforderung andauernder Krisenbewältigung, welche die Bürgerinnen und Bürger im Land und die Unternehmerinnen und Unternehmer vor die größte Bewährungsprobe seit der Wiedervereinigung stellt. Schon die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen stellten Wirtschaft und Beschäftigte vor große Herausforderungen. Brandenburg ist dank wirkungsvoller Instrumente, wie dem Kurzarbeitergeld und Wirtschaftshilfen mit Überbrückungs- und Soforthilfen gut durch die schweren Corona-Jahre gekommen.

Die Folgen des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine erreichen auch uns in Brandenburg. Die Energiekrise, unterbrochene Lieferketten, steigende Kosten für Rohstoffe und Material, sowie die infolgedessen steigende Inflation haben uns mit aller Härte erreicht.

Der Dauerkrisenmodus nagt an der Substanz vieler und es ist nachvollziehbar, dass Existenzängste hervorgerufen und Erinnerungen an die Strukturbrüche nach 1989 wach werden. Vor diesem Hintergrund müssen wir alles tun, um Beschäftigte in Arbeit zu halten und Bürgerinnen und Bürger mit kleinen und mittleren Einkommen durch steuerliche Maßnahmen, Direkt- und Einmalzahlungen und mehr Geld für Familien zu unterstützen. Mit den Entlastungspaketen und dem 200 Milliarden Euro-Abwehrschirm der Bundesregierung sowie dem Brandenburg-Paket des Landes haben wir dazu wichtige Programme auf den Weg gebracht und sind davon überzeugt, dass wir auch diese Krise bestehen werden.

Wir müssen neben der aktuellen Krisenbewältigung aber auch die Zukunft im Blick behalten und den Weg hin zu einer modernen, nachhaltigen und innovativen Gewinnerregion fortsetzen!

Zentrale Aufgabe ist dabei die Sicherung von Fach- und Arbeitskräften im Land. Wir werden weder die aktuelle Krise noch zukünftige Herausforderungen meistern, wenn es uns nicht gelingt, den Fachkräftebedarf unseres Landes zu decken. Allein Brandenburg braucht in den nächsten Jahren gut 85.000 Fachkräfte.

 

Die SPD Brandenburg fordert dazu:

 Auch 32 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es in vielen Tarifverträgen immer noch unterschiedliche Tarifgebiete. Oftmals werden in einem „Tarifgebiet Ost“ geringere Gehälter gezahlt oder es ist eine höhere Wochenarbeitszeit zu erbringen. Wir fordern die Tarifparteien dringend auf und unterstützen die Gewerkschaften, diese Praxis so schnell wie möglich zu beenden.

Wir haben im Mai 2021 den Vergabemindestlohn auf 13 Euro erhöht. 13 Euro als untere Haltelinie für alle, die im Auftrag des Landes arbeiten. Wir sind unserer Verantwortung nachgekommen und schützen die Menschen vor Lohndumping bei staatlichen Aufträgen.

Noch besser können wir Beschäftigte mit einer Tariftreueklausel im brandenburgischen Vergabegesetz schützen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen nachweisen, dass sie sich mit der Bezahlung ihrer Mitarbeitenden an den in der Branche einschlägigen Tarifvertrag halten oder – noch besser – sich gleich einem solchen Tarifvertrag anschließen.

Wer die Arbeit von Betriebsräten erschwert oder gar verhindern will, handelt illegal. Die Vorschriften der innerbetrieblichen demokratischen Mitbestimmung sind keine freiwilligen Leistungen, sondern gesetzlich geregelte Rechte. Die Einstufung als Offizialdelikt – wie im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgelegt – muss nun so schnell wie möglich umgesetzt werden.

Besonders die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit stellt uns aber noch immer vor Herausforderungen. Hier kam es zu pandemiebedingten Auswirkungen, die es erforderlich machen, dass in diesem Bereich in den nächsten Jahren besondere Anstrengungen unternommen werden. Derzeit sind rund 39 Prozent der Arbeitslosen in Brandenburg länger als ein Jahr ohne Arbeit. Ihre Integration in den Arbeitsmarkt bleibt für uns eine wichtige Aufgabe.

Wir begrüßen das neue Bürgergeld. Es wird von der Bundesregierung zum 1. Januar 2023 eingeführt. Damit überwinden wir das Stigma der Hartz-Gesetzgebung. Eine Gesetzgebung, die zu ihrer Zeit einen mutigen Schritt bedeutet hat, aber heute nicht mehr zeitgemäß ist und nicht mehr der Situation auf dem Arbeitsmarkt entspricht.

Die Nachfrage nach Fach- und Arbeitskräften in Brandenburg ist hoch. Ausbildung ist der Schlüssel zur Nachwuchssicherung für unsere Betriebe. Daher gilt es, Ausbildungsinteressierte mit unterschiedlichsten Voraussetzungen für eine berufliche Zukunft in Brandenburg zu gewinnen und auszubilden. Dabei sind ausdrücklich auch Menschen mit Behinderungen, mit Flucht- oder Migrationshintergrund oder Studienabbrecherinnen und -abbrecher gezielt anzusprechen.

Mit der Ausbildungsoffensive „Brandenburg will Dich! Hier hat Ausbildung Zukunft.“ wollen wir die Ausbildungs- und Karrierechancen in Brandenburg weiterhin gut sichtbar machen. Zentral ist aber, dass die Ausbildungsberufe gesellschaftlich eine steigende Wertschätzung erfahren. Es muss Aufgabe allen sozialdemokratischen Regierungshandelns sein, aktiv für die Ausbildung in Brandenburg zu werben.

Junge Menschen sollen in Brandenburg in ihre Ausbildung, ihr duales Studium oder in ihr Universitäts- oder Fachhochschulstudium starten können. Dazu gehört, dass wir in allen Regionen des Landes für Lebens- und Arbeitsbedingungen sorgen, die es jungen Menschen ermöglichen, in ihrer Heimat zu bleiben oder in ihre neue Heimat Brandenburg zu ziehen. Dazu zählt auch die Schaffung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende in allen Regionen Brandenburgs.

Brandenburg braucht exzellente und innovative Fachkräfte für die regionale Wirtschaft. Hier setzen die dualen Studienangebote an: Sie verknüpfen berufliche und akademische Qualifizierung, sie verknüpfen die Hochschulen mit den Unternehmen vor Ort. Mit großem Erfolg: Vor zehn Jahren gab es gerade mal vier duale Studienangebote – heute sind es bereits 40, Tendenz weiter steigend. Um junge, gut ausgebildete Menschen im Land zu halten, wollen wir die Kapazitäten in relevanten Studiengängen an den brandenburgischen Hochschulen ausbauen.

In Brandenburg gibt es sieben Präsenzstellen der Hochschulen und 26 Ansprechpartner. Sie sind Anlaufstellen für Unternehmen, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende. Sie informieren, beraten und koordinieren – und dass entsprechend der jeweiligen Situation in den Regionalen Wachstumskernen.

Um die brandenburgischen Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf eine Ausbildung oder ein Studium vorzubereiten, soll die berufliche Orientierung weiterentwickelt werden. Sie muss praxisnäher und verbindlicher gestaltet werden und zwingend betriebliche Praktika beinhalten. Zudem sollen die jeweiligen regionalen Gegebenheiten stärker Berücksichtigung finden und die berufliche Orientierung um digitale Angebote ergänzt werden.

Um einen nahtlosen Übergang aus der Schule in den Beruf zu ermöglichen, setzen wir uns dafür ein, dass das Modell der Jugendberufsagenturen in Brandenburg künftig flächendeckend etabliert wird. Bereits jetzt haben wir die Gründung von landesweit 12 Jugendberufsagenturen unterstützt.

Neben der Ausbildung junger Menschen in Brandenburg ist es für die Sicherung von Arbeits- und Fachkräften entscheidend, dass ausländische Fachkräfte aktiv in ihren Heimatländern angesprochen werden, wenn sie dort keine Jobperspektive haben. Menschen, die aufgrund einer Flucht- oder anderen Migrationserfahrungen bereits in Brandenburg sind, müssen einfache Möglichkeiten zur Anerkennung ihrer Abschlüsse haben und unkompliziert Fort- und Ausbildungsangebote wahrnehmen können. Sie helfen uns, den Arbeits- und Fachkräftebedarf zu decken. Wichtig ist, dass die Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden und der Jobcenter noch stärker darauf ausgerichtet wird, die frühzeitige Integration und Vermittlung von ausländischen Arbeits- und Fachkräften in den Arbeitsmarkt in den Fokus zu nehmen. Auch in den Betrieben und Kommunen müssen wir im Sinne einer Willkommenskultur Bedingungen schaffen, die das Ankommen und Bleiben für ausländische Beschäftigte erleichtern. Davon profitieren wir alle!

In den Jahren seit 1990 haben viele Brandenburgerinnen und Brandenburger ihre Heimat verlassen. Entweder um die Welt zu erkunden, teilweise weil sie aufgrund der Arbeitsmarktsituation dazu gezwungen waren. Nicht alle Ausgewanderten werden wir wieder nach Brandenburg zurückholen können. Aber es lohnt jede Anstrengung gerade junge Menschen wieder für ihre alte Heimat als ihre neue Heimat zu begeistern. Rückkehrinitiativen sind zu unterstützen und Rückkehrprogramme verstärkt aufzusetzen.

Die Digitalisierung verändert Berufsfelder und Tätigkeitsanforderungen in allen Branchen nachhaltig. Diesen Wandel sollen die Beschäftigten mitgestalten können. Dafür braucht es eine Arbeitsmarktpolitik auf der Höhe der Zeit, die den großen Änderungen in der Arbeitswelt Rechnung trägt.

Die Menschen erwarten zu Recht mehr Selbstbestimmtheit in ihrer Arbeit. Wir wollen den Wandel der Arbeitswelt deshalb auch dafür nutzen, mehr Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen und Selbstbestimmung im Erwerbsverlauf zu stärken.

Die Potenziale der Digitalisierung und Automatisierung dürfen nicht zu höherem Leistungsdruck und Rundumüberwachung der Beschäftigten führen. ‚New Work‘ soll die Chancen und die Potenziale der Digitalisierung für neue Freiräume für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nutzen, ohne den Schutz zu verringern. Denn gute Arbeitszeitpolitik ist Arbeitsschutzpolitik.

Wir müssen den Wandel der Arbeit sozial gerecht gestalten, damit alle Beschäftigten am Fortschritt teilhaben. Im Sinne des Leitziels „Gute Arbeit“ muss in der Arbeitswelt ein Transformationsprozess vorangetrieben werden, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterhin attraktive Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen bieten zu können.

Das Regionale Zukunftszentrum Brandenburg bietet seit 2019 kleinen und mittleren Unternehmen, ihren Beschäftigten sowie (Solo-)Selbstständigen branchenoffen und bedarfsorientiert Beratung und zielgruppenspezifische Lehr- und Lernangebote an, um den Wandel der Arbeit durch Digitalisierung und KI menschenzentriert zu gestalten. Dies muss auch weiterhin gefördert werden.

80/I/2022 Polizeibeauftragte zum/zur Bürgerbeauftragten weiterentwickeln

28.10.2022

Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der/die im Koalitionsvertrag vereinbarte Polizeibeauftragte zu einem/einer Bürgerbeauftragten weiterentwickelt wird. Der/die Bürgerbeauftragte soll Ansprechpartner*in für Belange mit allen Behörden sein.

7/I/2022 Diskriminierung in der Partei vorbeugen und begegnen

28.10.2022

Die Unterbezirke der SPD Brandenburg werden aufgefordert, eine*n Anti-Diskriminierungs-Beauftragte*n in für jeden UBV zu benennen. Der/die Beauftragte ist für zwei Jahre gewählt.

Der/die Beauftragte wird vom UB-Vorstand und Kreisbüro unter strenger Wahrung ihrer Unabhängigkeit unterstützt. Insbesondere zählen hierzu die Finanzierung der politischen Bildungsarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und die Vorbereitung sowie Organisation von Weiterbildungsmaßnahmen im Kreis, in den Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften.

Die Aufgaben sind folgende:

  • Als Ansprechperson steht sie zum einen der gesamten SPD bei der Sensibilisierungsarbeit vor Ort zur Verfügung. Kontinuierlich arbeitet sie an der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Sexismus
  • Wenn es im Unterbezirk mehrfach zu diskriminierenden oder sexistischen Vorfällen kommt, steht der/die Beauftragte Betroffenen als vertrauliche Anlaufstelle zur Verfügung. Der/die Beauftragte unterstützt die Betroffenen mit dem Ziel, die unerwünschte Verhaltensweisen sofort zu unterbinden. Wenn die Betroffenen es wünschen und es die Umstände zulassen, bemüht sich der/die Beauftragte um ein vermittelndes Gespräch, um Verhaltensänderungen herbeizuführen und Missverständnisse auszuräumen. Zudem informiert der/die Beauftragte die Betroffenen über mögliche weitere Schritte. Die betroffene Person oder die Personengruppe allein entscheidet darüber, ob es ein Verfahren gibt und auf welche Art und Weise dieses eingeleitet werden soll. Jede Entscheidung, die von den Betroffenen gefällt wird, wird von dem/der Beauftragten akzeptiert und respektiert.

79/I/2022 Dienstwagenbesteuerung reformieren

27.10.2022

Wir fordern eine Reformierung der Dienstwagenbesteuerung

Hauptziel der Reform soll sein, dass der geldwerte Vorteil des Dienstwagens keinen steuerlichen Vorteil mehr gegenüber dem monetären Einkommen haben soll (horizontale Steuergerechtigkeit). Darüber hinaus sollen klima- und umweltschädliche Verhaltensanreize abgebaut und nachhaltige Mobilität gefördert werden. Da außerdem bisher vor allem einkommensstarke Gruppen vom Dienstwagenprivileg profitieren und so die eigentlich progressive Einkommensbesteuerung mindern, soll so die Besteuerung sozial gerechter werden (vertikale Steuergerechtigkeit)[1]

 

Das sogenannte Dienstwagenprivileg setzt sich aus verschiedenen Vergünstigungen für die Mitarbeitenden sowie dem Unternehmen zusammen. Zum einen entsteht eine Vergünstigung durch die Art und Weise, wie der Dienstwagen als Lohnersatzzahlung in den Arbeitslohn angerechnet wird. Hierfür wird bisher die 1% Methode angewandt: 1% des Listenpreises des Autos wird dem monatlichen Arbeitslohn hinzugerechnet. Hierauf werden nun Lohn-/Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Da dies eine sehr grobe und auch sehr niedrige Verrechnung ist, entstehen hohe Verluste bei Steuer- und Sozialversicherungsaufkommen.

Eine zweite steuerliche Begünstigung entsteht durch die Anschaffungs- und laufenden Kosten des Dienstwagens. Der Anschaffungspreis kann im Schnitt über 6 Jahre abgeschrieben werden und mindert somit den Gewinn des Unternehmens. Das heißt, das Unternehmen spart sich weitere Körperschafts- und Gewerbesteuern. Das gleiche gilt für die Wartungs- und Kraftstoffkosten, auch diese können für die Minderung des Gewinns abgeschrieben werden.

Die dritte steuerliche Vergünstigung sind Einsparungen bei der Umsatzsteuer, die sowohl beim Anschaffungspreis als auch bei den laufenden Kosten mittels Vorsteuerberichtigung mit der abzuführenden Umsatzsteuer des Unternehmens verrechnet werden und somit entfallen. Insgesamt wird also die Anschaffung von Dienstwagen sowohl auf Unternehmens als auch Mitarbeiter*innenseite stark subventioniert. Die Subventionierung steigt sogar mit Preis und Verbrauch des Autos, was ständige Neuanschaffung von noch größeren und verbrauchsstarken Autos begünstigt und somit eine fatale ökologische Lenkungswirkung entfaltet.

In den letzten Jahren führte dies dazu, dass 60% der deutschen Neuzulassungen Dienstwagen waren. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass in der jetzigen Form die Regelungen zu Dienstwagen eine umweltschädliche Mobilität für die einkommensstärksten Gruppen in der Gesellschaft subventionieren.

Deshalb fordern wir eine Reform mit folgenden Eckpunkten. Die Anrechnung des Dienstwagens als Lohnersatz muss um eine Nutzungskomponente erweitert werden. Die zurückgelegten Kilometer, die daraus folgenden Kraftstoff- und Wartungskosten müssen mit einbezogen werden. Nach Abzug des Arbeitsweges werden pauschal z.B. 75% der Nutzung der privaten Sphäre zugeordnet. Die vom Unternehmen bezahlten Kosten für diesen Anteil gelten als Lohnersatzzahlung und sind somit steuer- und sozialversicherungspflichtig. Außerdem darf von diesem Anteil die Umsatzsteuer nicht mittels Vorsteuerabzug verrechnet werden. Diese Regelungen sollen allein dazu dienen, horizontale Steuergerechtigkeit herzustellen, d.h. die Bevorteilung eines Dienstwagens gegenüber monetärem Lohn bei der Anrechnung auf den Arbeitslohn auszugleichen.

Ein zweiter Reformschritt beinhaltet die Abschreibungsregeln, d.h. die Anschaffungs- und laufenden Kosten, die das Unternehmen als Unternehmenskosten in ihre Gewinnrechnung als Kosten einbeziehen kann. Hier wollen wir den Anteil der Kosten, die abgeschrieben werden können, nach der ökologischen Effizienz des Dienstwagens hierarchisieren. Um nachhaltige Mobilität weiter zu fördern, fordern wir Reisekosten mit dem ÖPNV, wie Tickets und/oder Bahncards voll abschreiben zu können, d.h. zu 100%, Anschaffungskosten und laufenden Kosten von emissionsfreien Dienstwagen z.B. mit 90% und danach fossil angetriebene hierarchisiert durch ihren Kraftstoffverbrauch. Denkbar wären hier noch zu definierende Emissionsklassen, die dann Abschreibungsquoten zugeordnet werden können.

[1] https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/20-11-27-_studie_impulse_f__r_mehr_klimaschutz_und_sozialvertr__glichkeit_in_der_verkehrspolitik.pdf, S.12

78/I/2022 Personelle Stärkung der Ausländerbehörden in Brandenburg

27.10.2022

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg, die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, sich für eine personelle Stärkung der Ausländerbehörden in Brandenburg einzusetzen, um eine effektive und angemessene Geschwindigkeit bei der Antragsbearbeitung zu garantieren.

12/I/2022 Ein Massnahmenpaket für mehr interkulturelle Vielfalt in den Landesbehörden

27.10.2022

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden aufgefordert, die Einstellungskriterien in den Landesbehörden für Neueinstellungen zu ändern. Ziel ist eine stärkere interkulturelle Durchmischung des Personalkörpers. Dies wäre eine effektive und budgetneutrale Maßnahme, die auch zum Erfolg der Landesbehörden beitragen würde und als Blaupause für die kommunale Familie genutzt werden könnte. Folgender Vierklang an Maßnahmen soll diesen Prozess unterstützen:

  1. Hemmnisse bei der Auswahl und Einstellung von Migrantinnen und Migranten sollen abgebaut werden.
  2. Beschäftigte im öffentlichen Dienst sollen für kulturelle Vielfalt sensibilisiert werden.
  3. Bei Migrantinnen und Migranten soll Interesse an einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst geweckt werden.
  4. Der Anteil der Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Dienst soll regelmäßig anonymisiert erhoben werden.

11/I/2022 Erhalt und Verstetigung der Fördermittel für das IQ Netzwerk

27.10.2022

Die Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich bei der Bundesregierung und SPD-Bundestagsfraktion für den realen Erhalt sowie eine Verstetigung der Fördermittel für das IQ-Netzwerk aus dem BMAS in der Förderperiode 2023 bis 2028 einzusetzen.

75/I/2022 Umsetzung eines Landesaufnahmeprogramms Afghanistan

27.10.2022

Die SPD-geführte Landesregierung sowie die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Umsetzung eines Landesaufnahmeprogramms Afghanistan einzusetzen. Dieses soll in Ergänzung zum Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan, das am 17.10.2022 vorgestellt wurde, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, afghanischen Staatsangehörigen Schutz zu gewähren. Eine Voraussetzung dafür soll sein, dass deren Angehörige oder Dritte bereit sind, deren Aufenthalt in Deutschland voll umfänglich zu finanzieren und als Nachweis eine Verpflichtungserklärung abzugeben.