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18/I/2026 Resiliente Demokratie

13.02.2026

Die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg wird aufgefordert, sich für die Aufnahme des Grundwertes Antifaschismus in die Landesverfassung des Landes Brandenburg einzusetzen und hierzu einen entsprechenden Änderungsantrag in den Landtag Brandenburg einzubringen.

19/I/2026 Digitale Souveränität für Brandenburg — Umstellung der Verwaltung auf Open Source

13.02.2026

Wir fordern die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg auf, eine wirkungsvolle Strategie für Digitale Souveränität zu entwickeln und umzusetzen.

Konkret fordern wir einen Umstieg des Verwaltungsapparates von Land und Kommunen weg von proprietärer Software hin zu quelloffenen Programmen. Nach dem Vorbild Schleswig-Holsteins sollten dabei zuallererst sämtliche Software und Prozesse der Verwaltung zu Open Source Alternativen migriert werden. Für echte Souveränität muss nach Abschluss dieses Prozesses auch Windows als Betriebssystem durch eine verwaltungsorientierte Alternative ersetzt werden.

21/I/2026 Sichere Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg gewährleisten – Folgen des OVG-Urteils zu Fehlfahrten ausgleichen

13.02.2026

Die Mitglieder der SPD Brandenburg, insbesondere die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion sowie die Mitglieder der SPD-geführten Landesministerien setzen sich dafür ein, dass die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Land Brandenburg langfristig, rechtssicher und bedarfsgerecht gewährleistet wird.

Insbesondere sind Maßnahmen zu ergreifen, um die durch das Urteil vom 28. Januar 2026 des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entstehenden Finanzierungslücken für die Träger des Rettungsdienstes auszugleichen, wonach sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Es ist sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist und für die Patient*innen kein Anlass zur Sorge besteht im Notfall mit Kosten belastet zu werden, sofern der Rettungsdienst nicht missbräuchlich genutzt wird, oder von einer Alarmierung des Rettungsdienstes abzusehen.

Dafür sind u.a. folgende Maßnahmen zur Umsetzung zu prüfen:

  1. die Schaffung einer landesrechtlichen Regelung durch Änderung des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz -BbgRettG) zur vollständigen Refinanzierung der Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze
  2. eine Übernahme dieser Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze über das Land Brandenburg bis zu einer Einigung über eine tragfähige Finanzierung, sofern eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen rechtlich ausgeschlossen ist,
  3. die Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes sowie den Krankenkassen zur Entwicklung einer tragfähigen und einheitlichen Finanzierungsstruktur, die den hohen Qualitätsstandard der Notfallversorgung sichert, ohne die Patienten zusätzlich finanziell zu belasten, abgesehen von einer exzessiven oder missbräuchlichen Nutzung des Rettungsdienstes

 

22/I/2026 Kommunale Demokratie verlässlich absichern

13.02.2026

Die SPD geführten Ministerien und die SPD-Landtagsfraktion wird beauftragt,

  1. zu prüfen, welche rechtlichen Regelungen anzupassen sind, um sicherzustellen, dass kommunale Wahlbeamt*innen mit Amtsantritt keine Versorgungs- und Besoldungsansprüche erwerben, die einer Versorgung nach voller Amtszeit gleichkommen.
  2. zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Wahlleitungen so weiterentwickelt werden können, dass ihre Unabhängigkeit gesichert, politisch motivierte Abberufungen verhindert und ordnungsgemäße Wahlen dauerhaft gewährleistet werden.
  3. Auf Grundlage der Prüfungen sollen Handlungs- und Änderungsoptionen erarbeitet werden.
  4. Anschließend sollen die Handlungs- und Änderungsoptionen mit dem Koalitionspartner beraten und entsprechende gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden.

23/I/2026 Integration als gesamtstaatliche Aufgabe bündeln – Zuständigkeiten klären, Verfahren beschleunigen, Teilhabe sichern

13.02.2026

Die SPD Brandenburg bekennt sich zu einer Integrationspolitik, die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration als zusammenhängende staatliche Kernaufgabe begreift. Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Der Bund wird aufgefordert, die bundesgesetzlichen Zuständigkeiten zu reformieren. Dazu gehören, dass:

Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktzugang, Integrationskurse und Anerkennungsverfahren systematisch aufeinander abgestimmt werden, Doppelstrukturen zwischen Bundesbehörden, Ländern und Kommunen abgebaut werden und bundeseinheitliche Verfahrensstandards eingeführt werden.

Der Bund soll die Zuständigkeiten für Integrationspolitik insbesondere zwischen:

  • dem Bundesministerium des Innern,
  • dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  • dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

in einem Integrationsministerium zusammenführen.

Integrationsleistungen des Bundes – insbesondere Sprach- und Integrationskurse – müssen:

  • ausreichend finanziert,
  • flächendeckend verfügbar,
  • qualitativ gesichert,
  • schneller zugänglich sein.

Der Bund wird aufgefordert, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.

Bund und Länder sollen eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung treffen, die Kommunen dauerhaft und planbar bei Integrationsaufgaben unterstützt.

20/I/2026 Kein Einsatz der Analysesoftware Palantir in Brandenburg – Grundrechte schützen, digitale Souveränität stärken

13.02.2026

Die SPD Brandenburg setzt sich für einheitliche, hohe rechtliche und ethische Standards beim Einsatz digitaler Analyse- und Polizeisoftware ein, die den Schutz der Grund- und Freiheitsrechte gewährleisten. Dies schließt den Einsatz der Analysesoftware Palentir bei den Sicherheits- und Polizeibehörden im Land Brandenburg aus. Statt auf intransparente privatwirtschaftliche Anbieter zu setzen, sollen Polizei- und Sicherheitsbehörden in Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Bund für mehr digitale Souveränität in den Aufbau eigener, staatlich kontrollierter und quelloffener IT-Lösungen investieren. Es soll möglichst eine bundes- und europaeinheitliche Lösung angestrebt werden.

3/I/2026 Selbstbestimmung und Rechtssicherheit im Brandenburgischen Bestattungsrecht gewährleisten

13.02.2026

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, individuelle Selbstbestimmung, Religionsfreiheit sowie Rechtssicherheit für Angehörige und Kommunen zu stärken.

Entkriminalisierung der teilweisen Ascheentnahme

Die teilweise Entnahme von Asche aus Urnen darf nicht länger als Ordnungswidrigkeit ausgestaltet sein. Künftig muss es möglich sein, dass Verstorbene zu Lebzeiten wirksam verfügen können, ob und in welchem Umfang eine teilweise Ascheentnahme nach dem Tod zulässig ist. Diese Form postmortaler Selbstbestimmung ist rechtssicher zu regeln, um Angehörige nicht unnötig zu kriminalisieren.

Gesetzliche Klarstellung zur Zulässigkeit sargloser Bestattungen

Sarglose Bestattungen, insbesondere Tuchbestattungen, sind ausdrücklich im Brandenburgischen Bestattungsgesetz zuzulassen. Religiöse und kulturelle Bestattungsformen dürfen nicht von behördlichen Ermessensentscheidungen oder Ausnahmegenehmigungen abhängig sein. Eine klare gesetzliche Regelung dient der Rechtssicherheit, der Gleichbehandlung sowie der Wahrung der Religionsfreiheit.

14/I/2026 Unbürokratisches Ableben - würdevoll, menschlich, zeitgemäß

13.02.2026

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, mit dem Ziel, bürokratische Belastungen für Angehörige und den Staatsapparat abzubauen und würdige Abschiede zu ermöglichen.

Flexibilisierung der Aufbahrungsfrist

Die bestehenden Aufbahrungsfristen sind häufig zu starr ausgestaltet. Sie erschweren einen würdevollen Abschied und führen zu unnötigem organisatorischem und bürokratischem Druck auf Angehörige sowie auf medizinische Einrichtungen. Eine flexibilisierte Aufbahrungsfrist schafft mehr Zeit für Trauer, Abschied und Organisation und reduziert zugleich Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren der Gesundheitsbehörden.

Abbau unnötiger bürokratischer Strukturen

Das Brandenburgische Bestattungsgesetz ist systematisch auf Entbürokratisierung zu überprüfen. Anzeige-, Genehmigungs- und Meldeverfahren sind auf das zwingend notwendige Maß zu reduzieren.

13/I/2026 Sternkinder und verlässliche Bestattungsregelungen für frühverstorbene Kinder

13.02.2026

Die SPD-Landtagsfraktion sowie die zuständigen Ministerien werden aufgefordert, sich für eine Weiterentwicklung des Brandenburgischen Bestattungsgesetzes einzusetzen, eine angemessene Terminologie zu verankern und die Bestattungsmöglichkeiten für früh verstorbene Kinder rechtlich zu verbessern.

Würdevollere Terminologie im Brandenburgischen Bestattungsgesetz

Der Begriff „Fehlgeburt“ ist aus dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz zu streichen und durch den Begriff “Sternenkind” zu ersetzen. Die gesetzliche Sprache muss der Situation betroffener Eltern gerecht werden und darf nicht zusätzlich belasten.

Verbesserte Regelungen zur Bestattung früh verstorbener Kinder

Früh verstorbene Kinder müssen unabhängig von Schwangerschaftswoche oder Geburtsgewicht würdevoll bestattet werden können. Zudem ist ausdrücklich zu ermöglichen, dass eine gemeinsame Bestattung mit einem ggf. verstorbenen Elternteil erfolgen kann, sofern dies dem Willen der Angehörigen entspricht.

37/I/2026 Finanzierung LBB

13.02.2026

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Finanzierung des Landesbehindertenbeirates Brandenburg (LBB) ab dem Jahr 2026 einmalig um 10% erhöht wird und ab dem Jahr 2027 jährlich um eine konkrete Steigerungsrate (s.u.) angepasst wird.