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87/II/2018 Wir wollen verständlich sein! - Programme und Inhalte in "Einfacher Sprache"

2.10.2018

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand der SPD Brandenburg und die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag ihre Zielgruppenansprache optimieren mögen:

Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen ab Kommunalebene aufwärts werden Programme und Inhalte in Einfacher Sprache erstellt und barrierefrei kommuniziert.

78/II/2018 Außerordentliche Themenparteitage zur Programmentwicklung

2.10.2018

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand der SPD Brandenburg zur weiteren Programmentwicklung bestenfalls jährlich stattfinde außerordentliche Themenparteitage initiiert, um auf operative und strategische Entwicklungen angemessen und zeitnah zu reagieren.

77/II/2018 Verbesserung der Mitgliederbeteiligung und inhaltliche Weiterentwicklung

28.09.2018

I. Die SPD Brandenburg verbessert die Beteiligung ihrer Mitgliedschaft und führt dazu folgende Instrumente ein:

Elektronische Mitgliederbefragung
Die elektronische Mitgliederbefragung soll die Möglichkeit bieten, kurzfristig und schnell ein Stimmungsbild der SPD Brandenburg zu wichtigen politischen Fragen zu erhalten. Im Umlaufverfahren sollen zuvor vom Landesvorstand oder vom Landesparteitag beschlossene Fragen oder Thesen der Mitgliedschaft zur Abstimmung vorgelegt werden können. Das Ergebnis der elektronischen Befragung ist zu veröffentlichen und ist Beratungsgrundlage. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.

Parteikonvent
Der Parteikonvent soll den Landesparteitag ergänzen. Er soll in der Phase zwischen den Landesparteitagen der politischen Beschlussfassung in allen zentralen Fragen dienen. Das Nähere zur Einberufung, zur Zusammensetzung und zu den Aufgaben des Parteikonvents regelt die Satzung des Landesverbandes. Im Zuge der Einführung sind auch die Aufgaben des Landesausschusses neu festzulegen.

Thematischer Parteitag
Die Komplexität bestimmter politischer Fragen überfordert das Format des ordentlichen Landesparteitages. Diese Fragen können aufgrund der Vielzahl der Anträge und möglicher Wahlgänge nicht hinreichend und ausgiebig genug diskutiert werden. Um diesem Ressourcenproblem Rechnung zu tragen, sollen diese Fragen im Rahmen eines thematischen Parteitages diskutiert werden können. Hierbei sind nur Anträge zum Leitthema des Parteitages zulässig. Das Nähere regelt die Satzung des Landesverbandes.

Der SPD-Landesvorstand wird beauftragt, die Voraussetzung für die Einführung der neuen Instrumente zu schaffen und eine entsprechende Änderung der Satzung vorzubereiten. Der Landesvorstand bindet in diese Vorbereitung den Landesausschuss und die Unterbezirksvorstände ein. Die vorgesehene Satzungsänderung soll spätestens auf dem ordentlichen Landesparteitag 2019 erfolgen.

II. Im Jahr 2012 hat sich die SPD Brandenburg nach mehrjährigen Diskussionen mit dem Beschluss des Leitantrages „Brandenburg 2030 – Wir gestalten die Zukunft“ ein Grundsatzprogramm gegeben. Viele der Positionen und Ziele sind noch heute richtig und leiten unser Handeln. Andere Punkte sind durch die Entwicklung der letzten Jahre und durch eigenes Regierungshandeln überholt. Deshalb sollen unsere Leitlinien für ein Land Brandenburg im Jahr 2030 überarbeitet werden. Das betrifft insbesondere die Bereiche

  • Sozialpolitik,
  • Landesplanung,
  • Innere Sicherheit,
  • Verkehr,
  • Bildung.

Die Überarbeitung soll im nächsten Jahr vorbereitet werden.

76/II/2018 Änderung der Satzung § 15 Abs. 1 ff. Aufgaben

19.09.2018

Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:

Der Landesvorstand leitet den Landesverband. Er vertritt den Landesverband und koordiniert die politische und organisatorische Tätigkeit der SPD in Brandenburg und ist für die Ausführung der Beschlüsse des Landesparteitages verantwortlich. Er unterbreitet, im Benehmen mit den Unterbezirken, den Vorschlag für die Landesliste an die Landesdelegiertenversammlung. Hierfür ist eine 6-Wochenfrist zu beachten. Er leitet die nach Landtagswahlen notwendigen Verhandlungen über die Regierungsbildung ein und ist zuständig für damit verbundene personelle Überlegungen sowie für personelle Vorschläge an die SPD-Landtagsfraktion. Er kann Berichte anfordern und Abrechnungen verlangen. Er kann Arbeitskreise und Kommissionen einberufen. Die Mitglieder des Landesvorstandes haben das Recht, an allen Zusammenkünften der Gliederungen der Partei im Landesverband teilzunehmen.

Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:

Der Landesvorstand bereitet die Landtagswahlen vor und ist verantwortlich für deren Durchführung. Er koordiniert Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen.

Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt:

Der Landesvorstand bündelt die regionalen Kräfte für landesweite Kampagnen und unterstützt die Erarbeitung aller landespolitischen Initiativen und landespolitischen Entscheidungen der SPD. Er vertritt die landespolitischen Interessen der SPD auf Bundesebene. Er ist für die Qualifikation der ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SPD zuständig.

Der bisherige Absatz 2 wird der neue Absatz 4.

Der bisherige Absatz 3 wird der neue Absatz 5.

Der bisherige Absatz 4 wird der neue Absatz 6.

75/II/2018 Änderung der Satzung § 14 Abs. 1 Landesvorstand

19.09.2018

Streiche folgenden Satz:

Der Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Landespolitik.

56/I/2017 Soziale Sicherung und Teilhabe

22.10.2017

1. Renten
„Alle“ in Deutschland lebenden Menschen zahlen in die Rentenkasse bis zum jetzigen Höchstsatz ein und bekommen eine entsprechende Rente. Alle die über dem Rentenhöchstsatz Verdienenden zahlen für ihr über dem Höchstsatz liegendem Einkommen einen gewissen Prozentsatz in die Rentenkasse ein ohne eine Rente dafür zu beziehen (5 % ist ein Ansatz der festgelegt werden muss).
Dieses Geld wird eingesetzt, damit eine Grundrente für alle, die weniger Rente als die Grundversorgung gemäß SGB II haben, gezahlt wird. Dadurch werden einerseits die Sozialkassen entlastet, die Altersarmut gesenkt und die persönlichkeitsverletzende Behandlung bei den Stellen zur sozialen Daseinsvorsorge beseitigt. Die Grundrente muss in jedem Fall höher ausfallen, als die Grundversorgung.

2. Krankenversicherung
Krankenkassenbeiträge werden wieder paritätisch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt, weil die Begründung (angeblich zu hohe Lohnkosten) schon seit Jahren nicht mehr gegeben ist. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Grundversorgung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Dabei zahlen alle Bürgerinnen und Bürger mit eigenem Einkommen in die gesetzliche Krankenversicherung ein. Wer für sich bevorzugte Behandlung usw. sichern möchte, hat die Möglichkeit – eine private Zusatzversorgung abzuschließen. Die Leistungen in der medizinischen Grundversorgung durch die gesetzlichen Krankenkassen können somit nicht weiter reduziert, sondern nachhaltig verbessert werden.

Die Vielzahl der gesetzlichen Krankenkassen ist dabei ein enormer Verwaltungskostenfakter – zudem nicht notwendig und gehören grundsätzlich auf den Prüfstand.

66/I/2017 Zukunft der Lausitz

19.10.2017

Die brandenburgische SPD fordert die künftige Bundesregierung auf, ihre struktur- und wirtschaftspolitische  Verantwortung, insbesondere für die Lausitz, unter Berücksichtigung der nachfolgenden  Aspekte,  wahrzunehmen.

Die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland hängt in hohem Maße von der Planungs- und Versorgungssicherheit sowie der Preisstabilität und Umweltverträglichkeit bei der Energiewende ab. Diese Faktoren sind gleichrangig zu betrachten, denn mit jeder Komponente sind unabsehbare, wirtschaftliche Risiken für die energieintensiven Unternehmen verbunden.

Der mit der Energiewende verbundene, tiefgreifende Strukturentwicklungsprozess kann nicht en passant bewältigt werden, sondern es müssen sukzessive nachhaltig neue, zusätzliche wirtschaftliche Strukturen in den betroffenen Regionen entwickelt werden, die ein solides Fundament und eine soziale Perspektive für die Menschen  in den Regionen bieten.

Wenn 2022 die letzten Atomkraftwerke in Deutschland vom Netz gehen, muss der Verlust dieser Erzeugungskapazität u. a. auch durch moderne, umweltfreundliche Kohlekraftwerke ausgeglichen werden.  Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es aus technischen und wirtschaftlichen sowie strukturpolitischen Gründen nicht möglich, auf die Verstromung von heimischer Braunkohle zu verzichten. Ein weiterer Preisanstieg und weitere Importabhängigkeit von Gas und Öl, würde den Industriestandort Deutschland in seinem Bestand gefährden und eine Rückentwicklung vom Industrie- zum Agrarland einleiten. Um dies zu verhindern und um den Wohlstand in unserem Land dauerhaft sichern zu können, müssen die klimapolitischen Ziele zunächst dahinter zurückstehen.

Der Landesparteitag begrüßt, dass sich die Landesregierungen von Brandenburg und Sachsen in ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung am 13.06.2017 in Großräschen, auf ein umfassendes Konzept und Forderungen für die Strukturentwicklung der Lausitz verständigt haben.

Der Landesparteitag fordert die zukünftige Bundesregierung auf, sich die von den Landesregierungen beschriebenen Notwendigkeiten zur Strukturentwicklung der Lausitz zu eigen zu machen, die finanziellen Bundesmittel zur Verfügung zu stellen und mit der europäischen Union über Veränderungen der Förderpolitik Verhandlungen aufzunehmen, damit schon heute, aufgrund einer veränderten Förderkulisse, neue, zusätzliche Wirtschaftsstrukturen entwickelt und gefördert werden können.

Der Landesparteitag fordert die regionalen Gebietskörperschaften auf, zum Wohle der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung in der Lausitz, ohne Rücksicht auf Stadt-, Kreis- und Ländergrenzen, unverzüglich eine Struktur (z. B. Wirtschaftsregion GmbH) zu schaffen, die es ermöglicht , gemeinsame Konzepte zu entwickeln, auf die unterschiedlichen nationalen und europäischen Fördertöpfe zugreifen, sowie ganzheitlich für die Region, national und international, Investorenansprache vornehmen zu können.

69/I/2017 Konzept für Kohleausstieg in Brandenburg bis 2035

18.10.2017

Wir fordern die brandenburgische Landesregierung auf, zeitnah ein Konzept für einen sozialverträglichen, vollständigen Kohleausstieg bis zum Jahr 2035 in Brandenburg auszuarbeiten.

Da der Kohle-Tagebau in Regionen im Süden Brandenburgs eine wichtige wirtschaftliche Rolle spielt, ist es besonders wichtig, diesen Ausstieg klar zu kommunizieren und sozialverträglich zu gestalten. Deshalb fordern wir die Landesregierung weiterhin auf, dieses konkrete Datum als Ausstiegsdatum zu benennen. Da ein Ausstieg auf lange Sicht unumgänglich ist, erfordert es die Fairness gegenüber den Menschen, die ihr Auskommen oft seit vielen Jahren in der Kohlewirtschaft finden, rechtzeitig ein klares Ausstiegsdatum zu kommunizieren. Der Problemlage auszuweichen erscheint uns angesichts ihrer Dringlichkeit und da sie im hohen Maße mit der Zukunft menschlicher Schicksale verbunden ist, als nicht angemessen.

58/I/2016 Für barrierefreie Parteisitzungen - Kooperationsvereinbarung zur Kommunikationshelfer/-innenausbildung

14.09.2016

Die SPD Brandenburg unterstützt und finanziert die Ausbildung von mindestens 18 Parteimitgliedern (jeweils aus jedem Unterbezirk eins) zu Kommunikationshelfer/-innen für Gebärdensprache und schließt Kooperationsvereinbarungen mit den ausgebildeten Parteimitgliedern ab, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung auf Anfrage die Möglichkeit haben, barrierefrei an Sitzungen der Partei zu partizipieren.

Die Kosten für die Ausbildung teilen sich der Landesverband und die SPD-Unterbezirke.

54/I/2016 Änderung der Satzung §§ 17-19

20.08.2016

Änderung der Satzung § 17 Landesausschuss

§ 17 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss setzt sich zusammen aus den auf den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten, deren Zahl auf 45 begrenzt ist. Die Verteilung erfolgt nach den Mitgliederzahlen, für die im vorausgegangenen Geschäftsjahr Beiträge an den Landesvorstand abgeführt wurden. Ist ein/e Delegierte/r an der Ausübung ihres/seines Mandats gehindert, so wird sie/er durch eine/en gewählten Ersatzdelegierte/n vertreten.

(2) Mit beratender Stimme nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil:
a) der/die im Landesvorstand der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft benannte Vertreter/in für dieses Gremium,
b) die Mitglieder der Schiedskommission,
c) die Revisoren/innen,
d) die Geschäftsführer/innen,
e) der/die Vorsitzende der SGK,
f) der/die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion,
g) die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierung,
(h) der/die Sprecher/in der Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten und
(i) die sozialdemokratischen Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Brandenburg.

(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes nehmen an den Sitzungen des Landesausschusses teil. Der Landesausschuss kann über die Teilnahme weiterer beratender Mitglieder beschließen. Insgesamt darf der Anteil der beratenden Mitglieder die Zahl der gewählten Mitglieder nicht übersteigen.

Änderung der Satzung § 18 Turnus und Einberufung

§ 18 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss wird mindestens vier Mal im Jahr unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Einladung soll den Mitgliedern des Landesausschusses sowie den mit beratender Stimme Teilnehmenden in der Regel spätestens zehn Tage vor der Sitzung zugehen.

(2) Darüber hinaus ist der Landesausschuss einzuberufen, wenn dies beantragt wird:
a) vom Landesparteitag,
b) vom Landesvorstand,
c) von mehr als der Hälfte der Unterbezirksvorstände und
d) auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder.

(3) Der Landesausschuss wählt eine/n Vorsitzende/n und mindestens zwei Stellvertreter/innen.

Änderung der Satzung § 19 Aufgaben und Zuständigkeiten

§ 19 der Satzung des SPD-Landesverbands Brandenburg wird wie folgt neu gefasst (Änderungen fett gedruckt):

(1) Der Landesausschuss ist das höchste beschlussfassende Gremium zwischen den Landesparteitagen und in dieser Zeit Kontrollgremium gegenüber dem Landesvorstand. Um dies sicherzustellen, steht dem Landesausschuss ein umfassendes Auskunftsrecht zu.

(2) Der Landesausschuss ist zu hören vor Beschlüssen des Landesvorstandes über :
a) grundsätzliche politische Fragen,
b) grundsätzliche organisatorische Fragen,
c) die Vorbereitung von Wahlen zum Europäischen Parlament, Bundestagswahlen, Landtagswahlen sowie Kommunalwahlen und
d) die Neufestsetzung von Unterbezirksgrenzen.

(3) Die von einem Landesparteitag an den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesausschuss abschließend.

(4) Über die von einem Landesparteitag an den Landesvorstand und den Landesausschuss überwiesenen Anträge beschließt der Landesvorstand, nachdem der Landesausschuss zuvor eine Empfehlung abgegeben hat.

(5) Ein außerordentlicher Landesparteitag ist einzuberufen auf Beschluss des Landesausschusses.