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59/I/2016 Gerechtigkeit, Teilhabe, Soziale Sicherheit - Ein 10-Punkte-Programm

20.06.2016

„Der Steuerzahler“ wird immer stärker mit Steuern und Abgaben belastet. Alle Lebensbereiche sind erfasst. Hinzu kommen ständig steigende Sozialabgaben und laufende Steigerungen bzw. „Anpassungen“ von Abgaben, die von ehemaligen Staatsbetrieben beeinflusst werden (Bahn, Post, Telekom). Sozialabgaben haben einen immer höheren Anteil an den Gehaltsabzügen. Die EEG-Umlage wird auf die regionalen Stromkunden abgewälzt, die LKW-Maut auf die Preise.

Letztlich zahlt „der Verbraucher“ alles; er kann viele Belastungen nicht einfach umgehen, weil er u. a. auf Waren des täglichen Bedarfs angewiesen ist. Diese Belastungen sind aber ungleich verteilt.

Die Einkommen der Mittelschicht bzw. der Bezieher von geringen, mittleren, aber auch höheren Einkommen werden so stark belastet, dass sie in die Bereiche der Transfereinkommen gelangen, d. h. kaum noch Mittel zur Verfügung haben, die über den laufenden Lebensunterhalt hinausreichen. Rücklagen- oder Vermögensbildung, Vorsorge und Alterssicherung sind in einigen Einkommensbereichen nicht mehr im notwendigen Umfang möglich. Gleichzeitig zeigen Statistiken der letzten Jahre über die Einkommens- und Vermögensverteilung erhebliche Verwerfungen auf. Einkommen und Vermögen konzentrieren sich immer stärker in den oberen Bereichen. Die Schere geht weiter auseinander, sie öffnet sich immer weiter.

Die Ungleichheit bei der Verteilung des Vermögens in Deutschland hat in den vergangenen zehn Jahren weiter dramatisch zugenommen. Die oberen zehn Prozent der Haushalte verfügen über 52 Prozent (1998: 45%) des Nettovermögens.

Die unteren zehn Prozent verfügen nur über 1 Prozent (1998: 3 %) des Nettovermögens.

Wissenschaft und Gewerkschaften fordern die Politik immer wieder auf, den privaten Konsum zu stärken.

Bildungschancen und damit Lebenschancen werden für Bezieher unterer bis mittlerer Einkommen immer geringer.

Die SPD muss die erhebliche Unzufriedenheit in der Bevölkerung über diesen Zustand aufgreifen und daraus eine Handlungsmaxime entwickeln, ganz im Sinne „Für eine Politik aus der Mitte des Alltags – gegen wachsenden Populismus“, wie es in dem Impulspapier „Starke Ideen für Deutschland 2025“ angeschnitten wird.

Der Bund kann in den letzten Jahren stetige Steigerungen der Steuereinnahmen vermelden, und dennoch reicht die immer größer werdende Summe der Einnahmen nicht zur Finanzierung wichtiger Aufgaben aus. Öffentliche Haushalte, vor allem der Kommunen sind strukturell unterfinanziert. Es besteht ein erheblicher Nachholbedarf an Infrastrukturinvestitionen.

Der Abbau von Belastungen und eine Umverteilung des Vermögens sind das Gebot der Stunde!

Das ist zu tun:

I. Steuergerechtigkeit

Erforderlich sind grundlegende Reformen des Steuersystems, um dieses gerechter zu gestalten und dauerhaft ausreichende Einnahmen zur Finanzierung der notwendigen öffentlichen Aufgaben sicherzustellen.

Das bestehende Steuersystem und die Steuerpolitik wurden und werden diesen Anforderungen bisher nicht gerecht. Seit dem Jahr 2000 sind Reiche und Unternehmen mehrfach erheblich steuerlich entlastet worden. Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer sank von 53 auf 42 Prozent (bzw. 45 Prozent Reichensteuer). Der Gewinnsteuersatz der Kapitalgesellschaften sank von 40 Prozent auf 15 Prozent. Bereits seit 1996 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben. Die Steuerreformen seit 1998 haben zu Einnahmeausfällen von etwa 45 Milliarden Euro jährlich geführt. Die Erbschaftsteuer ist in ihrer bisherigen Form sogar verfassungswidrig, weil sie völlig übermäßige und unbegründete Steuerbefreiungen für Erben von Unternehmen und großen Aktienpaketen vorsieht.

1. Änderungen bei der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer

Unternehmen müssen wieder stärker an der Finanzierung öffentlicher Aufgaben beteiligt werden. Zentrale Punkte sind die Wiederanhebung des Körperschaftsteuersatzes auf 25 Prozent, die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage und die Wiederherstellung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Die Gewerbesteuer ist zu einer Gemeindewirtschaftsteuer auszubauen, die die Steuereinnahmen für Kommunen auf eine breitere Basis stellt. Insgesamt können so Mehreinnahmen von über 30 Milliarden Euro jährlich erzielt werden.

2. Wirksame Besteuerung von Kapitaleinkommen

Um sicherzustellen, dass alle in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschafteten Kapitaleinkommen angemessen versteuert werden, müssen die Möglichkeiten zum Abzug von Finanzierungskosten, Pachten, Lizenzen und Leasinggebühren weiter eingeschränkt bis versagt werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass die Empfänger der Zahlungen diese Einkommen angemessen versteuern. Auch im Rahmen der EU und der OECD müssen wirksame Maßnahmen gegen Steuervermeidung und Gewinnverschiebung internationaler Unternehmen ergriffen werden. Erster Schritt ist die Herstellung von Transparenz durch verpflichtende länderbezogene Berichterstattung von Konzernen über Gewinne und gezahlte Steuern. Notwendig sind EU-weite Mindeststeuersätze auf Unternehmensgewinne von 25 Prozent, die auf eine breite vereinheitlichte Bemessungsgrundlage anzuwenden sind. Doppelbesteuerungsabkommen sind so zu reformieren, dass die angemessene Besteuerung aller Einkommen sichergestellt wird.

3. Änderungen bei der Einkommensteuer und Beseitigung der kalten Progression

Bei der Einkommensteuer soll durch eine deutliche Erhöhung des Grundfreibetrages und eine Abflachung des Anstiegs der Besteuerung im unteren Bereich Steuerpflichtige mit niedrigem und mittlerem Einkommen entlastet werden. Der Spitzensteuersatz soll auf 50 Prozent (53 Prozent mit Reichensteuer) erhöht werden. Die Abgeltungsteuer von nur 25 Prozent soll abgeschafft und Kapitalerträge sollen wieder progressiv im Rahmen der Einkommensteuer belastet werden. Gewinne sollen realistischer erfasst und besteuert werden.

Die Entfernungspauschale soll so reformiert werden, dass Beschäftigte mit geringem Einkommen bei gleichem Fahrtweg genauso stark entlastet werden wie solche mit hohem Einkommen. Insgesamt soll die Einkommensteuerreform ohne Einnahmeverluste gestaltet werden, das heißt, Entlastungen für die Mehrheit der Beschäftigten müssen durch höhere Besteuerung der hohen Einkommen gegenfinanziert werden. Dies gilt auch für Reformen zum Ausgleich der kalten Progression.

Heimliche Steuererhöhungen durch kalte Progression könnten z. B. durch Anpassung des Einkommensteuertarifs an die Kaufkraftentwicklung vermieden werden.

4. Reform bzw. Wiedereinführung der Vermögenssteuer

Die Millionäre und Milliardäre in und aus der BRD müssen endlich einen ihren finanziellen Möglichkeiten angemessenen Beitrag leisten, um die Aufgaben des Gemeinwesens zu finanzieren und Belastungen aus der Bewältigung der Banken- und Finanzkrise zu kompensieren. Wer in Deutschland wirtschaftet, muss sich auch angemessen am gesellschaftlichen Aufwand beteiligen, auch wenn er im Ausland wohnt.

Es ist daher eine dauerhafte Vermögensteuer wieder zu erheben. Sie soll auf Nettovermögen oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro je Person mit einem Steuersatz von einem Prozent einsetzen und mit einem halben Steuersatz auch Körperschaften besteuern. Das jährliche Steueraufkommen beträgt dann etwa 20 Milliarden Euro, die den Bundesländern zufließen und von diesen auch zur besseren Finanzierung der Kommunen verwendet werden sollen. Zusätzlich soll eine progressiv ausgestaltete einmalige Vermögensabgabe der Millionäre, gestreckt über zehn Jahre, erhoben werden. Sie würde insgesamt 300 Milliarden Euro einbringen und Belastungen des Bundes finanzieren, die in Folge der Finanz-, Wirtschafts- und Eurokrise entstandenen sind. Der Vorschlag knüpft an die Idee des Lastenausgleiches an, wie er nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde.

5. Reform der Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Die Steuer auf Erbschaften und Schenkungen hat derzeit nur noch die Bedeutung einer Bagatellsteuer. Dafür sind vor allem Regelungen verantwortlich, die insbesondere sehr große Vermögen unverhältnismäßig privilegieren. Mit der Vorzugsbehandlung bestimmter Arten von Vermögen muss Schluss gemacht werden. Eine verfassungsfeste und verteilungsgerechte Besteuerung von Erbschafen und Schenkungen ist dringend geboten. Die derzeit geplante Reform entspricht nicht diesen Anforderungen. Sie würde die Schere zwischen Arm und Reich weiter vergrößern.

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nicht nur einen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten, sondern ebenso der zunehmenden Ungleichheit der Vermögensverteilung entgegenwirken. Deshalb müssen insbesondere die Erben von Großvermögen erheblich höher besteuert werden.

Das Aufkommen der Erbschaftsteuer in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ zu dem großen Umfang und der Konzentration der jährlich vererbten oder verschenkten Vermögen viel zu gering. Die sehr großen Vermögen liegen überwiegend als Eigentum an Unternehmen bzw. Unternehmensanteilen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen oder Immobilien vor. Die weitgehende Steuerbefreiung der Übertragung dieser Vermögen ist abzuschaffen. Zur Vermeidung von arbeitsplatzgefährdenden Zahlungsproblemen reicht es aus, nötigenfalls die Steuerzahlung zu stunden oder auf längere Zeiträume zu verteilen. Eine solche Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer kann und muss das jährliche Steueraufkommen mindestens auf etwa zehn Milliarden Euro verdoppeln.

Es sind Freibeträge für „Omas Häuschen“ bzw. für selbst genutzte geerbte Wohnungen und Häuser vorzusehen.

6. Einführung einer Finanztransaktionssteuer auf Geschäfte mit Aktien, Anleihen, Devisen und Derivaten.

Finanzspekulationen mit Lebensmitteln sind zu verbieten. Die Mittel aus dem Aufkommen der Finanztransaktionssteuer sind als Finanzierungsbeitrag für ein europäisches Zukunftsinvestitionsprogramm und für den internationalen Kampf gegen Hunger und Armut einzusetzen.

Die so erreichten zusätzlichen Mittel sind für Bildung und Ausbildung, vor allem für Chancengleichheit in der Bildung und Bildungsgerechtigkeit (soziale Umverteilung) sowie für den Erhalt und Ausbau der öffentlichen Infrastruktur einzusetzen. Es wäre auch sinnvoll, in Zeiten niedriger Zinsen die Investitionen dafür wesentlich zu erhöhen und teilweise über Kredite zu finanzieren.

II. Sozialsysteme

1. Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Kranken- und Pflegeversicherung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Die in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten eingeführte Festschreibung der Arbeitgeberanteile ist zu revidieren. Es erscheint gerechtfertigt, die hälftige Finanzierung der Krankheitskosten wieder herzustellen.

2. Umlagefinanzierte Altersversorgung

Die Altersversorgung wird Zug um Zug auf eine umlagefinanzierte und gesetzlich abgesicherte Rentenversicherung abgestellt, in die auch Selbständige und Beamte einbezogen werden. Die Rente muss annähernd den Lebensstandard sichern. Versicherungsfremde Leistungen sind ausnahmslos über Steuern zu finanzieren (z. B. Mütterrente). Dabei steht auch die Abkoppelung der Sozialversicherungssysteme von den Löhnen zur Diskussion.

3. Neuordnung des Gesundheitssystems

Das Gesundheitssystem ist neu zu ordnen. Dabei ist das Thema Bürgerversicherung wieder aufzugreifen.

4. Globalisierung und Arbeitsverfassung 4.0

Es ist eine Arbeitsverfassung zu schaffen, die Arbeitnehmende in Zeiten der Globalisierung schützt (neue drohende Automation bzw. Digitalisierung) und insbesondere prekäre Arbeitsbedingungen beseitigt. Internationale Übereinkommen sind mit der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu verbessern.
Der Arbeitsschutz ist insbesondere für Leiharbeit und Werkverträge strenger zu regeln.

23/I/2015 Klassenfrequenzen an Oberstufenzentren flexibler gestalten

1.11.2015

Der SPD-Landesvorstand Brandenburg und die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg werden beauftragt darauf hinwirken, dass die Mindestfrequenzwerte von 24 Schülerinnen und Schülern zur Einrichtung von kreiseigenen Fachklassen an Oberstufenzentren im Bildungsgang der Berufsschule zur Vermittlung des schulischen Teils einer Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung (Anlage zur VV-Unterrichtsorganisation) deutlich abgesenkt wird, damit von den Vorgaben der Landesschulbezirksverordnung abweichende Berufsschulklassen weiterhin gebildet werden können.

53/I/2015 Bedingungen für die Zustimmung zu Freihandelsabkommen wie CETA,TTIP, TISA

1.11.2015

Die SPD begrüßt grundsätzlich Verbesserungen der internationalen Zusammenarbeit, die den Interessen der beteiligten Völkerrechtssubjekten gerecht werden. Das schließt auch Vereinbarungen zum Freihandel ein, den Freihandel kann die Quelle für mehr Wohlstand und technologischen Fortschritt sein. Die zunehmende Bedeutung dieser Form der internationalen Zusammenarbeit offenbart jedoch auch einen zunehmenden Bedarf an international gültigen Regeln und Standards, die den Handel einfacher, fairer, sicherer und gerechter machen und dafür Sorge tragen, dass Handel ein Gewinn für alle Menschen bedeutet.

Die SPD formuliert daher folgende Bedingungen für alle aktuellen und zukünftigen Freihandelsabkommen (aktuell: CETA, TTIP, TISA):

  1. Grundlage aller Freihandelsabkommen müssen Positivlisten sein, die genau definieren, welche Handelsbereiche in welcher Form harmonisiert, dereguliert oder neu reguliert werden sollen. Eine Absenkung von Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsstandards, sowie von ökologischen Standards darf es nicht geben. Das Harmonisierungsniveau ergibt sich aus dem jeweils höheren nationalen Standard. Als offene Listen werden sie regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung unterworfen.
  2. Investoren dürfen keine weitergehenden Rechte als unter dem Grund-gesetz erhalten. Der Investorenschutz sieht neben dem Klageweg vor nationalen Gerichten ausschließlich eine Klagemöglichkeit vor einem unabhängigen internationalen Handelsgerichtshof – etwa nach dem Beispiel des Straßburger Gericht für Menschenrechte – vor. Bis zur Schaffung dieser gemeinsamen multinationalen Rechtsinstitution wird ein auf 5 Jahre befristeter Investorenschutz, analog dem Reformpapier der sozialdemokratischen Handels- und Wirtschaftsminister, gewährt. Die Regulierungen wirtschaftlicher Betätigung durch europäische oder nationale Normen muss weiter möglich sein, solange keine Diskriminierung vorliegt.
  3. Die regulatorische Zusammenarbeit in Freihandelsabkommen darf die demokratischen Entscheidungsprozesse in der EU und in den USA nicht in Frage stellen. Die Einrichtung sogenannter „Regulatorischer Räte“ erfolgt streng nach dem Prinzip des Primates der Politik gegenüber der Wirtschaft. Eine Einbeziehung betroffener Wirtschaftsinteressen erfolgt ausschließlich nach der Einbringung von Gesetzesinitiativen in die beschließenden politischen Gremien.
  4. Freihandelsabkommen der Europäischen Union sollen prinzipiell als „Gemischte Abkommen“ „konstruiert“ werden, um innerhalb eines nationalen Entscheidungsprozesses ein Höchstmaß an Beteiligungskultur für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Freihandelsabkommen haben als völkerrechtliche Verträge langfristige Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Ebenen.

Daher ist eine breite und transparente gesellschaftliche Diskussion notwendig die dem politischen Entscheidungsprozess, zeitlich angemessen, vorgelagert ist. Der Entwurf des CETA-Abkommens umfasst ca. 500 Seiten mit ca. 1000 Seiten Anhängen. Die amtliche deutsche Übersetzung liegt frühestens Ende 2015 vor. Das CETA-Abkommen ist das Vorbild für TTIP. Was Kanada gewährt wird, kann den USA kaum verwehrt werden. Wir fordern, dass der Beschluss des SPD-Parteikonvents vom 20.9.2014 auch auf den Entwurf des CETA-Abkommens angewandt wird und der Entwurf entsprechend nachgebessert wird.

47/I/2015 Wahlverfahren modernisieren – Wahlbeteiligung steigern – mehr Demokratie wagen!

1.11.2015

Die SPD setzt sich für eine Modernisierung der Wahlverfahren ein. Das Wahlverfahren soll dahingehend verändert werden, dass mit Zustellung der Wahlunterlagen sogleich die Briefwahlunterlagen inkl. Stimmzettel versendet werden.

Weiterhin sollen zentrale Wahllokale in Rathäusern und Bürgerämtern eingerichtet werden, die bereits bis zu 2 Wochen im Voraus die Stimmabgabe ermöglichen.

Eine Modernisierung und Flexibilisierung des Wahlrechts muss einhergehen mit der Sicherstellung, dass die Wahlgrundsätze eingehalten und Möglichkeiten zum Wahlbetrug verhindert werden.

33/I/2015 Prognosesoftware „precobs“ nicht einführen

1.11.2015

Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, die Prognosesoftware „precobs“ nicht bei den Polizei- und Ermittlungsbehörden in Brandenburg einzuführen.

30/I/2015 Konkrete Maßnahmen für den Aufbau regionaler Netzwerkstrukturen für Medienkompetenz

1.11.2015

Der Landesparteitag fordert die Landesregierung auf, die in der Landeskonzeption „Stärkung der Medienkompetenz“ vom November 2011 und der Rahmenvereinbarung „Stärkung der Medienkompetenz“ zwischen MBJS und Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2012 dargelegte Unterstützung beim Aufbau regionaler Netzwerkstrukturen für Medienkompetenz mit konkreten Maßnahmen zu untersetzen und damit die Voraussetzungen zu schaffen, dass für regionale Medienbildungs-Netzwerke ein landeszentrales Unterstützungsangebot aufgebaut werden kann. Darin eingeschlossen sein sollen auch Beratungsleistungen für Bildungsträger, die landeszentrale Entwicklung und Umsetzung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, die Entwicklung von Medienbildungsstandards im außerschulischen Bereich der Kinder- und Jugendbildung sowie die Koordination regionaler Medienbildungsnetzwerke.