Archive

Ä1 zum 22/I/2022

17.11.2022

Streichung in Zeile 1/2 „und das von uns geführte MBJS“

Änderung in Zeile 2 von „werden“ in „wird“

Streichen in Zeile 5 „uns/oder die Einrichtung einer pädagogischen Hochschule“

Ä1 zum 21/I/2022

17.11.2022

Streichung des Wortes „grundständigen“ in Zeile 3

Ä1 zum 81/I/2022

17.11.2022

Der Landesvorstand wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg dahingehend zu ergänzen, dass Kunst und Kultur zur haushaltsrechtlichen Pflichtaufgabe in den Kommunen und Landkreisen wird. Dabei ist die anteilige Gegenfinanzierung durch das Land abzusichern.

17/I/2022 Wir fordern die Stärkung der Verbraucherschutzzentralen!

28.10.2022

Die Brandenburger SPD-Landtagsfraktion und der SPD-Landesvorstand sollen sich auf Landesebene für die Stärkung und Förderung der Verbraucherschutzzentralen im Land Brandenburg einsetzen.

37/I/2022 Freiwilligendienste stärken - Nein zum Pflichtjahr und Ja zu mehr Dienststellen und einer Mindestaufwandsentschädigung

28.10.2022

Zur Stärkung der Solidargemeinschaft, des bürgerschaftlichen Engagements und nicht zuletzt der Demokratie braucht es keinen Zwang, sondern vielmehr Anreize und gerechte Bedingungen. Bundesweit engagieren sich jährlich tausende, hauptsächlich junge Menschen in Freiwilligendiensten wie dem FSJ, dem FÖJ oder dem BFD. Doch ihre Interessen finden kaum Gehör. Stattdessen wird eine Debatte über ein Pflichtjahr geführt, die sowohl an der Realität der Freiwilligen als auch an der der vielen Trägerorganisationen vorbei geht.

Wir fordern die SPD auf, sich gegen einen Pflichtdienst und stattdessen für eine Stärkung der Freiwilligendienste und eine tatsächliche Verbesserung der Situation der Freiwilligen auszusprechen und einzusetzen.

Dies beinhaltet:

 Mehr Freiwilligendienststellen

Aktuell gibt es jährlich bei weitem mehr Bewerber*innen als Plätze für einen Freiwilligendienst. Dies zeigt, dass es nicht am Engagement der jungen Menschen fehlt, sondern an einem zufriedenstellenden Angebot und einer entsprechenden Ausstattung der Trägerorganisationen.

Wir fordern, dass ausreichend Freiwilligendienststellen geschaffen und finanziert werden, damit jede*r, der/die einen Freiwilligendienst absolvieren möchte, die Möglichkeit dazu hat. Die Knappheit der Plätze und die geringe finanzielle Ausstattung der Trägerorganisationen führt insbesondere dazu, dass vergleichsweise immer noch wenige Menschen aus bildungsferneren Schichten angesprochen werden und hauptsächlich Menschen mit höheren Schulabschlüssen einen Platz für einen Freiwilligendienst erhalten. Um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, braucht es also zuallererst genügend Dienststellen.

 Auch Freiwillige haben eine Menschenwürde: Für eine gerechte Mindestaufwandsentschädigung

Es ist sehr undurchsichtig, was Freiwillige aktuell als Aufwandsentschädigung erhalten. Fakt ist aber, dass es vielfach nicht zum Leben ausreicht und die Ableistung eines Freiwilligendienstes deshalb oft nur möglich ist, wenn man weiterhin bei den Eltern wohnen kann oder anderweitig familiäre Unterstützung hat.

Eine stichprobenartige Untersuchung der Aufwandsentschädigungen offenbart sehr große Unterschiede je nach Träger und Bundesland (z.B. 300 € – 700 €). Die Unterschiede der Höhe der Aufwandsentschädigungen lassen sich in erster Linie nicht durch die unterschiedlichen Mittel, die den Trägern zur Verfügung stehen, den Unterschieden in den Tätigkeitsfeldern oder den Unterschieden bei den Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen Regionen Deutschlands erklären, Deshalb müssen diese bundesweit fairer und einheitlicher gestaltet werden.

 Aktuell erhalten Freiwillige für jeden Monat eine Aufwandsentschädigung, welche das Taschengeld und Geldersatzleistungen für Unterkunft und Verpflegung beinhaltet. Eine Minderheit der Freiwilligen[1] erhält statt der Geldersatzleistung für Unterkunft eine Wohnung durch die Einsatzstelle gestellt. Für das Taschengeld gibt es dabei eine gesetzlich geregelte obere Grenze. Im JFDG und BFDG steht dazu: “Angemessen ist ein Taschengeld, wenn es 6 Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt.” Im Jahr 2022 liegt hierbei diese Grenze bei 423€[2]. Diese Grenze darf aber nicht mit der Grenze für die gesamten Aufwandsentschädigungen verwechselt werden, welche es gar nicht gibt, da keine maximale Höhe für die Geldersatzleistungen festgelegt ist. Die geringen Aufwandsentschädigungen der Träger*innen sind also nicht mit dieser maximalen Grenze des Taschengeldes zu erklären.

 Schon in einem Evaluationsbericht der Bundesregierung[3] wurde die Empfehlung bezüglich der Rahmenbedingungen der Freiwilligendienste gestellt, dass Taschengelder angemessener und vergleichbarer gestaltet werden sollten. So heißt es: “Die Höhe des Taschengeldes sollte entsprechend der Regelung in § 2 Nr. 4 b BFDG innerhalb der gleichen Einrichtung, in vergleichbaren Einrichtungen sowie bei vergleichbaren Tätigkeiten unabhängig vom Freiwilligendienstformat gleich sein.”

Aus diesem Evaluationsbericht geht auch hervor, dass sich viele Träger*innen, Einsatzstellen und Freiwillige eine Erhöhung der Taschengelder wünschen[4]. Nach der Stichprobe scheint es allerdings, dass dies trotz der gestiegenen Lebenshaltungskosten immer noch nicht passiert ist.

 Darum muss der Gesetzgeber aktiv werden und eine angemessene Mindestaufwandsentschädigung im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) und im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) festlegen. Als Mindestmaß könnte die Höhe der Grundsicherung (2022: 449€) die Höhe des BAFöG Höchstsatzes (2020/2021: 861€) oder die Höhe des Gehaltes des Freiwilligen Wehrdienstes (Einstiegsgehalt: 1400€) festgelegt werden. Sofern Familienangehörige des/der Freiwilligen ALGII oder zukünftig Bürger*innengeld beziehen, soll die Mindestaufwandsentschädigung nicht auf das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft angerechnet werden.

Außerdem fordern wir, dass Freiwillige vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

 Freiwillige arbeiten meist Vollzeit und auch wenn sie gesetzlich nicht als Beschäftigte gelten, haben sie eine Menschenwürde, die es zu schützen gilt. Deshalb ist es das Mindeste, dass die Aufwandsentschädigung der Höhe des Bürger*innengeldes entspricht und ihr Existenzminimum sichert. Die Zahlung einer Mindestaufwandsentschädigung kann außerdem dagegen vorbeugen, dass Freiwilligendienststellen geschaffen werden, um den Mindestlohn zu umgehen.

 Ziel sollte es in jedem Fall sein, allen jungen Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen, egal wie deren finanzielle Situation aussieht und ob diese von ihren Familien unterstützt werden oder nicht. Die bisherigen Aufwandsentschädigungen reichen bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten für viele junge Menschen nicht aus.

 Freie Fahrt für Freiwillige: Freiwillige brauchen ein bezahlbares Ticket

Aktuell müssen Freiwillige einen Großteil ihres Taschengeldes in Fahrtkosten investieren.

Unabhängig von der Frage, ob es eine Nachfolge für das 9-€ Ticket geben wird, fordern wir, dass die Trägerorganisationen durch Bund und Land so ausgestattet werden, dass sie die Fahrtkosten, die den Freiwilligen durch ihre Fahrt zur Dienststelle entstehen, übernehmen.

Dies ändert nichts an unserer Forderung nach einem 365 € Ticket für alle Auszubildenden und Freiwilligen und langfristig nach einem fahrscheinlosen, beitragsfinanzierten ÖPNV für alle Menschen.

[1] siehe Seite 84 je nach Dienst 1-20% der Freiwilligen im Evaluationsbericht3

[2] https://www.jugendfreiwilligendienste.de/antworten-auf-haeufige-fragen.html

[3] Abschlussbericht der gemeinsamen Evaluation des Gesetzes über den Bundesfreiwilligendienst (BFDG) und des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) von 2015

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/abschlussbericht-der-gemeinsamen-evaluation-des-gesetzes-ueber-den-bundesfreiwilligendienst-bfdg-und-des-gesetzes-zur-foerderung-von-jugendfreiwilligendiensten-jfdg–96150

[4] siehe Seiten 259, 262, 264

36/I/2022 Studierende bei Rettungsschirm berücksichtigen - Mensapreise einfrieren JETZT!

28.10.2022

Bei der Ausgestaltung des neuen Rettungsschirmes sollen auch Studierende bedacht werden. Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für die Mensapreise eine sozial verträglich gestaltete Bremse eingeführt wird. Das Land Brandenburg soll die Studierendenwerke dazu anhalten und finanziell ausstatten.

83/I/2022 Kulturellen Ankerpunkte ausbauen – Ein Beitrag für EIN Brandenburg

28.10.2022

Die SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das Programm „Kulturelle Ankerpunkte“ und damit die Kulturförderung für den ländlichen Raum ausgebaut wird.

9/I/2022 EIN Brandenburg erhalten – Anbiederungsversuche an die AFD unterbinden

28.10.2022

Die SPD Brandenburg ist die Brandenburg-Partei. Wir sind das Bollwerk für Demokratie. EIN Brandenburg bedeutet: Ein Land, das für Jung und Alt da ist, für Stark und Schwach, für alle Regionen. Wir setzen Menschlichkeit und Zusammenhalt gegen Spaltung, Angst und Hetze. Die SPD ist die einzige Kraft in Brandenburg, die sich dieses Ziel gesetzt hat und die das auch leisten kann. Auf uns kommt es an, Haltung zu zeigen gegen rechte und neurechte Umtriebe. Deshalb ist es wichtig, dass von Repräsentant*innen der SPD Brandenburg eine klare Haltung für ein tolerantes und demokratisches Brandenburg ausgeht. Anbiederungsversuche an die AFD und andere neurechte Narrative lehnen wir ab.

82/I/2022 Dorfkirchen unterstützen – Ein Beitrag für EIN Brandenburg

28.10.2022

Die Brandenburger SPD-Landtagsfraktion soll sich dafür einsetzen, dass die Mittel für die Sanierung von Dorfkirchen erhöht werden.

Denkbar ist ähnlich der „sog. Hochschultreppe“ eine „Dorfkirchentreppe“ einzuführen. Ähnlich der Hochschulfinanzierung könnten die Mittel Jahr für Jahr stufenweise anwachsen.

58/I/2022 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen vor finanzieller Überlastung schützen- Maßnahmen zur Deckelung des Eigenanteils auf den Weg bringen!

28.10.2022
  1. Zur Entlastung pflegebedürftiger Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen wird der Landesvorstand aufgefordert, sich gegenüber der Landesregierung für die Übernahme der Investitionskosten in Pflegeheimen durch das Land, einzusetzen.
  2. Weiterhin soll sich der Landesvorstand gegenüber der Landes- und Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein Ausgabendeckel in der stationären Pflege eingezogen wird, um damit den Eigenanteil von den steigenden Kosten zu entkoppeln (Sockel-Spitz-Tausch).

Um die sozialpolitische Bedeutung des Anliegens zu untermauern, ist eine Bundesratsinitiative zu imitieren.