Archive

36/I/2022 Studierende bei Rettungsschirm berücksichtigen - Mensapreise einfrieren JETZT!

28.10.2022

Bei der Ausgestaltung des neuen Rettungsschirmes sollen auch Studierende bedacht werden. Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass für die Mensapreise eine sozial verträglich gestaltete Bremse eingeführt wird. Das Land Brandenburg soll die Studierendenwerke dazu anhalten und finanziell ausstatten.

13/I/2022 Löhne rauf!

28.10.2022

Ungefähr 2.500 Beschäftigte des Landes Brandenburg an den Hochschulen werden nicht nach Tarif bezahlt. Das schlägt sich vor allem in niedrigen Löhnen, zu wenig Urlaub und schlechten Arbeitsbedingungen nieder.

Dabei übernehmen studentische Beschäftigte grundlegende Aufgaben im Brandenburgischen Hochschulbetrieb. Sie unterstützen die Forschung, verantworten eigenständige Lehre oder unterstützen die Lehre anderer Beschäftigter.

Für diese Arbeit bekommen Sie Lohn unter dem Vergabemindestlohn von 13€, der für Brandenburg erreicht wurde. Für 90% der Beschäftigten reicht dieser Lohn jedoch nicht, um das Leben und das Studium zu finanzieren. Zusätzlich zur schlechten Bezahlung leisten mehr als ein Drittel der Beschäftigten unbezahlte Überstunden!

Die SPD Brandenburg fordert daher den Parteivorstand auf, die entsprechenden Fachministerinnen zu veranlassen

in der Novelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes eine Mindestvertragslaufzeit von mindestens 12 Monaten für studentische Beschäftigte festzuschreiben und
den Druck der Beschäftigten an die TdL weiterzureichen und dafür zu sorgen, dass die Gesprächszusage an die zuständigen Gewerkschaften schnell eingelöst wird und Verhandlungen zu einem Tarifvertrag beginnen können.

Die Landesregierung soll sich des Weiteren auf Bundesebene dafür einsetzen, dass der Mindestlohn auf 14€ angehoben wird.

31/I/2022 Mehr Expert*innen für Brandenburger Schulen - Einsatz multiprofessioneller Teams ausweiten

27.10.2022

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion und den Landesvorstand der SPD Brandenburg auf, die Umsetzung des Koalitionsvertrags im Hinblick auf multiprofessionelle Teams voranzubringen.

In Brandenburger Schulen müssen deutlich mehr Sozialpädagoge*innen und Verwaltungsfachangestellte beschäftigt werden, um das Lehrpersonal zu entlasten. Dafür sind gemeinsam mit den Schulträgern zügig Regelungen zur Verteilung der Kosten sowie der Form des Einsatzes zu finden. Jede Brandenburger Schule braucht eine*n Schulsozialarbeiter*in und eine Verwaltungsfachkraft. Zudem muss eine gute Abdeckung mit Systemadministrator*innen und IT-Experten für die wachsenden Schulsysteme gewährleistet werden.

26/I/2022 Den Fachunterricht an Brandenburger Schulen stärken

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass

  • im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zentral angesiedelte Fachaufsichten eingerichtet werden, die die Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität in den Fächern aktiv steuern,
  • eine Qualität- und Leistungsoffensive in der Grundschule in den sprachlichen und mathematischen Kompetenzen gestartet wird, in der die bisherigen Maßnahmen des MBJS systematisch evaluiert und geeignete (ggf. auch die in anderen Bundesländern erfolgreich erprobte) Maßnahmen verbindlich flächendeckend ausgerollt werden, und
  • die Praxis der Schulvisitation grundlegend reformiert wird, indem diese stärker auf die Einschätzung der Qualität des Fachunterrichts fokussiert und mit den dafür nötigen personellen Ressourcen und Instrumenten ausgestattet wird

25/I/2022 Die Qualität und Quantität der an Brandenburger Schulen einsetzbaren Lehrkräfte erhöhen

25.10.2022

Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass das Fortbildungssystem BUSS kritisch evaluiert und ggf. grundlegend modifiziert wird. Dabei soll auch in Betracht gezogen werden, die Aufgabenstruktur des LISUM in Reaktion auf die Kündigung des Staatsvertrages seitens Berlins zu reformieren und dort die Maßnahmen der Lehrkräftefortbildung zu bündeln und stärker mit den ersten beiden Phasen der Lehrkräftebildung zu verzahnen. Der Schwerpunkt der Fortbildungen sollte auf der Stärkung der fachdidaktischen Expertise der Lehrkräfte liegen.
die Abminderungsstunden von Lehrkräften[1] (insbesondere durch den Abbau von solchen, die zugunsten externer Organisationen erteilt werden) um 10% zu reduzieren, was 200 VZÄ-Lehrkräftestellen entspräche. Die so frei werdenden Kapazitäten sollen besser in Freistellungen für Fortbildungsmaßnahmen und die Übernahme von Aufgaben zur schulinternen Qualitätssicherung des Fachunterrichts verwendet werden.
die sehr erfolgreiche obligatorische schulpädagogische Grundqualifikation für Seiteneinsteiger durch eine zusätzliche fachspezifische Professionalisierung weiter entwickelt wird. Bei erfolgreicher Absolvierung dieser Qualifikation soll, zusammen mit mehrjähriger erfolgreicher Lehrertätigkeit, eine Übernahme in Beamtenlaufbahnen des gehobenen Dienstes ermöglicht werden.
die Studienanforderungen in der ersten Phase der Lehrkräftebildung in Hinblick auf die fachlichen Praxiserfordernisse der jeweiligen Schulstufe entfrachtet werden.

[1] Nr. 3 Abs. 3 VV-Anrechnungsstunden: Anrechnungsstunden für die Wahrnehmung besonderer fachlicher, pädagogischer und organisatorischer Aufgaben können insbesondere für die Mitarbeit in Projekten, die Leitung einer Klasse, die Leitung einer Fachkonferenz, die Organisation von Praktika und die Tätigkeit als Ausbildungslehrkraft gewährt werden. Anrechnungsstunden zum Ausgleich für besondere unterrichtliche Belastungen können insbesondere bei Unterricht in der Sekundarstufe II und als Ausgleich für Unterricht in der Sekundarstufe I bei überwiegendem Unterricht in der Primarstufe gewährt werden.

39/I/2022 Innenstädte für Folgen des Klimawandels umbauen

20.10.2022

Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, gegenüber dem Parteivorstand und den brandenburgischen Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion sowie den Abgeordneten der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass die Anpassung der Innenstädte an die Folgen des Klimawandels größere Priorität erhält. Da Länder und Kommunen die dafür erforderlichen Maßnahmen nicht allein werden stemmen können und eine große Dringlichkeit gegeben ist, sollte es entsprechende Förderprogramme des Bundes für den Stadtumbau unter Klimagesichtspunkten geben.

Dafür gibt es beispielsweise folgende erfolgreiche Modelle, deren großflächige Umsetzung lohnen kann:

  1. Schwammstadt

Die Kanalisation in den Metropolen ist bei Starkregen in der Regel überfordert. Regenwasser sollte möglichst dort, wo es fällt versickern und verdunsten. Dafür bieten sich unter anderem Gründächer, künstliche Teiche, Versickerungsmulden, sowie die Begrünung der Hausfassaden an. Aufgefangenes Regenwasser kann für die Toilettenspülung eingesetzt werden. Wie viele Dächer überhaupt statisch für Dachbegrünung geeignet sind, wird bisher nicht erhoben. Egal ob auf Dächern oder am Boden, durch kühlende Verdunstung erhöht sich die Lebensqualität in der Stadt.

In einem ersten Schritt sollte in Abstimmung mit den Bundesländern die Erhebung der für diese Maßnahmen geeigneten Flächen erfolgen.

  1. Fernkälte

Fernkälte ist so etwas wie Fernwärme, nur umgekehrt. Statt heißem Wasser fließt kaltes Wasser durch die Rohre. Die Kälte wird an zentralen Orten energieeffizient erzeugt. Damit lassen sich die energiefressenden dezentralen Klimaanlagen vermeiden. Ein direkter Beitrag zur Klimaverbesserung in der Stadt.

Auch hier wäre sinnvoll, in einem ersten Schritt die dafür geeigneten Netze zu erfassen.

59/I/2022 Energiewandel vor Ort muss Wertschöpfung vor Ort bedeuten

19.09.2022

Mit dem „Osterpaket“ der Bundesregierung soll die Energiewende bundesweit für den Klimaschutz und die Sicherheit beschleunigt werden. Dies soll mit der Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des WindSeeGesetzes und dem Energiewirtschaftsgesetz gelingen.

Die Landesregierung und die Brandenburg-SPD setzen sich, auch gegenüber der Bundesregierung, dafür ein,

  1. dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Konversionsflächen prioritär umgesetzt und gefördert werden.
  2.  dass Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Agrarflächen bestmöglich in das Landschaftsbild integriert werden und einen signifikanten naturschutzfachlichen Mehrwert bewirken.
  3. dass das EEG oder die durch Rahmengesetzgebung ermöglichten Landesgesetze die Abführung einer Mindestvergütung in den Standortkommunen verpflichtend für die Photovoltaik-Investoren werden.
  4. dass Bürgerinnen und Bürger einen Teil des vor Ort regenerativ erzeugten Stroms zu Vorzugskonditionen beziehen können. Die Regelung soll bei Neu- und Bestandsanlagen zur Anwendung kommen.
  5. die Förderung für Energiespeicheranlagen in privaten Haushalten „1000- Speicher- Programm“ umgehend fortzusetzen.  Somit sollen Privatpersonen animiert werden, selbst Teil der Energiewende zu sein.
  6. die Netznutzungsentgelte in Brandenburg zu senken. Beispielsweise durch die Einbeziehung der Anzahl der Anlagen mit denen Strom aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen wird.
  7. auch in Brandenburg benachteiligte Gebiete auszuweisen, damit eine Förderung für solche Anlagen nach § 37 EEG möglich wird.

89/I/2021 Semesterticket retten!

18.11.2021

Ähnlich zu den Bestrebungen des Berliner Senats, wird die Landesregierung dazu aufgefordert, sich für eine Stabilisierung der Semesterticketpreise an den Brandenburger Universitäten einzusetzen. Sofern kein anderer Weg möglich ist, müssen hierfür auch Landesmittel eingesetzt werden.

Mittelfristig unterstützen wir die Einführung eines 365€-Semestertickets, wie es die IG-Semtix fordert. Dies würde bedeuten, dass Studierende in Brandenburg pro Semester 182,50 € für das Ticket zahlen müssen. Hierfür wird jedoch eine Landesförderung benötigt, da der Verkehrsbund Berlin Brandenburg einen Semesterpreis von neuerdings 243 € für den verbundweiten Tarif pro Semester anstrebt. Der derzeitige Preis für die Potsdamer Studierenden liegt beispielsweise bei 188 € pro Semester. Das 365€-Ticket existiert bereits für Azubis im Land Brandenburg.

51/I/2021 Bekämpfung und Prävention von Hasskriminalität auf digitalen Plattformen

22.10.2021

Bekämpfung von Hass im Netz

Die aktuellen Zahlen zu Hasskriminalität im Netz haben ein enormes Ausmaß angenommen, das dazu führt, dass Polizei und Justiz die Menge an Straftaten schlichtweg kaum noch bewältigen kann. Daher sind dringende Investitionen in Justiz und die Ermittlungsbehörden nötig, um die Strafverfolgung auch auf digitalen Plattformen sicherzustellen. Die Entscheidung darüber, ob Inhalte als strafbare Inhalte einzuordnen sind oder nicht, obliegt nicht den Betreibenden der digitalen Plattformen, sondern stellt eine ureigene Aufgabe der Staatsgewalt dar. Der Staat muss daher auf sämtlichen Plattformen niedrigschwellig zu erreichen sein, genauso wie es in der analogen Welt ebenfalls von der Bevölkerung erwartet wird. Leider ist dies im Internet meist nicht der Fall.  In der Folge werden verschiedene Minderheiten Opfer von rassistischer Hetze, ohne dass Ihnen der Staat in diesen Situationen einen angemessenen Schutz bietet und die Täter*innen nach rechtsstaatlichen Verfahren verurteilt werden. In der Debatte um Hasskriminalität darf es keine Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit im Netz geben. Aus diesem Grund lehnen wir eine Klarnamenpflicht im Internet konsequent ab, da sie keinerlei praktischen Schutz vor Hasskriminalität hervorbringt und im Zweifel in autoritären Regimen das Leben und die Arbeit von Aktivist*innen und Whistleblowern in Gefahr bringt. Deswegen fordern wir als Alternative, dass die Betreiber*innen von digitalen Plattformen eine “Online-Wache” direkt auf ihren Plattformen anbieten, auf denen Beiträge direkt zur Strafverfolgung angezeigt werden können. In der Folge haben Ermittlungsbehörden die Möglichkeit, direkt und unbürokratisch die zur Strafverfolgung angezeigten Beiträge einzusehen. Im Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz ist die Meldepflicht von möglicherweise strafbaren Beiträgen für Betreibende von sozialen Medien an das Bundeskriminalamt ein erster Schritt, um auch die Unternehmen in die Pflicht zu nehmen, dennoch darf die Beurteilung, welche Inhalte potenziell strafbar sein könnten, nicht nur den Betreibenden überlassen werden.

Prävention von Hasskriminalität

Neben einer Strategie zur direkten Bekämpfung von Hasskriminalität und Falschnachrichten mit Hilfe des Strafrechts, erachten wir es als notwendig, für eine hohe Medienkompetenz zu sorgen. Hier soll in der Schule angesetzt werden. Das Lernen der Funktionsweise digitaler Medien und der Umgang mit ihnen sowie eine kritische und differenzierte Betrachtung dieser können zu einem verbesserten Umgang mit deren Inhalten beitragen. Zum Beispiel im Umgang mit Falschnachrichten. Die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz (KMK) sieht eine fächerübergreifende Medienbildung vor. Es fehlen jedoch oftmals konkrete Vorgaben, wie Inhalte vermittelt werden und Lernziele erreicht werden sollen. Fächerübergreifende Medienbildung hat den Vorteil, dass, wenn sie gut funktioniert, sie direkt an die Lerninhalte eines Faches anknüpft. Jedoch hat sie den großen Nachteil, dass im ungünstigsten Fall in keinem Unterrichtsfach genügend Kompetenz vermittelt wird. Ein eigenständiges verpflichtendes Schulfach ‘Informatik und Medienbildung’ gibt es derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern, in Berlin und Brandenburg immerhin ein ‘Basiscurriculum Medienbildung’ im Bereich der ‘Fächerübergreifenden Kompetenzentwicklung’. Wir fordern daher die Einrichtung eines Schulfaches Medienbildung/Medienkompetenz im Land Brandenburg. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Ebene der KMK für ein solches Fach einzusetzen.

50/I/2021 Erhalt und Verstetigung des Integrationsbudgets

22.10.2021

In den vergangenen zwei Monaten ist die Prognose des Innenministeriums (MIK) für die Zuwanderung nach Brandenburg von 2.000 auf 5.000+ im Jahr 2021 gestiegen (ohne Aussicht auf Abflachung für 2022). Diese Einschätzung bezieht sich auf die Sekundärmigration aus Griechenland über den BER seit April 2021, die gezielten Schleusungen des belarussischen Regimes von Lukaschenko über Weißrussland und Polen seit August 2021 sowie die Aufnahme von afghanischen Ortskräften, Menschenrechtsaktivist*innen und Familienangehörigen. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf des von der grünen Ministerin Frau Dr. Nonnemacher geführten Gesundheitsministeriums (MSGIV) eine Kürzung der Migrationssozialarbeit II auf 66 % und eine Total-Streichung des Integrationsbudgets für die Landkreise auf null vor. Bei der Debatte über die genannte Thematik wurde deutlich, dass sich das SPD-geführte Finanzministerium (MdFE) und das Grün-geführte MSGIV gegenseitig für die anstehenden Streichungen und Kürzungen verantwortlich machen. Angesichts der steigenden Migrationszahlen nach Brandenburg wird ein Hin- und Herschieben der politischen Verantwortlichkeiten dem Ernst der Lage allerdings nicht gerecht. Um zu verhindern, dass die Menschen, die dieses Jahr nach Brandenburg gekommen sind oder noch kommen, zurückgelassen werden, fordern wir die Landesregierung auf, sich gemeinsam für den Erhalt sowie eine Verstetigung des Integrationsbudgets einzusetzen. Integrationsarbeit zahlt sich aus durch ein besseres und friedlicheres gesellschaftliches Miteinander.  Sie ist aber eine langfristige Aufgabe, die nur gelingen kann, wenn dauerhaft die nötigen Ressourcen gesichert sind. Deshalb fordern wir die SPD geführte Landesregierung auf, auch im nächsten Haushalt ausreichende Mittel für das Integrationsbudget bereitzustellen.