Die SPD Brandenburg spricht sich für eine Veröffentlichung der zentralen schriftlichen Abituraufgaben und der Aufgaben aus den Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 vergangener Jahre, inklusive entsprechender Lösungen, aus, die allen Interessierten online über das LISUM zur Verfügung gestellt werden.
Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass §2 Abs 2 Satz 2 im Brandenburger Akteneinsicht- und Informationszugangsgesetz (AIG) geändert wird. Nach dieser Regelung werden Themen zur Bildung von der Veröffentlichung ausgeschlossen, wenn diese sich auf die Bereiche Wissenschaft, Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung beziehen. Hier könnte ergänzt werden, dass sich diese Regelung nicht auf vergangene Abschlussprüfungen bezieht. Alternativ könnte eine Verwaltungsvorschrift die Rechtsauslegung der Vorschrift erläutern und eindeutig vergangene Prüfungen ausnehmen.
Weiterhin lehnen wir die kommerzielle Vermarktung früherer Prüfungsaufgaben in Form von Vorbereitungsheften diverser Verlage klar ab.