27.10.2023
Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für Verhandlungen mit der GEMA einzusetzen damit Dorf-, Stadtteil- und ähnliche Feste, für die kein Eintritt erhoben wird und bei denen der oder die Veranstalter*innen bzw. die Veranstaltergemeinschaften als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht in erster Linie kommerziell ausgerichtet sind, von der GEMA befreit sind.
Die Gebühren für die GEMA für diese Veranstaltungen sollen vom Land getragen werden.
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27.10.2023
Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion setzen sich dafür ein, dass in jedem Landkreis eine Modellschule eingerichtet wird. Diese Schulen sollen neue Methoden der Wissensvermittlung, die Weiterentwicklung des Unterrichtens oder neue Lernkonzepte erproben. Die Modellschulen sollen die rechtlichen, finanziellen und personellen Ausstattungen erhalten, um neue Bildungskonzepte zu entwickeln und/oder anzuwenden. Investitionskosten für notwendige bauliche Anpassungen oder Ausstattungen sind bereitzustellen. Die Arbeit der Modellschulen soll wissenschaftlich begleitet werden, damit die Ergebnisse auf andere Schulen übertragen werden können.
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27.10.2023
Die SPD geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion setzt sich dafür ein, dass der Sockelbetrag für die Leitungsaufgaben in den Kindertageseinrichtungen auf mindestens 0,5 VZÄ je Einrichtung angehoben wird. Darüber hinaus wird ein variabler Faktor für die weitere Freistellung eingeführt, der sich an der Einrichtungsgröße bemisst.
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27.10.2023
Der Landesvorstand wird dazu aufgefordert, gegenüber den SPD-Mitgliedern in der Landesregierung und der SPD-Landtagsfraktion darauf zu dringen, dass in der kommenden Legislaturperiode
- die Schulen einerseits von Aufgaben und Entscheidungen entlastet werden, die besser zentral gelöst werden können, ihnen aber auch dort mehr Möglichkeiten zu geben, wo sie Raum zur Entfaltung brauchen. Dazu soll ein Verfügungsfond eingerichtet werden, mit dem jede Schule eigenverantwortlich über Anschaffungen und Honorarverträge zur Unterstützung des Schullebens entscheiden kann,
- sukzessive alle Schulen im Land Brandenburg durch Verwaltungsleitungsstellen unterstützt werden. Diese Stellen sollen zentral im Stellenplan des Landes eingerichtet werden. Zur Ausbildung von Verwaltungsfachkräften spezifisch für den Dienst in Schulen soll ein eigener Ausbildungsgang geschaffen werden
- Schulen selbstständig entscheiden können, für welche speziellen Aufgaben etwa in der Sprachförderung einzelner Kinder sie Deputatstunden vergeben. Dazu sollen an anderer Stelle Abordnungen von Lehrkräften an andere Orte, die nicht unmittelbar dem schulischen Lernen zugutekommen, reduziert werden.
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27.10.2023
Der Landesparteitag möge beschließen,
dass die SPD-Mitglieder in der Landesregierung und im Landtag aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass im MBJS nicht nur für Deutsch und Mathematik, sondern für alle Fächer zentrale Fachaufsichten eingerichtet werden.
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27.10.2023
Die SPD-Landtagsfraktion im Landtag Brandenburg wird aufgefordert, eine Änderung des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung im Land Brandenburg unverzüglich einzubringen und sich dafür einzusetzen, Regelungen zu schaffen, dass Vermieter*innen von mietpreisgebundenen Wohnraum von den Mieter*innen in einem Abstand von zwei Jahren erneut die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines verlangen dürfen. Wenn ein Wohnberechtigungsschein nicht erneut vorgelegt wird, kann die Miete (Euro/m²) ab der vierten Miete nach der Abfrage bis auf eine Höhe, die den ortsüblichen Verhältnisse entspricht, angehoben werden. Berücksichtigt werden sollen auch bestehende Mietverhältnisse, indem eine Abfrage erstmals zwei Jahre nach dem in Kraft treten der Änderung des Gesetzes zulässig ist. Die höheren Mieteinnahmen sind für die Tilgung der Darlehen, die Instandhaltung oder die energetische Sanierung der Objekte, Neubau von Sozialwohnungen, sowie Investitionen in erneuerbare Energien für die Bestandsobjekte vorzusehen. Die weiteren Bedingungen aus dem Gesetz zur sozialen Wohnbauförderung bleiben erhalten. So sind durch Vermieter*innen bis zum Ende der förderrechtlichen Bindungsfrist bei Neuvermietungen von Wohneinheiten die zulässigen Mietpreisbindungen wieder einzuhalten.
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27.10.2023
Der Landesparteitag der SPD Brandenburg fordert die SPD-geführte Landesregierung auf, dass bestehende Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg“ (Zukunftsinvestitionsfonds-Errichtungsgesetz – ZifoG), um den Bereich Kindertagesbetreuung zu erweitern. Daraus folgend soll sich die SPD dafür einsetzen, aus diesen Mitteln die Kommunen bzw. Landkreise im Bau, der Sanierung und Finanzierung von KiTas zu unterstützen.
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27.10.2023
Wir rufen zu einer Neuauflage des KIP-Programms (kommunales Infrastrukturprogramm des Landes Brandenburg) auf, das eng mit den Förderprogrammen des Bundes in Sachen energetischer Maßnahmen verzahnt werden muss.
Diese „Gunst der Stunde“ muss genutzt werden, um den Kommunen, den Eltern und – nicht zuletzt – den Kindern zu helfen. Über allem steht das Ziel, gleiche Lebensbedingungen in allen Teilen des Landes zu schaffen.
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27.10.2023
Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung werden gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Jobcenter effektiver werden. Das Jobcenter sollte wirksamer darin werden, Geflüchteten bei der Jobsuche zu helfen, indem es Stellen anbietet, die ihren Qualifikationen entsprechen. Dies würde verhindern, dass diese Personen langfristig arbeitslos bleiben, da sie sich nicht mit den vorgeschlagenen Stellen identifizieren können und das Gefühl haben, dass ihre Qualifikationen nicht angemessen geschätzt werden. Das Jobcenter sollte als Vermittler zwischen Geflüchteten und potenziellen Arbeitgeber*innen fungieren, anstatt dass Menschen denken, es sei ihr Geldgeber.
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27.10.2023
Der Landesparteitag der SPD Brandenburg spricht sich für die Einführung und sukzessive Erweiterung eines brandenburgischen Integrationsgesetzes aus. In der kommenden Legislaturperiode soll ein Integrationsgesetz nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein erarbeitet werden, das lediglich auf Landesebene Anwendung findet. In diesem neuen Gesetz sollen auch Grundlagen für die Erhebung wichtiger empirischer Daten gelegt werden, mit denen sich Integration u.a. in Schule und Arbeitsmarkt messen lassen. Weiterhin soll das Landesaufnahmegesetz überarbeitet und in das Integrationsgesetz überführt werden. Zudem soll geprüft werden, inwiefern es möglich ist, gesetzliche Regelungen für eine stärkere Willkommenspolitik zu verankern. Langfristig soll das Gesetz immer weiter an die Gegebenheiten des Landes angepasst und ein kommunales Migrationsmanagement wie in Nordrhein-Westfahlen eingeführt werden.
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