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55/I/2022 Kommunalisierung aller privaten Krankenhäuser im Land Brandenburg

14.10.2022

Der OV Temnitz fordert den Landesparteitag dazu auf, sich dafür auszusprechen, die Privatisierung von Krankenhäusern rückgängig zu machen. Von dieser Forderung sind explizit gemeinnützige Krankenhäuser ausgenommen.

Bezüge:

  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
  2. Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz – KHG)
  3. Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (Brandenburgisches Krankenhausentwicklungsgesetz – BbgKHEG)

    54/I/2022 Umstrukturierung der Krankenhausfinanzierung im Land Brandenburg

    14.10.2022
    • Abschaffung des DRG-Systems, um es in enger Abstimmung mit der Bundes-SPD und den Sozialpartnern durch ein System aus Vorhaltepauschalen abzulösen,
    • Bezahlung aller Krankenhausangestellten entsprechend des geltenden Tarifs in ihren jeweiligen Branchen oder vergleichbar,
    • Ausgleichsfinanzierung der Betriebskosten durch das Land Brandenburg bei Bedarf,
    • Erhöhung der Investitionspauschalen, um den realen Investitionsbedarf zu decken.

    Bezüge:

    1. Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (KHG)
    2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG)
    3. Gesetz zur Entwicklung der Krankenhäuser im Land Brandenburg (BbgKHEG)
    4. Verordnung zur Festsetzung der Investitionspauschale nach dem Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetz (Krankenhausinvestitionspauschalverordnung – BbgKHEGIPV)
    5. Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Haushaltsplan des Jahres 2022
    6. PRO Klinik Holding GmbH, Wirtschaftsplan des Jahres 2022
    7. Land Brandenburg, Haushaltsplan 2022
    8. Marburger Bund: Zukunft der Krankenversorgung aus ärztlicher Sicht. Positionspapier des Marburger Bundes, vom 17. September 2020

    67/I/2022 Antrag auf Festsetzung der Position des/der Wehrführer*in der Freiwilligen Feuerwehr im örtlichen Brandschutz als Hauptamt

    14.10.2022

    Der Landesparteitag möge beschließen, die Position der/des Wehrführer*in der Freiwilligen Feuerwehr i.S.d. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BbgBKG ausschließlich in hauptamtlicher Tätigkeit zuzulassen. Zur Finanzierung der hierdurch entstehenden Personalkosten sollen finanzschwache Kommunen eine Förderung oder vollständige Übernahme der Kosten durch das Land Brandenburg erhalten. Bei den Anwärter*innen auf dieses Amt sollen die im Freiwilligen Feuerwehrdienst erworbenen Qualifikationen und Erfahrungen ebenso angesehen werden, wie diejenigen der Beamt*innen im feuerwehrtechnischen Dienst. Des Weiteren soll der Landesparteitag sich dafür aussprechen, eine weitere öffentliche Tätigkeit im Bereich des Brandschutzes, wie etwa Sachverständige*r Brandschutz oder Gerätewart*in einer örtlichen Feuerwehr, für die Amtsdauer der Wehrführung zu verbieten.

     Bezüge:

    • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG) vom 24. Mai 2004

    66/I/2022 Abschaffung des Konzeptes der Stützpunktfeuerwehren

    14.10.2022

    Der Landesparteitag möge beschließen, dass die SPD Brandenburg sich für die Abschaffung des Konzeptes der Stützpunktfeuerwehren einsetze und stattdessen den Ausbau der Feuerwehren in der Tiefe auf allen Ebenen des Landes fördere.

     

    Bezüge:

    1. Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung bei der Wahrnehmung kommunaler Aufgaben im Brandschutz, zur technischen Hilfeleistung sowie zum Betrieb der integrierten Regionalleitstellen (Förderrichtlinie Brandschutz Hilfeleistung Integrierte Regionalleitstellen – FRLBHRLst) vom 17. April 2019
    2. Konzeption des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung im Brandschutz, der Technischen Hilfeleistung und der Integrierten Regionalleitstellen (Förderkonzeption Brandschutz Hilfeleistung Integrierte Regionalleitstellen) vom 30. November 2020

      61/I/2022 Kein Geld für Putins Kriegskasse – Zusammenarbeit in der Energiepolitik mit Polen und der Ukraine stärken

      11.10.2022

      Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die damit verbundenen Gräueltaten auf Befehl des russischen Präsidenten sind gravierende Völkerrechts- und Menschenrechtsverstöße und müssen sofort gestoppt werden. Damit scheidet Russland als Energielieferant von Steinkohle, Erdöl und Gas aus.  Gleichzeitig muss die Versorgungssicherheit garantiert werden, ohne dabei die Energiewende durch neue fossile Infrastruktur zu konterkarieren oder Energiearmut zu begünstigen.

      Damit die Unabhängigkeit von russischem Gas machbar und sozial vertretbar wird, muss das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht nur LNG (Liquefied Natural Gas) – Kontingente aus anderen Ländern vertraglich sichern, sondern auch verstärkt Synergien mit existierenden EU-ausländischen LNG-Terminals nutzen. Sonst besteht die Gefahr eines Aufbaues kostenträchtiger nationaler Überkapazitäten und damit fossiler Investitionsruinen.

      Dazu müssen wir viel stärker mit unseren EU-Nachbarn eine Kooperation bezüglich der LNG-Terminalkapazitäten ausbauen. Es sind neben den LNG-Terminals in Zeebrügge, Rotterdam und Spanien u.a. auch der grenznahe LNG-Port im polnischen Świnoujście in die LNG-Versorgungskonzeption des BMWK einzubeziehen. Zentrales Thema ist dabei der Transport in das deutsche Gasnetz, wie z.B. durch Pipeline-Anbindungen oder durch Transport auf der Schiene. Dies gilt auch für Gas aus der im Herbst fertig werdenden Baltic Pipe von Norwegen nach Niechorze-Pogorzelica. Das könnte auch beispielgebend für die EU sein, denn wir brauchen nicht nur einen gemeinsamen Strommarkt, sondern auch einen gemeinsamen Markt für Gas und zukünftig für die regenerativen Energien.

      Gerade der Fall PCK Schwedt zeigt leider deutlich, was es heißt, von einem einzigen Energielieferanten abhängig zu sein, der zudem  noch ein Kriegstreiber ist. Deshalb müssen Polen und Deutschland für West-Polen und die ostdeutschen Länder eine gemeinsame zukunftsfähige Energiepolitik initiieren, die kurzfristig die Energieversorgungssicherheit durch Kooperationen von Öl-Lieferungen über polnische und deutsche Ostseehäfen ermöglicht, mittelfristig aber gemeinsam Konzepte entwickelt und umsetzt, die auf die Decarbonisierung, z.B. durch den Einsatz von H2 setzt. Nur so wird PCK Schwedt eine Zukunft haben und Arbeitsplätze für die nächste Generation gesichert.

      Wir fordern, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass es mit Polen und der Ukraine eine gemeinsame Energiepolitik geben soll. Wir fordern die Deutsch-Polnische Regierungskommission auf, sich stärker dem Thema Energie zu widmen und dafür eine eigene Arbeitsgruppe Energie ins Leben zu rufen. Für die Oder-Partnerschaft der deutsch-polnischen Grenzregion fordern wir die Ausgründung eines Runden Tisches Energie & Klima.

      44/I/2022 Moderner Schienenverkehr des 21. Jahrhunderts – Fernverkehr in der Lausitz gemeinsam mit polnischen und tschechischen Partnern entwickeln

      11.10.2022
      1. Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder der Landesregierung Brandenburg werden aufgefordert, sich in Zusammenarbeit mit der SPD-Fraktion im sächsischen Landtag und den SPD-Abgeordneten im Bundestag dafür einzusetzen, dass die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen unter Nutzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) für den Ausbau der „Lausitzmagistrale“ (Herstellung der Zweigleisigkeit Lübbenau – Cottbus – Görlitz), die Geschwindigkeitserhöhung (mindestens 160 km/h) sowie die Elektrifizierung Cottbus-Spremberg-Horka-Görlitz- (einschließlich Verbindungskurve nach Węgliniec) geschaffen werden. Ziel ist die umgehende Unterzeichnung einer Baufinanzierungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern Brandenburg und Sachsen. Diese ist Voraussetzung, damit DB Netz die Planungen und den Bau zügig umsetzen kann. Die Baumaßnahmen sind mit dem Einbau des transnationalen Zugsicherungssystem ETCS zu kombinieren.
      2. Die SPD Brandenburg befürwortet neben der „Ostbahn“ auch eine Aufnahme der genannten Achse Berlin-Cottbus-Spremberg-Wrocław (Breslau) / Görlitz-Liberec (Reichenberg)-Prag (Praha) in die „Transeuropäischen Netze“ (TEN-Ergänzungsnetz), um für die notwendigen Ausbaumaßnahmen auch europäische Förderinstrumente (z.B. das CEF) in Anspruch nehmen zu können und der internationalen Bedeutung dieser Strecke gerecht zu werden.
      3. Mittelfristig spricht sich die SPD Brandenburg für eine Revitalisierung des Fernverkehrs auf der Achse Leipzig-Finsterwalde-Cottbus-Guben-Czerwieńsk-Zielona Góra/Zbąszynek-Poznań (Posen), sowie auf der Achse Cottbus-Forst-Zary-Legnica aus. Hierzu sind ebenfalls die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen unter Nutzung des InvKG zu schaffen. Allein durch die Erneuerung der abgehenden Sicherungstechnik ließe sich die Fahrzeit kürzen und in Leipzig Anschlüsse an die bestehenden ICE-Verbindungen herstellen.
      4. Zur schnelleren Anbindung der Lausitz an den Fernverkehrsknoten Dresden wäre auch eine Entwicklung und Ausbau (160 km/h) der Achse Cottbus-Senftenberg-Dresden beziehungsweise Cottbus-Spremberg-Hoyerswerda-Dresden stärker als bislang zu forcieren. Ziel ist es, Fahrzeiten unterhalb des PKW-Niveaus zu realisieren.
      5. Die SPD Brandenburg spricht sich dafür aus, die genannten Fernverkehrsmaßnahmen in der Lausitz in enger Kooperation mit den polnischen und tschechischen Akteuren des Bahnverkehrs zu entwickeln. Sie fordert die verantwortlichen Akteure auf Landes- und Bundesebene dazu auf, hierzu gemeinsam mit den Ansprechpartner*innen in unseren Nachbarländern die Kommunikation zu verbessern mit dem Ziel gemeinsame Konzepte zu entwickeln und zeitnah umzusetzen.

      20/I/2022 Komplette Kostenübernahme für Schulen und Schulerweiterungen in Brandenburg durch das Land Brandenburg

      11.10.2022

      1. Die Brandenburger Landesregierung wird aufgefordert, Verantwortung für und Konsequenzen aus Beschlüssen des Brandenburger Landtages, sei es finanziell, personell, sachlich in zumutbarer Form selbst zu tragen und die Kommunen und Kreise zu entlasten.

      Dies betrifft insbesondere den Bau und die Unterhaltung von staatlichen Schulen, staatlichen Kitas, Kitagebühren und Essensgeld für Kinder an staatlichen Einrichtungen.

      2. Wir fordern vollständige Transparenz und Beratung von Planungs-, Bau-, Ausstattungs-, Personal- und Schülerrichtlinien aller Typen staatlicher Schulen in Brandenburg.

      53/I/2022 Landesweite Aufklärungskampagne zu Unterleibsschmerzen und Endometriose

      11.10.2022

      Die Landesregierung wird aufgefordert, eine landesweite Aufklärungskampagne zu der Erkrankung „Endometriose“ umzusetzen.

      Jede Form von chronischem und zyklischem Schmerz muss durch die Endometriosebetroffenen und das soziale Umfeld als Warnsignal erkannt und durch Fachärzt*innen angemessen untersucht und behandelt werden.

      Deswegen bedarf es einer landesweiten Aufklärungskampagne zum Themenbereich Menstruationsbeschwerden und Endometriose. Die Umsetzung der Kampagne erfolgt sowohl über die klassischen Werbewege, wie Plakate und Flyer, als auch digital, beispielsweise über die Social Media-Auftritte des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).

      Die Finanzierung der Aufklärungskampagne obliegt dem Land Brandenburg.

      15/I/2022 Erhöhung des Brandschutzes in den Brandenburger Wäldern

      11.10.2022

      Der Landesparteitag fordert die SPD Brandenburg auf, sich über die SPD-Landtagsfraktion beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) dafür einzusetzen, dass die Pflege der Wälder – hier als erster Schritt konkret die Pflege der Waldbrandschutzstreifen – wieder in die zentrale Verantwortung des Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben wird.

      4/I/2022 Keine Ämter- und Mandatehäufung auch auf kommunaler Ebene - Satzungsänderung

      30.09.2022

      Die Begrenzung der Anzahl von Ämtern und Mandaten im Rahmen der Verhaltensregeln der SPD für die Wahrnehmung von Ämtern, Funktionen und Mandaten[1], die mit Beschluss des Bundesparteivorstandes vom 17. Juli 2017 gemäß § 26 Abs. 4 Organisationsstatut im ersten Grundsatz festgehalten wurden, sollen in Brandenburg um die kommunale Ebene sowie den Vorsitz in Kommunalvertretungen und den Vorstand von Arbeitsgemeinschaften ergänzt werden.

      Der Parteivorstand (2017: 4) hat beschlossen: „Auf Europa-, Bundes- und Landesebene darf ein Mitglied insgesamt nicht mehr als ein parlamentarisches Mandat innehaben. Daneben ist die Ausübung kommunaler Mandate möglich.“ Von der hier formulierten kommunalen Ausnahme soll in den Unterbezirken der Brandenburger SPD abgewichen werden. Mitglieder des Brandenburger Landtages sollen nicht gleichzeitig ein Mandat in der jeweiligen Kommunalvertretung bekleiden dürfen.

      Außerdem sehen die Verhaltensregeln vor, dass „auf den Gliederungsebenen der Partei a. Unterbezirk/Kreisverband, b. Bezirk/Landesverband/Landesorganisation, c. Parteivorstand […] maximal zwei Vorstandsfunktionen wahrnehmbar“ (Parteivorstand 2017: 5) sind. In diese Begrenzung sollen in der Brandenburger SPD auch der Vorsitz in Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften sowie der Fraktionsvorsitz in der jeweiligen Kommunalvertretung aufgenommen werden.

      Beratende Mitgliedschaften sind von diesen Beschränkungen ausgenommen. Genoss*innen, deren Ämter und Mandate derzeit von diesen Begrenzungen abweichen, wird eine Übergangsfrist bis zum Ende der vorgesehenen Amts- bzw. Mandatszeit gewährt.

       

      [1] https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Verhaltensregeln_SPD_Aemter_Funktionen_Mandate.pdf