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73/I/2022 Vereinheitlichung und Beschleunigung der Bescheide der Ausländerbehörden in Brandenburg durch mehr und klare Ausführungsverordnungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales

27.10.2022

Die SPD-geführte Landesregierung sowie die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich beim Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) dafür einzusetzen und dafür zu werben, die Effizienz der Ausländerbehörden (ABHs) in den Landkreisen anzuheben. Ziel soll es sein, dass nach dem Vorbild des CDU-geführten Bundeslandes NRW zahlreiche, klärende und richtungsgebende Ausführungsverordnungen erlassen und eine höhere Standardisierung erreicht wird. Die Durchführung dieses Antrages ist budgetneutral.

35/I/2022 Digitale Bildung stärken - durchgehender Informatikunterricht in der Sekundarstufe I (Klassen 7-10)

27.10.2022

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung auf, sich für durchgehenden Informatikunterricht in den Klassen der Sekundarstufe I einzusetzen. Dieser soll 2 Wochenstunden à 45 Minuten) umfassen.

Alle Schüler*innen, die Brandenburger Schulen mit einem Schulabschluss verlassen, sollen eine umfassende technologische und mediale Bildung erhalten, welche sich auf einen vielfältigen Lehrplan stützt, der Ansätze aus dem bisherigen Basiscurriculum Medienbildung aufgreift. Die zusätzliche Unterrichtszeit soll für Vertiefung des bisherigen Inhaltes, Erweiterung auf neue Themengebiete wie KI und Umgang mit verschiedenen Software-Anwendungen der Mediengestaltung sowie Produktivität genutzt werden. Ebenso sollen in diesem Unterricht Räume für digitale Projekte fächerübergreifender Art geschaffen werden.

34/I/2022 Ausstattung des 21. Jahrhunderts für Schüler*innen des 21. Jahrhunderts

27.10.2022

Wir fordern, dass alle Schüler*innen in Brandenburg adäquat mit einem digitalen Endgerät ausgestattet werden. Idealerweise geschieht dies beim Übergang zur weiterführenden Schule (Gymnasium, Gesamtschule, Oberschule). Die Trägerschaft sollte hierbei klar bei den öffentlichen Schulträgern angesiedelt bleiben, wichtig wäre es jedoch, dass das Land Brandenburg allen öffentlichen Schulträgern finanzielle Mittel zur Unterstützung der regelmäßigen Anschaffung und Unterhaltung der genannten digitalen Endgeräte zur Verfügung stellt. 

Hierbei müssen die Verantwortlichkeitsbereiche klar abgesteckt sein, es muss klar sein, dass die öffentlichen Schulträger in ihrer Trägerschaft auch für die Unterhaltung der digitalen Endgeräte verantwortlich sind. Es gilt durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg einen Schlüssel zu entwickeln, der darlegt, wie hoch die Kosten für die Ausstattung der Schüler*innen wäre. Dieser Betrag soll als Handlungsmaxime gelten, wenn es darum geht finanzielle Mittel der öffentlichen Schulträger aufzustocken. Dadurch sollen gezielt finanzschwache öffentliche Schulträger Unterstützung finden.  

64/I/2022 Ausbau von PV-Anlagen voranbringen

27.10.2022

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass auf öffentlichen Flächen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) errichtet werden. Dafur sollen geeignete Flächen, wie Parkplatzanlagen, Konversionsflächen, Strecken entlang von Autobahnen und Schienenverkehr, etc. ermittelt und deren Umsetzbarkeit geprüft werden. Sobald wie möglich, sollen diese dann auch bebaut werden. Eine Speicherung der gewonnenen elektrischen Energie, die nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden kann, soll möglichst ortsnah erfolgen.

72/I/2022 Die Irrfahrt vor dem Crash beenden – Schuldenbremse überdenken

27.10.2022

Sowohl die Corona-Krise als auch das vergangene Jahr haben gezeigt, wie wichtig es ist, dass Bund und die Länder finanzpolitisch handlungsfähig sind. Diese Handlungsfähigkeit gilt es zukünftig zu bewahren und gleichzeitig den Parlamenten das volle Budgetrecht über die jährlichen Ausgaben einzuräumen. Wir erkennen an, dass die Deckelung von Neuverschuldung in Form der Schuldenbremse oder der europäischen Maastricht-Kriterien im Grundsatz falsch und dysfunktional ist. Sie gehören deshalb abgeschafft. Wenn Sparen zum Selbstzweck wird, stranguliert dies die ökonomische und politische Handlungsfähigkeit eines Staates und untergräbt so seine wirtschaftlich nachhaltige Entwicklung. Kurzfristig fordern wir die Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung der Schuldenbremse über das Jahr 2022 hinaus. Davon unberührt bleibt das langfristige Ziel, die Art. 109, 115 GG zu streichen. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie die brandenburgischen SPD-Abgeordneten und Mitglieder im Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen ersatzlose Streichung einsetzten. Ferner fordern wir die Streichung der Regelungen in Art. 103 der Brandenburgischen Landesverfassung, welche ebenfalls in einer vergleichbaren Form die Deckelung öffentlicher Ausgaben vorsehen. Die sozialdemokratische Fraktion im brandenburgischen Landtag soll sich um die entsprechenden Streichungen bemühen.

52/I/2022 Klassenloses Bahnfahren im Regionalverkehr

27.10.2022

Die SPD Brandenburg fordert die Abschaffung der ersten Klasse in Regionalbahnen. Der Landesvorstand sowie die Landtags- und Bundestagsfraktionen der SPD werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die öffentlichen Aufgabenträger*innen zukünftig ausschließlich Regionalzüge ohne Klassenspezifizierung bei den Eisenbahnunternehmen bestellen, um – verbunden mit einem generellen Ausbau der Taktung und Kapazitäten im Regionalverkehr – einen Beitrag zu einer zukunftsgerechten und für möglichst viele Bürger*innen attraktiven öffentlichen Verkehrsinfrastruktur zu leisten.

51/I/2022 Es bahnt sich an: Semesterticket neu denken

27.10.2022

Die Landesregierung Brandenburg muss zwischen dem VBB/DB und den Studierendenschaften Zukunftsmodelle für das Semesterticket aushandeln. Mögliche Vorschläge, über die die Studierendenschaften am Ende abstimmen müssen, könnten enthalten:

a) Die Ausweitung des Geltungsbereiches des Semestertickets wird auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet, während die Kosten pro Person nicht 365 € pro Jahr übersteigen.

b) Die Einführung eines günstigeren lokalen Tickets für die jeweiligen Hochschulstandorte, welches ohne Abonnement erworben werden kann.

71/I/2022 Die Ausarbeitung eines brandenburgischen Landesintegrationsgesetzes

27.10.2022

In vier Bundesländern gibt es derzeit Landesintegrationsgesetze. Die Gesetze von Berlin (2010), Nordrhein-Westfalen (2012) und Baden-Württemberg (2015) regeln, unter welchen Rahmenbedingungen Integrationspolitik stattfindet und welche Institutionen dafür zuständig sind. Das bayrische Integrationsgesetz bezieht sich hingegen stärker auf die individuelle Integration von Zugewanderten. Angesichts der neuen Herausforderungen, die sich aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ergeben, wird der Landesvorstand der SPD Brandenburg aufgefordert, sich mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für ein brandenburgisches Landesintegrationsgesetzes zu befassen. Dieser Vorschlag soll dann ins Wahlprogramm der SPD Brandenburg im Wahljahr 2024 aufgenommen werden.

31/I/2022 Mehr Expert*innen für Brandenburger Schulen - Einsatz multiprofessioneller Teams ausweiten

27.10.2022

Wir fordern die SPD-Landtagsfraktion und den Landesvorstand der SPD Brandenburg auf, die Umsetzung des Koalitionsvertrags im Hinblick auf multiprofessionelle Teams voranzubringen.

In Brandenburger Schulen müssen deutlich mehr Sozialpädagoge*innen und Verwaltungsfachangestellte beschäftigt werden, um das Lehrpersonal zu entlasten. Dafür sind gemeinsam mit den Schulträgern zügig Regelungen zur Verteilung der Kosten sowie der Form des Einsatzes zu finden. Jede Brandenburger Schule braucht eine*n Schulsozialarbeiter*in und eine Verwaltungsfachkraft. Zudem muss eine gute Abdeckung mit Systemadministrator*innen und IT-Experten für die wachsenden Schulsysteme gewährleistet werden.

70/I/2022 Mit einem bedingungslosen Grunderbe zu mehr Chancengleichheit

27.10.2022

Wir unterstützen den Vorschlag, ein Grunderbe einzuführen, dass alle zur Volljährigkeit bedingungslos erhalten, mit welchem junge Menschen in die Lage versetzt werden, Eigentum aufzubauen oder sich finanziell unabhängig für Ausbildungs-, Studien- oder Lebensorte zu entscheiden. Die Finanzierung soll durch eine deutliche Erhöhung der Erbschaftssteuer erfolgen. Damit es zu einer wirklichen Umverteilung kommt, die tatsächlich zu Chancengleichheit führt, muss dieses Grunderbe mindestens 60.000 Euro betragen. Über eine Reform der Freibeträge sollen dabei Mitnahmeeffekte bei wirtschaftlich privilegierten Gruppierungen aus dem Grunderbe verhindert werden.